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  #1  
Alt 14.01.2017, 22:22
Benutzerbild von Mücke
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Standard Motorisiert Boot fahren in NL mit 12 Jahren ?

Moin

Folgenden Text habe ich bei Gugel gefunden:

Mindestalter

Ein Hausboot darf man ab 16 Jahren steuern. Kann das Boot allerdings schneller als 20 km/h fahren, muss der Schiffsführer mindestens 18 Jahre alt sein und den Sportbootführerschein besitzen. Für kleine offene Motorboote, die nicht länger als 7 m und langsamer als 13 km/h sind, muss der Schiffsführer mindestens 12 Jahre alt sein. Für Segelboote unter 7 m Länge, Ruder-, Paddelboote und Boote, die ausschließlich durch eigene Muskelkraft bewegt werden, gibt es kein Mindestalter.


Jetzt möchte mein Sohn ( 12 Jahre ) im Urlaub mit seinem kleinen Boot die friesischen Kanäle und Grachten unsicher machen...

Hinter sein Boot soll so ein kleiner Motorquirl zwischen 2 und 5 PS. Jetzt meine Frage:

Theoretisch könnte er mit 5 PS ja in Gleitfahrt kommen und dann, wenn auch knapp die erlaubte, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 13 km/H überschreiten

Wie kontrolliert die niederländische Entenpolizei sowas ? Kontrolliert sie überhaupt ?

Was muss, auch bei einem kleinen Ruderboot an Bord sein ?
Schwimmweste und Paddel sind obligatorisch, aber gibt es darüber hinaus Vorschriften ?
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Gruß, Jörg

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  #2  
Alt 14.01.2017, 22:32
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Die Mindestausrüstung kenne ich leider nicht.
Aber die Beamten des Wassersprotstaates haben einiges an erfarung was die mögliche Geschwindigkeit von Booten angeht. im Zweifel wird einach eine Probefahrt gemacht (wurde hier auch schon berichtet) und dies per GPS Logger protokoliert.
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Gruß Volker
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  #3  
Alt 15.01.2017, 00:32
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als mein Jüngster ist in dem Alter 2 mal mit unserem Schlauchboot mit 6PS vom Wasserschutz aufgebracht worden, da er und sein genauso alter Begleiter Sportwesten trugen und Feuerlöscher und Quickstop vorweisen konnten sind sie jedes mal ungeschoren davon gekommen,
nebenbei hat unser Schlauchboot ein WSA Kennzeichen, was nicht unbedingt erforderlich ist

wichtig sind NL usw. Schwimmwesten Quickstop und Feuerlöscher, solange die Kinder es mit dem Spaß haben nicht übertreiben, stört das keinen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
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  #4  
Alt 15.01.2017, 00:54
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Moin.

Das ist nach eigenen Erfahrungen (mein Sohnemann ist 14) regional unterschiedlich.

Im Naturschutzgebiet "de alde Feanen" beispielsweise, wird streng kontrolliert. Habe selbst gesehen, wie ein ca 13 Jähriges Kind sein Schlauchboot voll beschleunigen musste. Die Rennleitung fuhr nebenher und als er ins gleiten kam, gab es Ärger: Gespräch mit Kind und Eltern .. aber augenscheinlich keine weitere Strafe.. mit dem Boot Fahren wars es aber ab da vorbei.

In Zeeland (Grevelingenmeer) habe ich schon Jugendliche mit 200 PS Jetskies gesehen, was niemanden interessiert hat.

Im Veluwemeer sah ich auch etliche Jungs die in Gleitfahrt rumgedüst sind.

An Board bzw angelegt muss eigentlich nur ein Quick-Stop sein. Von einer Schwimmwestenpflicht weiss ich nichts, aber mein Sohn trägt sowieso immer eine.

Feuerlöscher haben wir nicht an Board, wurde bislang auch nicht bemängelt. Ist der wirklich Pflicht ?

Gruß, Jörg
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  #5  
Alt 15.01.2017, 01:39
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ja Feuerlöscher sind Pflicht in NL und Belgien,
ob ein 1 Kilo Feuerlöscher auf einem Schlauchboot Sinnvoll ist oder nicht ist denen völlig egal
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  #6  
Alt 15.01.2017, 01:43
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
ja Feuerlöscher sind Pflicht in NL und Belgien,
ob ein 1 Kilo Feuerlöscher auf einem Schlauchboot Sinnvoll ist oder nicht ist denen völlig egal
Ok, gut zu wissen.. wobei wir seit Jahren ohne unterwegs sind und es (bislang) niemand interessierte.

Aber gut, dann wird halt einer mitgenommen in Zukunft.

EDIT: habe gerade gegoogelt.. gilt wohl nur für "schnelle Boote" !

Gruß, Jörg
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  #7  
Alt 15.01.2017, 07:47
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Guten Morgen in NL ist Feuerloecher erst ab 20 kmh pflicht also Schlauchboote ab 5ps.
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wenn du denkst es geht nicht mehr,kommt irgendwo doch scheisse her gruss michael
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  #8  
Alt 15.01.2017, 08:14
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Ja, die Niederländische Wasserschutzpolizei kontrolliert Verstöße aller Art und wenn es dann hart auf hart werden sollte, wird auch durchgegriffen.
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Grüße Richard
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  #9  
Alt 15.01.2017, 13:14
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Auf den Feuerlöscher sollte man bei "schnellen Motorbooten" unbedingt achten. Denn fehlt das kleine Ding liegt das Bußgeld bei 140,-€.

Schwimmwesten müssen für jede an Bord befindliche Person griffbereit sein, ansonsten kostet das 45,-€ pro Stück. Ein Schnäppchen im Vergleich zum Feuerlöscher.

Wenn ein jemand unter 18 Jahren das "schnelle Motorboot" steuert kostet das 210,-€ und fürs Fahren ohne Fahrerlaubnis kämen noch 550,-€ dazu. Fehlt der Quickstop oder ist der nicht angelegt sind 230,-€ Bußgeld fällig.
Das wäre natürlich der schlimmste Fall, mit etwas Glück bleibt es aber auch bei einer mündlichen Verwarnung.
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  #10  
Alt 15.01.2017, 16:47
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Zitat:
Zitat von Quax Beitrag anzeigen
Fehlt der Quickstop oder ist der nicht angelegt sind 230,-€ Bußgeld fällig.
Das wäre natürlich der schlimmste Fall, mit etwas Glück bleibt es aber auch bei einer mündlichen Verwarnung.
Was ist bei älteren oder kleinen Motoren wenn sie bauseits keinen Quickstop haben ?
Oder muss ich sowas nachrüsten ?
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Gruß, Jörg

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  #11  
Alt 15.01.2017, 17:12
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Mal Grundsätzlich,
muss man auf jedem Boot ( auch 6-8m Gleiter) einen Quickstop am Handgelenk tragen?
Oder gilt das nur für offene Boote?
Kann mir kaum vorstellen, das ein Bootsführer auf einem 12m Stahlkahn den Quickstop am Handgelenk trägt.
Vielleicht könnt ihr mich mal schnell aufklären...
Danke
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  #12  
Alt 15.01.2017, 19:00
Quax Quax ist offline
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Für Stahlverdränger ist das uninteressant. Dieser Quickstop ist nur für alle "schnellen Motorboote" gefordert, also Boote die schneller als 20 km/h fahren können.
Hat das Boot aber einen geschlossenen Steuerstand ist der Quickstop ebenfalls nicht erforderlich.

Artikel 8.03. Inrichting
Een snelle motorboot mag slechts deelnemen aan de scheepvaart indien:
  • a. de inrichting van het schip en van de motor zodanig is, dat gevaar voor brand of ontploffing en hinder voor de omgeving door rook, damp of walm wordt voorkomen;
  • b. de afgewerkte gassen door een behoorlijk geluiddempende voorziening worden afgevoerd;
  • c. de stuurinrichting deugdelijk en doelmatig is;
  • d. het schip is voorzien van een technische inrichting waardoor bij het onderbreken van de besturing de middelen tot voortbeweging onmiddellijk tot stilstand of nagenoeg tot stilstand komen; deze eis geldt niet voor een gesloten binnenbesturing;
  • e. een reddingsvest onder handbereik voor ieder der opvarenden aan boord is;
  • f. een deugdelijk brandblusapparaat aan boord is.
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  #13  
Alt 16.01.2017, 01:27
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Zitat:
Zitat von Mücke Beitrag anzeigen
Was ist bei älteren oder kleinen Motoren wenn sie bauseits keinen Quickstop haben ?
Oder muss ich sowas nachrüsten ?
auf jeden Fall nachrüsten
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