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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Straßenverkehr: Frage zur Vorfahrt
Hallo,
Situation wie auf dem Bild: Ein unbekannte Radfahrer () fährt auf der Vorfahrtsstraße, allerdings auf der linken Seite. Ein Auto (rosa) kommt entgegen und will geradeaus weiter. Wer hat da Vorfahrt? Muß man als Radfahrer den rechten Radweg benutzen? Gruß Mario |
#3
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Ja, da auf beiden Seiten Radwege sind,
das ist eindeutig, es sei denn der Radfahrer ist ein Kind.
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#4
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Mithaftung
http://www.streifler.de/unfallschade...hrt-_2969.html
Dem Link entnehme ich, dass du dein Vorfahrtsrecht durch die falsche Fahrtrichtung nicht verlierst, aber unter Umständen trotzdem (mit-)haftbar bist. Wer hat da Vorfahrt? -> der Radfahrer Muß man als Radfahrer den rechten Radweg benutzen? -> ja |
#5
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Genau, das sind zwei unterschiedliche Sachen. Du könntest für das fahren auf der falschen Seite ein Bußgeld bekommen. Die Vorfahrtsregeln setzt dieser Umstand allerdings nicht außer Kraft. Vorfahrt ist Vorfahrt egal aus welcher Richtung.
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Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben
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#6
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So würde ich auch denken.
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Gruß Jürgen Träume nicht Dein Leben, lebe Deine Träume, denn das Leben ist zu kurz um nur zu träumen.
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#7
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...es gab/gibt in der Rechtsprechung genügend Urteile, die Fahrradfahrern lediglich eine Teilschuld geben, wenn sie auf der "verkehrten" Seite den Rad-/Fußweg benutzen. Als Autofahrer bist du bei einem Unfall mit einem Fahrradfahrer erstmal immer zweiter Sieger...
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...
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#8
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http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html Benutzung linker Radwege/"Geisterradler" · Wer einen Radweg in der falschen Richtung befährt und dabei mit einem anderen Radfahrer zusammenstößt, muss selbst dann für zwei Drittel der Unfallfolgen haften, wenn der Entgegenkommende zu schnell und unaufmerksam gefahren ist (OLG Celle, Az. 14 U 149/01). [Mehr dazu ...] · Das Vorfahrtsrecht eines Radfahrers bleibt auch bei verbotswidrigem Benutzen eines linken Radweges erhalten. Dies entschied das OLG Düsseldorf. Weit verbreitet ist die Unkenntnis unter Radfahrern, daß Radwege nur in bestimmte Richtungen (Blickrichtung des Verkehrsschildes) freigegeben sind. Nur in die Richtung, in der das Verkehrsschild (Radfahrer auf blauem Grund) zu sehen ist, darf der Radweg von Radfahrern auch benutzt werden. Oftmals ist es so, daß gerade die Radfahrer, die einen Radweg in verkehrter Richtung benutzen, in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, da Kraftfahrer "in die falsche Richtung schauen". Die Frage, ob hierdurch der Radfahrer auch sein Vorfahrtsrecht verliert, wenn er einen Radweg auf der Vorfahrtsstraße in verkehrte Richtung benutzt, ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte umstritten. So verneint das Oberlandesgericht Bremen (DAR1997, Seite 272 ff.) das Vorfahrtsrecht. Hingegen hat das Oberlandesgericht Hamm bereits in mehrfachen Entscheidungen das Vorfahrtsrecht bejaht. Nunmehr hat sich auch das Oberlandesgericht Düsseldorf der Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm angeschlossen und gibt auch dem verbotswidrigfahrenden Radfahrer weiterhin das Vorfahrtsrecht (OLG Düsseldorf, NZV 2000, Seite 506). · Ein Kraftfahrer missachtet die Vorfahrt des Radwegbenutzers, auch wenn dieser in die falsche Richtung fährt; der Radfahrer nimmt auf dem parallel verlaufenden Radweg dennoch an der Vorfahrt der Vorfahrtsstrasse teil. Zudem berücksichtigt das Gericht, dass der Kraftfahrer erst angehalten hat und den Radfahrer so im Vertrauen gewiegt hat, er werde die Vorfahrt achten. Den Radfahrer trifft aber ein Mitverschulden von 1/3, weil er den Radweg in der falschen Richtung benutzt hat. Ergebnis: 2/3 Mitverschulden Kraftfahrer; 1/3 Radfahrer (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 23.01.2004, Az. 24 U 118/03). |
#9
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...ich fände es sinnvoll, erst einmal zu klären, ob der linke Radweg ggf. nicht auch beidseitig befahren werden darf/muss (Zusatzschild "Radfahrer frei", Zeichen 237, 241, 240).
Hajo
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#10
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moin,
das fehlverhalten des radfahrers wird getrennt geahndet. ist ähnlich wie mit dem rechtsüberholen . das fehlverhalten, permanent links fahren (ordnungswidrigkeit), berechtigt mich nicht, rechts zu überholen (straftat ???). bis denn
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theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!! rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern.
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#11
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ich lese hier immer was von Fehlverhalten und Mitschuld.
Es ist doch gar nicht geklärt, ob ein Fehlverhalten und/oder demzufolge ggf. eine Mitschuld vorliegt. Das ein Radfahrer auf dem linksseitigen Radweg unterwegs ist, sagt gar nichts aus. Hajo |
#12
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Zitat:
Die Eingangsfrage war doch, wer Vorfahrt hat. Antwort: Radfahrer! Weitere Frage, ob er den rechten Radweg benutzen muß. Antwort: Ja! Jürgen
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Die Sternenwelt kennt ihre Grenzen, die menschliche Dummheit nicht ! |
#13
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Richtig!
Falsch! Denn: Zitat:
Hajo |
#14
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da bei uns regelmässig durch mehrere Straßeneinmündungen in die Hauptstraße mit beiderseitigen Radweg unfälle passieren, auch ein reintasten nicht verhindert, dass dir ein Radfahrer über die Haube springt, habe ich dazu direkt bei der Polizei nachgefragt,
Hier wurde mir klar mitgeteilt, dass im Falle eines Radweges auf beiden Seiten, die Radfahrer die jeweilige Seite in Fahrtrichtung benutzten müssen.... fährt er gegen die Fahrtrichtung, kostet es 10 EUR ...
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#15
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Der Radweg ist nur in eine Richtung ausgeschildert, also muß wohl der rechte benutzt werden...
Gruß Mario |
#16
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Zitat:
Hajo |
#17
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Darf ich mich mit einer ähnlich doofen Situation hinzugesellen...
Fahre mit meinem kleinen Auto und Anhänger aus dem Hof im Wenigeralsschritttempo auf die stark befahrene zweispurige Hauptstraße zu. Achte immer auf Fußgänger von beiden Seiten, rechts reicht der Abstand zum Nachbarhaus, einen Fußgänger zu bemerken wenn er um die Ecke kommt, bei normalem Schrittempo. Bleibe so stehen, daß Fußgänger noch vorne vorbei gehen konnten. Entscheide dann und fahre ... plötzlich von rechts Bremsengequietsche und Flüche. Ein Radfahrer ist mir fast in den Anhänger gerast, am Bürgersteig und gegen die Fahrtrichtung. Da ich mit dem Anhänger ums Eck gelenkt sowieso nicht schnell rum komme und der Radfahrer, wenn überhaupt, im Anhänger gelandet wäre, sollte man meinen der war blind ... Nichts desto ... ich denke auch ich hätte da eine Teilschuld bei einem Unfall zu tragen gehabt. Es gab zwar genug Zeugen, am Bürgersteig rechts, die sich wohl durch das rasende Zweirad erschreckt hatten, aber was ist schon eine Ordnungswidrigkeit gegen eine ernsthafte Verletzung.
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Gruß, Klaus www.aluriverboat.de oder aktuell http://www.mstuff.at/k_pages/aluriverboat/temp.htm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ... obwohl ich älter werde, versuche ich erwachsen zu bleiben ... Geändert von hakl (06.10.2008 um 16:28 Uhr) |
#18
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Bei solchen Radfahrern Hänger auf, Radfahrer rein, Hänger zu und weg.
Alles weitere darf ich hier nicht schreiben Und zum rechtlichen, ich würde davon ausgehen, daß Du ausreichend aufmerksam gewesen bist, niemanden behindert hast und der Radfahrer wohl noch nicht zu sehen war, als Du rausgezogen bist. Damit sehe ich den Radfahrer in der Schuld, selbst wenn er dort ordnungsgemäß auf einem Radweg gefahren wäre. Ansonsten könntest Du keine Vorfahrtstrasse überqueren, es könnte ja ein Mopped mit 300+ ankommen, welches Du beim Anfahren noch gar nicht sehen konntest. Michael
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There are 10 kinds of people in the world.Those who understand binary and those who don't! |
#19
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"solche Radfahrer"
... und genau diese Unfallsituation nehmen Radfahrer her, um ihre widerrechtliche Nutzung der Straße zu rechtfertigen, weil es ja "auf dem Radweg viel zu gefährlich ist".
Ein bischen (mehr) Rücksicht wäre wohl vor allem auf Seiten der "unbelehrbaren" Radfahrer notwendig. Und damit meine ich nicht jene, welche sich an die geltenden Verkehrsregeln halten ...
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#20
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Zitat:
über die "unbelehrbaren" Autofahrer wird, wahrscheinlich aus Schiss vor Abzug bei den Sympathiepunkten oder weil man die Verkehrsregeln ggf. selbst dann doch nicht so genau nimmt, kein Wort verloren. Geht's gegen die gemeingefährlichen Radfahrer, werden dann Stammtischparolen zum Besten gegeben, bis der Arzt kommt. Kleiner Einstieg zum Thema (Un-)Sicherheit auf Radwegen. Hajo |
#21
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Zitat:
Auf Landstrassen hat 100 zu sein, nicht 70, nicht 60, nicht 50. Nur, weil sich mal irgend so ein Trottel bei 73 rausgedreht hat, wird die Allgemeinheit mal wieder gegängelt, bis der Arzt kommt Zitat:
Den hab' ich schon vor 10 Jahren so richtig lieb gewonnen. Wo hast Du den denn ausgegraben? d.r.f, d.s.v oder gar d.e.b.m Dass der jetzt schon außerhalb des Usenet zitiert wird, ist beängstigend Michael PS Zu den Sympathiepunkten, ich baue mal eben welche ab: Meiner Ansicht nach gehören Radfahrer auf abgesperrte Flächen, andere Sport- und Spielgerät Benutzer dürfen ja auch nicht auf der Strasse Tennis spielen oder Schlittschuh laufen
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There are 10 kinds of people in the world.Those who understand binary and those who don't! Geändert von El.Almirante (07.10.2008 um 10:42 Uhr)
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#22
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..für mich subjektiv gesehen, gibt es ein Drittel mehr unbelehrbare Radfahrer als unbelehrbare Autofahrer ....
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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#23
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Zitat:
Dass Fehlverhalten von Radfahrern sanktioniert wird, ist ja nun eher die seltene Ausnahme. Michael
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#24
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Fahren deine unbelehrbaren Autofahrer auch ohne Licht auf Radwegen?
Selten so 'nen Mist gelesen. Sorry, aber wahrscheinlich BIST DU EINER VON IHNEN! Yieeek!! |
#25
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Zitat:
Damit, damit oder auch damit. Noch größerer Mist ist u.a. hier zu finden. Ja, ich bin einer von IHNEN. Ich fahre beinahe täglich Fahrrad. Durch mich als Radfahrer ist bisher kein Autofahrer verletzt, gefährdet, behindert oder mehr als unnötig belästigt worden. Im Gegenzug werde ich täglich durch überforderte Autofahrer gefährdet und hatte auch schon das Vergnügen, von einem Autofahrer übersehen und über den Haufen gefahren worden zu sein. |
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