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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#76
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Zitat:
Wenn mein Kind das Steuer in der Hand hat, ist es dann Rudergänger? Die Antwort hat Ecki gegeben, ganz einfach, und ich, rechtstheoretisch kompliziert: Ja, wenn keine geeignete zugelassene Person Einwirkungsmöglichkeiten hat, ansonsten nein.... |
#77
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Ralf, ich bin nicht böse, wir haben halt nur andere Meinungen
Zitat:
Das ist jetzt aber definitiv falsch, obwohl ich weiß, was Du sagen wolltest Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#78
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Also ich habe heute nen Wasserbüffel getroffen und mit der Thematik konfrontiert: 1. Rudergänger müssen die genannten Voraussetzungen erfüllen und zwar sowohl Eignungs- wie auch Altersmäßig. 2. Jeder SBF-Inhaber darf beschulen. Der Schüler sollte dann aber mindestens 15 Jahre alt sein. Bei 5-jährigen wirkt das Argument sehr unglaubwürdig... 3. Wenn das Kind (wie alt auch immer) auf dem Schoß des Bootsführers sitzt und dieser der Rudergänger bleibt (und das meinte wohl Slider die ganze Zeit, sorry!), also jederzeit die Kontrolle über das Boot hat, dann sei das auch in Ordnung! Letztlich hat man Pinne oder Ruder ja auch nicht permanent in den Griffeln und bleibt trotzdem Rudergänger. Macht also auch irgendwie Sinn.
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-hier witzigen Spruch einfügen- (z.B.: Ist die Katze kein Hund, freut sich der Mensch!, frei nach Herrn oder Frau Kitekat) |
#79
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OK, hatte ich falsch gelesen , aber doch richtig verstanden.
zu 1. Unbestritten. zu 2. könnte man schon wieder fragen wo steht das, insbesondere das Alter von min. 15 Jahren für den zu Beschulenden. zu 3. Die Eingangsfrage sprach von "... wenn ich an Bord bin...", wenn damit "... auf meinem Schoß sitzen..." gemeint ist, wird wohl von den "Wasserbüffeln" nichts passieren, solange nichts passiert. Außer bei el toro saß kein Kind auf dem Schoß eines Rudergängers und das ist nach 3. dann doch nicht zulässig - so wie von mir gemeint. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#80
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1. ist unbestritten 2. steht nirgendwo, ist auch nicht nötig - und sogar der Wasserbüffel tut sich schwer? Warum wohl? Weil: entweder ist er Rudergänger, dann alle Vorschriften einhalten, oder er ist nur Mensch - dann gar nichts - auch kein Mindestalter 3. wurde schon in den ersten Antworten geklärt: Hat der Schiffsführer keine Einwirkungsmöglichkeit, muss ein Rudergänger da sein..... Ansonsten lies noch mal die letzte Antwort von Ecki - die erklärt es ohne jeden Gesetzesbezug..... |
#81
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Zitat:
Das mit 15 Jahren war halt um deutlich davon abzugrenzen, dass kein 10-jähriger allein am Ruderstand zu stehen hat. Wenn man sich darauf berufen will, dass der Junior das Wendemanöver übernommen hat, um ihn auf die anstehende Prüfung vorzubereiten, sollte er wenigstens altersmäßig nah an der Führerscheinprüfung dran sein. Die Eingangsfrage war in der Tat relativ schwammig formuliert, was nicht zuletzt dazu führte, dass dies nun der 80ste Beitrag oder so ist... Hat eigentlich mal jemand was von Donjohnson gehört? Oder wollte der nur für allgemeine Verwirrung sorgen?
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#82
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Ich glaub das das ein Zweitnick der Admins ist - die wollten uns von der Punktelöschung ablenken
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#83
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@ Ralf (Slider), warum aufgeben, ich bin noch nicht überzeugt
Auch wenn's nun der #82 ist. Man kann viel machen, auch wenn es nicht erlaubt oder Grauzone ist. Das ist ja das "Schöne" an Gesetzen und Verordnungen, man kann sie so oder so deuten und auslegen. Da wird auch die Meinung eines einzelnen "Wasserbüffels" nichts helfen. Eine Personen die auf dem Fahrersitz sitzt kann vorübergehend selbstständig den Kurs und die Geschwindigkeit des Fahrzeugs bestimmen Und diese Person hat gewissen Ansprüchen (Alter, Eignung usw.) zu entsprechen. Stell Dir vor, der/ die Zwöfjährige "legt den Hebel auf den Tisch", dann kann es schon sein, dass die Aufsichtsperson sich "ungewollt" vom Ruder entfernt (und hoffentlich nicht über Bord geht oder wenigstens den Quickstop angelegt hat). Mag sehr konstruiert klingen, aber wenn der Fall eintritt möchte ich die Argumentation der "Aufsichtsperson" hören. Ich bleibe dabei, erlaubt ist es nicht - aber Ecki hat von Anfang an Recht - Spaß macht es. Donjohnson hat vielleicht schon seine Antwort erhalten, weiß was er darf/ nicht darf und handelt so wie er es für richtig hält. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#84
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Zitat:
Lieber Lutz ... und ab hier. volle Ironie an du klingst jetzt für mich wie ein Indianer, der auf dem Rücken liegt, ständig Schläge von dem Cowboy bekommt und nach jedem Volltreffer schreit: "Auch der nächste tötet mich nicht" jetzt volle Ironie aus Der von dir konstruierte Fall stellt ein Fehlverhalten des Schiffsführers/Bootsführers dar - das Kind durfte aber trotzdem am Steuer sitzen |
#85
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B1-Lizenzinhaber ab 12 Jahren
Unsere Tochter, heute 19, erwarb ihre B1 Lizenz vor mehreren Jahren. Sie konnte, unter Aufsicht natürlich, schon im zarten Alter von 11 Jahren unser Boot weitgehend selbstständig steuern.
Die auch in der Prüfung erforderlichen Manöver " Mann über Bord " , "Wenden auf engsten Raum" und meinen Favoriten die Gebüschfahrt auf der Mosel - " Kann Kurs nicht halten, wende auf sounsoviel Grad" konnte sie damals auch schon. Genau so wie selbstverständlich wie die Knoten ...... Unsere beiden anderen Kinder 9 und 13 beherrschen das auch ..... Der Deutsche Motoryachtverband meint dazu : http://www.dmyv.de/index.php?id=325&...ash=0cf2f1219e Dass Verkehrserziehung auch auf dem Wasser ihren Sinn hat, zeigten dieser Tage die Prüfungen zur A/B/B1-Lizenz für Jugendliche der Wassersport AG der Georg-Büchner-Schule Erlensee und des kooperierenden Vereins MBC Delphin e.V. Klein-Auheim. Während die A- und B-Lizenz Jugendliche ab acht Jahren lediglich für die Teilnahme an den Jugend-Schlauchbootwettbewerben des Deutschen Motoryachtverbandes berechtigt, dürfen B1-Lizenzinhaber ab 12 Jahren eigenverantwortlich ein mit 5 PS motorisiertes Boot bis 5 m Länge auf ausgewählten Bundeswasserstraßen steuern. Bereits in 2006 konnten die Wassersport AG der GBS und der MBC Delphin insgesamt 10 Jugendliche erfolgreich zur B1-Lizenz ausbilden ? das sind 1/5 der bundesweit erteilten Fahrlizenzen- und in der diesjährigen Prüfung erneut drei Jugendliche zur bestandenen Prüfung beglückwünschen. Erste Anwendung des ?Jugendführerscheins? wird es im Rahmen der hessischen Jugendsternfahrt 2007 des Bootsclub Limburg in den nächsten Wochen auf der Lahn geben. Seit 4 Monaten sieht das ganze dann e sooo hier aus. Das " Kind " ist flügge geworden und hat sich vergrößert .... und lernt Binnenschiffer\In
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Ein Umweg erhöht auf jedem Fall die Ortskenntnis!
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#86
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Ok und noch mein Senf dazu.
Erst mal wie komme ich zu meiner folgenden Aussage? Ich wollte dieses Jahr meine scheine machen. In dem Zusammenhang wollte ich auch wissen ob dann auch andere ans Steuer dürfen. Meine Infos sind von September 2008. Von wem habe ich sie? 4 verschiedene Schulen, ein Anwalt für das ganze Wasserrechtliche Zeug und natürliche die ganzen Gesetze. Wenn man sich erkundigt (dachte ich mir) dann richtig. Mein Ergebnis: Wenn einer an Bord ist mit Schein, dann dürfen auch andere (z.B. Kinder) ans Steuer. Wichtig dabei: der Kerl mit Schein muss Anweisungen geben können. Und im Notfall muss er auch eingreifen können. Also kein Wunder dass bei Ecki keiner eingreift weil das ok ist. Wer jetzt unbedingt will darf auch meine Aussage zerreissen und stur darauf bestehen, dass ich gesagt habe "an Bord sein" und wie das jetzt unter Deck ist usw. Also wenn ich einen Schein habe lasse ich auch andere mit ganz ruhigem Gewissen ans Steuer, solange ich in der Nähe bin und eingreifen kann.
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Grüße aus Unterfranken!! Viktor
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#87
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@ Ralf
Deine Ironie in Ehren, aber wo siehst Du das Fehlverhalten des Bootsführers? Zitat:
Wenn der Rudergänger mindestens 16 Jahre alt ist und geistig und körperlich geeignet ist, dann darf "der mit Schein" sogar unter Deck ein Nickerchen machen. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#88
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Zitat:
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#89
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Zitat:
Ich bleibe dabei, wenn das Kind auf dem Fahrersitz sitzt, dann kann es auch eigenmächtig Kurs und Geschwindigkeit bestimmen und wird dadurch zum Rudergänger. Trotz aller Aufsicht und Eingreifmöglichkeiten. Bei lediglicher Aufsicht ist das Kind (unerlaubter Weise) Rudergänger und beim Eingreifen wird der Eingreifende zum Rudergänger. So, wirklich . Dann hat Victor was anderes gemeint als er geschrieben hat Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#90
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Lutz, liest du eigentlich, was du zitierst - er sprach von Kindern am Ruder - die sind keine Rudergänger...
Hmmh, habe gerade gehört, der Cowboy hätte die Pistole gezogen |
#92
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Um mal die Begrifflichkeiten zu klären:
Eine ungeeignete Person oder eine solche, die nicht mindestens 16 Jahre alt ist, ist kein Rudergänger. Hier muss der Schiffsführer (oder Rudergänger) permanent beaufsichtigen. |
#93
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Ich glaube schon, dass ich lese, was ich zitiere.
Zitat:
Und für diese "anderen" ist es definitiv falsch, was Victor geschrieben hat. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#94
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Zitat:
Eine Person ist nicht deshalb kein Rudergänger, weil sie nicht mindestens 16 Jahre alt ist oder ungeeignet ist sondern eine nicht 16 Jahre alte oder ungeeignete Person darf nicht Rudergänger sein. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#95
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Um mal auf den Punkt zu kommen:
Wer ein jüngeres Kind ans Steuer lässt ohne Kontrolle ist bekloppt! Wenn ich meine Tochter ans Steuer lasse mit 15 Jahren ist das für mich O.K. , da ich weiß das sie nichts unüberlegtes macht! Aber da schon alles geschrieben wurde, habe ich jetzt wieder einen Zähler mehr. Und das zum Schluss. manche User sind:
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#96
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Danke Bernd, ein netter Schußsatz von dir (zumindest für mich)...hab jetzt "Flasche leer und zollsatz voll"
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#97
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Einen noch ;-)
Zitat:
"Nein Herr Richter, das ist nicht wahr, mein Kind konnte ja gar nicht Rudergänger sein, denn es ist ja noch viel zu jung, es war halt nur kein anderer Stuhl frei." Im Ernst: Ersetze "...., ist kein Rudergänger." durch: "...., darf kein Rudergänger sein." Bei soviel Beratungsresistenz und Interpretationskreativität der (eigentlich klaren) Gesetzesaussagen , ist das jetzt wirklich mein letztes Posting zu dem Thema. Sonst geht es mir noch wie dem hier: http://de.youtube.com/watch?v=fglanAdcSvs
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gregor
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#98
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Zitat:
Wer jetzt? Der Schwarzhaarige?! Ich glaube, ihr missversteht Slider noch immer. So wie ich anfangs auch. Kind auf dem Schoß und sofortige Eingriffsmöglichkeit des Schiffsführers => Kind ist nicht Rudergänger => kein Verstoß! Kind alleine am Fahrstand => Kind ist Rudergänger => Verstoß sofern unter 16 etc. Junge, Junge... 100 Beiträge... und kein Ende in Sicht...
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#99
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Nur weil das wirklich genial - aber unvollständig ist:
Zitat:
Und jetzt hab ich keine Zeit mehr hierfür - muss mit meinem neuem Zollsatz am Boot rumschrauben.... |
#100
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Da ich eine neue Seite im Net gefunden habe und das ist mein letztes Statement. wenn auch überflüssig aber gewollt!
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