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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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BSH-DHI Zulassung
Jezze, nach den vielen Antworten hier im Forum, welche die BSH Zulassungen betrifft, düsen wir ja alle nur noch mit zugelassenem Equipement durch´s Gewässer, gelle?
Eine Frage sei mir erlaubt, ging mir grade durch den Kopp, Wie schaut´s denn, wenn die schriftlichen Unterlagen nicht mehr da sind? Also der Beipackzettel. Bei mir der Fall, für die "Außenlämpchen". Aber die DHI Prägung sehr wohl auf den Positionslampen vorhanden ist. Also BSH konform? |
#2
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Re: BSH-DHI Zulassung
Zitat:
moin wo soll denn das problem sein? wenn DHI/BSH-nr. auf dem lämpchen dann ist doch alles bestens. le loup ### |
#3
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Re: BSH-DHI Zulassung
Zitat:
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#4
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Re: BSH-DHI Zulassung
Zitat:
Ankerlicht und Dampferlicht z.B.. Könnte ich ja viel erzählen. Ich werde mal beim BSH anrufen. |
#5
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..mal eine ganz dumme frage aus dem deutschen süden... !!
ich bin bisher höchstens mal auf der donau oder dem main gefahren, und da auch nur tagsüber ..... wie ist das mit den amerikanischen booten (z.b. meine regal bzw. auch die ganzen sea rays..) die haben keine BSH geprüfte Beleuchtung.... ist das jetzt strafbar oder nicht ??
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#6
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Zitat:
Details: http://www.boote-forum.de/phpBB2/viewtopic.php?t=12933
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#7
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mmmh.... gut dass die waschpo in regensburg kein boot mehr hat
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#8
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Moin und Hallöle,
beliebtes Jagdrevier der WASCHPO ist auch Schleimünde, besonders bei den kleinen Angelbooten ( 3-6 m ). |
#9
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Zitat:
so ganz richtig ist deine Aussage nicht. Auf den Binnensch.Str. brauche ich keine BSH ode DHI Beleuchtung. § 10 Kleine Fahrzeuge (1) Abweichend von Regel 22 Buchstabe c der Kollisionsverhütungsregeln müssen Fahrzeuge von weniger als 12 Metern Länge, die berechtigt sind, die Bundesflagge zu führen, Seitenlichter mit einer Mindesttragweite von zwei Seemeilen führen. (2) Abweichend von Regel 25 Buchstabe d der Kollisionsverhütungsregeln haben Fahrzeuge unter Segel von weniger als 12 Metern Länge und Fahrzeuge unter Ruder, wenn sie die nach Regel 25 Buchstabe a oder b der Kollisionsverhütungsregeln vorgeschriebenen Lichter nicht führen können, mindestens ein weißes Rundumlicht im Sinne von Regel 21 Buchstabe e der Kollisionsverhütungsregeln zu führen. Nur die Farbe und die Tragweite muss stimmen. Ich hatte mal eine längere Diskusion mit der Waschpo. Wenn ich behaupte die Farbe und Tragweite stimmt, muss die Waschpo beweisen dass es nicht so ist. Die Beweisführung ist aber viel zu teuer, somit wird das Verfahren eingestellt. Gruß
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Gruß Sepp Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!! Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat. |
#10
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Zitat:
(Wo nachzulesen? § 10 von was?) Danke! David. |
#11
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Hallo Chaabo,
lese mal hier : http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech...Abschnitt.html § 9 Absatz 4, und § 10 Gruß
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#12
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[quote="viking22"]
Zitat:
§3.02 regelt, WELCHE Leuchten verwendet werden dürfen: Code:
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, müssen die in dieser Verordnung vorgeschriebenen Lichter von allen Seiten sichtbar sein und ein gleichmäßiges, ununterbrochenes Licht werfen. 2. Es dürfen nur Signalleuchten verwendet werden, deren Lichter in horizontaler Ausstrahlung, Farbe und Stärke den Bestimmungen der Verordnung über die Farbe und Lichtstärke der Bordlichter >>>> sowie die Zulassung von Signalleuchten im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung oder der Verordnung über die Farbe und Lichtstärke der Bordlichter sowie die Zulassung von Signalleuchten in der Binnenschifffahrt auf Rhein und Mosel <<<< entsprechen. 3. [...] So auch die Aussage eines WaschPo-Beamten auf dem Kanal. Hinzu kommt sogar, dass der Schriftzug "DHI" mit einem Ankersymbol und der Prüfnummer zusammen auftauchen muss - fehlt das Ankersymbol (wie auf meinem DHI-zugelassenen Ankerlicht), fängt die "Grauzone" eigentlich schon an (wobei ich noch auf den Beamten warte, der den Unterschied kennt): http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Ber...ngenBinnen.pdf Auch das BSH macht keine Ausnahme für Kleinfahrzeuge/Sportboote, es werden auf den Einbaubeispielen ("falsche Montage") sogar explizit Sportboote gezeigt: Code:
Auf Fahrzeugen unter deutscher Flagge dürfen nur Positionslaternen, die vom BSH zugelassen und mit einer Baumusternummer (z.B. BSH/00/01/90) versehen sind, geführt werden. Vom Deutschen Hydrographischen Institut (DHI) zugelassene Positionslaternen bzw. Baumusternummern (z.B. DHI/00/01/76) behalten ihre Gültigkeit und können auch weiterhin angebracht werden. [...] Also - ich lasse mich gern überzeugen, aber ich kenne keine einzige Quelle, die Sportboote von der DHI/BSH-Pflicht ausnimmt.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#13
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ich rede auch nur von Binnen, da steht nichts von BSH, sondern nur von Farbe und Tragweite.
Wenn einen die WaSchPo anhalten sollte, auf keinen Fall gleich bezahlen, in der schriftlichen Anzeige muss immer die genaue Angabe von dem Vergehen und den dazugehörigen Vorschriften aufgeführt sein. Und gerade bei der Beleuchtung tun sie sich im Binnenbereich sehr schwer. Gruß
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#14
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Liveerlebnis.
Vorne auf dem Boot die kleine amerikanische Positionslampe, von der WascjPo natürlich sofort bemerkt , eine freundliche Aufforderung das Boot binnen einer Woche mit einer vom BSH zugelassenen Zweifarblaterne vorzuführen. Danach war dann alles paletti, hat auch kein Bußgeld gekostet. |
#15
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Zitat:
da geht es aber um Segler und um Ruderboote wenn ich das richtig gelesen habe und nicht um Motorboote
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#16
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Hallo Viking 22,
kann es sein, dass Du etwas durcheinander wirfst? Du schreibst, dass Du nur Binnen meinst, aber dazu führst Du den § 10 der Seeschiffahrtstraßenordnung an. Das passt nicht zusammen. Ich denke Seestern hat aus der Binnenschiffahrtstraßenordnung richtig zitiert; es dürfen nur zugelassene Lichter geführt werden.
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Charly |
#17
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Um es gleich noch einwenig schwieriger zu machen:
Viele DHI Zulassungen sind mittlerweile erloschen, da sie zeitlich begrenzt ausgegeben wurden und von den Herstellern nicht verlängert wurden. Aber DAS kann nun die WSP vorort wohl wirklich nicht auseinanderhalten... Axel
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#18
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Moin und Hallöle,
Zitat: "(2) Abweichend von Regel 25 Buchstabe d der Kollisionsverhütungsregeln haben Fahrzeuge unter Segel von weniger als 12 Metern Länge und Fahrzeuge unter Ruder, wenn sie die nach Regel 25 Buchstabe a oder b der Kollisionsverhütungsregeln vorgeschriebenen Lichter nicht führen können, mindestens ein weißes Rundumlicht im Sinne von Regel 21 Buchstabe e der Kollisionsverhütungsregeln zu führen. " Und hier ist der Hund begraben : zeige mir ein Motorboot, wo ich nicht die Lampen montieren kann. Geht alles z.B. Zweifarbenlampe und Rundum auf einer Stange ( 1m). |
#19
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Re: BSH-DHI Zulassung
Zitat:
Mfg Klaus |
#20
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Solange wir uns in Deutschlnad noch Gedanken machen dürfen über genormte Beleuchtungskörper auf winzigen Sportbooten gfehts uns noch reichlich gut.
So eine Diskussion ist ausserhalb von Deutschland imho undenkbar. Als wenn auch nur ein Unfall mehr oder weniger passiert, wenn ein 4-5 Meter Sportboot eine BSH Lampe führt oder eine Amifunzel. Noch bekloppter ist die Unterscheidung Binnen und See bei kleinen Booten wo bemängelt wird wenn die für ein Rib riesige BSH Funzel nicht einenMeter vor den Seitenleuchten sitzt. Das sind Regeln die bei der gewerblichen Schiffahrt oder max ab 15 Meter gelten sollten. Sorry alles andere ist imho Schwachsinn. Und das sage ich als Beamter und jemand der BSH Lampen auf dem Boot hat.
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Gruß Olli |
#21
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Zitat:
Axel
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#22
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Zitat:
Die zweite Frage ist, ob man geltendes Recht und Verordnungen ignoriert und Bußgelder riskiert. Ich halt's da wie Hilgoli: ich finde den Zulassungswahn für Beleuchtung auch überzogen, habe die geltenden Regeln aber zumindest auf dem Seestern berücksichtigt.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
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