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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 09.02.2009, 20:08
Benutzerbild von Schmitzi
Schmitzi Schmitzi ist offline
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Standard Versteuern von Gewinn bei Grundstücksverkauf

Hallo Sportskollegen,

mal wieder eine blöde Frage:

Wenn ich ein Grundstück verkaufe welches ich seit 3 Jahren besitze, wie ist das mit dem Gewinn? Der muß ja versteuert werden. Kann jemand sagen wie der versteuert wird? Vielleicht mit einem bestimmten Prozentsatz? Und wird die damals bezahlte Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Maklercourtage vom Gewinn abgezogen?

Fragen über Fragen....
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MfG

Christian
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  #2  
Alt 09.02.2009, 20:21
Benutzerbild von hmigor
hmigor hmigor ist offline
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Standard

...und wenn du nun keinen Gewinn machst......


...ein Steuerberater sollte dir da eigentlich sehr genau Auskunft geben können.
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #3  
Alt 09.02.2009, 20:32
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Bomber Bomber ist offline
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Ich habe das gerade hinter mir. Das Stichwort heiß "Spekulationsgewinn".
Siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Spekulationsgewinn
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Gruß,
Philip
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  #4  
Alt 10.02.2009, 07:06
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Averna Averna ist offline
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Christian,

siehe Wp, da steht alles.

Der Privat-Verkauf ist nach 10 Jahren ist Steuerfrei, wenn du nicht mehr als 3 Objekte in ca. 7 Jahren verkauft hast.

Bei mehr als 3 Objekten gilst du als Gewerbetreibender und bezahlst Steuern.

Unterhalb von 10 jahre gilt die Spekulationssteuer, abzügl. alles Kosten, versteuert wird also nur die Differenz zu dem Verkaufspreis.

Über verschiedene Möglichkeiten möchte ich hier nicht sprechen.


In diesem Sinne

Avrna Dirk
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Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen


GRÖMITZ
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  #5  
Alt 10.02.2009, 08:19
TageDieb TageDieb ist offline
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Zitat:
Zitat von Averna Beitrag anzeigen
Über verschiedene Möglichkeiten möchte ich hier nicht sprechen.
Jetzt komm schon...

Gruß
Mario
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https://freie-rede-jetzt.de
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  #6  
Alt 10.02.2009, 09:38
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Averna Averna ist offline
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Nöööööööö


In diesem Sinne

Averna Dirk
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GRÖMITZ
Die Perle der Ostsee
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  #7  
Alt 10.02.2009, 13:49
Benutzerbild von IngoNRW
IngoNRW IngoNRW ist offline
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Ist doch ganz einfach, der erzielte Gewinn (Verkaufpreis -Kosten )wird deinem zu versteuerndem Einkommen zugeschlagen. Dementsprechend erhöht sich die Steuerschuld nach Grund oder Splittigtabelle um den Steuersatz der dann lt. Tabelle herauskommt. Das blöde ist das der Steuersatz ja für das gesamte Einkommen höher werden kann.

Gruß Ingo
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