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  #1  
Alt 15.02.2014, 23:14
Daniel778 Daniel778 ist offline
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Standard Boot anmelden ohne CE

Guten Abend,
ich habe eine Frage.Nun ich habe ein Boot in Florida gefunden und möchte es sehr gerne nach Deutschland holen.
Ich habe mich mit dem Verkäufer in verbindung gesetzt und habe nach einer CE-Zertifizierung gefragt.Dieser meinte dass keine vorhanden ist.Kurz mal für euch,es ist eine Sea Ray 280 Bowrider Baujahr 1997.
Nun habe ich von einigen Leuten gehört,dass man in Holland auch Boote ohne eine CE anmelden kann.Hat einer damit vielleicht schon Erfahrung und kann mir dazu mehr sagen?

Danke im voraus.

Mit freundlichen Grüßen,
Daniel
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  #2  
Alt 15.02.2014, 23:30
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Hallo Daniel778,
ja das hat bei älteren Booten immer ohne Probleme funktioniert, da waren die Boote aber auch in aller Regel schon im Land, ob das mit einem frisch eingeführten Boot heute noch funktioniert muß man testen oder eben certifizieren lassen
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #3  
Alt 15.02.2014, 23:52
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michael.b michael.b ist offline
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Denke das kommt immer auf das WSA an!
Bei uns fragen die nicht nach wenn das Boot vor 06/1998 gebaut wurde was ja immer aus der Baunummer hervor geht!Da bekommt man sofort die Zulassung.Aber alles was nach 98 gebaut wurde wird hier ohne CE nicht zugelassen.
Rechtlich gesehen muss das Boot aber nach CE geprüft werden wenn es erst jetzt in die EU importiert wird!!
Mfg Michael
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  #4  
Alt 15.02.2014, 23:58
Küstenkrabbe Küstenkrabbe ist offline
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Kuck einfach mal Hier:
http://www.ce-richtlinien.eu/richtli...portBo_RL.html
Es ist völlig wurscht, wo das Schiff angemeldet wird, damit hat es überhaupt nichts zu tun, es geht ums "erstmalige in Verkehr bringen", und weder Deutschland noch Holland sind dabei entscheidend, sondern die EU. Wenn der Dampfer hier ohne CE anlandet, bleibt er solange beim Zoll stehen, bis die Kiste zertifiziert ist. D-h. Du kannst Dir gar nicht aussuchen, ob oder wo zugelassen wird, Du kannst es womöglich erst garnicht hier einführen (in Verkehr bringen). Anruf beim Zoll bringt Klarheit, alles andere ist Spökenkiekerei.
Frag da nach, bevor Du deine Kohle in den Sand setzt.
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  #5  
Alt 16.02.2014, 01:59
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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na ja man muß das Boot ja nicht zwingend in D einführen
__________________
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Bertrand Russell
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  #6  
Alt 16.02.2014, 02:39
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Zitat:
Zitat von Daniel778 Beitrag anzeigen
Guten Abend,
ich habe eine Frage.Nun ich habe ein Boot in Florida gefunden und möchte es sehr gerne nach Deutschland holen.
Ich habe mich mit dem Verkäufer in verbindung gesetzt und habe nach einer CE-Zertifizierung gefragt.Dieser meinte dass keine vorhanden ist.Kurz mal für euch,es ist eine Sea Ray 280 Bowrider Baujahr 1997.
Nun habe ich von einigen Leuten gehört,dass man in Holland auch Boote ohne eine CE anmelden kann.Hat einer damit vielleicht schon Erfahrung und kann mir dazu mehr sagen?

Danke im voraus.

Mit freundlichen Grüßen,
Daniel
Hallo Daniel,

ich hatte die gleiche Idee.

Nachdem ich mir aber alles durchgerechnet habe, habe mich entschieden ein Boot hier zu kaufen.
Gekauft habe ich es dann in Dänemark. Für einen sehr guten Preis.
Wenn du so ein altes Boot kaufst und importierst, legst du meistens drauf.
__________________
Gruß Markus
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  #7  
Alt 16.02.2014, 03:20
Chriss Chross Chriss Chross ist offline
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Hallo,

wenn ich mich nicht irre, ist die CE Kennzeichnung und Konformitätserklärung bei Booten bis BJ 1998 nicht nötig.

Erstens habe viele US Hersteller ihre Boote erst danach CE gekennzeichnet und
zweitens ist das in Deutschland gesetzlich geregelt, dass erst Boote ab 1998 eine CE Kennzeichnung brauchen.

Was aber sicherlich auf dich zukommen wird ist das erstmalige in Verkehrbringen und die dadurch entstehende Mwst.
__________________
Bis Dann

und immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel

Christian
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  #8  
Alt 16.02.2014, 10:31
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Gerd-RS Gerd-RS ist offline
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Standard Importboot und CE

Zitat:
Zitat von Küstenkrabbe Beitrag anzeigen
Kuck einfach mal Hier:
http://www.ce-richtlinien.eu/richtli...portBo_RL.html
Es ist völlig wurscht, wo das Schiff angemeldet wird, damit hat es überhaupt nichts zu tun, es geht ums "erstmalige in Verkehr bringen", und weder Deutschland noch Holland sind dabei entscheidend, sondern die EU. Wenn der Dampfer hier ohne CE anlandet, bleibt er solange beim Zoll stehen, bis die Kiste zertifiziert ist. D-h. Du kannst Dir gar nicht aussuchen, ob oder wo zugelassen wird, Du kannst es womöglich erst garnicht hier einführen (in Verkehr bringen). Anruf beim Zoll bringt Klarheit, alles andere ist Spökenkiekerei.
Frag da nach, bevor Du deine Kohle in den Sand setzt.
Sorry - aber das ist Quatsch! Ich habe mein Boot, Baujahr 2007, im Jahr 2011 aus den USA über Amsterdam nach Deutschland importiert. Das Boot ist ohne CE Zertifikat völlig problemlos aus dem Zoll in Amsterdam gekommen, weil das "an Land bringen" noch lange kein "in den Verkehr bringen" ist! Das Boot wurde erst später - bereits in Deutschland - nachträglich CE zertifiziert.

Erst bei der Registrierung, also Anmeldung des Bootes beim WSA oder beim ADAC (in Deutschland), wird die Vorlage des CE-Zertifikats verlangt.
Ein Boot kann also zunächst einmal importiert werden (Zoll und Einfuhr-Umsatzsteuer müssen bezahlt werden, sonst kommt das Boot allerdings nicht aus dem Importhafen!) und dann kann nachträglich die CE-Zertifizierung gemacht werden. Erst dann kann das Boot angemeldet und damit "in Verkehr gebracht" werden.

Gruss


Gerd
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  #9  
Alt 16.02.2014, 10:37
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Mar-Thar Mar-Thar ist offline
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Zitat:
Zitat von Chriss Chross Beitrag anzeigen

wenn ich mich nicht irre, ist die CE Kennzeichnung und Konformitätserklärung bei Booten bis BJ 1998 nicht nötig.
Falsch. Das Ding kann auch Bj 76 sein; wenn es erst jetzt in der EU in Verkehr gebracht wird, ist es auch CE-Zertifizierungspflichtig.

Zitat:
Zitat von Chriss Chross Beitrag anzeigen
zweitens ist das in Deutschland gesetzlich geregelt, dass erst Boote ab 1998 eine CE Kennzeichnung brauchen.
Falsch. Siehe oben.

Zitat:
Zitat von Chriss Chross Beitrag anzeigen
Was aber sicherlich auf dich zukommen wird ist das erstmalige in Verkehrbringen und die dadurch entstehende Mwst.
Die widerum hängt, ebenso wie die 1.7% Zoll, an der Einfuhr, nicht an der Inverkehrbringung. Bei Sportbooten also insgesamt 20.7%.

Zitat:
Zitat von Küstenkrabbe
Wenn der Dampfer hier ohne CE anlandet, bleibt er solange beim Zoll stehen, bis die Kiste zertifiziert ist.
Billiger Aberglaube!. Das erforderliche Procedere nennt sich "Zollabfertigung im Umwandlungsverfahren" und gehört für die Shipping-Agents zum Tagesgeschäft. Hab ich inzwischen drei Mal hinter mir und funktioniert problemlos.

Bei einem Boot aus 97 würde ich mir den Aufwand mit dem Import allerdings sparen, wenn das Boot nicht wirklich extremst billig ist, zumal es vom GL bzw. deren Erfüllungsgehilfen letztes oder vorletztes Jahr ja mal eine Ansage gab, sie würden künftig keine Boote älter als Bj 2000 mehr zertifizieren...

mfg
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  #10  
Alt 16.02.2014, 11:10
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Ich hatte meine Wellcraft (Bj. VOR 1998) 2008 gebraucht gekauft,
ohne CE. Das Boot lief zuvor nur auf der Ostsee und hatte keine Zulassung.
Folglich brachte ich das Boot 2008 erstmals in der EU in Verkehr und das WSA forderte richtigerweise auch eine CE- Zulassung.
Mit einer eidesstattlichen Versicherung, dass das Boot zuvor bereits
in Deutschland gefahren wurde, erhielt ich dann die WSA- Zulassung ohne
weitere CE- Dokumente.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #11  
Alt 16.02.2014, 11:17
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Hallo,
was ist den mit einem Flaggenzertifikat, soweit ich weiß steht da nichts von in der Anmeldung.
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Gruß

Olli
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  #12  
Alt 16.02.2014, 12:24
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Mar-Thar Mar-Thar ist offline
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Zitat:
Zitat von 72iger
was ist den mit einem Flaggenzertifikat, soweit ich weiß steht da nichts von in der Anmeldung.
Ginge es um eine 280 Sundancer statt einer 280 Bowrider, könnte das eine Option sein. Aber:

Zitat:
Zitat von bsh
Das Flaggenzertifikat ist ein amtlicher Ausweis für Seeschiffe, mit dem die Berechtigung zur Führung der Bundesflagge nachgewiesen wird.
Dem BSH ein 8m-Bowrider als "Seeschiff" unterzujubeln, dürfte wohl schwerfallen.

mfg
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  #13  
Alt 16.02.2014, 22:30
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Zitat:
Zitat von Mar-Thar Beitrag anzeigen
Ginge es um eine 280 Sundancer statt einer 280 Bowrider, könnte das eine Option sein. Aber:
Dem BSH ein 8m-Bowrider als "Seeschiff" unterzujubeln, dürfte wohl schwerfallen.
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Martin
warum, mit einem Flaggenzertifikat darf man auch binnen fahren und eine Mindestgröße ist nicht vorgeschrieben
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  #14  
Alt 16.02.2014, 23:22
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
mit einem Flaggenzertifikat darf man auch binnen fahren und eine Mindestgröße ist nicht vorgeschrieben
Naja, ich schätze, die Leute die das bearbeiten, werden in der Lage sein, ein "Seeschiff" als solches zu identifizieren, wenn sie eins sehen. Ging mir auch gar nicht um die Größe, sondern eher um die Bauart. Eine Leisure 17 ist als "Seeschiff" sicher überzeugender als ein 28ft Bowrider, aber keine Ahnung, wie eng das tatsächlich gesehen wird. Versuch macht kluch...

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Alt 17.02.2014, 17:15
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