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  #1  
Alt 31.03.2008, 23:41
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Hallo, ich habe ne, so denke ich, recht einfache Frage. Wo kann ich in Kehlheim anlegen um mal nen Kaffee zu schlürfen oder einfach mal kurz in die Stadt zu kucken? Habe gerade mal gegoogelt. Auf dem Kanal scheints schwierig zu sein. Wie siehts den auf der Donau oberhalb der Schwimmstegen für die Ausflugsdampfer aus. Wie weit darf man da noch fahren (rote Linie?) und kann und darf man da irgend wo bei der Slipstelle oder der kleinen Bucht oberhalb der Slipstelle anlegen?
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  #2  
Alt 01.04.2008, 07:51
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Ich bin exakt 24m zu weit reingefahren als erlaubt, und angelegt (= 24m weiter als Deine Linie) - mangels Anlegemöglichkeiten!!!

Bis ich zurück war, hatte ich Besuch von der WOPO!
Kostete nur 150 EU! per Anzeige
- Für das Geld hätt ich auch ganz durch den Donaudurchbruch fahren können

Die sind völlig unvorbereitet dort auf Sportbootsbesuch! Keine legalen Anlegemöglichkeiten.
Somit meine Empfehlung - MEIDEN
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  #3  
Alt 01.04.2008, 07:54
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PS: Und Bomby aus dem Schlauchbootforum hatte neben mir gelegen!

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  #4  
Alt 01.04.2008, 09:20
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Auch wenn ich vorläufig nicht in diesem Revier unterwegs bin, interessiert mich, warum die "rote Linie" nicht überfahren werden darf.
Bei ELWIS in der Broschüre Main/ Main-Donau-Kanal/ Donau habe ich kein Verbot gefunden.
Lasst mich nicht dumm sterben

Gruß Lutz
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  #5  
Alt 01.04.2008, 10:11
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Hallo,

also meines Wissens darf man mit Sport-/Motorbooten gar nicht so weit fahren.
Ich dachte immer, dass mit Maschinenantrieb nur bis zur Donaubrücke Kelheim gefahren werden darf.
Habe aber im Internet nichts genaues gefunden.

Vielleicht hilft dir der nachstehende Link weiter:
http://www.landkreis-kelheim.de/orgd...FC850DB0EA7%7D

Kannst ja dort mal anrufen und uns dann die Infos weitergeben.

Viele Grüße
Christian
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  #6  
Alt 01.04.2008, 10:46
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Zitat:
Zitat von pepperline Beitrag anzeigen
Hallo,

also meines Wissens darf man mit Sport-/Motorbooten gar nicht so weit fahren.
Ich dachte immer, dass mit Maschinenantrieb nur bis zur Donaubrücke Kelheim gefahren werden darf.
Habe aber im Internet nichts genaues gefunden.

Vielleicht hilft dir der nachstehende Link weiter:
http://www.landkreis-kelheim.de/orgd...FC850DB0EA7%7D

Kannst ja dort mal anrufen und uns dann die Infos weitergeben.

Viele Grüße
Christian
Laut Beschilderung darf man etwa bis auf Höhe der Schiffes mit dem grünen Punkt (Fläche). Schild steht am Ufer gegenüber.

Allerdings danke für den Hinweis, dass die da sehr kleinlich sind. Für was gibts denn dann die Slipanlage?
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Gruss Thomas

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  #7  
Alt 01.04.2008, 10:47
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Zitat:
Zitat von style0410 Beitrag anzeigen
Ich bin exakt 24m zu weit reingefahren als erlaubt, und angelegt (= 24m weiter als Deine Linie) - mangels Anlegemöglichkeiten!!!

Bis ich zurück war, hatte ich Besuch von der WOPO!
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Die sind völlig unvorbereitet dort auf Sportbootsbesuch! Keine legalen Anlegemöglichkeiten.
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Heist das, dass du bis zu meiner Linie hättest fahren dürfen, also incl. der kleinen Bucht ?
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  #8  
Alt 01.04.2008, 11:09
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Hallo Christian,
vielen Dank, Dein Link war sehr hilfreich und sagt eigentlich alles.

Danach darf die Donau bis zum km 2.414,700 befahren werden. Weiter stromauf nur mit einer Genehmigung nach §3 der (bayrischen) Schifffahrtsordnung.

Interesant, dass in Bayern für das befahren aller Gewässer, außer dem Main-Donau-Kanal und der Donau ab km 2.414.700 stromab, eine Genehmigung erforderlich ist. dazu ist dieser Flyer sehr informativ.

In der Broschüre von ELWIS ist der km nicht genau benannt, aber es heißt für die Donau "von Kehlheim bis zur deutsch-österreichischen Grenze (Jochenstein). Ein deutlicher Hinweis auf den km und die Sperrung/ Genehmigungspflicht wäre hier wünschenswert.

Also hab ich heute wieder was gelernt

Gruß Lutz
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  #9  
Alt 01.04.2008, 11:12
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Zitat:
Zitat von ThomasM Beitrag anzeigen
Laut Beschilderung darf man etwa bis auf Höhe der Schiffes mit dem grünen Punkt (Fläche). Schild steht am Ufer gegenüber.

Allerdings danke für den Hinweis, dass die da sehr kleinlich sind. Für was gibts denn dann die Slipanlage?

Die ist unbrauchbar ... da kommst gar nicht hin. Nur mit Kajaks
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  #10  
Alt 01.04.2008, 11:14
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Zitat:
Zitat von ThomasM Beitrag anzeigen
Laut Beschilderung darf man etwa bis auf Höhe der Schiffes mit dem grünen Punkt (Fläche). Schild steht am Ufer gegenüber.

Allerdings danke für den Hinweis, dass die da sehr kleinlich sind. Für was gibts denn dann die Slipanlage?
Für Boote mit Genehmigung zum Befahren oder Schlauchboote bis 9,2 m
Länge ohne eigenen Antrieb.

Gruß Lutz
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  #11  
Alt 01.04.2008, 11:14
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Zitat:
Zitat von ThomasM Beitrag anzeigen
Heist das, dass du bis zu meiner Linie hättest fahren dürfen, also incl. der kleinen Bucht ?

Nein, das wäre schon zu weit! Denn das Schild ist genau 10m vorher.
Ausserdem ist das Schild verwachsen - auf beiden Seiten!

Wir waren voll unwissend und haben auch nur abgeschätzt!
Ich fande das eine bodenlose Sauerei!
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  #12  
Alt 01.04.2008, 16:44
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Bin da öffters. Jedoch drehe ich immer gleich nach der Brücke um. Das ist in Höhe der Anleger der Gastschiffe. Also, in Kehlheim ist mir keine Anlegemöglichkeit für Sportboote bekannt, auch nicht auf dem Kanal, auf der anderen Seite..... Aber es gibt ja nicht einmal in Regensburg, zB. bei der Steinernen Brücke eine Möglichkeitm wieso dann in Kehlheim ?
Wenn vorher kein "Hafen" wäre, müsste man fast an Regensburg vorbei fahren.....

Würde mich mal interessieren, wie es denn mit Anlegern weiter abwährts aussieht..... Kann man dort an den Örtchen anlegen ??

Schöne Grüße

Olaf
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  #13  
Alt 01.04.2008, 17:20
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Habe gerade in diesem Tröt was von "meinem" neuen Buch geschrieben:

http://www.boote-forum.de/showthread...430#post847430

Dort steht: Kehlheim, keine legale Anlegemöglichkeit

Gruß, Olaf
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Geändert von howi (01.04.2008 um 17:52 Uhr)
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