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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 29.08.2008, 10:39
Benutzerbild von blaue-elise
blaue-elise blaue-elise ist offline
Admiral
 
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Standard Urteil Trunkenheit Boot

Vorweg erst mal:
Ich möchte hier auf keinen Fall jemanden damit zum (mehr) trinken verleiten. Finde das Urteil aber trotzdem interessant.


Zitat:
Wer betrunken Motorboot fährt

Wird der Führer eines Motorboots volltrunken am Steuer seines Bootes erwischt, so darf ihm trotz allem nicht seine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen entzogen werden. Das hat das Oberlandesgericht Rostock mit Urteil vom 26. Juni 2008 entschieden (Az.: 1 Ss 95/08 I 49/08).

Obwohl der Kläger vier Liter Bier getrunken hatte, fühlte er sich dazu berufen, am Steuer seines Motorbootes den Hafen zu verlassen. Kurze Zeit später drehte sich nicht nur der Kopf des Klägers. Auch sein Boot drehte im Fahrwasser mehr oder weniger führerlos muntere Kreise.
Rettungskräfte schleppten das Schiff ab. Eine dem Kläger kurz darauf entnommene Blutprobe ergab einen Blutalkoholgehalt von 2,02 Promille.
Vom Amtsgericht wurde der Kläger wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Darüber hinaus entzog ihm das Gericht seine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen und wies die Verwaltungsbehörde an, dem Kläger vor Ablauf von zwölf Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Kein Kraftfahrzeug

Der Kläger wollte nicht einsehen, was ein betrunkener Seemann mit dem Führer eines Kraftfahrzeuges zu tun hat und zog gegen die Entziehung seines Führerscheins vor Gericht.
Mit Erfolg. Anders als das Amtsgericht war das Oberlandesgericht der Meinung, dass einem Bootsführer nach einer Trunkenheitsfahrt gemäß § 69 StGB nicht die Fahrerlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges entzogen werden darf.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis im Sinne des Strafgesetzbuches ist demnach bei einer Verurteilung wegen Trunkenheit nur dann möglich, wenn das Vergehen bei der Nutzung eines Kraftfahrzeuges gemäß der verkehrsrechtlichen Definition nach § 1 Absatz 2 StVG begangen wurde.
Boote fallen nach Überzeugung des Gerichts grundsätzlich nicht unter das Merkmal „Kraftfahrzeug“. Da aber in § 69 StGB ausdrücklich vom Führen eines Kraftfahrzeugs die Rede ist, durfte das Amtsgericht das Gesetz nicht auf den Fall des Klägers anwenden.
Betrunken besser Boot als Fahrrad fahren?

Die Tatsache, dass in § 69 des Strafgesetzbuchs ausdrücklich auf Trunkenheit im Verkehr, zu dem unstreitig auch das Führen von Motorschiffen gehört, verwiesen wird, ändert daran nichts.
Folgt man dem Urteil, so sind betrunkene Schiffsführer besser gestellt als Fahrradfahrer. Denn diesen darf nach einem zu tiefen Blick ins Glas unter bestimmten Voraussetzungen durchaus ihre Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen entzogen werden (VersicherungsJournal 23.5.2008).


http://www.versicherungsjournal.de/mehr.php?Nummer=97497

Gruß
Norman
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  #2  
Alt 29.08.2008, 10:45
Benutzerbild von Giligan
Giligan Giligan ist offline
Fleet Admiral
 
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Man sollte Bier ganz verbieten....das würde unsere Straßen und Wasserwege sicherer machen

Willy
konsequent
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  #3  
Alt 29.08.2008, 10:46
Benutzerbild von totto
totto totto ist offline
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danke Norman, sehr informativ

gruss & prost Gemeinde
Totto
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"Es ist nicht deine Schuld das die Welt ist wie sie ist, es wär nur deine Schuld wenn sie so bleibt" cc. FARIN URLAUB
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  #4  
Alt 29.08.2008, 10:47
Benutzerbild von Thomas_B
Thomas_B Thomas_B ist offline
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3.647 Danke in 1.592 Beiträgen
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zu spät...MICH hast du verleitet...gleich 2 Pullen Scotch in den Hals und dann den Hebel auf den Tisch

Hicks,
Thomas
__________________
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz

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  #5  
Alt 29.08.2008, 10:49
Benutzerbild von Bubi
Bubi Bubi ist offline
Vice Admiral
 
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ich würde mich da nicht unbedingt drauf verlassen,
das nächste gericht urteilt in deinem, ähnlichen fall vielleicht genau entgegengesetzt

und dann bist du dran
__________________
Grüße
kay

Schlagfertigkeit ist, einen Tag später die passende Antwort zu haben
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  #6  
Alt 29.08.2008, 10:50
Benutzerbild von SR 220 PEPE
SR 220 PEPE SR 220 PEPE ist offline
Commander
 
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262 Danke in 163 Beiträgen
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Danke Norman, bin am Wochenende in Neustadt, Bierchen an Bord?

gruß Jan
__________________
Immer auf der richtigen Seite des Strandes bleiben!
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  #7  
Alt 29.08.2008, 10:56
Benutzerbild von islandhopper
islandhopper islandhopper ist offline
Fleet Captain
 
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682 Danke in 269 Beiträgen
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Ja ist klar, aber der Lappen fürs Boot ist trotzdem weg, also laßt es lieber sein!
__________________
Gruß Georg
www.rk-awacs-geilenkirchen.de
Nec scire fas est omnia. Igitur intrat in forum.
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  #8  
Alt 29.08.2008, 11:07
Benutzerbild von AausHH
AausHH AausHH ist offline
Lieutenant
 
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Ich finde, dieses Urteil ist ein Skandal. Und ich hoffe, es wird vom BVG (sofern dieses zuständig ist) gekippt.
__________________
Gruß
Andreas

Wenn einer, der mit Mühe kaum, gekrochen ist auf einen Baum, schon glaubt, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der.
(Wilhelm Busch)
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  #9  
Alt 29.08.2008, 11:37
Emsländer Emsländer ist offline
Ensign
 
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Also wenn Kraftfahrzeuge an den festen Boden gebunden sind und Boote nach diesem Urteil da nicht drunter fallen frage ich mich, wie das dann bei Flugzeugen aussieht..
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  #10  
Alt 29.08.2008, 11:43
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Ich hab schon mal von einem Fall gelesen, bei dem einem Bauer das Traktorfahren erlaubt blieb obwohl er betrunken mit dem Auto erwischt wurde. Da wird, denke ich, sehr individuell geurteilt.

Vielleicht ist der Richter ja hier im Forum.
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  #11  
Alt 29.08.2008, 11:51
Benutzerbild von Kaptian Sparrow
Kaptian Sparrow Kaptian Sparrow ist offline
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Hallo,

Zitat:
Wird der Führer eines Motorboots volltrunken am Steuer seines Bootes erwischt, so darf ihm trotz allem nicht seine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen entzogen werden. Das hat das Oberlandesgericht Rostock mit Urteil vom 26. Juni 2008 entschieden (Az.: 1 Ss 95/08 I 49/08).
dieses ist ein Irrtum und das ist gut so !!!

Es wird zwar nicht die Pappe sofort abgenommen aber die Verkekrsbehörde behält sich vor, Leuten die wegen Trunkenheit im Wassersport auffällig geworden sind, zur MPU (Idiotentest) zu schicken um zu prüfen ob sie noch Fähig sind ein Fahrzeug im Straßenverkehr ordnungsgemäß führen können. Hier wird meist festgestellt das sie meist nicht in der Lage sind, wegen eben dieser Trunkenheistsfahrt mit dem Boot. Das Ende vom Lied ist eben ein Führerscheinentzug wegen untauglichkeit !

Denn schließlich muss bei der Bootsführerscheinprüfung auch ein Nachweis der Fähigkeit erbracht werden und dieser wird mit dem Vorweisen der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge nachgewiesen.

Und das ist gut so wie ich finde !


Ich trinke auch gerne mal ein Bier aber dann lass ich die Finger von der Pinne und vom Steuer und wenn jemand meint dieses nicht tun zu müssen gehört einfach bestraft zu werden.


In diesem Sinne Prost an alle
Horst

Geändert von Kaptian Sparrow (29.08.2008 um 11:57 Uhr) Grund: hub, bab nen Fehler weggepinselt
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  #12  
Alt 29.08.2008, 11:56
mondien mondien ist offline
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Der Bauer bekommt eine Betriebserlaubnis
Er darf keine öffentliche Straßen befahren
Nur auf seinen Acker

Mußt es bei der Behörde beantragen und die sage ja oder nein


Gruß Thomas
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  #13  
Alt 29.08.2008, 11:57
Nana (m)
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Ja das mit dem Traktor, gab es auch bei mir im Bekanntenkreis!!!

Generell ist es doch so, wenn dieses Urteil ewig Bestand hätte würden viele Bootsfahrer noch unbeschwerter mit Alkohol auf dem Boot umgehen-

Viele schwere Unfälle mehr wären die Folge.......Ein bisschen Augenmass von beiden Seiten ( vor Anker liegend ein zwei oder auch drei Bier ok -volltrunken in einen Hafen einlaufen, absolutes no go.....)


Stefan
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  #14  
Alt 29.08.2008, 12:02
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Zitat:
Zitat von Nana (m) Beitrag anzeigen
.......Ein bisschen Augenmass von beiden Seiten ( vor Anker liegend ein zwei oder auch drei Bier ok -volltrunken in einen Hafen einlaufen, absolutes no go.....)
Vielleicht haben da ja auch die Richter Augenmaß. Vor Anker dürftest du auch keinen Alkohol haben, aber wenn es nicht zu viel ist fällt das Urteil eben anders aus als wenn du durch die Gegend bretterst.
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  #15  
Alt 29.08.2008, 12:21
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hmigor hmigor ist offline
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...der hat sich (vorsätzlich ?) vorm Auslaufen die Kante gegeben. Dann gehört ihm auch der Autoschein entzogen. Punkt. Ist aber nur meine juristisch nicht maßgebliche Meinung.
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #16  
Alt 29.08.2008, 12:24
Nana (m)
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@mondien

Das mit seinen Ackerflächen ist Quatsch....die sind privat (meistens gepachtet) und auf Deinem Privatgelände darfst Du immer fahren....Es gibt wirklich Urteile in denen Bauern der PKW Führerschein entzogen wurde, sie aber den Schlepperschein behalten durften.......
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  #17  
Alt 29.08.2008, 12:28
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Ja, so kenne ich das auch. Schließlich muß er ja auch zu seinem Acker kommen, sonst wäre das auch zwecklos.

Irgendwann stand auch mal was in der Zeitung, daß einer nur noch den Weg zur Arbeit fahren durfte und sonst nicht.
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  #18  
Alt 29.08.2008, 12:42
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Man sollte aber nicht unbedingt davon ausgehen, dass dieses Urteil der Weisheit letzter Schluss sei und man sich zukünftig auf diese Entscheidung verlassen darf.

Andere Gerichte sind an diese Entscheidung nicht gebunden und können - wie so oft in der Rechtsprechung - eine konträre Meinung vertreten, was vorliegend eine nicht zu unterschätzende Wahrscheinlichkeit hat.

Justin
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Rat ist wie Schnee, je weicher er fällt, desto länger bleibt er liegen und desto tiefer sinkt er ins Hirn (Samuel Taylor Coleridge)
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  #19  
Alt 29.08.2008, 12:45
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Zitat:
Zitat von aquacan Beitrag anzeigen
Man sollte aber nicht unbedingt davon ausgehen, dass dieses Urteil der Weisheit letzter Schluss sei und man sich zukünftig auf diese Entscheidung verlassen darf.

Andere Gerichte sind an diese Entscheidung nicht gebunden und können - wie so oft in der Rechtsprechung - eine konträre Meinung vertreten, was vorliegend eine nicht zu unterschätzende Wahrscheinlichkeit hat.

Justin

...3 Anwälte = mindestens 4 Meinungen...

...wie ist die Quote bei Richtern...
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Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #20  
Alt 29.08.2008, 12:50
AndreV240 AndreV240 ist offline
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Prost!

Nunja, ein zwei pils auf ner tagestour gehen immer, meist auch mal 4, aber diese mengen habe ich nichtmal mit 18 erreicht.
4liter sind wahnsinn, wer sowas schafft und dann noch meint sich motorisiert bewegen zu müssen sollte nicht mehr auto fahren dürfen.

ich habe das in der familie durch, meine mutter ist nach 2 glas wein und einer tablette gegen eine laterne gefahren auf einer strasse die so breit ist wie ein sportflughafen.

denen soll allen der lappen weggenommen werden, egal ob sie ihn noch brauchen oder nicht, aber mit 2 promille kann ich nicht mehr sehen ob ich den gashebel oder eine bierdose in der handhabe
da müssen doch nur mal kinder schwimmen, oder der rauscht in einen berufler rein...
super, dann zahlt seine versicherung und wir bekommen höhere beiträge.

gegen einen schluck am ruder habe ich nichts, aber wenn man nicht mehr grade laufen oder gucken kann sollte man das lassen

basta
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  #21  
Alt 29.08.2008, 12:52
Benutzerbild von Kaptian Sparrow
Kaptian Sparrow Kaptian Sparrow ist offline
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Quatsch!

Zitat:
Zitat von mondien Beitrag anzeigen
Der Bauer bekommt eine Betriebserlaubnis
Er darf keine öffentliche Straßen befahren
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Gruß Thomas
Wo hast Du denn diese Weißheit her?

Auf seinem Acker kann er auch Panzer, LKW mit Anhänger und sogar unzugelassene Farzeuge fahren ohne jeglicher Fahrerlaubnis und braucht dafür niemanden um Einwilligung zu fragen oder bitten.

Geändert von Kaptian Sparrow (29.08.2008 um 12:58 Uhr)
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  #22  
Alt 29.08.2008, 12:55
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AausHH AausHH ist offline
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Zitat:
Zitat von AndreV240 Beitrag anzeigen
super, dann zahlt seine versicherung ...
Das ist dann die Frage: zahlt sie?
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Gruß
Andreas

Wenn einer, der mit Mühe kaum, gekrochen ist auf einen Baum, schon glaubt, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der.
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  #23  
Alt 29.08.2008, 13:00
Nana (m)
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Ich würde behaupten sie zahlt nicht, vk garnatiert nicht und die Haftpflicht wird versuchen sich das Geld zurückzuholen, wenn 2Promille und mehr nicht grob fahrlässig sind was dann????
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  #24  
Alt 29.08.2008, 13:05
AndreV240 AndreV240 ist offline
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ja,aber auch wenn die hp erstmal zahlt, das geht in die statistiken und schon werden die beiträge höher.
jeder kann mal einen fehler machen, andere behindern, rammen oder versänken ;)
solange das aus einem fehler resultiert der nichts mit alkohol zu tun hat.
mir hat auch schon einer achtern in der plattform geparkt, na und, es war ein rein menschlicher fehler, die versicherung zahlt, dafür sit sie da und gut.

wenn mir nun aber einer mit 4 atü in boot fährt denke ich das da vllt selbstjustiz angebracht wäre, da unsere gerichtbarkeit in germania ja zu wünschen übrig lässt.

und wenn sich die versicherung dann ganz wehrt und nichts zahlt, der kasper vllt blank auf dem konto ist, ja dann sitze ich auf dem schaden?super sache...
nene, sicher ist sicher, lieber nicht betrinken beim fahren ;)
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  #25  
Alt 29.08.2008, 13:09
Nana (m)
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Andre, der geschädigte bekommt sein Geld immer von der gegnerischen Hafpflicht, die Frage ist nur ob sich die Versicherung das Geld komplett oder nur einen Teil vom Verursacher wiederholt....

Stefan
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