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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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[QUOTE=Markus.Gaugl;1965904]
Zitat:
lg hannes |
#27
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....die BH Gmunden am traunsee die sagen es nicht nur,
sondern die schreiben es auch! Lg vom traunsee Hannes |
#28
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Wie siehts denn in diesem Fall für Kroaten mit deutschem Wohnsitz aus?
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____________________ Allen eine Handbreit... sudija Geändert von Sudija (22.10.2010 um 10:26 Uhr) Grund: Rechtschrajbunk |
#29
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Zitat:
Danke! L.G. Edwin |
#30
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na dann lies 1x:
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/schif...sfuehrung.html besonders den Absatz beginnend mit "ausländische Führer von Sportfahrzeugen" lege ich dir ans Herz. .. und leg bitte dein Augenmerk auf das Wort "entsprechenden" noch was: Schiffsführung ist in AT nicht "Ländersache" zu guter letzt: DFTT LG Peter
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Holzboot! - als hätte ich sonst keine anderen Sorgen... doch! - ein Boot aus GFK
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#31
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Zitat:
lg hannes ps. ich kanns nicht ändern, ich habe die gesetze nicht geschrieben! |
#32
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servus edwin, ich schreibs dir persönlich die anderen klugen sollen es selber finden
du googelst: "schifffahrt am traunsee - merkblatt" oder unter www.bh-gmunden.gv.at schneller gehts unter google: schifffahrt am trauns..... Liebe Grüße aus Gmunden Johannes |
#33
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Zitat:
lg saibling |
#34
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Zitat:
Keinen österreichischen Befähigungsausweis brauchen
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#35
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@Willi (Gummiente): Geh schreib doch mal, was Du mir grad am Telefon erzählt hast - ich glaub das ist nicht uninteressant, auch wenn's beinah unglaublich ist!
L.G. Edwin |
#36
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Zitat:
lg saibling |
#37
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Den Versicherungen interessiert es nicht, welchen Schein einer hat. Es zählt nur, es muss einer geistig und körprlich in der Lage sein....
Warum auch, in den meisten Ländern ist ein solcher Befähigungsnachweis wie bei uns in Deutschland nicht erforderlich. Kein Amerikaner hat einen Befähigungsnachweis, auch einige Nordeuropäische Länder haben keinen. Den Italiener interessiert es nicht, ob einer einen Befähigungsnachweis hat, es wird auch da nichts überprüft. Mit Ausnahme in Deutschland gibt es auch in anderen Ländern mit Nachweis-Pflicht und Kroatischen Küstenschein keine Probleme. Als Deutscher mit Kroatischen Befähigungsnachweis habe ich nur in Deutschland ein Problem und es gibt kein Gesetz in anderen Ländern das einen Deutschen einen in Deutschland ausgestellten Befähigungsnachweis vorschreiben kann. Friedrich |
#38
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Zitat:
die Geschichte, dass es der Versicherung egal ist.... lassen wir 1x so im Raum stehen. Die Geschichte mit dem Befähigungsausweis schauen wir uns an: in Ö/AT gibt es eine Vorschrift/Gesetz (siehe Bundesministerium für Verkehr mein obiger Link), welchen Befähigungsausweis du Binnen!!! brauchst. Wir sprechen bitte jetzt nicht von der Ostsee oder Adria, sondern von Binnenseen und Binnenwasserstrassen. jetzt wirst du aus irgendeinem Grund am z.B. Traunsee beim Motorbootfahren mit einem Mobo über 4,4 KW angehalten und dein Befähigungsausweis wird überprüft. Als Befähigungsausweis gibst du dem netten Herrn Polizisten einen Schein, den du in Kroatien für das Meer (nicht Binnen, denn da haben die Kroaten einen eigenen Schein, so ich weiß). Jetzt bist du noch Österreicher und befindest dich auf österr. Hochheitsgebiet. Wenn du dir jetzt noch die wirklich einfach zu verstehende Seite vom Ö-Bundesministerium dazu durchliest, wirst du sehen, dass ein kroatisches Küstenpatent (Meer) für einen Österreicher auf einem österr. Binnensee n i c h t ausreicht. ich hoffe nur, dass keine Polizisten vom Traunsee diesen Fred lesen LG Peter
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Holzboot! - als hätte ich sonst keine anderen Sorgen... doch! - ein Boot aus GFK
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#39
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Zitat:
bitte schau dir das merkblatt von der bh gmunden an , ich kann nur aus eigener erfahrung sagen seit 10 jahren am traunsee mit dem boot unterwegs und habe mich seinerzeit bei der bh erkundigt, welche mich auf das merkblatt verwiesen haben. lg saibling |
#40
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Zitat:
Wie ich schon geschrieben habe: hoffentlich liest kein freundlicher Polizist vom Traunsee sich die Seite vom BMVIT durch, bzw. kein zuständiger Sachbearbeiter der BH. Viel Spass noch mit dem Kroatenpatent am Traunsee LG Peter p.s. versuch das bitte nicht auf den Kärntner Seen - das würde dich wirklich Geld kosten
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Holzboot! - als hätte ich sonst keine anderen Sorgen... doch! - ein Boot aus GFK |
#41
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Zitat:
Kannst du uns noch bitte verraten, wie oft und mit welchem Ergebnis du in diesen 10 Jahren kontrolliert wurdest? Ist nämlich auch für mich interessant, da ich nur das Cro-Patent habe, aber gerne einmal am Traunsee bootfahren möchte.
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___________________ Gruß Werner |
#42
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Zitat:
lg vom traunsee saibling |
#43
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Zitat:
Meine Frage war ganz einfach. Du fährst zwar schon 10 Jahre am Traunsee, aber wurdest du mit deinem Cro-Patent bisher schon einmal kontrolliert? Meine zweite Frage hat sich erübrigt, da mein AB weit mehr als 80 KW hat und deshalb sowieso für mich ein Fahrverbot besteht.
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___________________ Gruß Werner |
#44
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Zitat:
Da sieht man wieder einmal Österreich ist anders Bootsführerscheine sind genauso wie Autoführerscheine keine Landes sondern Bundessache. Ich kann zu 100%, sagen dass der Bearbeiter falsch liegt. Gültig ist das Merkblatt vom Verkehrsministerium. http://www.bmvit.gv.at/verkehr/schif...sfuehrung.html Ein Kroatisches Binnenpatent wird bei Kroatischen Staatsbürgern anerkannt. Alles andere ist falsch. Kontrollen werden von der Schifffahrtspolizei durchgeführt. Ein Falschaussage eines Referenten wird dir dann nichts nützen, es sei denn du hättest es schriftlich was ich mir aber nicht vorstellen kann.
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Liebe Grüße Willi |
#45
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Zitat:
die 100PS Grenze ist gefallen. Daher schaue ich mir den See auch bald mal an cu Stefan |
#46
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Zitat:
Ja, und wo kann ich das wieder nachlesen?
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___________________ Gruß Werner |
#47
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In der entsprechenden Verordnung, da ist die Grenze rausgestrichen.
Ich finde auf die Schnelle den Link dazu nicht, es findet sicher aber sicher jemand, der ihn noch kennt. Ich suche auch noch mal cu Stefan |
#48
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Zitat:
Hier die Quellen: Ursprüngliche Seen-Verkehrsordnung (mit PS Beschränkung §2 Z. 6) http://www.ris.bka.gv.at/lgblpdf/ima...b_2005_068.pdf Änderung vom 31. März 2008: http://www.sbg.ac.at/ver/links/lgbl/o/o-2008_032.pdf (Die Z. 6 im §2 wurde explizit gestrichen!!) Also viel Spass auf dem See cu Stefan
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#49
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Dann stelle ich die Frage halt nochmal!
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____________________ Allen eine Handbreit... sudija |
#50
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Zitat:
Gibts dort ne nummer von der Schifffahrtpolizei? Wenn die das dulden fahr ich nächstes jahr auch dort hin *Gg*....
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lg Manuel |
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