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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Kosten für Ummeldung eines Trailers
Moin
Was kostet mir wohl die Ummeldung eines Trailer (750kg) z.Z grünes Kennzeichen, und was brauche ich für Papiere dafür ?? Ach ja vielleicht noch wichtig , das Teil kommt aus eienm anderen Bundesland. Gruß Martin |
#2
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Hi Martin,
Die Preise zum Ummelden sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Bei uns 25,00€ Du Benötigst den Anhängerschein, die jetzige Anmeldung, Perso, Deckungskarte der Versicherung, gültiger HU Bericht, Zu den Kosten kommt noch das neue Kennzeichen hinzu. Gruß Klaus
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#3
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Du brauchst die Betriebserlaubnis der Trailers, den jetzigen Kfz-Schein und deinen Personalausweis. Wenn er angemeldet ist, das Kennzeichen und wenn er länger abgemeldet war noch eine TÜV-Bescheinigung.
Du musst bezahlen: Ummeldung und Kennzeichen. Würde mal schätzen um die 50 EUR +-.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#4
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Da versicherungsfrei brauchst du keine Doppelkarte. Haftpflichtversicherung ist aber trotzdem empfehlenswert, es sei denn du hast eine Bootshaftpflicht, in der der Trailer automatisch mitversichert ist.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#5
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Dank für die Anworten. Aber brauche denn die Deckungskarte ein Versicherung oder nit
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#6
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Zitat:
Ich versichere auch mit Teilkasko gegen Diebstahl usw, deswegen Versicherung. Gruß Klaus
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#7
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Hi Martin
Anhänger zum Transport von Sportgeräten, also mit grünem Kennzeichen, sind nicht Haftpflicht-versicherungspflichtig. Allerdings ist es ratsam, die Versicherung freiwillig abzuschließen, da der Anhänger nur dann über das Zugfahrzeug versichert ist, wenn er angekoppelt ist. Ein abgestellter Trailer z.B. ist nicht über das Zugfahrzeug versichert (welches auch?). Eine Versicherungsbestätigung brauchst Du bei der Ummeldung nicht vorlegen. |
#8
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...die Doppelkarte gilt nur für die Haftpflichtversicherung, die brauchst Du aber nicht (mit grünem Kennzeichen).
Wenn Du freiwillig den Trailer extra versicherst, ist das eine andere Sache. Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen! |
#9
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ähm versteh ich ehrlich gesagt nicht so ganz.Also mit grünem Kennzeichen ist der Trailer über das Zugfahrzeug versichert , ist klar. Aber wozu sollte ich dann eine extra Haftpflichtversicherung für den Trailer gebrauchen, wenn das Teil nicht am Zugfahrzeug hängt sondern abgestellt ist
Gruß Martin |
#10
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Zitat:
Weil wenn ein Kind dagegen läuft und sich böse verletzt du sonst ein Leben lang zahlen mußt, denn ein KFZ oder auch ein Trailer ist schon durch seine Existenz gefährlich und schuldig....
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#11
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Hi Martin
wenn z. B. der Trailer an einem Gefälle sich selbstständig macht. Oder der Trailer sich während der Fahrt von der Kupplung löst und durch die Gegend schießt, dann ist er versicherungstechnisch nicht mehr mit dem Zugfahrzeug verbunden. Oder . . . Möglichkeiten gibt es genug. Die Prämie für so eine Versicherung ist sehr niedrig. Dafür im Schadenfall sein Privatvermögen zu riskieren ist unverhältnismäßig. Da gab es auch mal vor einiger Zeit einen Artikel in der "boote". Erschien irgendwie logisch was dort vorgetragen wurde. Aber wie gesagt, alles freiwillig. |
#12
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Hallo Martin
habe dieses Jahr 57 .-€ für eine Ummeldung mit neuem Kennzeichen bezahlt... ach und zwei Stunden Wartezeit Bei mir war eine Tailer Haftpflicht in der Bootsversicherung und habe keine zusätzliche gemacht.. Mit den Unterlagen würde ich beim Amt noch mal nachfragen ist oder kann wohl auch Regional Unterschiedlich sein... Mein Trailer kam auch aus einem anderen Kreis...
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Gruß Micha
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#13
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Man nennt das Gefährdungshaftung....
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#14
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Die allgemeinen Informationen zur Fahrzeugumschreibung findet man neuerdings auf der Internetseite der betreffenden Zulassungsbehörde. Im Zweifelsfall vorher dort anrufen. Normalerweise sind die Leute alle nett.
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#15
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Personalausweis und Anhängerpapiere (Betriebserlaubnis, Fahrzeugschein und aktueller TÜV-Bericht) reichen aus.
Wenn der Trailer, wie bei dir, aus einem anderen Kreis kommt, bekommt er ein neues (grünes) Kennzeichen, sonst behält er das alte. Zur Zulassung reicht die Vorlage der o.g. Papiere. Der Trailer muss nicht vorgeführt werden. Nimm genug Zeit und Geld mit. Sparen kann man nur beim Schildermacher. Ich gebe immer einen Händler an wenn ich Kennzeichen hole, kostet dann nur etwa die Hälfte. |
#16
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Haftpflicht
Die Versicherung ist in D zwar nicht vorgeschrieben. Es kann aber sein, dass du z.B. bei der Einreise nach Kroatien eine abschließen musst. Hatte ich zumindest mal das Glück, ist allerdings schon ein paar Jahre her.
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Gruß Harry 2001er Ford Explorer mit Marex 2300 Gambler |
#17
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Zitat:
Wenn du deinen Trailer nicht Vorschriftsmässig abgestellt hast und dadurch kommt es zu einem Unfall. In diesem Augenblick trägt das dann die Haftpflicht des Trailers. Hier volle Zustimmung das bewegt sich fürs ganze Jahr im zwei Vorkomma Euro bereich und da auch in der unteren hälfte. Das lohnt nicht dafür alles zu riskieren. Ne Tankfüllung ist je nach Boot teurer.
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wo wir sind herrscht Chaos leider können wir nicht überall sein. Grüße Daniel |
#18
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Zitat:
Zitat:
Wer sich diese schwachsinnige Regelung ausgedacht hat, weiß ich allerdings auch nicht. Gruß Norman |
#19
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hab ich nicht gehört das seit februar 2007 der trailer
versichert sein muß? neue bestimmungen? weil, mein bootsversicherer hat mich darauf hingewiesen und hat meinen trailer extra versichert. Aber ! im versicherungspreis vom boot mit enthalten, (ohne mehrpreis). ..fand ich gut... Geändert von maddin (20.12.2007 um 08:41 Uhr) Grund: muß, muß sein... |
#20
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Zitat:
Ich habe im Herbst meinen neuen Trailer mit grünem Kennzeichen angemeldet. Kosten waren der Verwaltungs-akt(?) und die Kennzeichen. Grünes Kennzeichen ist nach wie vor von der VersicherungsPFLICHT befreit.
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#21
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Zitat:
Eine Versicherungspflicht gibt es nach wie vor nicht. Seit Einführung der Gefährdungshaftung für Anhänger im August 2002 ist man allerdings auch für Schäden haftbar, die man nicht schuldhaft verursacht hat. Spätestens seit dieser Gesetzesänderung ist es sinnvoll und eigentlich auch notwendig, den Trailer separat zu versichern. Meistens geschieht das ohne Mehrbeitrag in der Bootshaftpflicht, ansonsten ist eine separate Trailerhaftpflichtversicherung über einen KFZ-Versicherer zu empfehlen. Gruß Norman |
#22
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Zitat:
GRENZÜBERGANG? gRUSS; MADDIN |
#23
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Habe am 27.12.2007 meinen Trailer angemeldet.
-Anmeldung: 44 € -ein Kennzeichen Grün 16€ Eine Versicherung ist nicht notwendig! Leider wollte die Mitarbeiterin immer eine TÜV und ASU Bescheinigung.... TÜV... OK, aber ASU...???? Hab Ihr dann nochmal erklärt das so ein Anhänger keinen eigenen Motor hat.... netter Versuch wars trotzdem
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Karnic SL 702 + Suzuki 250PS |
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