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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Wenn ich mit Bootsschein im Boot bin darf dann auch ein anderer fahren
Hallo habe da mal noch ne nervige Frage!
Wenn ich im Boot sitze ( habe Bootsführerschein ) Darf dann meine Frau oder so mein Boot auch mal fahren? Habe gehört sowas darf man. Ist das Richtig? Danke für Eure Antworten. Gruß Andre Samstag bin ich in Bijland zu finden.
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Grüße Andre aus Velen Wir sind so wie wir sind. Endweder nimmt man uns so oder man lässt es!!! |
#2
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Soweit ich weiß,ja.
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN.
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#3
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Zitat:
Grundlage: Binnenschiffahrtsstraßenordnung, siehe § 1.09 Zur Altersgrenze siehe auch Erläuterung: Erlass des BMVBS, Az.: WS 26/6262.3/4 vom 04.06.2007 (pdf) Gruß Ralph P.S.: Die Schiffsführung obliegt dem "Schein-Inhaber"
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#4
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Zitat:
Und du mußt zu jeder Zeit eingreifen können. d.h. wenn z.B. deine Frau am fahren ist, kannst du dich nicht in die Kajüte legen und schlafen. Oder etwa ne Flasche Wein trinken.
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Gruß Thomas _______________________ Echte Männer essen keinen Honig........ Echte Männer kauen Bienen...............
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#5
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Oops, das heißt, ich darf den elfjährigen Sohn meiner Freundin doch nicht fahren lassen, auch nicht wenn ich direkt daneben oder dahinter stehe oder sitze? Schade ...
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#6
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Zitat:
das war jetzt aber keine ernstgemeinte Frage, oder? Wofür sollte bitte ein 11-jähriger am Ruder gut sein.. Dürfen wohl kaum, was du tatsächlich machst, ist natürlich deine Sache... Gruß, Thomas
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Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz |
#7
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Zitat:
Und das sollte eigentlich die Motivation am Bootfahren sein. Spaß haben. Ich denke er lässt ihn nicht auf einen 4 Meter Boot mit 150 PS Außenborder Vollgas fahren. Gruß Michael
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Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen. |
#8
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Zitat:
Praktisch zB, wenn ich mit Frauchen zusammen den Geräteträger legen muss. |
#9
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Die Altersgrenze gilt nur im Binnenbereich, soweit ich weiß. Im Seebereich darf auch der 5- oder 11jährige fahren, oder nicht?
Gruß Jochen |
#10
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Zitat:
Sollte es mal zum Notfall kommen, skipper über bord, frau histerisch, wäre er evt der einzigste der helfen könnte. darum denke ich das es nicht unbedingt verkehrt ist ihm das beizubringen. ... wenn er dafür geeingnet ist, sprich er sollte sich seiner verantwortung bewußt sein. natürlich sollte man sowas nicht in kritischen Bereichen machen. Bei leichtem Wind auf offener See wird keiner gefähret. Bei engem Fahrwasser, viel Verkehr, Schmetterling, natürlich nicht. Aber es ist auch gut wenn man alle an Bord einschätzen kann, was die können und was nicht, damit man in Notsituationen weis wem man welche Aufgaben geben kann. und da kann dann auch mal nen 11 Jähriger gut helfen. Und es hängt ja auch vom Boot und vom Revier ne Menge ab. Generell ist natürlich der Schiffsführer für die Führung verantwortlich, und darum sollte er gut abwägen was er tut. BTW unter fahren verstehe ich mehr als nur rudergehen. also z.b. auch navigation.
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#11
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Ja....veranwortung hat aber der führeschein berechtigte!
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#12
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nicht ganz richtig, sondern der, der das Boot führt. Sprich der, der am Anfang dazu auserkoren wurde der Skipper zu sein. Es können ja durchaus mehrere an Bord sein, die befugt wären das Fahrzeug zu führen.
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#13
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Einige sind sich hier sicher, dass sie den Führerschein haben???
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#14
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Schau mal, so halten es die Leute hier im Forum: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=66093
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#15
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logisch,der Kapitän bestimmt den Steuermann.
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Grüße aus der Hallertau von Michael |
#16
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Zitat:
Auch auf See gilt die 16J. Regelung. Kannst Du zb.hier nochmal nachlesen: http://www.segeln-wissen.de/segelsch...e-sbf-see.html Grüße Nils
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#17
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Doch, Thomas_B, das war ernst gemeint. Es handelte sich um ein offenes 5m Boot mit Dieselmotor, Vmax bergab 19 Km/h. Ich saß zwischen ihm und seiner Mutter, bei der Bootslänge kannst du dir vorstellen wie weit es zu greifen gewesen wäre, wenn es nötig gewesen wäre?
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#18
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Ich hab das auch durchaus nicht böse gemeint....aber DÜRFEN ist einfach keine Frage.
Nach meinem Kenntnisstand darf er eben nicht. Ich selber lasse auch mal meinen kleinen Neffen ans Steuer, wenns frei ist und in Schleichfahrt und meine Hand bleibt auf dem Gashebel, aber ich bin mir relativ sicher, dass das bei der Entenpolizei keine Zustimmung findet. Gruß, Thomas
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Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz |
#19
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Zitat:
So lange wie der Junge spurt dh Kommandos befolgt und nen geraden Kurs steuern kann.... Was spricht im Seebereich dagegen?
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MFG René
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#20
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Zitat:
Guck dir lieber den Gesetzestext an.....
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MFG René
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#21
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DÜRFEN (lt. Gesetz) und Sicherheit sind zwei versch. Dinge. Leider werden Kinder in ihren Fähigkeiten und im Übernehmen von Verantwortung wenn es darauf ankommt, oft unterschätzt.
Unsere Situation ist folgende: Verdränger max. 12kn, Revier Kroatien, Sohn 12 Jahre alt. Seit seinem 10. Lebensjahr führe ich ihn an das Bootfahren heran und zwischenzeitlich ist er in den praktischen Dingen so gut wie ich. Dabei geht es nicht nur um das Fahren: Vorbereiten des Bootes, Anlassen der Maschinen, Überwachung der Temperaturen und Kühlung usw. usw., all das sind Dinge die er selbständig (natürlich in meinem Beisein) ausführt. Dazu sind von mir verfasste Checklisten an Bord, die er abarbeiten kann und muss. Ebenso das Bedienen des DSC Funkgerätes. Checklisten für das Aussenden eines Notrufes und Beispieltexte in Englisch und Deutsch für den Sprechfunk. Insbesondere der englische Text, dass er Hilfe in Deutsch benötigt. Auch das Navigationsgerät kann er Bedienen, wobei das die leichteste Übung war, da es einem Computer am Nähesten kommt, bzw. einer ist . Warum: Hauptgrund ist die Sicherheit. Falls mir etwas passiert, bin ich überzeugt, dass er sich unter normalen Bedingungen zu Helfen weiss. Zusätzlich finde ich es toll, dass es ihm Spass macht und wir so ein gemeinsames Hobby haben und nicht nur TV, Gameboy usw. eine Rolle spielen. Meine Frau hat auch den SBF See, aber wir sind öfters mal auch alleine unterwegs. Insofern finde ich es wichtig, die Kinder (falls sie wollen) frühzeitig in die Materie mit einzubeziehen. Mein Sohn ist bestimmt kein Wunderkind. Bei entsprechendem Interesse (und welcher Junge ist nicht gerne Kapitän?) funktioniert das immer. Denn sie können es, wenn man sie nur lässt! Meine Meinung ... Jan
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#22
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Der Unterschied besteht in der Schiffsführung und der Schiffssteuerung.
Der Schiffsführer hat die Verantwortung und kann für die Steuerung des Schiffes frei bestimmen. Gernot
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Bavaria 37sport 2008 Volvo Penta 5.7 GXi-J DPS-A |
#23
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Hab ich auch so gelernt, soweit er geistig und körperlich dazu in der lage ist. Und da fängt die Problematik schon an, wer beurteilt das?
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Diese Signatur ist unter Bearbeitung! Gruß vom Mario
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#24
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Zitat:
16 Jahre Mindestalter, geistig und körperlich in der Lage - das sind die Bedingungen.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#25
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Zitat:
der Schiffsführer
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Gruß Axel wir sind anerkannte Führerschein-Ausbildungsstätte - Mitglied im DMYV www.wyce.de www.dmyv.de |
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