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Selbstbauer von neuen Booten und solche die es werden wollen.

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  #1  
Alt 18.08.2009, 13:20
helmi-tr helmi-tr ist offline
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15 Danke in 9 Beiträgen
Standard BSH Beleuchtung an kurzem Masten

Hallo Leute,

Ich habe nun in den sauren Apfel gebissen und mir 2 BSH Lampen zugelegt welche ich nun gern möglichst vorschriftsmäßig anbringen möchte.
2-Farblaterne und ein 360° Toplicht.

Bei dieser Kombination von Beleuchtung soll ja laut Vorschrift das Toplicht "mindestens 1m" oberhalb der 2-Farblaterne angebracht sein, muss also auf eine Art Masten montiert werden.
Hierzu habe ich nun Fragen:

Ich habe schon mehrmals solche Teile gesehen, selten allerdings war das tatsächlich 1m Höhenunterschied zwischen den Lampen, würde bestimmt bei einem kleinen Boot wie meinem ziemlich dämlich aussehen.
Wie streng wird so ein Detail kontrolliert?
60cm würde mir theorethisch völlig ausreichend erscheinen und das Boot nicht zu sehr verunstalten.

Und ist es möglich den Masten auch seitlich anzubringen? Das würde mir etwas mehr Möglichkeiten bei der Befestigung geben.
Habe vor sowohl die 2-Farblaterne als auch das Toplicht am Masten zu befestigen und diesen dann abnehmbar zu machen.
Könnte ich diesen an der Bordwand befestigen (natürlich so, dass die 2-Farblaterne auch von beiden Seiten sichtbar ist) , dann müsste ich kein Loch in das Verdeck auf dem Bug machen.

Gibt es eventuell aus irgendeinem anderen Bereich derartige Masten die man zweckentfremden kann?

Vielen Dank!
mfg
Christian Reps

Geändert von helmi-tr (18.08.2009 um 13:26 Uhr)
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  #2  
Alt 18.08.2009, 13:29
Benutzerbild von Antaris
Antaris Antaris ist offline
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2.028 Danke in 906 Beiträgen
Standard

Mast seitlich geht, nimmt soetwas

http://www.svb.de/index.php?sid=7f83...isttype=search

das Rundumlicht muss über das Verdeck ragen, und 1 m über der Zweifarbenlaterne
angebracht sein, die Zweifarbenlaterne kann in den Bug.
__________________
Gruß
Axel

wir sind anerkannte Führerschein-Ausbildungsstätte - Mitglied im DMYV
www.wyce.de
www.dmyv.de
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  #3  
Alt 19.08.2009, 14:15
Benutzerbild von burgberger
burgberger burgberger ist offline
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Ort: im Harz
Beiträge: 140
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146 Danke in 87 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von helmi-tr Beitrag anzeigen
Hallo Leute,

Ich habe nun in den sauren Apfel gebissen und mir 2 BSH Lampen zugelegt welche ich nun gern möglichst vorschriftsmäßig anbringen möchte.
2-Farblaterne und ein 360° Toplicht.

Bei dieser Kombination von Beleuchtung soll ja laut Vorschrift das Toplicht "mindestens 1m" oberhalb der 2-Farblaterne angebracht sein, muss also auf eine Art Masten montiert werden.
Hierzu habe ich nun Fragen:

Ich habe schon mehrmals solche Teile gesehen, selten allerdings war das tatsächlich 1m Höhenunterschied zwischen den Lampen, würde bestimmt bei einem kleinen Boot wie meinem ziemlich dämlich aussehen.
Wie streng wird so ein Detail kontrolliert?
60cm würde mir theorethisch völlig ausreichend erscheinen und das Boot nicht zu sehr verunstalten.

Und ist es möglich den Masten auch seitlich anzubringen? Das würde mir etwas mehr Möglichkeiten bei der Befestigung geben.
Habe vor sowohl die 2-Farblaterne als auch das Toplicht am Masten zu befestigen und diesen dann abnehmbar zu machen.
Könnte ich diesen an der Bordwand befestigen (natürlich so, dass die 2-Farblaterne auch von beiden Seiten sichtbar ist) , dann müsste ich kein Loch in das Verdeck auf dem Bug machen.

Gibt es eventuell aus irgendeinem anderen Bereich derartige Masten die man zweckentfremden kann?

Vielen Dank!
mfg
Christian Reps
Hallo,
ich habe das Toplicht an einem abnehmbaren Masten aus Kunststoff.
Bei Bedarf wird der Deckel geöffnet und der Mast mit Licht eingesteckt und verriegelt.
Funktioniert wunderbar und gab noch nie Probleme.
Es ist so ähnlich wie der Link von "Antaris".


MfG Jörg
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