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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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Themen-Optionen
  #1  
Alt 13.10.2009, 12:23
AspiTrax AspiTrax ist offline
Cadet
 
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27 Danke in 10 Beiträgen
Standard Als Renter den FS-See machen ?

Moin-moin zusammen,

Aus gesundheitlichen Gründen,
(COPT (eine Art Asthma))
möchte ich dennoch den >FS-See< gerne machen.

Grund:
Meine Ehefrau hatte vor 33 Jahren den >FS-Binnen< gemacht,
nun sind wir an die Nordsee gezogen,
und mein "Ego" läßt es einfach nicht zu,
das ich vielleicht immer nur als Matrose mitfahren darf.

Das Problem wird dieses "ärzliche Gesundheitszeugnis" sein, aber alleine will ich sowieso nie auf´s Wasser,
wenn schon dann immer mit der Frau oder mit Freunden.

Was kann man da machen ?

Oder gibt es da Ausnahme-Regelungen ?
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  #2  
Alt 13.10.2009, 12:27
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Barracuda Barracuda ist offline
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3.930 Danke in 1.779 Beiträgen
Standard

Das ärztliche Zeugnis besteht aus einem Sehtest und ein paar Fragen. Wird in der Regel in der Bootsfahrschule erledigt und stellt eigentlich kein wirkliches Hindernis dar. Klar, sehen sollte man schon etwas-zur Not auch mit Brille
__________________

Ciao
Barracuda

Der, der keine Zeit mehr hat

Geändert von Barracuda (13.10.2009 um 13:05 Uhr)
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  #3  
Alt 13.10.2009, 12:31
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
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Standard

Das Gesundheitszeugnis verlangt nur eine Bescheinigung über Hör- und Sehvermögen, sowie eine Bescheinigung das man geistig geeignet ist, andere Krankheiten spielen da meiner Meinung nach keine Rolle...
hier kann sicher eine Bootsfahrschule Auskunft geben, die dir einen solchen Fragebogen mal mitgeben kann.

2. besteht die Möglichkeit wenn deine Frau den Seeschein machen sollte, daß du selbst fährst wenn deine Frau an Bord ist,denn um das Steuer in die Hand zu nehmen brauchst du keinen Schein, denn dann wärst du nur der Rudergänger und deine Frau der Schiffsführer
__________________
Gruß Jörg
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  #4  
Alt 13.10.2009, 12:35
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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330 Danke in 201 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von AspiTrax Beitrag anzeigen

Das Problem wird dieses "ärzliche Gesundheitszeugnis" sein, ...
Ein Problem ist das Gesundheitszeugnis eigentlich nur für Leute die rot-grün-blind sind.
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  #5  
Alt 13.10.2009, 12:37
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Käpt´n Blaubär Käpt´n Blaubär ist offline
Lieutenant
 
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332 Danke in 175 Beiträgen
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Hallo Klaus,

wie die Vorredner schon sagten, dürfte Deine Erkrankung keinerlei Hindernis sein.
Lediglich Seh- und Hörvermögen sollten ausreichend sein.
Der SBF/See dürfte eine unterhaltsame Winterbeschäftigung werden

Viel Erfolg wünscht

Tom
__________________
Die Phantasten halten die Welt in Atem, nicht die Erbsenzähler.
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  #6  
Alt 13.10.2009, 12:50
Esmeralda Esmeralda ist offline
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6.645 Danke in 1.593 Beiträgen
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Das heißt doch, im Moment habt "Ihr" keinen Schein, mit dem Ihr überhaupt aufs Wasser dürft - denn macht den doch gemeinsam! Ich denke auch, dass das Gesundheitszeugnis kein Problem sein sollte.

Anneke
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  #7  
Alt 13.10.2009, 12:55
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Methusalix Methusalix ist offline
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Standard

Hallo, Klaus,


Wie "doll" ist denn Dein COPD? (Soll heißen: fällt es auf, dass Du knapp mit Luft bist, wenn du Dich auf ebener Strecke ein wenig bewegst, oder erst nach der Treppe im zweiten Obergeschoss, oder irgendwas dazwischen?)

Festgelegte Ausnahmeregelungen gibt es meiner Kenntnis nach nicht (und ich habe früher ab und an solche Bescheinigungen selbst ausgestellt), es gibt aber einen recht weiten Auslegungsspielraum!

Meine Idee wäre: geh zu der Schule Deines Vertrauens, mach denen deutlich, dass Du Kursteilnehmer bei ihnen wirst, wenn alles gut läuft, lass Dir Formular und "Tipps wohin" für die Gesundheitsprüfung geben, und mach das einfach zuerst.
Viel Geld versägst du dann nicht, vielleicht läuft alles völlig easy, wenn nicht, kann man immer noch "am Denken fangen"
__________________
Grüße,
Andreas
_____________________________

KEEP CALM and CARRY ON

Geändert von Methusalix (13.10.2009 um 12:57 Uhr) Grund: "Begrüßung" raus genommen, er ist gar nicht ganz neu hier...
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  #8  
Alt 13.10.2009, 12:56
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Der Skipper muss körperlich und geistig in der Lage sein ein Schiff zu steuern.
"Bronchialasthma mit Anfällen" wird im Attest expizit aufgeführt.

In wie weit du beeinträchtigt bist können wir nicht beurteilen, daher sprichst Du bevor du dich anmeldest, am Besten mit deinem Hausarzt.

Was geprüft und erwartet wird, siehst Du hier:

http://www.skili-berlin.de/pruefunge...gen/attest.pdf
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...

Geändert von Freibeuter (13.10.2009 um 13:41 Uhr) Grund: das Wichtigste vergessen
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  #9  
Alt 13.10.2009, 13:44
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
....
Was geprüft und erwartet wird, siehst Du hier:
http://www.skili-berlin.de/pruefunge...gen/attest.pdf
So abwegig scheinen die Bedenken von AspiTrax nicht zu sein:

Auf der zweiten Seite unter:

Zitat:
III. Sonstige, die Tauglichkeit beeinträchtigende Befunde
Auch das Vorhandensein sonstiger körperlicher Mängel oder Krankheiten (Beispiele vgl. unten *) können die tauglichkeit zum Führen eines Sportbootes einschränken oder Ausschließen.
...
- Bronchialasthma mit Anfällen
...
In wie weit COPT dazugehört oder nicht müsste natürlich ein Arzt beantworten.
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  #10  
Alt 13.10.2009, 13:48
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lachshunter lachshunter ist offline
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Wenn ich sehe, wieviel kranke Typen auf dem Wasser unterwegs sind, dann solltest du dir keinen Kopf machen müsen.
Den Hausarzt und die Fahrschule würde ich aber trotzdem vor der Anmeldung befragen


Gruß, Frank.
__________________
Egal wie schwer dein Problem ist, sich am Ellenbogen lecken ist schwerer!
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  #11  
Alt 13.10.2009, 13:53
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wolf b. wolf b. ist offline
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Standard

Ich habe auch Asthma uns das wußten sie auch bei der Gesundheitsprüfung.
Wenn du es so arg haben solltest, daß das ein Hindernis wäre, hättest du gar keine Lust aufs Wasser zu gehen.
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  #12  
Alt 13.10.2009, 14:57
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ich habe auch Asthma uns das wußten sie auch bei der Gesundheitsprüfung.
Wenn du es so arg haben solltest, daß das ein Hindernis wäre, hättest du gar keine Lust aufs Wasser zu gehen.

Ist COPD nicht ein extremer, schubartiger (Raucher)husten, der die Lunge bis zur Bewußtlosigkeit zu schnürt, wenn diese belastet wird?

Bei schlimmen Fällen schleppt man doch eine o2 Flasch mit sich rum, die man über eine Nasenbrille konstant verabreicht bekommt.

Ich denke der Fragensteller meinte das so, wie er gefragt hat, -mit der Sonderreglung.

Und ich denke:
Ja, es gibt Sonderreglungen bei körperlicher Versehrtheit! Diese könnte z. B. lauten: Nur mit einer Zweiten Person fahren.
Das legt der Arzt fest. Der Antrag wird eingeschickt und der Verband entscheidet. Im Führerschein steht dann dieser Vermerk.

Fertig.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #13  
Alt 13.10.2009, 15:30
Zitteraal Zitteraal ist offline
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler Beitrag anzeigen
Ein Problem ist das Gesundheitszeugnis eigentlich nur für Leute die rot-grün-blind sind.
Nicht immer..
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  #14  
Alt 13.10.2009, 15:43
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Ist COPD nicht ein extremer, schubartiger (Raucher)husten, der die Lunge bis zur Bewußtlosigkeit zu schnürt, wenn diese belastet wird?

Bei schlimmen Fällen schleppt man doch eine o2 Flasch mit sich rum, die man über eine Nasenbrille konstant verabreicht bekommt.
Mit COPT kenne ich mich nicht aus.
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  #15  
Alt 13.10.2009, 16:35
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RalphB RalphB ist offline
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Standard Verordnungen und Richtlinen

Hallo Klaus,

hier noch der Hinweis auf die DurchführungsRLSpbootFüV-See (siehe 2.1.3.7) sowie die Richtlinien zur Überwachung ... (siehe 4.1 ff).

Viel Erfolg!

Gruß Ralph
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  #16  
Alt 13.10.2009, 16:46
Picton14ft Picton14ft ist offline
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tip: nicht vergessen vor der prüfung eine calgonnit tablette einzunehmen.

Zitat:
Zitat von RalphB Beitrag anzeigen
Hallo Klaus,

hier noch der Hinweis auf die DurchführungsRLSpbootFüV-See (siehe 2.1.3.7) sowie die Richtlinien zur Überwachung ... (siehe 4.1 ff).

Viel Erfolg!

Gruß Ralph
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  #17  
Alt 13.10.2009, 17:16
Benutzerbild von Methusalix
Methusalix Methusalix ist offline
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Zitat:
Zitat von Freibeuter
Ist COPD nicht ein extremer, schubartiger (Raucher)husten, der die Lunge bis zur Bewußtlosigkeit zu schnürt, wenn diese belastet wird?
Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Mit COPT kenne ich mich nicht aus.

Kleine Vorlesung gefällig ??
Könnte ich liefern, aber keine Angst, erspare ich Euch. Ich versuche es in zwei oder drei Sätzen:

Chronical obstructive pulmonary disease: "Chronisch-obstruktive Atemwegs-Erkrankung".
Heißt zunächst mal nur, dass in der Lunge die Austauschfläche zwischen Außen- (=Atem-)luft und Blut (das den Sauerstoffanteil aus der Luft übernehmen und den CO2-Überschuss an die Ausatemluft übergeben soll), knapp wird. Gründe z.B.: langwierige Entzündungen, Veränderungen der Herz-Kreislaufverhältnisse und so.
Kann durchaus, muss aber nicht mit Asthma zusammen sein.
Asthma: "anfallsweises Auftreten", meist auf äußeren oder inneren Reiz hin. Die Atemnot bei einer reinen COPD ist einfach da, und wird schlimmer, wenn entweder weniger Sauerstoff im Angebot ist (Höhe, Flieger, auch mal ein ganz schlecht gelüfteter Raum) oder mehr benötigt wird (körperliche Anstrengungen).
So, alles weitere würde wirklich in Vorlesung ausarten, also tschüss!
__________________
Grüße,
Andreas
_____________________________

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Geändert von Methusalix (13.10.2009 um 17:18 Uhr) Grund: etwas deutlicher gemacht
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  #18  
Alt 13.10.2009, 17:31
pickup pickup ist offline
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Hi,
also mich hat mein Arzt ( Hausarzt ) gründlich durchgecheckt für das Gesundheitszeugnis Binnen.
Da bei uns so ein Zeugnis aber eher selten verlangt wird, hat er genau die Liste "abgearbeitet"
Ich habe zb Herz und Lunge abgehört bekommen, Blutdruck messen, sehen und hören.
Hat mich auch 40 Euro gekostet.
Ich habe gelesen, dass in Gebieten, in denen das Zeugnis öfter ausgestellt wird,
das Zeugnis nur 15 Euro kostet.
Bei 15 Euro glaub Ich nicht, dass der Arzt außer Sehen und Hören viel testet.
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  #19  
Alt 13.10.2009, 17:58
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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III. SONSTIGE, DIE TAUGLICHKEIT BEEINTRÄCHTIGENDE BEFUNDE
Auch das Vorhandensein sonstiger körperlicher Mängel oder Krankheiten (Beispiele vgl. unten *) können die Tauglichkeit zum
Führen eines Sportbootes einschränken oder ausschließen.


Anzeichen für solche Krankheiten oder körperlichen Mängel liegen
o nicht vor.
Es sind folgende Anzeichen bzw. Krankheiten/körperliche Mängel feststellbar: ___________________________
__________________________________________________ ________________________________________
Der/die Untersuchte ist zum Führen eines Sportbootes
o


uneingeschränkt geeignet
o


eingeschränkt geeignet
o


nicht geeignet
Bei eingeschränkter Eignung kommt/en aus ärztlicher Sicht folgende Auflage/n in Betracht:
__________________________________________________ ________________________________________
__________________________________________________ ________________________________________
_________________________ ____________________________________________
(Ort, Datum) (Stempel mit Anschrift und Unterschrift des Arztes)
* KÖRPERLICHE UND GEISTIGE MÄNGEL
Anzeichen für Krankheiten oder körperliche Mängel, die den Bewerber als Schiffsführer ungeeignet erscheinen lassen, können
sein:
- Anfallsleiden jeglicher Ursache
- Krankheiten jeglicher Ursache, die mit Bewusstseins- und/oder Gleichgewichtsstörungen einhergehen
- Erkrankungen oder Schäden des zentralen Nervensystems mit wesentlichen Funktionsstörungen, insbesondere organische
Krankheiten des Gehirns oder des Rückenmarks und deren Folgezustände, funktionelle Störungen nach Schädel- oder
Hirnverletzungen, Hirndurchblutungsstörungen
- Störungen oder erhebliche Beeinträchtigungen der zentralnervösen Belastbarkeit und/oder der Vigilanz
- Gemüts- und/oder Geisteskrankheiten, auch außerhalb eines akuten Schubes
- Diabetes mellitus mit nicht regulierbaren, erheblichen Schwankungen der Blutzuckerwerte
- erhebliche Störung der Drüsen mit innerer Sekretion, insbesondere der Schilddrüse, der Epithelkörperchen oder der
Nebennieren
- schwere Erkrankungen der blutbildenden Systeme
- Bronchialasthma mit Anfällen
- Erkrankungen und/oder Veränderungen des Herzens und/oder des Kreislaufes mit Einschränkungen der Leistungs- bzw.
Regulationsfähigkeit, Blutdruckveränderungen stärkeren Grades, Zustand nach Herzinfarkt mit erheblicher
Reinfarktgefährdung
- Neigung zu Gallen- oder Nierenkoliken
- Gliedmaßenmissbildungen sowie Teilverlust von Gliedmaßen mit Beeinträchtigung der Greiffähigkeit und/oder der Standbzw.
Gangsicherheit
- Erkrankungen bzw. Unfallfolgen, die zu erheblicher Einschränkung der Beweglichkeit, Verlust oder Herabsetzung der
groben Kraft eines für die Durchführung der Tätigkeit wichtigen Gliedes führen

- Chronischer Alkoholmissbrauch bzw. Alkoholkrankheit, Betäubungsmittelsucht und/oder andere Suchtformen


Das ist der Auszug aus dem Attest. Ich wollte bloß gerade rücken, dass nicht nur ein Sehtest gemacht wird ...
Es gibt Ärzte die einfach nur unterschreiben? Diese wären doch haftbar ...

Das einem die körperliche Fähigkeit komplett abgesprochen wird, kann ich mir auch nicht vorstellen. Aber der Hinweis auf einen Gebrechen und dessen Auswirkung, -gibt es bestimmt.


__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #20  
Alt 13.10.2009, 19:23
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen


.........Anzeichen für Krankheiten oder körperliche Mängel, die den Bewerber als Schiffsführer ungeeignet erscheinen lassen, können

sein:
- Anfallsleiden jeglicher Ursache
- Krankheiten jeglicher Ursache, die mit Bewusstseins- und/oder Gleichgewichtsstörungen einhergehen
- Erkrankungen oder Schäden des zentralen Nervensystems mit wesentlichen Funktionsstörungen, insbesondere organische
Krankheiten des Gehirns oder des Rückenmarks und deren Folgezustände, funktionelle Störungen nach Schädel- oder
Hirnverletzungen, Hirndurchblutungsstörungen
- Störungen oder erhebliche Beeinträchtigungen der zentralnervösen Belastbarkeit und/oder der Vigilanz
- Gemüts- und/oder Geisteskrankheiten, auch außerhalb eines akuten Schubes
- Diabetes mellitus mit nicht regulierbaren, erheblichen Schwankungen der Blutzuckerwerte
- erhebliche Störung der Drüsen mit innerer Sekretion, insbesondere der Schilddrüse, der Epithelkörperchen oder der
Nebennieren
- schwere Erkrankungen der blutbildenden Systeme
- Bronchialasthma mit Anfällen
- Erkrankungen und/oder Veränderungen des Herzens und/oder des Kreislaufes mit Einschränkungen der Leistungs- bzw.
Regulationsfähigkeit, Blutdruckveränderungen stärkeren Grades, Zustand nach Herzinfarkt mit erheblicher
Reinfarktgefährdung
- Neigung zu Gallen- oder Nierenkoliken
- Gliedmaßenmissbildungen sowie Teilverlust von Gliedmaßen mit Beeinträchtigung der Greiffähigkeit und/oder der Standbzw.
Gangsicherheit
- Erkrankungen bzw. Unfallfolgen, die zu erheblicher Einschränkung der Beweglichkeit, Verlust oder Herabsetzung der
groben Kraft eines für die Durchführung der Tätigkeit wichtigen Gliedes führen

- Chronischer Alkoholmissbrauch bzw. Alkoholkrankheit, Betäubungsmittelsucht und/oder andere Suchtformen


Das ist der Auszug aus dem Attest. Ich wollte bloß gerade rücken, dass nicht nur ein Sehtest gemacht wird ...
Es gibt Ärzte die einfach nur unterschreiben? Diese wären doch haftbar ...

Das einem die körperliche Fähigkeit komplett abgesprochen wird, kann ich mir auch nicht vorstellen. Aber der Hinweis auf einen Gebrechen und dessen Auswirkung, -gibt es bestimmt.

Na ja, Jörg, du hast es ja selbst eingestellt (danke übrigens!):
Unter dem Passus "....ungeeignet...." finden sich schon ein paar Dinge, bei denen ich jedenfalls (immer je nach Lage und Ausprägung und unter Beachtung aller begleitenden Umstände und nach langem Gespräch mit dem(r) Betroffenen!) das Zeugnis nicht unterschreiben (also leider dem(r) Betroffenen die Fähigkeit komplett absprechen) würde.
Du hast auch über die Haftung des unterschreibenden Arztes geredet: haften tut man dann und nur dann nicht, wenn man sich an die Vorschriften gehalten und nach aktuell möglicher sorgfältiger Abwägung entschieden hat, aber ich möchte es wirklich nicht erleben, irgendwann hier im BF zu lesen, dass da jemand verunglückt ist und drei Clicks weiter sicher zu sein, dass ein bekanntes gesundheitliches Problem der Auslöser war und ich das Attest unterschrieben habe...
(Und das schreibt jetzt einer, der die Unterstützung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen (Behinderungen) zur "Teilhabe" nicht nur zur beruflichen, sondern ein wenig auch zur Lebensaufgabe gemacht hat, und aus dem Straßenverkehr (Fachkunde Verkehrsmedizin) zahllose Diskussionen zu diesem Thema geführt hat...)
__________________
Grüße,
Andreas
_____________________________

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  #21  
Alt 13.10.2009, 19:37
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
...

Das ist der Auszug aus dem Attest. Ich wollte bloß gerade rücken, dass nicht nur ein Sehtest gemacht wird ...
Es gibt Ärzte die einfach nur unterschreiben? Diese wären doch haftbar ...

Das einem die körperliche Fähigkeit komplett abgesprochen wird, kann ich mir auch nicht vorstellen. Aber der Hinweis auf einen Gebrechen und dessen Auswirkung, -gibt es bestimmt.


Zitat:
Zitat von Methusalix Beitrag anzeigen
...Unter dem Passus "....ungeeignet...." finden sich schon ein paar Dinge, bei denen ich jedenfalls (immer je nach Lage und Ausprägung und unter Beachtung aller begleitenden Umstände und nach langem Gespräch mit dem(r) Betroffenen!) das Zeugnis nicht unterschreiben (also leider dem(r) Betroffenen die Fähigkeit komplett absprechen) würde.



Ich bezog mich auf den Themenstarter.
Ansonsten bin ich uneingeschränkt bei dir.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #22  
Alt 14.10.2009, 00:18
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RalphB RalphB ist offline
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17.646 Danke in 3.152 Beiträgen
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@Andreas (Methusalix) und Jörg (Freibeuter): Dem ist wohl nichts hinzuzufügen. Jedoch juckt es mich in den Fingern, also noch mal mein Senf dazu:

______


Hallo Klaus,

vermutlich kannst Du am Besten entscheiden, was Du kannst und wo Du lieber die Finger von läßt. Egal ob mit oder ohne Schein.

Ein Schiffsführer ist nicht dazu da, alles selber zu machen. Er plant, prüft, entscheidet und koordiniert. Andere Tätigkeiten werden gerade von uns als Sportbootfahrer natürlich auch gerne erledigt . Schau mal hier (... Respekt, Hut ab !), gibt es auch für See. Vermutlich ist solch ein Schiffsführer doppelt aufmerksam und gewissenhaft.

Es kann nur von Vorteil sein, wenn Ihr Beide als "Schiffsführer" qualifiziert seid. Zur Beurteilung ob und wann man rausfährt, gehört neben der Bewertung der äußeren Umständen (Wetter, Tide, ...) immer die Beurteilung der (aktuellen) Verfassung aller Personen an Bord. Auch da wird sich bei Euch vermutlich nichts ändern, ob Du den Schein hast oder nicht.

Gruß Ralph

P.S.: Ihr solltet vor dem Fahrtantritt trotzdem unbedingt immer regeln, wer gerade der Schifführer ist!
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  #23  
Alt 14.10.2009, 00:42
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huebi huebi ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: kein Bier mehr da!!!
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Ralph hat es auf den Punkt gebracht, es gab doch immer behinderte Seeleute (nicht nur im Roman), und die haben vor jeder Reise, vor jedem Manöver und in jeder Situation ihre Behinderung und deren mögliche Folgen durchdacht und sich entsprechend verhalten. Ich selbst bin behindert (rechts armamputiert) und deswegen ist das auch nix mehr mit segeln. Aber die anderen Manöver in der Schleuse und sonstwo denke ich vorher durch, und dann klappt das auch. Meine Beste aller Ehefrauen ist allerdings auch immer dabei, die Scheine hat sie, also ist sie auch immer schuld, wenn´s schiefgeht (was bisher noch nie der Fall war!).
__________________
Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #24  
Alt 14.10.2009, 06:14
AspiTrax AspiTrax ist offline
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Moin-moin zusammen,

...erst mal vielen Dank für Eure zahlreiche Hilfe,
aber mit dem Seh- und Hörvermögen habe ich keine Probleme, nur ein Dauerlauf oder km-langes Wandern,
dafür reicht die Luft und die Ausdauer nicht mehr.

Mit einem Stech-Paddel ein 1 t-Boot 20 km weit rudern,
solche Dinge gehen natürlich nicht mehr !

Halt alles, wo es nicht gleich auf Rekorde ankommt geht,
auch Schwimmen wenn gewünscht.

Meine Frau hat leider nur einen 33 Jahre alten "FS-Binnen"
den hätte man damals umschreiben lassen können,
aber da hat keiner drann gedacht.

Die Schule würde mir auch nicht viel ausmachen,
habe mir schon alle Prüfungs-Fragen bei >Tim-Köster< mal angesehen - das ist zu schaffen.

Nur mein Hausarzt will da nicht richtig mitspielen,
da ich den Renten-Antrag gestellt habe,
und auf die Bewilligung warte.

Er meinte, 1 bis 2 Jahre später,
könnte man so etwas in Angriff nehmen.

War immer Selbstständig gewesen und hatte Angestellte,
und auf einmal soll alles vorbei sein ?

Gut - ich lag 3 einhalb Wochen im künstlichen Koma,
hatte einen Luftröhrenschnitt, und meiner Frau hat man nahe gelegt das sie wahrscheinlich Witwe wird.
(...sie hatte dann meine Firma heimlich geschlossen und verkauft)

Aber da hat sich mein Körper wahrscheinlich dagegen gewehrt - nix war´s mit dem sterben - und jetzt warte ich auf die Rente, und darf nichts mehr tun ?

Das kann ich nicht akzeptieren - dann halt Schlauchboot mit 5 PS !

Wenn es nur um einen Eintrag geht, das die Frau mit "FS-Binnen" daneben sitzen muß - da hätte ich keine Probleme mit - ich liebe meine Frau !

Geändert von AspiTrax (14.10.2009 um 06:33 Uhr)
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Alt 14.10.2009, 06:55
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Zitat von AspiTrax Beitrag anzeigen
...
Nur mein Hausarzt will da nicht richtig mitspielen,
da ich den Renten-Antrag gestellt habe,
und auf die Bewilligung warte.

Er meinte, 1 bis 2 Jahre später,
könnte man so etwas in Angriff nehmen.

...- und jetzt warte ich auf die Rente, und darf nichts mehr tun ?

...
Hmm, ist das nicht eher der Wille zu einer freiwilligen, aktiven Rekonvaleszenz?

Denn mit der Rente muß ja nicht das Leben aufhören. Und gibt es was dass noch erholsamer ist, als gerade die Seeluft? Daher doch auch SBF See...

Der Schein kann doch auch mit Auflagen erteilt werden. Vielleicht stört den Arzt ja die Argumentation pro Schein sei kontraproduktiv pro Rente.

Da würde ich mir unbedingt eine 2te Meinung zu einholen....
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gregor

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