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  #76  
Alt 22.10.2008, 17:46
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Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Hallo Ecki,
mir geht es nicht um gesetzestreue Rechthaberei......
Gruß Lutz
Lutz, sei mal nicht böse, aber deine Fragestellung ist schon irreführend - sie müßte lauten:

Wenn mein Kind das Steuer in der Hand hat, ist es dann Rudergänger?

Die Antwort hat Ecki gegeben, ganz einfach, und ich, rechtstheoretisch kompliziert:

Ja, wenn keine geeignete zugelassene Person Einwirkungsmöglichkeiten hat, ansonsten nein....
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  #77  
Alt 22.10.2008, 18:56
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Ralf, ich bin nicht böse, wir haben halt nur andere Meinungen

Zitat:
Zitat von Slider Beitrag anzeigen
Ja, wenn keine geeignete zugelassene Person Einwirkungsmöglichkeiten hat, ansonsten nein....


Das ist jetzt aber definitiv falsch,
obwohl ich weiß, was Du sagen wolltest

Gruß Lutz
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  #78  
Alt 22.10.2008, 19:11
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Ralf, ich bin nicht böse, wir haben halt nur andere Meinungen





Das ist jetzt aber definitiv falsch,
obwohl ich weiß, was Du sagen wolltest

Gruß Lutz
Nee, das "JA" bezog sich nicht auf's Dürfen sondern auf Rudergänger, sprich dann nicht dürfen...

Also ich habe heute nen Wasserbüffel getroffen und mit der Thematik konfrontiert:

1. Rudergänger müssen die genannten Voraussetzungen erfüllen und zwar sowohl Eignungs- wie auch Altersmäßig.

2. Jeder SBF-Inhaber darf beschulen. Der Schüler sollte dann aber mindestens 15 Jahre alt sein. Bei 5-jährigen wirkt das Argument sehr unglaubwürdig...

3. Wenn das Kind (wie alt auch immer) auf dem Schoß des Bootsführers sitzt und dieser der Rudergänger bleibt (und das meinte wohl Slider die ganze Zeit, sorry!), also jederzeit die Kontrolle über das Boot hat, dann sei das auch in Ordnung!

Letztlich hat man Pinne oder Ruder ja auch nicht permanent in den Griffeln und bleibt trotzdem Rudergänger. Macht also auch irgendwie Sinn.
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  #79  
Alt 22.10.2008, 19:51
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OK, hatte ich falsch gelesen , aber doch richtig verstanden.

zu 1. Unbestritten.
zu 2. könnte man schon wieder fragen wo steht das, insbesondere das Alter von min. 15 Jahren für den zu Beschulenden.
zu 3. Die Eingangsfrage sprach von "... wenn ich an Bord bin...", wenn damit "... auf meinem Schoß sitzen..." gemeint ist, wird wohl von den "Wasserbüffeln" nichts passieren, solange nichts passiert.

Außer bei el toro saß kein Kind auf dem Schoß eines Rudergängers und das ist nach 3. dann doch nicht zulässig - so wie von mir gemeint.

Gruß Lutz
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  #80  
Alt 22.10.2008, 20:55
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
OK, hatte ich falsch gelesen , aber doch richtig verstanden.

zu 1. Unbestritten.
zu 2. könnte man schon wieder fragen wo steht das, insbesondere das Alter von min. 15 Jahren für den zu Beschulenden.
zu 3. Die Eingangsfrage sprach von "... wenn ich an Bord bin...", wenn damit "... auf meinem Schoß sitzen..." gemeint ist, wird wohl von den "Wasserbüffeln" nichts passieren, solange nichts passiert.

Außer bei el toro saß kein Kind auf dem Schoß eines Rudergängers und das ist nach 3. dann doch nicht zulässig - so wie von mir gemeint.

Gruß Lutz
Lutz, gib doch einfach auf

1. ist unbestritten
2. steht nirgendwo, ist auch nicht nötig - und sogar der Wasserbüffel tut sich schwer? Warum wohl? Weil: entweder ist er Rudergänger, dann alle Vorschriften einhalten,
oder er ist nur Mensch - dann gar nichts - auch kein Mindestalter
3. wurde schon in den ersten Antworten geklärt: Hat der Schiffsführer keine Einwirkungsmöglichkeit, muss ein Rudergänger da sein.....

Ansonsten lies noch mal die letzte Antwort von Ecki - die erklärt es ohne jeden Gesetzesbezug.....
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  #81  
Alt 22.10.2008, 21:02
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
OK, hatte ich falsch gelesen , aber doch richtig verstanden.

zu 1. Unbestritten.
zu 2. könnte man schon wieder fragen wo steht das, insbesondere das Alter von min. 15 Jahren für den zu Beschulenden.
zu 3. Die Eingangsfrage sprach von "... wenn ich an Bord bin...", wenn damit "... auf meinem Schoß sitzen..." gemeint ist, wird wohl von den "Wasserbüffeln" nichts passieren, solange nichts passiert.

Außer bei el toro saß kein Kind auf dem Schoß eines Rudergängers und das ist nach 3. dann doch nicht zulässig - so wie von mir gemeint.

Gruß Lutz
Auf dem Schoß oder unmittelbar daneben. So dass der Rudergänger auf jeden Fall und zu jeder Zeit die Kontrolle hat. So hatte ich den Beamten jedenfalls verstanden.

Das mit 15 Jahren war halt um deutlich davon abzugrenzen, dass kein 10-jähriger allein am Ruderstand zu stehen hat. Wenn man sich darauf berufen will, dass der Junior das Wendemanöver übernommen hat, um ihn auf die anstehende Prüfung vorzubereiten, sollte er wenigstens altersmäßig nah an der Führerscheinprüfung dran sein.

Die Eingangsfrage war in der Tat relativ schwammig formuliert, was nicht zuletzt dazu führte, dass dies nun der 80ste Beitrag oder so ist...

Hat eigentlich mal jemand was von Donjohnson gehört? Oder wollte der nur für allgemeine Verwirrung sorgen?
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  #82  
Alt 22.10.2008, 21:12
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Zitat:
Zitat von Ole aus HB Beitrag anzeigen
Hat eigentlich mal jemand was von Donjohnson gehört? Oder wollte der nur für allgemeine Verwirrung sorgen?
Ich glaub das das ein Zweitnick der Admins ist - die wollten uns von der Punktelöschung ablenken
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  #83  
Alt 22.10.2008, 21:26
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@ Ralf (Slider), warum aufgeben, ich bin noch nicht überzeugt

Auch wenn's nun der #82 ist.
Man kann viel machen, auch wenn es nicht erlaubt oder Grauzone ist.

Das ist ja das "Schöne" an Gesetzen und Verordnungen, man kann sie so oder so deuten und auslegen. Da wird auch die Meinung eines einzelnen "Wasserbüffels" nichts helfen.

Eine Personen die auf dem Fahrersitz sitzt kann vorübergehend selbstständig den Kurs und die Geschwindigkeit des Fahrzeugs bestimmen Und diese Person hat gewissen Ansprüchen (Alter, Eignung usw.) zu entsprechen.

Stell Dir vor, der/ die Zwöfjährige "legt den Hebel auf den Tisch", dann kann es schon sein, dass die Aufsichtsperson sich "ungewollt" vom Ruder entfernt (und hoffentlich nicht über Bord geht oder wenigstens den Quickstop angelegt hat).

Mag sehr konstruiert klingen, aber wenn der Fall eintritt möchte ich die Argumentation der "Aufsichtsperson" hören.

Ich bleibe dabei, erlaubt ist es nicht - aber Ecki hat von Anfang an Recht - Spaß macht es.

Donjohnson hat vielleicht schon seine Antwort erhalten, weiß was er darf/ nicht darf und handelt so wie er es für richtig hält.

Gruß Lutz
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  #84  
Alt 22.10.2008, 21:35
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
@ Ralf (Slider), warum aufgeben, ich bin noch nicht überzeugt

Auch wenn's nun der #82 ist.
Man kann viel machen, auch wenn es nicht erlaubt oder Grauzone ist.

Das ist ja das "Schöne" an Gesetzen und Verordnungen, man kann sie so oder so deuten und auslegen. Da wird auch die Meinung eines einzelnen "Wasserbüffels" nichts helfen.

Eine Personen die auf dem Fahrersitz sitzt kann vorübergehend selbstständig den Kurs und die Geschwindigkeit des Fahrzeugs bestimmen Und diese Person hat gewissen Ansprüchen (Alter, Eignung usw.) zu entsprechen.

Stell Dir vor, der/ die Zwöfjährige "legt den Hebel auf den Tisch", dann kann es schon sein, dass die Aufsichtsperson sich "ungewollt" vom Ruder entfernt (und hoffentlich nicht über Bord geht oder wenigstens den Quickstop angelegt hat).

Mag sehr konstruiert klingen, aber wenn der Fall eintritt möchte ich die Argumentation der "Aufsichtsperson" hören.

Ich bleibe dabei, erlaubt ist es nicht - aber Ecki hat von Anfang an Recht - Spaß macht es.

Donjohnson hat vielleicht schon seine Antwort erhalten, weiß was er darf/ nicht darf und handelt so wie er es für richtig hält.

Gruß Lutz

Lieber Lutz ... und ab hier. volle Ironie an

du klingst jetzt für mich wie ein Indianer, der auf dem Rücken liegt, ständig Schläge von dem Cowboy bekommt und nach jedem Volltreffer schreit: "Auch der nächste tötet mich nicht"

jetzt volle Ironie aus

Der von dir konstruierte Fall stellt ein Fehlverhalten des Schiffsführers/Bootsführers dar - das Kind durfte aber trotzdem am Steuer sitzen
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  #85  
Alt 23.10.2008, 02:24
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Unsere Tochter, heute 19, erwarb ihre B1 Lizenz vor mehreren Jahren. Sie konnte, unter Aufsicht natürlich, schon im zarten Alter von 11 Jahren unser Boot weitgehend selbstständig steuern.
Die auch in der Prüfung erforderlichen Manöver " Mann über Bord " , "Wenden auf engsten Raum" und meinen Favoriten die Gebüschfahrt auf der Mosel - " Kann Kurs nicht halten, wende auf sounsoviel Grad" konnte sie damals auch schon. Genau so wie selbstverständlich wie die Knoten ......
Unsere beiden anderen Kinder 9 und 13 beherrschen das auch .....

Der Deutsche Motoryachtverband meint dazu :

http://www.dmyv.de/index.php?id=325&...ash=0cf2f1219e



Dass Verkehrserziehung auch auf dem Wasser ihren Sinn hat, zeigten dieser Tage die Prüfungen zur A/B/B1-Lizenz für Jugendliche der Wassersport AG der Georg-Büchner-Schule Erlensee und des kooperierenden Vereins MBC Delphin e.V. Klein-Auheim.
Während die A- und B-Lizenz Jugendliche ab acht Jahren lediglich für die Teilnahme an den Jugend-Schlauchbootwettbewerben des Deutschen Motoryachtverbandes berechtigt, dürfen B1-Lizenzinhaber ab 12 Jahren eigenverantwortlich ein mit 5 PS motorisiertes Boot bis 5 m Länge auf ausgewählten Bundeswasserstraßen steuern. Bereits in 2006 konnten die Wassersport AG der GBS und der MBC Delphin insgesamt 10 Jugendliche erfolgreich zur B1-Lizenz ausbilden ? das sind 1/5 der bundesweit erteilten Fahrlizenzen- und in der diesjährigen Prüfung erneut drei Jugendliche zur bestandenen Prüfung beglückwünschen. Erste Anwendung des ?Jugendführerscheins? wird es im Rahmen der hessischen Jugendsternfahrt 2007 des Bootsclub Limburg in den nächsten Wochen auf der Lahn geben.

Seit 4 Monaten sieht das ganze dann e sooo hier aus. Das " Kind " ist flügge geworden und hat sich vergrößert .... und lernt Binnenschiffer\In
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Ein Umweg erhöht auf jedem Fall die Ortskenntnis!
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  #86  
Alt 23.10.2008, 07:37
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Ok und noch mein Senf dazu.

Erst mal wie komme ich zu meiner folgenden Aussage?
Ich wollte dieses Jahr meine scheine machen. In dem Zusammenhang wollte ich auch wissen ob dann auch andere ans Steuer dürfen. Meine Infos sind von September 2008. Von wem habe ich sie? 4 verschiedene Schulen, ein Anwalt für das ganze Wasserrechtliche Zeug und natürliche die ganzen Gesetze. Wenn man sich erkundigt (dachte ich mir) dann richtig.

Mein Ergebnis:

Wenn einer an Bord ist mit Schein, dann dürfen auch andere (z.B. Kinder) ans Steuer. Wichtig dabei: der Kerl mit Schein muss Anweisungen geben können. Und im Notfall muss er auch eingreifen können. Also kein Wunder dass bei Ecki keiner eingreift weil das ok ist.



Wer jetzt unbedingt will darf auch meine Aussage zerreissen und stur darauf bestehen, dass ich gesagt habe "an Bord sein" und wie das jetzt unter Deck ist usw.

Also wenn ich einen Schein habe lasse ich auch andere mit ganz ruhigem Gewissen ans Steuer, solange ich in der Nähe bin und eingreifen kann.

__________________
Grüße aus Unterfranken!!

Viktor
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  #87  
Alt 23.10.2008, 17:45
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@ Ralf
Deine Ironie in Ehren, aber wo siehst Du das Fehlverhalten des Bootsführers?

Zitat:
Zitat von Scarto Beitrag anzeigen
...Wenn einer an Bord ist mit Schein, dann dürfen auch andere (z.B. Kinder) ans Steuer. Wichtig dabei: der Kerl mit Schein muss Anweisungen geben können. Und im Notfall muss er auch eingreifen können. Also kein Wunder dass bei Ecki keiner eingreift weil das ok ist.
....
Auch das sehe ich anders.
Wenn der Rudergänger mindestens 16 Jahre alt ist und geistig und körperlich geeignet ist, dann darf "der mit Schein" sogar unter Deck ein Nickerchen machen.

Gruß Lutz
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  #88  
Alt 23.10.2008, 18:05
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
@ Ralf
Deine Ironie in Ehren, aber wo siehst Du das Fehlverhalten des Bootsführers?
Mangelhafte Aufmerksamkeit, Missachtung von Ausweichregeln oder was auch immer zum Unfall geführt hat - das Kind trägt, im Gegensatz zum Rudergänger, keine eigene Verantwortung.



Zitat:
Auch das sehe ich anders.
Wenn der Rudergänger mindestens 16 Jahre alt ist und geistig und körperlich geeignet ist, dann darf "der mit Schein" sogar unter Deck ein Nickerchen machen.
Das hat auch nie jemand bestritten
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  #89  
Alt 23.10.2008, 19:17
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Zitat:
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Mangelhafte Aufmerksamkeit, Missachtung von Ausweichregeln oder was auch immer zum Unfall geführt hat - das Kind trägt, im Gegensatz zum Rudergänger, keine eigene Verantwortung.
Mangelnde Aufmerksamkeit (des Schiffsführers) bedeutet, dass keine Aufsicht des "Nicht-Rudergänger-Kindes" erfolgt. Damit wird es aber automatisch zum Rudergänger, weil nicht beaufsichtigt. Da beisst sich die Katze doch in den Schwanz.

Ich bleibe dabei, wenn das Kind auf dem Fahrersitz sitzt, dann kann es auch eigenmächtig Kurs und Geschwindigkeit bestimmen und wird dadurch zum Rudergänger. Trotz aller Aufsicht und Eingreifmöglichkeiten. Bei lediglicher Aufsicht ist das Kind (unerlaubter Weise) Rudergänger und beim Eingreifen wird der Eingreifende zum Rudergänger.


Zitat:
Zitat von Slider Beitrag anzeigen
Das hat auch nie jemand bestritten
So, wirklich .
Dann hat Victor was anderes gemeint als er geschrieben hat

Zitat:
Zitat von Scarto Beitrag anzeigen
...Wichtig dabei: der Kerl mit Schein muss Anweisungen geben können. Und im Notfall muss er auch eingreifen können. ....
Das können schlafende Menschen meistens nicht wirklich.

Gruß Lutz
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  #90  
Alt 23.10.2008, 19:28
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Lutz, liest du eigentlich, was du zitierst - er sprach von Kindern am Ruder - die sind keine Rudergänger...


Hmmh, habe gerade gehört, der Cowboy hätte die Pistole gezogen
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  #91  
Alt 23.10.2008, 19:33
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Bilder sagen manchmal mehr!
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  #92  
Alt 23.10.2008, 19:34
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Um mal die Begrifflichkeiten zu klären:

Eine ungeeignete Person oder eine solche, die nicht mindestens 16 Jahre alt ist, ist kein Rudergänger.

Hier muss der Schiffsführer (oder Rudergänger) permanent beaufsichtigen.
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  #93  
Alt 23.10.2008, 19:46
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Ich glaube schon, dass ich lese, was ich zitiere.

Zitat:
Zitat von Scarto Beitrag anzeigen
...Wenn einer an Bord ist mit Schein, dann dürfen auch andere (z.B. Kinder) ans Steuer. ..
Die "Kinder" stehen als "z.B." in einer Klammer, also bezieht sich der Satz grundsätzlich auf "andere".

Und für diese "anderen" ist es definitiv falsch, was Victor geschrieben hat.

Gruß Lutz
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  #94  
Alt 23.10.2008, 19:51
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Zitat:
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Um mal die Begrifflichkeiten zu klären:

Eine ungeeignete Person oder eine solche, die nicht mindestens 16 Jahre alt ist, ist kein Rudergänger.

Hier muss der Schiffsführer (oder Rudergänger) permanent beaufsichtigen.
Auch das sehe ich anders.

Eine Person ist nicht deshalb kein Rudergänger, weil sie nicht mindestens 16 Jahre alt ist oder ungeeignet ist sondern eine nicht 16 Jahre alte oder ungeeignete Person darf nicht Rudergänger sein.

Gruß Lutz
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  #95  
Alt 23.10.2008, 20:14
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Um mal auf den Punkt zu kommen:
Wer ein jüngeres Kind ans Steuer lässt ohne Kontrolle ist bekloppt!
Wenn ich meine Tochter ans Steuer lasse mit 15 Jahren ist das für mich O.K. , da ich weiß das sie nichts unüberlegtes macht!
Aber da schon alles geschrieben wurde, habe ich jetzt wieder einen Zähler mehr.
Und das zum Schluss.
manche User sind:
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  #96  
Alt 23.10.2008, 20:19
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Danke Bernd, ein netter Schußsatz von dir (zumindest für mich)...hab jetzt "Flasche leer und zollsatz voll"
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  #97  
Alt 23.10.2008, 20:34
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Standard Einen noch ;-)

Zitat:
Zitat von Slider Beitrag anzeigen
Eine ungeeignete Person oder eine solche, die nicht mindestens 16 Jahre alt ist, ist kein Rudergänger.
...
Die Argumentation ist genial.

"Nein Herr Richter, das ist nicht wahr, mein Kind konnte ja gar nicht Rudergänger sein, denn es ist ja noch viel zu jung, es war halt nur kein anderer Stuhl frei."


Im Ernst: Ersetze "...., ist kein Rudergänger." durch: "...., darf kein Rudergänger sein."

Bei soviel Beratungsresistenz und Interpretationskreativität der (eigentlich klaren) Gesetzesaussagen , ist das jetzt wirklich mein letztes Posting zu dem Thema.

Sonst geht es mir noch wie dem hier:

http://de.youtube.com/watch?v=fglanAdcSvs

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gregor

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Alt 23.10.2008, 20:47
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Sonst geht es mir noch wie dem hier:

http://de.youtube.com/watch?v=fglanAdcSvs


Wer jetzt? Der Schwarzhaarige?!

Ich glaube, ihr missversteht Slider noch immer. So wie ich anfangs auch.

Kind auf dem Schoß und sofortige Eingriffsmöglichkeit des Schiffsführers => Kind ist nicht Rudergänger => kein Verstoß!

Kind alleine am Fahrstand => Kind ist Rudergänger => Verstoß sofern unter 16 etc.

Junge, Junge... 100 Beiträge... und kein Ende in Sicht...
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  #99  
Alt 23.10.2008, 20:58
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Nur weil das wirklich genial - aber unvollständig ist:

Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Die Argumentation ist genial.

"Nein Herr Richter, das ist nicht wahr, mein Kind konnte ja gar nicht Rudergänger sein, denn es ist ja noch viel zu jung, es war halt nur kein anderer Stuhl frei. Für die Scheixxe, die passiert ist, muss allein ich einstehen"
Jetzt ist es komplett, und richtig ... aber passiert keine Scheixxe, siehe oben.....

Und jetzt hab ich keine Zeit mehr hierfür - muss mit meinem neuem Zollsatz am Boot rumschrauben....
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  #100  
Alt 23.10.2008, 21:06
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Da ich eine neue Seite im Net gefunden habe und das ist mein letztes Statement. wenn auch überflüssig aber gewollt!
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