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Selbstbauer von neuen Booten und solche die es werden wollen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Wann ist ein Nachbau legal?
Hallo allerseits,
Das Thema "Wann ist ein Nachbau legal, und was kann der Konstrukteur rechtlich durchsetzen" interessiert mich allgemein. Anlass für das Thema war dieser Thread. Damit es keine Missverständnisse gibt: Mir geht es nicht darum, wie die Rechtslage sein sollte, sondern wie sie tatsächlich ist. Ich bitte euch, das bei den Antworten zu berücksichtigen. Dass diese Angelegenheit in anderen Ländern rechtlich eventuell anders bewertet wird, tut auch erst mal nix zur Sache. Mir geht es hier ausschließlich um die Rechtslage in Deutschland. Also, mein persönliches Rechtsverständnis ist dieses: Wenn ich in Deutschland als Privatperson nichtgewerblich ein Boot baue, brauche ich dafür nach deutschem Recht keine Lizenz zu erwerben. Es genügt, wenn ich einen Bauplan habe, nach dem ich bauen kann. Baupläne sind vor dem Gesetz Druckerzeugnisse wie Bücher. Niemand kann mir untersagen, einen Bauplan, den ich legal besitze, weiter zu verkaufen. Wenn ich allerdings vom Konstrukteur irgendwelche Unterstützung haben möchte, kann ich das natürlich nur erwarten, wenn ich ihn dafür bezahle. In dem Fall setze ich mich mit ihm in Verbindung, um die Modalitäten zu klären. Falls er erwartet, dass ich einen Original-Bauplan erwerbe, dann muss ich das tun. Auch eine Klassenvereinigung kann selbstverständlich die Vergabe einer Registrierung an Bedingungen wie den Erwerb eines Bauplans knüpfen. Wenn ich mit meinem Boot also Regatta fahren will, sollte ich mich an die Vorgaben der KV halten. Auch wenn ich nach einem älteren Bauplan ein Regattaboot baue, kann es mir natürlich passieren, dass es nicht mehr den aktuellen Klassenvorschriften entspricht und ich schon deshalb keine Registrierung bekomme. Etwas schwieriger wird es vermutlich, wenn ein vorhandener Dreiseitenriss als Vorlage genommen wird (oder wie hier die Vermessungsvorschriften der KV), das Boot aber ansonsten selbst konstruiert wird. Gibt es zum Thema eigentlich einschlägige Gerichtsurteile? Falls hier fachkundige Juristen mitlesen, wäre ich an (natürlich unverbindlichen) Kommentaren interessiert. Gruß, Martin |
#2
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Hallo Martin !
Soweit ich es noch in Erinnerung habe, so stellt der DSV die "Messbriefe" aus. Ohne Diesen geht eine Anmeldung garnicht ! Das wäre meine 2. Anlaufstelle, nachdem du bei der Klassenvereinigungen, Null Erfolg hattest. Dies nur zur Info
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Lg Alfons Geht nicht, gibts selten ! |
#3
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Die Vermessung hat nun nichts mit dem Bau nach einem "Gebrauchten" Plan zu tun.
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#4
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Hallo,
meiner Meinung nach, kein Wissen, ist so ein Bauplan wie der Inhalt eines Buches zu sehen. Also geistiges Eigentum des Zeichners (Urheberrecht). Ohne seine Erlaubnis darf dieser Plan also nicht vervielfältigt werden. Somit ist auch ein Nachbau ausgeschlossen. Eine "Privatkopie" zum eigenen, einmaligen Gebrauch gibt es so nicht. Gruß René
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Alles hat ein Ende, nur die..... Der Weg ist das Ziel - NEIN - Die gute Stimmung beim Genuss des Weges ist das Ziel! (geklaut hier im BF) |
#5
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Moin!
Meiner laienhaften Meinung nach darf man für seinen eigenen privaten Gebrauch alles kopieren. Meiner einer ist gerade dabei, ein echtes Schiff nachzubauen: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=196525 Sobald es kommerziell wird, gelten ganz andere Regeln. viele Grüße Arnt
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Dem deutschen Insch´nör iss nix zu schwör. Es kam am frühen Morgen. Es war klein. Es war wendig. Es war schnell. Es schlang die Arme um meinen Hals. Es drückte kräftig zu. Es raubte mir den Atem. Es suchte mein Gesicht. Es lächelte mich siegessicher an. Es gab kein Entrinnen. "Guten Morgen, Papa." |
#6
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Ich sehe es so wie Rene, Pläne sind geistiges Eigentum desjenigen der sie entworfen hat, auch das Kopieren ist in der Regel nicht zulässig. Auch nicht aus Büchern. Wobei es vor Gericht sicher auch die Frage eine Rolle spielt wie alt die Pläne sind, ob sie einige Jahre oder etliche Jahrzehnte alt sind. Mein Schiff ist ein Nachbau, und ich habe die Genehmigung für einen Nachbau und eine Kopie der Pläne für eine sehr geringe Summe erhalten.
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"Der Tourist zerstört, was er sucht, indem er es findet." - Hans Magnus Enzensberger.
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#7
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.............moin,
ein Riss, Plan oder Zeichnung ist von einer Person angefertigt worden. Diese Person hat das Urheberrecht an diesem Plan. Wird nach einem Plan ein Boot, eine Yacht oder auch nur ein Modell angefertigt, ist die Erlaubnis des Urhebers erforderlich. Liegt diese Erlaubnis nicht vor, ist es eine Urheberrechtsverletzung und damit strafbar. Bei älteren Plänen ist zu prüfen, wer die Rechte an den Plänen hält................sonst droht Ungemach! Grüsse aus Stockholm Martin
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#8
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Und wer kann wie nachweisen DAS man sein Boot genau nach bereits bestehenden Plänen gebaut hat und nicht nur an ein bestimmtes Modell angelehnt?
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Gruss, Sprayman |
#9
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Angenommen ich kaufe einen solchen Plan und baue mir damit ein Boot, welches ich
dann aber versenke - weil ich halt doof bin. Das bedeutete ja, dass ich dann mit MEINEN Plänen kein zweites Boot bauen darf? Wenn mir mein Architekt einen Plan erstellt dann kann ich damit 100 Häuser bauen wenn ich das möchte - und weil ich die ja nun icht alle sebst bewohnen kann werden die vermietet oder verkauft, durchaus auch gewerblich. Ist da so ein Unterschied?
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...::: Gruß, Erik :::... - commeo ergo sum! - Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht. |
#10
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Hi Erik,
ja ist es. Du hast den Architekt beauftragt dir ein Gebäude zu planen. Dann ist das dein Plan. Wenn du ihn allerdings beauftragt hast nach seinen Plänen zu bauen sieht das wieder anders aus. Dann ist das sein Plan und er erlaubt dir nach diesem zu bauen. Gruß René
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Alles hat ein Ende, nur die..... Der Weg ist das Ziel - NEIN - Die gute Stimmung beim Genuss des Weges ist das Ziel! (geklaut hier im BF)
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#11
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Zitat:
Ich bin zwar auch kein Jurist aber dafür Designer und kenne mich ein wenig mit Urheberrecht aus. Grundsätzlich ist das Kopieren für den Privatgebrauch genauso verboten wie die Gewerbliche Verwertung, denn sonst gäbe es den Markt der Selbstbaupläne schon längst nicht mehr. Ich komm hier mal wieder mit dem Kayak als Beispiel: Abgesehen von modischen Trends folgen Kayakdesigner in erster Linie einer Hydrodynamischen Lehre beim Entwurf eines Rumpfes. Das führt dazu, dass sich sämtliche Racer, Grönländer etc. kaum voneinander unterscheiden, denn die Möglichkeiten der Variation sind eingeschränkt und stehen hinter der Funktionalität. Im Prinzip ist damit jedes neue Model eine leicht modifizierte Kopie eines bereits existierenden Kayaks. Und das führt nun auch dazu, dass ein Schutz (und damit eine Schadensersatzforderung) vor Gericht kaum durchsetzbar wird, da die sogenannte Schöpfungshöhe nicht erreicht wurde: Dadurch, dass das Grönlandkayak eine grundsätzlich typische Form besitzt, kann durch bloßes verändern der Grundmaße noch nicht von einem schützenswerten Werk gesprochen werden, der Designer erhält dadurch keinen Urheberschutz auf sein Design. Die Pläne allerdings sind sehr wohl vom Urheberrecht erfasst und dürfen nicht unerlaubt vervielfältigt werden.
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#12
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Zitat:
Das wird alles vertraglich festgelegt, was genau lizensiert wird. Würden 100 Häuser gebaut, dann hätte der Architekt auch Anspruch auf mehr Kohle. Bei mir ist es genauso: Ich lizensiere z.B. eine Illustration an einen Kunden für die Verwendung auf seiner Website. Will er sie nun auch in Broschüren drucken oder generell mehrfach einsetzen, so muss das zusätzlich vergütet werden. |
#13
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Zitat:
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#14
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Architektenplan
Ich kenne dies so:
in Deutschland gilt die HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure auch für Planer die nicht in einer Architektenkammer sind. Wenn ein Kunde eine Planung bestellt, darf er sie einmal bauen. Wenn er sie ein zweites mal oder noch öfters bauen will, muss der dem Planer hierfür ein neues, reduziertes Honorar zahlen (vgl § 11 HOAI) Wenn er die Planung ein zweites mal verwendet ohne eine neue Vergütung, begeht er a) sofern es um ein aussergewöhnliches architektonisches Werk handelt - eine Urheberrechtsverletzung. b) sofern es in "normales" Haus ist, ist nicht die Urheberrechtsverletzung relevant sondern - eine unberechtigte Bereicherung. Dies wird bei einem Boot vergleichbar sein. Wer Pläne eines Dritten nutzt auch nur für sich privat hat sich auf Kosten des Dritten bereichert. Der Dritte müsste vor Gericht gute Aussichten auf eine Entschädigung haben. Grüße Tobias
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#15
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Zitat:
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Semper Fidelis |
#16
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In Anbetracht dessen, dass ein Plan in der Regel kaum mehr als ein Bruchteil oder gar ein Bruchteil eines Bruchteiles, des fertig ausgerüsteten und eingewasserten Bootes kostet, ist eine solche Diskussion eigentlich nebensächlich. Zumindest was Pläne von heute noch aktiven und kontaktierbaren Plananbietern anbetrifft.
Anders sieht es vielleicht bei alten Rissen, Klassenboote, .... wo es nicht mehr immer eruierbar ist, wer die Rechte für den Entwurf inne hat, aus.
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#17
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Zitat:
Aber hast du den Ausgangströöt richtig gelesen ? Ohne Messbrief bekommst du keine Anmeldung zu evtl. Regatten, was ja nun ebenfalls dort steht. Deswegen mein Hinweis zu den Messbrief Zitat: Auch wenn ich nach einem älteren Bauplan ein Regattaboot baue, kann es mir natürlich passieren, dass es nicht mehr den aktuellen Klassenvorschriften entspricht und ich schon deshalb keine Registrierung bekomme.
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Lg Alfons Geht nicht, gibts selten ! |
#18
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Hallo,
hier werden 2 verschiedene Themen abgearbeitet. Das eine ist das kopieren und in umlauf bringen eines Dokumentes oder auch geistigen Eigentum, das ist sicherlich strafbar. Nach Dokumenten/ Plänen ein Boot zu bauen ist dann nur strafbar, wenn der Planer das Produkt geschutzt hat, oder ein Patent darauf hat. Das kann er nur verhindern, wenn er seine Pläne mit Vertrag verkauft, also als Lizenzbau freigibt. Was den Architekten angeht, der ist so schon alleine dadurch geschützt, das er seine Pläne einem Objekt auf einem Grundstück zuweist. Was nützen mir denn seine Pläne, wenn ich beim Bauamt keine Baugenehmigung bekomme, weil ich keinen Unterschrieftsberechtigen habe. Das brauche ich beim Boot nicht. Sonst müßte ja auch der Hersteller der Pläne in Haftung gehen, Gruß Henry
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#19
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Hier mal ein Link zum DSV !
bitte unter "Bootsklassen und Vermessung" gucken http://www.dsv.org/index.php?id=8
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Lg Alfons Geht nicht, gibts selten !
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#20
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Schön, dass das Thema offensichtlich einiges Interesse findet.
Noch mal zur Klarstellung: Ich ging in meinem Eingangsbeitrag davon aus, dass ein Bootsbauplan, der nicht individuell für einen bestimmten Kunden entworfen wurde, sondern quasi als vervielfältigte "Konfektionsware" zum festen Stückpreis an beliebige Käufer abgegeben wird, von einem dieser Käufer im Original an eine andere Person weiter verkauft wird. Ich kann mir ehrlich gesagt keinen Grund vorstellen, warum das illegal sein sollte, zunächst mal unabhängig davon, ob der Käufer nun danach ein Boot bauen darf oder nicht. Ganz anders liegt ich die Sache sicherlich, wenn ich mir individuell bei einem Bootsdesigner einen Entwurf machen lasse. In diesem Fall bezahle ich nämlich nicht für einen Bootsplan, sondern für die Dienstleistung des Entwurfs, genau wie beim Architekten. Die individuellen Pläne sind dann Teil der Dienstleistung, und die Verwertung unterliegt anderen Regeln. Ob der Bau irgendeines Objekts nach einem Bauplan dann juristisch tatsächlich als Kopie des Plans bewertet wird, daran habe ich gewisse Zweifel. Ich lasse mich aber gern eines Besseren belehren. Dass ein Design, welches eine gewisse Schaffenshöhe aufweist, automatisch urheberrrechtlich geschützt ist, leuchtet mir ein. In dem Fall dürfte es auch unerheblich sein, ob ein Nachbau nach Originalplänen oder durch "direktes Abkupfern" vom Original entstanden ist. Der Bauplan als solcher ist dann gar nicht Gegenstand der Urheberrechtsverletzung. Aus einem anderen mir sehr vertrauten Bereich ist mir die Diskussion um eine "Einzel-Lizensierung" von Nachbauten nach Plänen völlig fremd: Ich habe viele Jahre lang Flugmodelle gebaut, teils nach Plänen anderer, meist nach eigenen Entwürfen. Es gibt nach wie vor tausende Pläne von Flug-, Auto- und Schiffsmodellen zu kaufen, viele davon Nachbauten von Originalen. Eine Beschränkung auf einen einzigen Nachbau pro erworbenem Plan ist hier völlig unbekannt. Und von einer erforderlichen Genehmigung durch den Konstrukteur des Originalschiffs, wenn ich mir ein originalgetreues Schiffsmodell baue, war nach meiner Kenntnis dort bisher auch nirgends die Rede. Das mag anders sein, wenn z.B. ein Hersteller von Spielzeug-Modellautos ein aktuelles Automodell als kommerzielles Produkt auf den Markt bringen will. Hier kann ich mir gut vorstellen, dass urheberrechtliche Aspekte berücksichtigt werden müssen. Noch mal zurück zu den Booten: Bei sehr vielen Entwürfen "von der Stange" dürfte es dem Konstrukteur schwer fallen eine ausreichende Schaffenshöhe für den Urheberschutz nachzuweisen, da stimme ich Vanderalm zu. Und bei 5% Kosten für den Plan gemessen an der Gesamtsumme sollte auch eine Diskussion über den Erwerb eines Originalplans überflüssig sein. Und schon allein moralisch sehe ich eine Verpflichtung, für eine erhaltene Leistung auch angemessen zu bezahlen. Wie aber die angewandte Rechtspraxis konkret aussieht, wenn ich als Privatperson mehr als ein Boot nach einem legal erworbenen Bauplan "von der Stange" baue, hat mir aber bisher immer noch niemand schlüssig darlegen können. @Clevertherm: Unabhängig davon, was nun juristisch legal ist, halte ich es in jedem Fall für sinnvoll, wenn Du vor dem Bau einer "Mini-Ausgabe" eines aktuellen Schiffs mit dem Konstrukteur des Originals Kontakt aufnimmst. In vielen Fällen ist dürfte einer freundlichen Unterstützung zu rechnen sein, vielleicht bekommst Du sogar wertvolle Unterlagen. Im Fall einer unfreundlichen Reaktion würde ich von einem Nachbau lieber absehen... Gruß, Martin
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#21
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Hi!
Wenn ich richtig orientiert bin, ist eine Voraussetzung eines Urheberrechtsschutzes, dass das Urheberrecht vorbehalten worden ist. Wenn das nicht der Fall ist, liegt auch kein Immaterialgüterrecht vor. Nur ein kleiner Tip! Viele Grüße blondini
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#22
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Moin zusammen,
mal wieder ein interessantes Thema. Ich habe, als ich die Pläne für unsere DE23 bestellt habe, dem hier zugestimmt: Zitat:
Schaut doch einfach in die Lizenzbestimmungen eurer Konstrukteure.
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Gruß Holger Meine Baustelle DE23. "Wie sprechen Menschen mit Menschen? Aneinander vorbei!" (Kurt Tucholsky)
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#23
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Zitat:
Wenn ich diese Bestimmung richtig interpretiere, ist es aber erlaubt den Plan weiterzuverkaufen Wenn man bereits ein Boot gebaut hat damit, so darf der neue Planbesitzer aber dann Keines mehr bauen. Wenn man kein Boot gebaut hat, so darf der neue Besitzer sogar Eines bauen. |
#24
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Das steht da aber nicht! Das interpretierst du da herein.
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Gruß Holger Meine Baustelle DE23. "Wie sprechen Menschen mit Menschen? Aneinander vorbei!" (Kurt Tucholsky)
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#25
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Nur weil etwas nicht ausdrücklich verboten ist, ist es nicht automatisch erlaubt.
Auch bateau untersagt ausdrücklich die Weitergabe der Pläne: Can I build more than one boat from my plans? No. You purchase a license to build one boat from the plans. The designer still owns the copyrights to the plans and except for shop use, you can not reproduce the plans, resell them or give them away. This is standard practice and allow us to keep the cost of stock plans low. A custom design cost several thousand $! If you want to build the boat professionally, you must pay a license fee per boat.
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Gruß Tobi screwed, blued & tattooed
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