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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 09.09.2007, 18:17
joeka-x joeka-x ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 09.09.2007
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Standard Fahrerlaubnis für Mecklenburger Seenplatte!

Hallo!
Ich möchte mit meinen Segelboot (8m) auf der Müritz shippern.
Mein Boot ist in Österr. registriert und hat einen 15PS Suzuki 4Takt AB.
Ich besitze einen österr. Segelschein sowohl für Binnen- und Küstengewässer.

Welche Gebühren fallen an und welche Berechtigungen benötige ich?

Mast u. Schotbruch
joeka-x
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  #2  
Alt 09.09.2007, 18:38
Benutzerbild von Mutiny
Mutiny Mutiny ist offline
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Halo joeka-x,
Gebühren werden wohl keine anfallen, wir sind ja nicht bei den Ösis. Da dein Boot mehr als 5 PS hat brauchst du einen Sportbootführerschein für Binnengewässer !!
__________________
Viele Grüße Dieter
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  #3  
Alt 09.09.2007, 18:39
Sea U Sea U ist offline
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Dein Segelschein Binnen reicht da völlig aus. Gebühren fallen keine an, außer du übernachtest in einer Marina. Die Kosten halten sich aber in Grenzen. Gastlieger gibt es meines wissens ab ca. 8,- € pro nacht.
__________________
Bis denne
Ralf
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  #4  
Alt 10.09.2007, 05:05
Benutzerbild von tommes-os
tommes-os tommes-os ist offline
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1.763 Danke in 887 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von bootsteile24 Beitrag anzeigen
Dein Segelschein Binnen reicht da völlig aus.
Ja, wenn er den Motor zu Hause lässt
__________________
Gruß Thomas


_______________________
Echte Männer essen keinen Honig........
Echte Männer kauen Bienen...............
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  #5  
Alt 10.09.2007, 07:58
Benutzerbild von agapanthus
agapanthus agapanthus ist offline
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Moin.

Zitat:
Zitat von kolli Beitrag anzeigen
Ja, wenn er den Motor zu Hause lässt
Nicht unbedingt. Wenn er seinen Wohnsitz in Österreich hat und der österreichische Segelschein das Führen des Bootes mit einem Motor dieser Leistung zuläßt, dann darf er, denn es gilt der § 3 Ausnahmen (Absatz 1.1) der Sportbootführerscheinverordnung - Binnen:

Zitat:
(1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen

1. Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als 1 Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten. Ist in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Binnengewässern ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben oder wendet dieser Staat die Resolution Nr. 40 ECE (TRANS/SC.3/147, Vkbl. 2000 S. 197) an, gilt Satz 1 nur, wenn diese Personen Inhaber des Befähigungsnachweises oder des Internationalen Zertifikats nach der Resolution Nr. 40 ECE für die jeweilige Antriebsart sind, und nur, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist; das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung macht im Verkehrsblatt bekannt, welche Staaten die Resolution Nr. 40 ECE anwenden;
Gruß Frank
__________________

Ogen op, hool rechten Kurs, sunst suppst du af un büst in Mors!
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  #6  
Alt 10.09.2007, 07:59
Sunbeamer Sunbeamer ist offline
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869 Danke in 374 Beiträgen
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Ein Deutscher benötigt für ein 8 m Segelboot KEINEN Schein, aber für einen Motor von mehr als 5 PS. Allerdings reicht für Dich vermutlich diejenige Berechtigung, die Du auch in Österreich benötigst. Wenn in Ö der Segelschein für Binnen genügt, um das Segelboot mit 15 PS-Motor zu führen, wird es wahrscheinlich auch in D genügen. Meist gibt es internationale Abkommen, auf Grund deren bei Ausländern die Befähigungsnachweise des Heimatlandes (für einen vorübergehenden Zeitraum) anerkannt werden. Aber das ist nur eine Annahme, frage bei der örtlichen Wasserschutzpolizei nach, die sitzt glaube ich in Röbel (--> Google). Erkundige Dich auch, inwieweit Du eine Nummer auf Deinem Boot benötigst und ob hier eine österreichische Nummer/Registrierung reicht. Nach deutschem Recht müsstest Du ab 3 PS oder 5,5m Bootslänge ein Kennzeichen haben. Evtl. kann Dir diese Fragen auch der ÖAMTC beantworten.

Sunbeamer

Edit: Hups, da war Frank etwas schneller.

Geändert von Sunbeamer (10.09.2007 um 08:06 Uhr)
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  #7  
Alt 12.09.2007, 07:06
joeka-x joeka-x ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 3
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Hallo an Alle!
Vielen Dank für die Auskünfte.
War die einzige Möglichkeit, denn Wasserschutzpolizei, ADAC und Marina Wolfsbruch antworten auf Anfragen einfach nicht. Ich dachte auf Deutsche Gründlichkeit kann man sich verlassen. Ist mir in dieser Form neu. Denke, dass ich alle Voraussetzungen erfülle und danke auch an die Spaßantworter die nämlich sind sehr hilfreich.
Mast und Schotbruch
Joeka
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  #8  
Alt 12.09.2007, 07:08
joeka-x joeka-x ist offline
Deckschrubber
 
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Beiträge: 3
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Zitat:
Zitat von joeka-x Beitrag anzeigen
Hallo an Alle!
Vielen Dank für die Auskünfte.
War die einzige Möglichkeit, denn Wasserschutzpolizei, ADAC und Marina Wolfsbruch antworten auf Anfragen einfach nicht. Ich dachte auf Deutsche Gründlichkeit kann man sich verlassen. Ist mir in dieser Form neu. Denke, dass ich alle Voraussetzungen erfülle und danke auch an die Spaßantworter die nämlich sind sehr hilfreich.
Mast und Schotbruch
Joeka
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  #9  
Alt 12.09.2007, 08:21
tomkyle tomkyle ist offline
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Registriert seit: 17.07.2007
Beiträge: 456
Boot: Terhi BF 1600 Mercury 80PS
Rufzeichen oder MMSI: Sie wissen warum wir Sie anhalten?
486 Danke in 252 Beiträgen
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War auf der Müritz nicht was mit 3 m^2 sgelfläche... Also für berlin braucht man ganz sicher einen SbfBinnen wenn man über 3m^2 Segelfläche hat...
gillt das nicht auch für die Müritz?? bin mir nicht ganz sicher
__________________
einfache Genüsse sind die letzte Zuflucht komplizierter Menschen! (Oscar Wilde)


In dubio pro navis
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