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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 25.07.2014, 14:46
Time4Boat Time4Boat ist offline
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.... der wollte nicht ausweichen und auch nicht Rücksicht nehmen, als ich schimmen war.



Selber schuld.....
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  #27  
Alt 25.07.2014, 15:08
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Barracuda Barracuda ist offline
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Ich finde die Frage nicht verwerflich. Ich kann auch nicht erkennen, dass er nach einem Freibrief sucht um Schwimmer umzumähen. Er will es halt einfach wissen-wo ist das Problem. Der Hinweis von Barracuda75 wird so manchen überrascht haben.
__________________

Ciao
Barracuda

Der, der keine Zeit mehr hat
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  #28  
Alt 25.07.2014, 15:14
logic88 logic88 ist offline
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Moment mal.

Sein erster Satz im Eröffnungsthread stimmt doch schon vorn und hinten nicht:
Zitat:
Weder Seeschifffahrtsstraßenordnung noch Binnenschifffahrtsstraßenordnung befassen sich mit Schwimmern.
Zumal es mir bis dato noch immer unbegreiflich ist, wie man so eine Frage stellen kann.
Wenn man mit einem Boot über einen Schwimmer fährt oder sonstigen Schaden anrichtet, ist man grundsätzlich zunächst selbst "gearscht". Das gilt genauso, wie wenn man mit einem Auto einen Fußgänger zusammenfährt oder ein parkendes Auto/eine Hausecke mitnimmt. Auch wenn der Fußgänger über die rote Ampel ging, wird das den Richter nicht besonders interessieren. Fakt ist, dass der Fußgänger von DIR TOTGEFAHREN wurde.

Da erinnere ich mich an ein Argument in der damaligen Berufschulklasse, als uns der Lehrer sagte, dass heute Nacht ein Kind um 23 Uhr von einem Auto erfasst und getötet wurde. Daraufhin die Schülerin: "Tja, laut Gesetz hätte das Kind um die Uhrzeit auch nicht mehr auf der Straße sein dürfen"...freilich stimmt das zu einem gewissen Grad. Aber die Verhältnismäßigkeit sollte man dennoch in Betracht ziehen.
__________________
Sie föhnt die Lockenwelle, er frönt der Nockenwelle.

- Mit dem Wissen wächst der Zweifel
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  #29  
Alt 25.07.2014, 15:14
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barracuda75 barracuda75 ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: Vol... Volup... ach gute Weiterfahrt
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Zitat:
Zitat von Barracuda Beitrag anzeigen
Ich finde die Frage nicht verwerflich. Ich kann auch nicht erkennen, dass er nach einem Freibrief sucht um Schwimmer umzumähen. Er will es halt einfach wissen-wo ist das Problem. Der Hinweis von Barracuda75 wird so manchen überrascht haben.
wenn man sich die geistlosen Ergüsse und Beschimpfungen nach meinem posting so durchließt, haben die Leute es entweder nicht gelesen oder nicht verstanden
__________________
Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind
Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben
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  #30  
Alt 25.07.2014, 15:20
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billi billi ist offline
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Marcos eintrag ist schon richtig. Aber ich darf nicht darauf hoffen, dass dort wo baden verboten ist auch nicht gebadet wird.

Grundsätzlich hat jeder so zu fahren, das kein anderer gefährdet, behindert oder über gebühr belästigt wird.

ist glaub ich eine der ersten Fragen im Fragebogen.

Dies gilt nicht nur für andere Schiffe sondenr auch für Schwimmer.

In Basel z.B. muss man regelmässig mit Schweimmern im Rhein rechnen.
Dort ist es allgemein üblich, das im RHein geschwommen wird.

Als Bootsführer hast du niemanden zu gefährden = du must ausweichen, da du dies kannst. der Schwimmer hat nicht so große möglichkeiten auszuweichen.
__________________
Gruß Volker
***************************************
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http://www.msv-germersheim.de

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  #31  
Alt 25.07.2014, 15:24
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Zitat:
Zitat von Leukermeerbewohner Beitrag anzeigen


Ich stelle mir gerade vor das ich per Autopilot über die Nordsee schippere, da erwische ich plötzlich einen Schwimmer.
Da soll ich als Bootsfahrer Schuld sein ?
Mit Verlaub:
Du gibst dem Ding zwar das Steuer ab, aber nicht die Verantwortung.
Wär ja auch noch schöner!
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  #32  
Alt 25.07.2014, 15:25
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Barracuda Barracuda ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Marcos eintrag ist schon richtig. Aber ich darf nicht darauf hoffen, dass dort wo baden verboten ist auch nicht gebadet wird.

Grundsätzlich hat jeder so zu fahren, das kein anderer gefährdet, behindert oder über gebühr belästigt wird.

ist glaub ich eine der ersten Fragen im Fragebogen.

Dies gilt nicht nur für andere Schiffe sondenr auch für Schwimmer.

In Basel z.B. muss man regelmässig mit Schweimmern im Rhein rechnen.
Dort ist es allgemein üblich, das im RHein geschwommen wird.

Als Bootsführer hast du niemanden zu gefährden = du must ausweichen, da du dies kannst. der Schwimmer hat nicht so große möglichkeiten auszuweichen.
Na klar, ich denke da sind wir auch alle bei dir.
__________________

Ciao
Barracuda

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  #33  
Alt 25.07.2014, 15:32
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Barracuda Barracuda ist offline
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Zitat:
Zitat von logic88 Beitrag anzeigen
Moment mal.

Sein erster Satz im Eröffnungsthread stimmt doch schon vorn und hinten nicht:
Zumal es mir bis dato noch immer unbegreiflich ist, wie man so eine Frage stellen kann.
Wenn man mit einem Boot über einen Schwimmer fährt oder sonstigen Schaden anrichtet, ist man grundsätzlich zunächst selbst "gearscht". Das gilt genauso, wie wenn man mit einem Auto einen Fußgänger zusammenfährt oder ein parkendes Auto/eine Hausecke mitnimmt. Auch wenn der Fußgänger über die rote Ampel ging, wird das den Richter nicht besonders interessieren. Fakt ist, dass der Fußgänger von DIR TOTGEFAHREN wurde.

Da erinnere ich mich an ein Argument in der damaligen Berufschulklasse, als uns der Lehrer sagte, dass heute Nacht ein Kind um 23 Uhr von einem Auto erfasst und getötet wurde. Daraufhin die Schülerin: "Tja, laut Gesetz hätte das Kind um die Uhrzeit auch nicht mehr auf der Straße sein dürfen"...freilich stimmt das zu einem gewissen Grad. Aber die Verhältnismäßigkeit sollte man dennoch in Betracht ziehen.
Natürlich hast Du mit Deinen Ausführungen vollkommen recht. Aber er wollte halt wissen wo die Regelung steht.
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Ciao
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  #34  
Alt 25.07.2014, 15:36
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billi billi ist offline
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Es steht z.B. in der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung


§1.04 allgemeine Sorgfaltspflicht.

aber das wurde hier schon genannt.

mann muss nur schauen welcher Paragraph es in den anderen verordnungen ist.
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Gruß Volker
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  #35  
Alt 25.07.2014, 20:40
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Hoch lebe der Autopilot!
Wenn das dann heißt, nicht mehr gucken zu müssen, wird wohl mehr so ähnliches passieren.
(auch wenn der angeblich geguckt hat)

http://www.boote-forum.de/showthread...ghlight=surfer

Zitat:
Zitat von Leukermeerbewohner Beitrag anzeigen
Hi,
was macht ihr darum alle so ein Spiel, hier habt doch alle eine Bootsversicherung

Ich versuche mal ersthaft zu antworten.
Außerhalb einer Badezone ?
Was das bedeutet muss erst einmal geklärt werden.

Ich stelle mir gerade vor das ich per Autopilot über die Nordsee schippere, da erwische ich plötzlich einen Schwimmer.
Da soll ich als Bootsfahrer Schuld sein ?
Wenn ich Recht sprechen dürfte dann hat der Schwimmer selber Schuld, denn für Schwimmer gibt es Schwimmbereiche.
Gleiches gilt für die Vollpfosten die hier bei uns im Hafen unter den Stegen hertauchen, wenn sie von einem Boot erfasst werden kann ich keinem Bootsfahrer die Schuld geben.

Je nach Bootsgröße ist ein Schwimmer ja noch nicht mal zu sehen, wie soll ich da ausweichen ?

Gruß Udo

Sorry, aber so ein Kommentar geht für mich gar nicht!

Gruß Thom
__________________

Suche Treidelpferd!

Alle sagten "das geht nicht!"
dann kam einer, der wusste das nicht.......
.....und machte es einfach
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  #36  
Alt 25.07.2014, 20:49
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Emotion Emotion ist offline
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Wieso, da bei ihm nix zu holen ist und er keine Haftplicht hat, guckt der Schwimmer eh in die Röhre - ob schuldig oder nicht
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
(Stan 4 / Abt. FW)
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  #37  
Alt 25.07.2014, 20:54
ferenc ferenc ist offline
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Was mich an der Sache irritiert ist das meines Wissens nach die BinSchStrO nicht auf irgendeinem See gilt.

UNd da ich mich nur ungern zum Depp mache habe ich bevor ich das hier schreibe mal nachgelesen:

"Sie gilt auf den in ihr aufgezählten Wasserstraßen für die Binnenschifffahrt. Auf Rhein, Mosel, Donau und Bodensee gelten eigene Schifffahrtsordnungen (z. B. die Bodensee-Schifffahrtsordnung). Auf mündungsnahen Teilen der Elbe (Unterelbe), der Weser und der Ems, sowie auf dem Nord-Ostsee-Kanal gilt die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung." (aus Wikipedia)

Außerdem glaube ich das ohne eine Betrachtung aller Umstände, die zu einem UNfall führen keinerlei Einschätzung möglich ist.
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  #38  
Alt 25.07.2014, 21:08
JohnB JohnB ist offline
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Richtig. Auf bayr. Gewässern gilt die bayr. Schifffahrtsordnung. Da braucht man z.B. für ein Sportboot keinen Führerschein. http://www.bootsport.info/files/Schi...dnung_2005.pdf
__________________
Beste Grüße

John

Geändert von JohnB (25.07.2014 um 21:15 Uhr)
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  #39  
Alt 25.07.2014, 23:05
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Palsteg Palsteg ist offline
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
In einem See außerhalb einer Badezone befindet sich ein Schwimmer, wobei das Schwimmen nicht generell verboten ist. Es kommt ein Boot. Wer ist dafür hauptsächlich verantwortlich, dass die beiden nicht zusammenstoßen? Wer muss "ausweichen" nach Rechtsregeln?
Viele Grüße blondini
Moin,

da Du Dich bislang bewusst bedeckt hälst, und die Beiträge abwartest,
ist Dir oder einem Bootsführer in Deinem Umfeld derartiges beinahe
passiert, oder tatsächlich passiert?

Wenn es hart auf hart kommt, dann werden Dritte entscheiden wer
eine Schuld oder Teilschuld an dem Ereignis trägt. Da spielen bestimmt
viele Faktoren und Zeugenaussagen eine Rolle. Ich vermute der
(böse rasende) Sportbootfahrer bekommt mindestens eine Teilschuld
aufgebrummt, egal ob zu recht oder zu unrecht. Der Sportbootfahrer
trägt in erster Linie die Sorgfaltspflicht, nicht der Schwimmer.
Wäre für mich auch so logisch.

Warum sollte ein Schwimmer, der zurecht seine Freiheit genießen möchte
ausweichen, und wie soll er das einem Sportboot gegenüber denn
machen. Der wüsste doch gar nicht wohin. Ordentlich hupen lässt ihn
bestimmt schneller werden, aber eine Regelung kennt er trotzdem nicht.

Mit sowas musst Du als Sportbootführer einfach rechnen, wenn Du Dich
dort bewegst, wo sich Schwimmer bewegen könnten, und dann weichst
Du als der stärkere und klügere eben großzügig aus. Besser noch, Du hälst
Dich wenn möglich gleich etwas weiter fern.

http://www.youtube.com/watch?v=T9BxurQSBiE

Mit Abstand das beste Negativbeispiel. Boot fährt "nicht direkt" in die Badezone, Schiffsführer wurde wegen fahrlässiger Tötung zurecht verurteilt. Oder wollte er nur den Badegästen zur Freude eine schöne Heckwelle produzieren?
Hey, Ihr sollt auch Spaß haben! Oder hat er gemeinsam mit dem Wodka die Kurve nicht zeitig hinbekommen.

Wie und wohin hätte die betroffene Schwimmerin ausweichen sollen?
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Das muss das Boot abkönnen!

Geändert von Palsteg (25.07.2014 um 23:24 Uhr)
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  #40  
Alt 26.07.2014, 06:43
Bandit1973 Bandit1973 ist offline
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Zitat:
Zitat von SunFun Beitrag anzeigen
Hoch lebe der Autopilot!
Wenn das dann heißt, nicht mehr gucken zu müssen, wird wohl mehr so ähnliches passieren.

Tja.... in USA gahts doch auch *ggg*
http://blog.docx.org/2004/07/08/entry01721/
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  #41  
Alt 26.07.2014, 15:17
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Palsteg Palsteg ist offline
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Zitat:
Zitat von Bandit1973 Beitrag anzeigen
Tja.... in USA gahts doch auch *ggg*
http://blog.docx.org/2004/07/08/entry01721/
Wenn das so stimmt....absolut geile Nummer, und die Richter sind
noch dümmer als der Fahrer selbst.
Wenn Du im Amiland Trittleitern vertreiben würdest, dann müsstes Du
den Hinweis: "Achtung, nicht draufsteigen, Sie könnten herunter fallen!"
in die Leiter gravieren.
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  #42  
Alt 26.07.2014, 15:47
Time4Boat Time4Boat ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Richtig. Auf bayr. Gewässern gilt die bayr. Schifffahrtsordnung. Da braucht man z.B. für ein Sportboot keinen Führerschein. http://www.bootsport.info/files/Schi...dnung_2005.pdf
Kannst mir bitte mal erklären wo das in dieser Schifffahrtsordnung steht. Diese Regel kennen meine Freunde am Starnbergersee nicht. ABER interessanter Aspekt.

Steht aber doch hier:
§ 13
Anerkennung anderer Schiffsführerscheine
1Einen Schiffsführerschein nach dieser Verordnung benötigt nicht, wer ein vergleichbares Befähigungszeugnis einer Behörde des Bundes, eines Landes der Bundesrepublik Deutsch land oder einer vom Bund oder einem Land der Bundesrepublik Deutschland beauftragten Stelle besitzt. ??????

Oder war es als Spaß zu verstehen.

LG

Uli
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  #43  
Alt 26.07.2014, 19:20
lapaloma lapaloma ist offline
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Also ich finde, die Frage von Blondine (nomen est omen?) verdient, mit dem noetigen Ernst und Verantwortung betrachtet zu werden. Gibt es doch in der Welt so unzaehlig viele Umstaende, die nach Gesetz und Regeln geradezu lautstark rufen!
Wo z.B. ist denn die Ausweichpflicht geregelt, wenn ein Buerger im Selbstbedienungslebensmittelhandel mit seinem Einkaufswagen einem Fussgaenger begegnet? So ein vollbeladener Einkaufswagen ist doch schon als Waffe anzusehen!
Auch in den Fussgaengerzonen der Staedte herrscht doch staendig Gefahr, wenn der moderne Mensch auf sein Handy-Display starrend seine Mitmenschen anrempelt. Muss denn erst etwas passieren, bevor der Gesetzgeber aktiv wird?
Ich rufe hiermit auf, dass wir sofort unsere Bundestagsabgeordneten auf diese Missstaende aufmerksam machen.
Es muss etwas geschehen!

Gruss Norbert
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  #44  
Alt 27.07.2014, 16:23
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Passt zwar nicht ganz zum Thema, aber irgendwie auch doch.

Gestern Abend bin ich mit meinem Bruder vor Kiel Schilksee
raus, und mein Bruder wollte ins Wasser, schön warm gerade
die Ostsee.
(Nicht im Fahrwasser!)

Er meinte beim schwimmen, lass mal sehen wie das als Schwimmer
aussieht, wenn Du mit Vollgas an mir vorbei fährst. Er in´s Wasser,
und zur Sicherheit (Krampf beim Schwimmen) hat er noch einen
Fender mit ins Wasser genommen. Viel war wirklich nicht los
draußen, fast keine Boote.

Gesagt, getan, und in gebührendem Abstand!!! an meinem Bruder
vorbei, und sehr weit ausladend gedreht, wieder zurück.

Hat doch glatt ein anderes Boot razifazi auf meinen Bruder zugehalten,
kam mit mir gleichzeitig an, und es wurde mein Bruder gefragt ob alles in Ordnung sei......

Das nenne ich seemännisch, und am Ende war mir die Aktion aufgrund
dessen fast peinlich, obwohl sie schon wohl überlegt war.

Auf dem Wasser nach dem rechten Ausschau zu halten gehört, finde
ich, irgenwie dazu.
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  #45  
Alt 27.07.2014, 16:42
Janus Janus ist offline
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Zitat:
Zitat von Palsteg Beitrag anzeigen
Auf dem Wasser nach dem rechten Ausschau zu halten gehört, finde ich, irgenwie dazu.
Der gesunde Menschenverstand ersetzt oft viele Verordnungen und Gesetze!
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  #46  
Alt 28.07.2014, 07:54
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blondini blondini ist offline
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Hi!

So jetzt will ich auch noch mal schreiben. Vielleicht sollte man auch hier einen Schreibschein (analog zum Führerschein) einführen. Es gab eine klare Frage. barracuda75 hat die richtige Norm ausgegraben, die ich zunächst übersehen oder nicht gefunden haben und die übrigen postings sind zum größten Teil geistiger Dünnschiss. Aber so ist das halt.

Viele Grüße
blondini
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #47  
Alt 28.07.2014, 11:39
Tom B. Tom B. ist offline
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Hallo in die Runde,

hm - als Jurist sehe ich das ein wenig anders, als das hier bisher größtenteils dargestellt worden ist.

1. Rechtsgrundlage
a) Du mußt unterscheiden zwischen Strafrecht (Ergebnis = Geldstrafe, Gefängnis...) => z. B. Körperverletzung § 223 StGB
b) Zivilrecht (im Ergebnis meist Geld)
z. B. Schadensersatz gem. § 823 BGB. Da hängt - einiges - an juristischem know how dran. Im Kern muß da insbesondere dargelegt werden, warum das Verhalten (= Schwimmer "überfahren") falsch war. Nur dann kann der überfahrende Schwimmer auch Schadensersatz fordern.

Und an dem Punkt war die bisherige Diskussion zu ungenau. Man braucht ein sog. "Schutzgesetz". Da kommt dann ein ganzer Blumenstrauss an Möglichkeiten raus. Welcher, das hängt in erster Linie mal davon ab, WO das ganze passiert ist. Da macht es einen Unterschied, ob das in der Karibik, im Atlantik in der Ostsee oder dem Chiemsee passiert ist. Überall - kann - eine andere Norm greifen. Und da muß man dann reinschauen.

Over all wird man aber - sicherlich - davon ausgehen dürfen, dass es "schon nach den allgemein gültigen Verhaltensregeln" verboten ist, Menschen mit einem Boot zu überfahren; mit der Folge der Schadensersatzverpflichtung des Kapitäns. In diesem Zusammenhang kann man dann auf eine etwaig Mitschuld des Schwimmers eingehen (z. B. Boje hinter sich her ziehen, wie das bei Tauchern gelegentlich gefordert wird, Schwimmbereich, Wellengang usw. - eine "nette" Diskussion, die sich da dann entwickeln wird...).

Unter dem Strich: Das Überfahren von Schwimmern sollte man lieber sein lassen (und wenn sich der Schwimmer auch noch so blöde verhält).

Das ist dann wie im Straßenverkehr. Am Ende bist Du als Autofahrer - immer - der Blöde (§ 1 II StVo).

Herzliche Grüße

Tom
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  #48  
Alt 28.07.2014, 13:02
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Palsteg Palsteg ist offline
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!So jetzt will ich auch noch mal schreiben. Vielleicht sollte man auch hier einen Schreibschein (analog zum Führerschein) einführen. Es gab eine klare Frage. barracuda75 hat die richtige Norm ausgegraben, die ich zunächst übersehen oder nicht gefunden haben und die übrigen postings sind zum größten Teil geistiger Dünnschiss. Aber so ist das halt.Viele Grüße blondini
Ich begebe mich mal, auch ohne Schreibschein, auf Dein Niveau.

Deine Eingangsfrage habe ich als geistig Durchfallerkrankter so verstanden,
das Du wissen wolltest, wer im Falle eines Falles ausweichpflichtig ist.
Der Badegast, oder der Sportbootführer, und wo das geschrieben steht.
__________________________________________________ _____________

Auszug: Binnenschifffahrtsstraßen -Ordnung
§ 6.17 Fahrt auf gleicher Höhe, Verbot der Annäherung an Fahrzeuge


4. Personen, die Wassersport nicht mit einem Fahrzeug betreiben, müssen von
Fahrzeugen oder Schwimmkörpern in Fahrt und von sch wimmenden Geräten
während der Arbeit ausreichend Abstand halten.
§ 8.10 Badeverbot
1. Das Baden ist verboten a) im Bereich bis zu 100 m ober- und unterhalb von
Brücken, Wehren und Hafeneinfahrten, b) im Schleusenbereich,
c) an den von der zuständigen Behörde bezeichneten Stellen.
2. Vorschriften, die das Baden in Flüssen und Kanä len an anderen als den in
Nummer 1 genannten Stellen einschränken oder verbie ten, bleiben unberührt.
__________________________________________________ _____________________

Punkt 4., der Wassersportler ohne Fahrzeug, also der Badegast, ist Deinem
Sportboot gegenüber ausweichpflichtig.

Jetzt kannst Du Dich mit Deinem Sportboot beruhigt wieder dort aufhalten, wo
Du bei einem Ausweichmanöver Badegast, direkt wieder auf den nächsten Schwimmer zuhälst.

Aber so ist das halt, mit den doofen Schwimmern.
__________________
Das muss das Boot abkönnen!
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  #49  
Alt 28.07.2014, 13:07
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Zitat:
Zitat von Palsteg Beitrag anzeigen

Ich begebe mich mal, auch ohne Schreibschein, auf Dein Niveau.

Deine Eingangsfrage habe ich als geistig Durchfallerkrankter so verstanden,
das Du wissen wolltest, wer im Falle eines Falles ausweichpflichtig ist.
Der Badegast, oder der Sportbootführer, und wo das geschrieben steht.
__________________________________________________ _____________

Auszug: Binnenschifffahrtsstraßen -Ordnung
§ 6.17 Fahrt auf gleicher Höhe, Verbot der Annäherung an Fahrzeuge


4. Personen, die Wassersport nicht mit einem Fahrzeug betreiben, müssen von
Fahrzeugen oder Schwimmkörpern in Fahrt und von sch wimmenden Geräten
während der Arbeit ausreichend Abstand halten.
§ 8.10 Badeverbot
1. Das Baden ist verboten a) im Bereich bis zu 100 m ober- und unterhalb von
Brücken, Wehren und Hafeneinfahrten, b) im Schleusenbereich,
c) an den von der zuständigen Behörde bezeichneten Stellen.
2. Vorschriften, die das Baden in Flüssen und Kanä len an anderen als den in
Nummer 1 genannten Stellen einschränken oder verbie ten, bleiben unberührt.
__________________________________________________ _____________________

Punkt 4., der Wassersportler ohne Fahrzeug, also der Badegast, ist Deinem
Sportboot gegenüber ausweichpflichtig.

Jetzt kannst Du Dich mit Deinem Sportboot beruhigt wieder dort aufhalten, wo
Du bei einem Ausweichmanöver Badegast, direkt wieder auf den nächsten Schwimmer zuhälst.

Aber so ist das halt, mit den doofen Schwimmern.
sehr schön ausgedrückt.

und wie ist das dann mit Schwimmern die dort schwimmen wo es laut Verordnung eh verboten ist ?

die muss man ja dann überfahren da sie ja dort nicht sein dürfen muss ich auch keine Sorgfaltspflicht walten lassen und nur schauen, dass die mir nicht so große flecken ins Boot machen.
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Gruß Volker
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Alt 28.07.2014, 16:30
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Zitat:
Zitat von Palsteg Beitrag anzeigen
4. Personen, die Wassersport nicht mit einem Fahrzeug betreiben, müssen von
Fahrzeugen oder Schwimmkörpern in Fahrt und von sch wimmenden Geräten
während der Arbeit ausreichend Abstand halten.

Punkt 4., der Wassersportler ohne Fahrzeug, also der Badegast, ist Deinem
Sportboot gegenüber ausweichpflichtig.
Wie man aus dem Gebot ausreichend Abstand zu halten eine Ausweichpflicht ableitet, musst Du mir jetzt aber mal erklären... Oder hab ich die Ironie nicht verstanden?
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Schöne Grüße,
Ulli
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