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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Qualifiziertes Zeugnis nach Abschluss der Ausbildung
Ich habe eine Frage, was nach eurer Erfahrung den üblichen Gepflogenheiten entspricht.
Mein Sohn hat vor seinem geplanten Studium eine Ausbildung gemacht, die er nun abgeschlossen hat. Sein Ausbilder, der im Innungsbezirk obendrein als streng bekannt ist, war sehr zufrieden mit ihm. Von sich aus scheint er aber keinen Anlass zu sehen, ein Zeugnis zu erstellen. Dass der Auszubildende hierauf einen Anspruch hat, steht außer Frage (§ 16 BBiG). Ich meine aber, wenn sein Ausbilder mit ihm so gut zufrieden war, sollte er sich das allein schon deshalb durch ein qualifiziertes Zeugnis bescheinigen lassen. Ich wollte mal diejenigen fragen, die in Ausbildungsberufen erfahrener sind. Ist das eher unüblich, weil sich die Azubis bzw. Ausbilder mit dem Zeugnis der Berufsschule und dem Gesellenbrief begnügen? |
#2
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Die Schulzeugnisse sind eine Sache, aber es ist ja auch wichtig wie sich ein Auszubildender in den Betrieb einfügt. Deshalb haben wir unseren Azubis nach Beendigung der Ausbildung immer ein ausführliches Arbeitszeugnis ausgestellt. Das ist eigentlich auch so üblich.
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#3
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Auch ich kenne es nicht anders:
Neben dem Berufsschulzeugnis und dem Prüfungsbescheid der IHK oder der Handwerkskammer muss auch der ausbildende Betrieb (der Lehrherr) zum Abschluss der Ausbildung ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen. Gerade wenn man mit dem Azubi zufrieden war - warum sollte man ihm dann dieses Zeugnis verweigern? Gruss Gerd
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#4
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Schon mal daran gedacht , das Betriebe für sich ausbilden ?
Dem Ausbildungsbetrieb ist nicht damit geholfen, das der junge Mann jetzt studieren möchte.
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen… |
#5
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Von mir bekommt jeder Lehrling ein ordentliches Zeugnis. Das gehört sich so und er oder sie haben ein Anrecht darauf.
Gruß Peter |
#6
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Ja und? Deshalb kann man ihm doch ein gutes Zeugnis ausstellen. Das eine hat doch mit dem anderen wenig zutuen. Wenn er gut war soll er ein anständiges Zeugnis bekommen.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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#7
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Ein qualifiziertes Zeugnis sollte man sich auf jeden Fall ausstellen lassen.
Insbesondere für Studenten ergibt sich hieraus ein Vorteil gegenüber Uni-Absolventen, die kein Nachweis über eine betriebliche Tätigkeit haben. Ein späterer Arbeitgeber kann sich schon ein Bild machen, wie Leute sich im Arbeitsleben bewährt haben, die sonst nur eine Uni von innen gesehen haben.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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#8
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Also bei uns im Unternehmen ist es auch üblich, dass jeder nach der Ausbildung ein qualifiziertes Zeugnis erhält.
Allerdings ist auffällig, dass sich viele junge Bewerber aus anderen Unternehmen nur mit dem Abschlusszeugnis bewerben.
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#9
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Bei mir erhält nicht jeder ehemalige Azubi automatisch ein Zeugnis. Er hat ein Abschlusszeugnis der Berufsschule und einen Gesellenbrief-jeweils mit Noten die seine Leistungen wiederspiegeln.
Würde der ehemalige Azubi noch gerne ein Zeugnis von mir haben, so könnte er das gerne haben-hat aber noch nie ein Azubi haben wollen. Vielleicht hängt das aber auch damit zusammen, dass danach eigentlich jeder immer noch eine Weile bei uns geblieben sind.
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Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat |
#10
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Gerade deshalb ist ein Zeugnis zum Abschluss der Ausbildung für den ehemaligen Azubi besonders wichtig. Denn wenn er nach ein paar Jahren mal den AG wechseln möchte, hat er außer seinen Schulzeugnissen und dem Gesellenbrief ja erst mal nichts, wenn er kein Lehrzeugnis hat.
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#11
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Ich danke sehr für eure Antworten!.
Zitat:
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#12
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Zitat:
Ich hab auch noch nie bei einer Bewerbung eines "frischgebackenen"Gesellen ein Zeugnis von seinem Ausbildungsbetrieb gesehen. Zu Arbeitszeugnissen hab ich eh ein gespaltenes Verhältnis. Warum? Es darf nichts negatives drin stehen. Drum lass ich mir vom Ausscheidenden meist ziemlich genau sagen, was er denn gerne da drinnen stehen hätte-sonst ist ja der Arbeitsrechtler gleich mit im Spiel.
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Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat |
#13
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Das ist aber sehr schade, wenn du das so machst. Wir halten uns ans Gesetz, aber da gibt es ja standardisierte Bewertungsformeln die jeder Personaler sofort versteht, aber vor dem AG nicht angreifbar sind. Ein Arbeitszeugnis darf eben nicht offensichtlich abwertend sein. Aber das bekommt man schon hin.
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#14
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Zitat:
Mich würde es sehr stutzig machen, wenn der "frischgebackene Geselle" kein Ausbildungszeugnis vorweisen kann. |
#15
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Richtig. Ein Arbeitszeugnis soll wohlwollend formuliert sein, es muss andererseits auch wahrheitsgemäß sein. Die übliche Zeugnissprache ist wohlwollend. Aber wer sich ein wenig auskennt und natürlich erst recht der Mitarbeiter einer Personalabteilung, weiß, was mit den wohlwollend klingenden Prädikaten im Zeugnissprachgebrauch gemeint ist. Daneben gibt es vielfältige Möglichkeiten, Leistungen und Verhalten eines Arbeitnehmers nicht abwertend, aber wahrheitsgemäß zu beschreiben. Natürlich erst recht, wenn der AG mit ihm sehr zufrieden war.
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#16
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Noch ein Kommentar dazu:
Zitat:
Aus meiner Sicht ist meine Ausgangsfrage ausreichend behandelt. Ich danke nochmals für alle Antworten! |
#17
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Zitat:
Er kann gar nix und hat ein Alkoholproblem Gruß Chris |
#18
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Zitat:
in 2001 - Ausbildung 1, technisch) mit Abschluss, qualifiziertes Ausbildungszeugnis vom Betrieb ohne Nachfrage in 2002 - Ausbildung 2, kaufmännisch) ohne Abschluss wegen Berufs-/Betriebswechsel, qualifiziertes Ausbildungszeugnis vom Betrieb ohne Nachfrage in 2004 - Ausbildung 3, kaufmännsich) mit Abschluss, qualifiziertes Ausbildungszeugnis vom Betrieb ohne Nachfrage
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es grüßt der Martin... |
#19
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Zitat:
Wäre mein Zeugnis schlecht (selbstverständlich erkenne ich das sofort), geht es zurück und bitte um Nachbesserung und im Zweifel gehe ich zum Anwalt, gar keine Frage. |
#20
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Ein Arbeitszeugnis gibt es nach Arbeit und nicht nach Ausbildung. Wenn mich ein frisch Ausgebildeter wirklich interessiert, rufe ich beim Ausbilder an und kläre das telefonisch.
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#21
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen |
#22
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Zitat:
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#23
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Mittlerweile weiß ich genau wer von euch in einer großen Bude war , und wer in einer kleinen....
Ich glaube da ist die Lage eine ganz andere....
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen…
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#24
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Zitat:
Natürlich gibt es nach jedem Anstellungsverhältnis ein Recht auf ein wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis. Darauf würde ich auch bestehen, ob man es für den Moment braucht oder nicht. Gerade Ausbildungszeugnisse sagen oft mehr aus, als andere. In unserem (juristischen) Bereich wiird danach klar sondiert. Gute Ausbildung + Studium ist nochmal der Bonbon. Auf jeden Fall eines verlangen.
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------------ Egal, wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand hängt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter hindurch. |
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