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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Trailer nicht über Zugfahrzeug versichert!!
Hallo,
hatte heute ein denkwürdiges Telefonat mit meinem Versicherungsvertreter bzgl Bootstrailer: Nachdem ich als Anfänger mit nem neuen Gebrauchtboot nach Kroatien will verfolgte ich die Diskussionen zwecks grüner Karte hier im Forum. Bislang war mein Kenntnissstand der, dass der Trailer über das Zugfahrzeug versichter ist, daher auch die Probleme mit der grünen Karte. O-Ton Versicherungsman ( DBV-Winthertur): Der Trailer ist definitiv nicht über mein Zugfahrzeug versichert. Auf exakte Nachfrage falls ich einen Unfall habe bei der vermutet wird der Anhänger sei mitschuld: selber zahlen !!!!! Ich habe jetzt eine extra Haftpflicht für den Trailer, kostet 19 Euro im Jahr, und die grüne Karte ist unterwegs. Ist das jetzt so richtig? Wie sieht das bei Euch aus? Für den ruhenden, nicht angehängten Trailer besteht ja Versicherung via Bootsversicherung. Schaut mal nach, nicht dass bei Euch auch eine Versicherungslücke besteht !! Soll das nochmal einer verstehen LG Marc |
#2
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Bei mir ist er definitiv mitversichert. Auch im abgehängten Zustand.
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#3
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Über welche Versicherung?
Gruß Tom |
#4
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Ich hab auch ne grüne Nummer am Trailer, werde das aber ändern. Die paar Euro Versicherung, die ein Anhänger kostet sind echt lächerlich.
Stellt euch vor, das Gespann rollt mit der Deichsel voran, in einen zufällig dastehenden SL 63 AMG. Das wird nicht billig. Und es wird sehr schwierig werden, sich mit dem stolzen Eigner zu einigen, dass die megaspitze Delle in der Tür durch eine fette Stoßstange des Zugfahrzeuges entstanden sein soll. Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi
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#5
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Zitat:
Wenn Du ihn jetzt als "normalen" Anhänger anmeldest mußt Du Steuer dafür bezahlen. Ob das Finanzamt dann, den von Deiner Deichsel beschädigten SL 63 AMG bezahlt , ..... wohl kaum . Eine Zusatzversicherung dürfte auch mit grünem Kennzeichen möglich sein "Blaue Elise" sollte das doch beantworten können. Das sollte Dich aber nicht davon abhalten, für Deinen Bootstrailer Steuer zu zahlen, immerhin braucht unser Staat jeden Euro Edit: Habe jetzt mal bei meiner Bootshaftpflicht-Police nachgelesen, da steht: Trailer-Haftpflicht-Versicherung: Die Mitversicherung der gesetzl. Haftpflicht aus dem Besitz und dem Halten eines Trailers gilt im Rahmen der Deckungssummen mitversichert, soweit keine anderweitige Versicherung besteht.
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#6
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Zitat:
Das stimmt so nicht, was Dir Dein Vertreter da erzählt hat. Seit Einführung der Gefährdungshaftung in 2002 haften bei einem Unfall sowohl die Anhängerversicherung, als auch die KFZ-Haftpflicht gesamtschuldnerisch. Intern erfolgt dann ein Ausgleich nach dem Grad der Ursächlichkeit. Richtig ist aber, dass es vorkommen kann, dass der Trailer alleiniger Verursacher eines Schadens ist und dann die KFZ-Haftpflicht nicht leisten muss. Dann leistet aber (bei meinen Angeboten jedenfalls) die Bootshaftpflicht oder natürlich eine separate Trailerhaftpflicht, wenn vorhanden. Habe dazu schon öfter mal was im Forum geschrieben. Zuletzt in 2007 hier: http://www.boote-forum.de/showpost.p...0&postcount=11 Ich höre immer mal wieder, dass in Euren Bootsversicherungen der Trailer wenn überhaupt dann nur in ruhendem Zustand oder nur mit Boot drauf versichert ist. Mir sind solche Bedingungen nicht bekannt. Welche Gesellschaft macht in der Bootsversicherung denn solche komischen Einschränkungen? @ Ecki Dein Trailer ist doch schon über die Bootshaftpflicht versichert. Spar das Geld und kaufe Deinen Kindern was Schönes davon. Gruß Norman Geändert von blaue-elise (08.07.2008 um 08:18 Uhr) |
#7
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Solange der Hänger am Auto hängt (egal ob grünes oder schwarzes Kennzeichen) zahlt für angerichtete Schäden die Autohaftpflicht. Rangiere ich einen Anhänger per Hand, dann ist die Privathaftpflicht in der Leistung.
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#8
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Wenn das so einfach wäre, gäbe es gar keine Trailer- oder Anhängerversicherungen.
Ingo, gesundes Halbwissen, das man sich vom Hörensagen angeeigenet hat, trägt hier nicht unbedingt zur Beseitigung von Unklarheiten bei... Gruß Norman
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#9
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#10
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@ Norman: Danke für die Erklärung, hatte Deine Trööts ja auch gelesen.
Nur was soll man machen wenn einem ein Fachmann etwas anderes erzählt. Falls der Betrag deutlich größer als die 20 Euro wären hätt ich bestimmt exakter nachgefragt, bei meiner Gesellschaft schriftlich nachgefragt etc. Insgesamt find ichs halt schade dass auch bei den "Fachleuten" ( nicht Norman ) Unklarheiten bestehen. Vielleicht hab ich auch so nen besch.... Vertrag. Empfehle trotzdem jeden das explizit mit seiner Versicherung/Versicherungen abzuklären. Die Aussage die ich bekommen habe war klar: unter bestimmten Umständen selber zahlen. Und wer will das schon wenn Eckart seinen AMG SL 60 so doof vor meinen Trailer geparkt hat, dass ich auf Gehör ausparken muste
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#11
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Zitat:
...ich würde es nicht als "gesundes Halbwissen" bezeichnen. Das ist eine Festellung/Tatsache, die ich im täglichen Umgang mit diversen Versicherungsfällen mitbekommen habe. War zumindest bis jetzt immer so. Wenn der Hänger am Fahrzeug hängt und z. Bsp. beim Rangieren ein anderer geschädigt wird, dann geht das über die Haftpflicht des Zugfahrzeuges. Bewegt man den Hänger von Hand, dann war´s jemand, der eine Privathaftpflicht hat...
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#12
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Marc, besser 20 € zuviel zahlen, als im Schadensfall keine Deckung zu haben.
Die 20 € verschmerzt Du sicher leicht, aber ein selbstbezahlter Haftpflichtschaden eher nicht. Ich kann mich Deinem Rat nur anschließen, jeder sollte sich mal die Bedingungen seiner Verträge diesbezüglich genau ansehen und sollte da kein Trailereinschluss bestehen, oder nur in Ausnahmesituationen, lieber einen kleinen zusätzlichen Vertrag abschließen, oder sich etwas suchen, wo das kostenneutral schon enthalten ist. Gruß Norman |
#13
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Zitat:
Ich habe es doch oben schon erklärt, wie es sich bei einem Schadensfall im Trailerbetrieb verhält, bzw. in welchen Situationen es Ausnahmen gibt. Gruß Norman |
#14
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mein Trailer hat ein grünes Nummernschild UND ist extra Versichert..
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By Karsten
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#15
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Zitat:
grüße, Tom
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Boot: Maxum 2300 SCR 4,3LX |
#16
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na dann gebe ich jetzt auch noch meinen Senf dazu :
Lt. § 18 STVO ist ein Bootstrailer nicht zulassungspflichtig, aber kennzeichnungspflichtig. Unabhängig von dieser Tatsache werden Schäden, die der Trailer verursacht, grundsätzlich über die KFZ-Haftpflicht des ziehenden Fahrzeugs abgewickelt, und zwar immer dann, wenn er angehängt ist, oder sogar beim Vorgang des Ab-oder Ankuppelns, also nicht unbedingt mit dem ziehenden Fahrzeug verbunden ist. In der gesamten übrigen Zeit sind evtl. Schäden grundsätzlich über die Privathaftpflicht mitversichert, da es eben ein nicht zulassungspflichtiger Anhänger ist. Es gibt allerdings einige Anbieter, die dies wiederum nur gegen einen Zusatzbeitrag über eine Trailerversicherung anbieten. Also erst einmal ins Kleingedruckte der Haftpflichtbedingungen schauen. |
#17
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ist doch ganz einfach..... besser 20 EUR pro Jahr ....und dann im Schadensfall keine Hochstufung der Prämie des Kfz...
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#18
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Zitat:
In der KFZ-Versicherung wird alleine dann schon kein Schutz mehr gewährt, wenn der Trailer sich unbeabsichtigt gelöst hat und nicht mehr in Bewegung befindlich ist. Wenn Du also z.B. über ein Kantholz fährst und der Trailer macht sich selbständig, bleibt dann stehen und der nächste fährt drauf. Dann möchte ich gerne mal sehen, was die Privathaftpflicht dazu sagt... Zitat:
@ Dieter Damit lässt sich eine Hochstufung leider nicht vermeiden. Solange der Anhänger angekuppelt ist und nicht die alleinige Schuld am Unfall trägt, ist die KFZ-Haftpflicht leistungspflichtig, mit dem negativen Nachspiel des SFR-Verlustes. Gruß Norman Geändert von blaue-elise (08.07.2008 um 18:09 Uhr)
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#19
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Hallo Blaue Elise,
du hast ja recht, das Versicherungsschutz nur so lange über das ziehende Fahrzeug läuft, wie der Trailer in Bewegung ist. Fakt ist aber, dass anschließend die Privathaftpflicht zuständig ist. Es gibt wohl noch einige Gesellschaften, die das hier nicht einschließen. Die bieten das Risiko dann halt separat gegen zusätzlichen Beitrag an. |
#20
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Zitat:
Über die Benzinklauselproblematik gibt es bergeweise Verfahren, da freuen sich die Anwälte immer, da sie sich da so richtig austoben können, weil sie so schön schwammig ist. Gruß Norman |
#21
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Zitat:
Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen! |
#22
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Auch ein Versicherungsbetrug setzt gewisse Kenntnisse der Materie voraus.
Bernd, anders als bei der Trailerhaftpflicht zahlt man in Deinem Fall den Schaden bzw. große Teile davon durch die Hochstufung in der KFZ-Haftpflichtversicherung am Ende doch selbst. Ob das so schlau wäre lass ich mal dahin gestellt. Obwohl, Du hast ja geschrieben, dass Du Dein Auto nimmst, das finde ich dann schon wieder echt kollegial Ecki gegenüber. Gruß Norman |
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