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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Katamaran Führerscheinpflicht
Hallo Leute,
ich bin gerade dabei den kleinen Katemaran meines Vaters zu verkaufen. Ich stoße immer wieder auf die Frage mit dem Führerschein. Mein Vater sagt man brauch keinen führerschein für das Teil. Ausser in besonderen Gebieten (Gardersee usw..). Kann mir von euch jemand eine relativ sichere Antwort geben? hier mal Werbung für mein Inserat http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=100145 Gruß Felix |
#2
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Hallo Felix,
auf dem Meer hier in Deutschland braucht man keinen Führerschein. Binnen eigentlich auch nicht. Aber die meisten Binnengewässer haben einen Gewässerordnung, wo festgelegt wird, ob du einen Führerschein benötigst, wie groß die Segelfläche, der Tiefgang sein darf. usw. Aus diesen Grund kann mann das nicht so allgemein sagen. Ich hoffe die Antwort hilft Dir weiter. Viele Grüße Olli |
#3
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Ja das hilft mir schon weiter
Vielen Dank |
#4
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Hallo Felix,
Segelschein wird meines Wissens nach in Deutschland nur auf Berliner Gewässern, dem Bodensee und dem Funtensee verlangt (ohne Gewähr). Auf dt. Seestrassen ohne Motor auf jeden Fall führerscheinfrei.
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Gruss Vestus |
#5
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moin,
alle boote unter 5 PS am propeller brauche grundsätzlich erstmal keinen schein . also gilt grundsätzlich erstmal: kein motor = kein schein !!! da die wasserstraßen etc. aber unter landeshoheit liegen, kann es regional schon mal anders sein. im ausland gilt erstmal: du musst den schein haben, der am ort deines lebensmittelpunktes vorgeschrieben ist, sofern da keine extraregelung in kraft ist. bis denn
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theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!! rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern. |
#6
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Zitat:
Richtig ist es genau andersrum: Im Ausland brauchst Du erstmal den Schein der dort vorgeschrieben ist, vorausgesetzt es ist einer vorgeschrieben. Der Schein welcher im Aufenthaltsland gilt wird in vielen Fällen als ausreichender Ersatz anerkannt. |
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