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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Versicherung Trailer abgekuppelt
... wir haben das Thema ja schon einige Male durch... aber gerade bin ich in den Vesicherungsbedingungen einer Kfz-Versicherung auf folgenden Passus gestoßen, der hört sich doch interessant an ?
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#2
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Das war mir bekannt.
Ich glaube das Stichwort ist hier "in Bewegung" Auf der ganz sicheren Seite befindest Dich aber nur, wenn der Trailer extern versichert ist. Denn auch nach dem Abstellen und Verlassen des Trailers, greifen diese Versicherungen nicht mehr.
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN |
#3
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... schon klar, meiner hat auch eine extra Haftpflicht, aber der Passus war mir bsiher nicht bekannt, und wurde auch in den bisherigen Diskussionen nicht angesprochen.
Vermutl. in meiner alten Versicherung auch nicht enthalten.
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#4
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Ja, weil die meisten Diskussionen immer darum gingen,
"WER HAFTET, WENN MEIN TRAILER ABGESTELLT EINEN SCHADEN VERURSACHT" m.M. war das schon immer so, dass das KFZ welches den Hänger zieht, die Haftung der Trailerhaftpflicht inne hat auch wenn dieser sich beim Unfall oder rangieren löst...
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN
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#5
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Zitat:
Ich habe es erstmalig hier geschrieben und auch die entsprechenden Quellen gleich mit gepostet: http://www.boote-forum.de/showthread.php?p=81305&highlight=bewegung#post8130 5 Das war bereits am 18.01.2004! Danach noch mal in 2006, 2007, 2008, 2009, 2010 und 2011... Musst mal öfter im Forum lesen, Dieter. Gruß Norman |
#6
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... Asche auf mein Haupt.... vergessen oder überlesen oder oder oder ... ich gelobe Besserung!
ich hatte die Versicherungs-Wiederholungs-Immerwieder- undnochmal-Tröts einfach "ausgeblendet"
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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#7
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Zitat:
Irgendwo habe ich mal gelesen, dass manchmal auch die Suchfunktion weiterhelfen soll |
#8
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aber ja, wenn man etwas wissen will und sucht .... ist das sehr zu empfehlen
(Mein Trailer ist versichert, ich bin über den Passus gestolpert, als ich die Bedingungen meiner neuen Kfz-Versicherung überflogen habe..)
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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#9
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Das Versicherungs- Amts-Deutsch ist manchmal auch schwer
verständlich.
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Gruß vom Oberrhein. |
#10
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Zu Dieters Ehrenrettung muss ich aber sagen, dass er immerhin die Versicherungsbedingungen gelesen hat. Wer außer Norman macht das sonst noch? Nicht einmal ich,obwohl ich sogar Bedienungsanleitungen von Sackkarren lese ...
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#11
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Na schwer verständlich ist das nicht,
Beispiel: fliegt meine Batterie bei einem Unfall aus dem Fahrzeug und verursacht eine grössere Beule am Schädel eines unbeteiligten Fussgängers, so bekommt er diese auch auf Kosten meiner Kfz-Haftplichtversicherung repariert, war ja vorher mit dem Fahrzeug verbunden, schmeisse ich die gleiche Batterie aus dem Fenster meiner Wohnung einem Fussgänger auf den Schädel, so bezahlt das logischerweise nicht die Kfz Haftpflicht ist zwar ne Autobatterie, war aber unmittelbar vor dem Dachschaden am Fussgänger nicht mit dem Kfz verbunden ist doch leicht verständlich, vom Prinzip her das gleiche wie mit dem Anhänger , gruss dieter
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#12
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Zitat:
gruss dieter
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#13
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Du gehörst zu einer Minderheit
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#14
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Hallo,
ich tue mich da etwas schwer den Trailer für den Fall, daß er abgekuppelt Schäden verursachen soll, zu versichern. Mir fällt da so gar kein plausibles Beispiel ein, was passieren könnte. Ich hatte die Trailer bisher immer versichert- bei meinem Jetzigen allerdings noch nichts in der Richtung unternommen... Könnt Ihr mir mal Beispiele nennen? Viele Grüße Gunter |
#15
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Du stellst den Trailer an einer abschüssigen Straße ab, vergisst die Keile vorzulegen und er macht sich selbstständig.
Ganz viel mehr Möglichkeiten fallen mir auch nicht ein.
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Gruß Jörg ------------------------------------------------ Jeder muss an was Glauben - Ich glaub, ich geh noch einen trinken.
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#16
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oder abkuppeln und mit der Hand irgendwo hinschieben, und er "kommt aus" ... wie schnell ist da mal etwas beschädigt, vom Gartenzaun bis zum parkenden Auto - oder einen anderen Trailer...
28 EUR pro Jahr sollten hier kein Hinderungsgrund sein (beim meinen 3 to)
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#17
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Bei uns in der Nähe gabs mal einen grusligen Unfall:
Da haben Kinder bei einem an abschüssiger Strasse abgestellten Anhänger die Bremskeile weggezogen. Der Änhänger hat sich in Bewegung gesetzt und ist in ein entgegenkommendes Auto reingefahren. 1 Toter! Die Kinder wurden nicht namentlich gefunden. Da hab ich als Besitzer lieber eine eigene Anhänger-Haftpflicht
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Viele Grüsse Bernhard _____________________________________________ Immer eine Handbreit Sprit im Tank
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#18
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#20
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das haben aber nicht alle Boots-Kasko Versicherungen... daher nachfragen oder nachlesen ...
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#21
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ich habs selbst erlebt ... da kam ein anhänger auf mich zu der sich in einer kurve vom zugfahrzeug gelöst hat ...
... zum glück ist der ab in den strassengraben ... und nicht in die autos an der ampel. ist sinnvoll das das in der kfz versicherung drin ist.
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Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus |
#22
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Zitat:
wäre das in der Kfz-Versicherung ? wenn er hat sich vom Fahrzeug löst... so ein Fall wäre auf alle Fälle mit einer Bootkasko die den Trailer beinhaltet oder mit einer extra Versicherung abgesichert... edit... : letzten Satz geändert
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... Geändert von dieter (26.03.2012 um 17:06 Uhr) |
#23
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Dieter, du hast doch deine Versicherungsbedingungen gelesen....
solange sich der abgekuppelte Hänger in Fahrt befindet, ist er über die KFZ- Haftpflicht mitversichert. steht doch im Anhang von deinem ersten Beitrag Gruß Gerhard
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#24
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... ja stimmt, hab ich ja selbst geschrieben und wieder vergessen...
kann aber bestimmt ein Streitpunkt sein .. ich bin da lieber auf der sicheren Seite. Man stelle sich vor, der Trailer wirft eine Ölflasche um, und das Öl fließt ins Wasser 333 Feuerwehrleute rücken an, Ölsperre, usw usw...... schnell sind da Beträge im Raum, die man nur von den Politikern kennt
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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#25
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Bei einigen Versicherern ist der Trailer auch über die Bootshaftpflicht mitversichert.
Trailer Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Gebrauch eines für das versicherte Boot benötigten nicht versicherungspflichtigen Bootsanhängers (Trailer). Gruß K.
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Allen recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann... |
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