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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Boots-(Kfz)-Brief
Hallo,
eine Frage an die Experten: Was für Papiere bekommt man bei einem Schiffsneukauf bzw. was muß man auf jeden Fall bekommen? Gibt es bei Schiffen so etwas wie den Kfz-Brief, wo alle Daten über das Schiff und der Eigentümer eingetragen ist? Sorry, wenn ich so dumm frage, aber es soll halt mein erstes eigenes Schiff werden und ich möchte natürlich alles richtig machen. Gruß Thomas |
#2
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Hallo Thomas,
Ich habe bis jetzt immer nur einen Kaufvertrag bekommen und einmal eine Urkunde von der Werft (US).
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#3
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Thomas,
die Papiere mußt du selbst beantragen. Bootsbrief, Flaggenzertifikat oder ähnliches. Kommt auch drauf an, wo Du mit Deinem Schiff unterwegs bist. Ich denke, wenn Du auf See willst, eignet sich am Besten ein Flaggenzertifikat. Beantragst Du beim BSH in Hamburg. Kostet ca. 40 Euro und zählt 8 Jahre. Damit hast Du nirgendwo im Bereich Nordsee, Ostsee und Mittelmeer Schwierigkeiten. Kannst also erstmal kaufen und dich dann um die Papiere kümmern. Viel Spaß hier und viele Antworten auf Deine bestimmt noch kommenden Fragen |
#4
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Hallo Nachbar, erstmal herzlich willkommen hier.
Jörg hatt's auf den Punkt gebracht. Info's zum Flaggenzertifikat findest u.a. hier http://www.kycd.de/ unter Service und den Antrag an das BSH unter Downloads Gruß Hardy
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Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten. Karl Valentin |
#5
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Übrigends wie wär's mit dem Hannover Stammtisch jeden 1. Mittwoch im Monat?
Siehe auch http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...=2843&start=30 Bist herzlich willkommen! Hardy
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Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten. Karl Valentin |
#6
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vielleicht sollte man bei einem Antrag für das Flaggenzertifikat berücksichtigen, daß wirklich alle Unterlagen die verlangt werden komplett beiliegen, sonst wird der Antrag einfach nicht bearbeitet.
Erfahrungswert aus 3 Anträgen Ansonsten sind die Bearbeiter aber sehr nett gewesen.
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handbreit .... Rolf |
#7
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Blöd ist ausserdem, dass die Fotos mit dem Schiffsnamen und Heimathafen schon der Antragstellung beiliegen müssen. Dann bekommt man das Kennzeichen und muss erneut kleben.
Ansonsten kann ich nur bestätigen: Problemlose Abwicklung und freundliche Beratung Noch ein Tipp: Wenn der Nachweis über die Zahlung des vollständigen Kaufpreises noch nicht vorliegt, weil z.B. in mehreren Teilen gezahlt wird, reicht eine formlose Einverständniserklärung des Vorbesitzers zur Erteilung des FZ. und: kurz vor Saisonbeginn längere Wartezeiten, nettes Telefonat zwischen meiner Holden und dem Sachbearbeiter (den erreicht man wirklich!) sorgte für Abkürzung.
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Gruss Thomas, Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen. |
#8
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Die Frage war: ."...... was für Papiere bekommt man beim Bootskauf?"
Normalerweise gar keine, außer dem Kaufvertrag und der ist das wichtigste weiterführende Papier. Darin muss vor allem die bezahlte Mehrwertsteuer ausgewiesen, versichert, dass bezahlt (bei Gebrauchtbooten) etc. sein. Den BFZ (abgeleitet aus KFZ) Schein gibt es in unserer Multi-Verwaltungs-Gesellschaft in diversen Ausführungen: z.B. Flaggenzertifikat, Int. Bootsschein, Zulasssungsurkunden revierbezogen etc. Welchen man will / braucht hängt vom Revier und einem selber ab. z.B. Bodensee: Zulassungsurkunde von Amtswegen, wird erteilt bei Abnahme und hier kommt der Kaufvertrag wieder ins Spiel. Nicht bei der Abnahme, aber etwas später fragte das örtliche Zollamt nach, ob die MWST bezahlt wurde !!! (s.o.) Flaggenzertifikat: Als Eigentumsnachweis wieder der Kaufvertrag. Dazu noch die Anmerkung (siehe auch FINNix): Wenn alle (und auch in der geforderten Form, z.B. beglaubigt) Unterlagen zusammen sind, incl. der 40 EURO, Bearbeitungszeit 14 Tage. Lob ans Amt!!!!!!. Nach irgendwelchen Scheine fragt schon mal der Zoll, auch bei Einreise/Ausreise via Trailer und dann ist es gut etwas mit Bundesadler zu haben. Aber wie gesagt -- Revier/Fahrtgebiet/Pers. Einstellung abhängig. tboat |
#9
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Ich erinnere mich, das der BSH bei mir nichtmal 1 Woche gebraucht hat !!!
Ich wollte kurzfriestig ins Ausland und nach einem netten Gespräch mit der Dame durfte ich die Unterlagen inklusive Bargeld per Eilboten schicken und hatte Sie nach wenigen Tagen zurück Klasse dieses Amt ! Nur zu toppen von der Telekom zwecks Ausstellung des Funkzeugnis : Um 09:00 Uhr Antrag gemailt,...um 10:00 Uhr Urkunde per FAX zurück, am nächsten Tag Urkunde mit der Post gekommen !!! Irre schnell. Hut ab ! |
#10
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Was du noch bekommen solltest wäre eine Bescheinigung über die CE-Certifizierung, die sog. Konformitätsbestätigung.
Die UST-muss im Kaufvertrag nicht unbedingt ausgewiesen sein, denn bei Booten must du sie möglicherweise ja gar ncht bezahlen. Außerdem natürlich ein aussagekräftiges Handbuch in einer EU-Sprache. Das ist heute leider ncht ggrundsätz6lich der Fall aber lt. EU-Richtlinier vorgeschrieben.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#11
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Hi Gerd,
klär uns mal auf: Wann muss ich keine UST zahlen?? Doch nur, wenn mein Dampfer in ein nicht EU-Land geht? Aber warum brauch ich dann ein EU-konformes Handbuch, Handbuch an sich incl. Schalt-/Installatiosnplan etc . also owners-instruction-manual (Bei Handy größer als das Produkt, hoffentlich nicht das gleiche Verhältnis beim Boot) ist schon o.k. Aber ohne MWST-Nachweis innerhalb EU-Länder sieht man doch alt aus? Oder nicht? Ratlos tboat |
#12
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Hi Thoat, das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun:
Konformitätserklärung ist der Nachweis, dass dein Boot im Rahmen der CE-Normen gebaut wurde und z.B CE Kat A, B etc ist. Darüber gibts eine Bescheinigung, die zum Beispiel auf einer Rina-Abnahme basiert und für mich schon Aussagekraft hat. Dazu gehört auch ein aussagekräftiges Handbuch in einer Verkehrssprache der EU, mit dem der Betrieb ermöglicht wird, sonst kannst du das Boot zurückgeben. Die USt ist reines Steuerrecht und bei Booten da zu bezahlen, wo das Boot in Verkehr gebracht wird. Also holst du dein Boot in Italien ab, kannst du es z.B.auch in Griechenland oder DL versteuern, oder gar nicht wenn du nach HR gehst. Aber Steuer musst du natürlich zahlen wenn du in der EU bist, aber bei Booten nicht unbedingt beim Kauf an den Lieferanten sondern auf Grund einer Einfuhr- Steuererklärung, die du unaufgefordert abgibst und in DL dann ohne weiteren Bescheid bezahlen musst. (Ich habe mal ewig auf einen Bescheid gewartet und bekam dann gleich eine Mahngebühr aufgebrummt) Alles klar ?
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#13
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Muß man bei diesen Formular alle Felder wie z.bb Baujahr ausfüllen weil das Baujahr vom Aussenborder hab ich z.b. garnicht wüsste auch nicht wie ich das rauskriegen sollte. Ich meine das Formular für das Flagenzertifikat
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#14
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wennes ein Johnson /Evinrude ist kannst Du hier nachsehen:
http://www.brokeboats.com/omcid.html ansonsten kannst Du beim BSH anrufen, die geben sehr freundlich und hilfsbereit kompetente Auskunft.
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Charly |
#15
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Zitat:
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#16
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Bootspapiere
Hallo Leute,
ich dachte bisher ein Internationaler Bootsschein mit Kennung am Schiff würde überall in Europa reichen. MfG Wolfgang |
#17
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leider nicht für Frankreich Küste
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Charly |
#18
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Ich denke mal, für Schlauchboote scheidet das FZ aus.
Heimathafen und Bootname am Heckspiegel in mind. 10cm hohen Buchstaben :?: Mich würde mal interessieren, wie die das in Frankreich machen
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Gruss Thomas, Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen. |
#19
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Für Frankreich reicht der IB defenitiv nicht aus...ein Flaggenzertifikat ist Pflicht...aber die essen ja auch rohe Muscheln dort
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#20
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Zitat:
Heimathafen = Kiel (oder was noch kürzeres ...), Bootsname = "Wiking" oder "Zodiac" oder ... (steht ja eh schon drauf !!!)
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Gruß Heinz-Dieter |
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