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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Überbreite Trailern in Europa --> Infos Material
Moin,
Habe eine tolle Infos seite mit adac material für bootsfahrer gefunden: http://www.jet-team.de/root/service/downlo...oad_europe.html Weitere Erkenntnisse nach Ländern sortiert: Niederlande Keine Ausnahmegenehmigung benötigen Fahrzeuge, die inklusive der unteilbaren Ladung 22 m lang und/oder 3 m breit sind. Boote gelten in den Niederlanden als unteilbare Landung. Ausnahmegenehmigungen für Überbreite von Anhängern und Booten erteilt in den iederlanden folgende Agentur: Rijksdienst voor het Wegverkeer Europaweg 205 Postbus 777 NL-2700 AT Zoetermeer Telefon:+31-79 3 45 81 34 Fax +31-79 3 45 80 22 Frankreich Gespanne dürfen in Frankreich folgende Maße haben: 2,55 m Breite und 12 m Länge (ohne Deichsel), 18 m Länge einschließlich Deichsel. Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Nachfolgend aufgeführte Behörden bzw. Agenturen sind für die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung zuständig. Anträge werden nur schriftlich (per Post) bearbeitet. Bei Einfahrt über Kehl: Direction Départementale du Bas-Rhin CET ( Centre d'Exploitation du Trafic) 17 A rue Zielbaum - BP 40 67037 Strasbourg Cedex 2 Telefon: +33 (0)3 88 56 61 00 Bei Einfahrt über Saarbrücken: Direction Départementale de l'Equipement de la Moselle 17, Quai Richepanse F-57036 Metz CEDEX Telefon: +33 (0)3 87 34 33 18 Fax: +33 (0)3 87 34 34 97 Bei Einfahrt über Valenciennes: Direction Départementale de l'Equipement-Nord 44, Rue de Tournai, B.P. 289 F-59019 Lille CEDEX Telefon: +33 (0)3 20 40 54 97 Fax: +33 (0)3 20 40 55 50- Für Wassersportfahrzeuge, die auf dem Trailer durch Frankreich durchgeführt werden, muss der "Internationale Bootsschein" (IBS) als Eigentumsnachweis mitgeführt werden. Für das Kraftfahrzeug wird die Mitnahme der "Internationalen Grünen Versicherungskarte" empfohlen. Der ADAC empfiehlt, den Bootsanhänger in die "Grüne Versicherungskarte" zusätzlich eintragen zu lassen. Frage ist jetzt noch wie teuer ist das ganze? Italien Nach dem geltenden italienischen Straßenverkehrsgesetz dürfen folgende Höchstmaße nicht überschritten werden: Alle Gespanne einschl. Deichsel (Pkw und Anhänger) 2,55 Breite und 18 m Länge. Wird eines dieser Maße überschritten, ist eine Sonderfahrerlaubnis notwendig. Eine Sonderfahrerlaubnis erteilt: Firma Plose ATE S. r. l. Plosestr. 2 I - 39042 Brixen ( BZ) Tel. 04 72 82 82 50 Fax 04 72 82 82 59 Alle nach hinten über Ihr Fahrzeug hinausragenden Dachlasten und Ladungen müssen mit einer 50 x 50 cm großen, rot-weiß gestreiften Warntafel (bei Ladungen, die die gesamte Fahrzeugbreite abdecken: zwei Tafeln) gekennzeichnet sein. Diese sind in vielen ADAC-Geschäftsstellen und im Fachhandel erhältlich. Kosten, Dauer? Kroatien und Slowenien Gespanne dürfen in Kroatien folgende Maße haben: 18,75 m Länge, 2,55 m Breite und 4 m Höhe. Wird eines dieser Maße überschritten, ist eine Sonderfahrerlaubnis notwendig. Genehmigungen für Überbreite von Anhängern und Booten sowie die obligatorische Begleitung organisiert für Slowenien nd Kroatien die Firma TRANSING Slandrova ulica 10 SLO-1231 Ljubljana Telefon aus Deutschland: (00386-1) 5 37 47 08, 5 89 62 30 Fax: (00386-1) 5 37 46 58 transing-lj@transing.si www.transing.si Griechenland Nach dem geltenden griechischen Straßenverkehrsgesetz dürfen Sportanhänger eine Breite von 2,50 m und eine Länge von 18 m nicht überschreiten. Werden die zulässigen Höchstmaße überschritten, so ist für den Transport eine Sonderfahrerlaubnis notwendig. Ausnahmegenehmigungen für Überbreite von Anhängern und Booten erteilt in Griechenland folgende Behörden: Ministry of Transport and Communications Anastaseos 2 and Tsigante St. 10191 Athens Telefon (0030) 21 06 50 80 00 Fax (0030) 21 06 50 85 02 www.yme.gr Griechisches Verkehrsministerium: Ministry of Transport and Communications Direction of Transport International Transport Division Ypourgion Syngoinonion Anastaseos 2 + Tzigande 10191 Papague Telefon (0030) 2 10 65 08 00 00 Fax (0030) 21 06 50 80 24 Spanien Gespanne dürfen in Spanien folgende Maße haben: 2,55 m Breite, Anhänger (einschl. Deichsel) 12 m Länge, Gespanne 18,75 m Länge. Wird eines dieser Maße überschritten, ist eine Sonderfahrerlaubnis notwendig. Die Sondergenehmigungen für den Transport bei Überbreite von nhängern mit Booten in Spanien erteilt das Ministerio de Transportes, Turismo y Comunicaciones Dirección General de Transportes Terrestres Sección de Autorizaciones Especiales de Circulación Plaza de San Juan de la Cruz 3 E-28003 Madrid Telefon0034) 9 15 97 70 00 Fax0034) 9 15 35 26 78 Schweden Gespanne dürfen in Schweden folgende Maße haben: Wohnmobile: 2,60 m Breite und 24 m Länge Anhänger einschließlich Deichsel: 2,60 m Breite, Gespanne: 24 m Länge. Wird eines dieser Maße überschritten, ist eine Ausnahmegenehmigung notwendig. Zuständig für die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung ist: Vägverket Röda Vägen 1 S-781 87 Borlänge Telefon (0046-243) 7 50 00 Telefax (0046-243) 8 46 40 vagverket@vv.se www.vv.se Polen Gespanne dürfen in Polen folgende Maße haben: Wohnmobile 2,55 m Breite und 12 m Länge Anhänger (einschl. Deichsel) 2,55 m Breite und 16,50 m Länge Gespanne 2,55 m Breite und 18,75 m Länge Wird eines dieser Maße überschritten, ist eine Ausnahmegenehmigung notwendig. Zuständig für die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung ist: Generalna Dyrekcja Drog Publicznych i Autostrad - Zespol Przewozow Nienormatywnych ul. Zelazna 59 PL-00 848 Warszawa Telefon (0048-22) 375 88 88 Fax (0048-22) 375 87 59 kancelaria@gddkia.gov.pl www.gddkia.gov.pl Österreich Nach dem geltenden österreichischen Straßenverkehrsgesetz dürfen folgende Höchstmaße nicht überschritten werden: Alle Gespanne (Pkw und Anhänger) 2,55 Breite und 18,75 m. Wird eines dieser Maße überschritten, ist eine Sonderfahrerlaubnis notwendig. Beantragt wird eine Sonderfahrerlaubnis bei den Ämtern der Landesregierungen des jeweiligen Bundeslandes in dem der Grenzübertritt aus Deutschland erfolgt: Abt. Verkehr, Fabrik Str. 32 A-4020 Linz, Telefon0043-732) 77 20 25 81, Fax0043-732) 77 20 16 88. Amt der Salzburger Landesregierung Postfach 527 A-5010 Salzburg, Telefon: (0043-662) 80 42 53 31 Fax: (0043-662) 80 42 41 95 Amt der Vorarlberger Landesregierung Römerstr. 15 A-6901 Bregenz Telefon: (0043-5574) 5 12 12 21 Fax: (0043-5574) 5 11 22 04 Amt der Tiroler Landesregierung Landhaus A-6010 Innsbruck Telefon: (0043-512) 5 08 24 50 Fax: (0043-512) 5 93 23 05 So dass wars erstmal. Hoffe es können ein paar nutzen drauß gezogen werden. Gruß Titus Geändert von Titus24 (08.06.2008 um 23:24 Uhr)
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#2
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Und wie ist es bei uns?
Mein boot ist 2,87 meter breit, wo krieg ich die genemigung oder brauch ich überhaupt eine? |
#3
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Ja brauchst du bis 3m,bekommst auf deinem zuständigen LA eine Ausnahme Genehmigung,in der Regel für 1 Jahr gültig.
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Servus Willi |
#4
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aus eigener Erfahrung>Italien
Nach dem geltenden italienischen Straßenverkehrsgesetz dürfen folgende Höchstmaße nicht überschritten werden: Alle Gespanne einschl. Deichsel (Pkw und Anhänger) 2,55 Breite und 18 m Länge. Wird eines dieser Maße überschritten, ist eine Sonderfahrerlaubnis notwendig. Eine Sonderfahrerlaubnis erteilt: Firma Plose ATE S. r. l. Plosestr. 2 I - 39042 Brixen ( BZ) Tel. 04 72 82 82 50 Fax 04 72 82 82 59 Alle nach hinten über Ihr Fahrzeug hinausragenden Dachlasten und Ladungen müssen mit einer 50 x 50 cm großen, rot-weiß gestreiften Warntafel (bei Ladungen, die die gesamte Fahrzeugbreite abdecken: zwei Tafeln) gekennzeichnet sein. Diese sind in vielen ADAC-Geschäftsstellen und im Fachhandel erhältlich. Kosten, Dauer? rd. 2000 EUR fr die Strecke Grenze/Olbia/Grenze und das bei einem 2,65m Breiten Schlauchi cu stefan |
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