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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Funk TKG-Gebührenbescheid, jetzt kostet es wieder Gebühren
Ich habe heute meine die neuen MMSI und ATIS Kennungen per Urkunde von
der Bundesnetzagentur bekommen. Dabei : Ein Gebührenbescheid über 130 Euro. Bei der letzen Urkunde vor ca. 1 Jahr waren wohl die Gebühren noch ausgesetzt.....jetzt kostet es wohl wieder..
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#2
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Ist das einmalig oder pro Jahr
Hi Klaus,
ist das eine einmalige Gebühr für die Ausstellung der Urkunde oder eine jährliche? Viele Grüße Frank
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--------------------------------------------------- DE: Rinker Fiesta Vee 242 / 5.0 EFI Alpha One HR: Segelboot Charter, meistens ab Sukosan |
#4
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Krass.
Im August war es noch kostenfrei.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#5
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Nur für die Zuteilung ? Also ohne jeden geldverbrauchenden Hintergrund ?! Boahhhh.....
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#6
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Nö, wars nicht, die Gebühr war nur ausgesetzt, die Rechnung kommt mit Sicherheit noch,
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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#7
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Moin,
das Thema war doch gerade vor nem guten Monat durchgekaut. Die Suchfunktion hilft manchmal doch, bevor alles neu gefragt wird: http://www.boote-forum.de/showthread...agentur&page=2 gruesse Hanse
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#8
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Zitat:
Bisher hat sich noch keiner gemeldet, der den Bescheid rückwirkend bekommen hat.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#9
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Warte es einfach ab. Wir haben erst zwei Jahre nach der Zuteilung einer 0700er den Bescheid bekommen
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Grüsse Ulli |
#10
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Hier der Wortlaut des beiliegenden Info Schreibens:
Informationen zur Nacherhebung von Gebühren für Frequenzzuteilungen im See-und Binnenschifffahrtsfunk Im Bereich des See-und Binnenschifffahrtsfunks war eine Klärung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Zuteilung von Frequenzen vor dem Hintergrund des nationalen Rechts und den Anforderungen der internationalen Bestimmungen für den mobilen Seefunkdienst erforderlich. ln diesem Zusammenhang hatte die Bundesnetzagentur entschieden, die Gebührenerhebung für Frequenzzuteilungen vorübergehend auszusetzen. Zukünftig wird die Verwaltungspraxis dahingehend geändert, dass die Frequenzen von mobilen Funkstellen allgemein zugeteilt werden und mit der gebührenpflichtigen Zuteilung von Nummern eine individuelle "SHIP STATION LICENCE" für den Betrieb der Funkstelle an Bord eines Schiffes ausgestellt wird. Details der geplanten Änderung werden derzeit erarbeitet. Die Bundesnetzagentur wird die Öffentlichkeit über die Einzelheiten der künftigen Verwaltungspraxis rechtzeitig und umfassend informieren. Für die in der Zeit ab November 2007 ausgesprochenen Einzelfrequenzzuteilungen sind die noch ausstehenden Zuteilungsgebühren nach den bis zur Umstellung noch gültigen Vorschriften (Frequenzgebührenverordnung) festzusetzen. Frequenznutzungsbeiträge und EMV-Beiträge für die zurückliegenden Jahre werden nicht mehr erhoben.
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Gruss Thomas, Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen. Geändert von Rauti (12.01.2011 um 08:44 Uhr) Grund: Dreckfuhler
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#11
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Oh oh !!!
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Liebe Grüsse ...Andy Segeln ist die Kunst, naß und krank zu werden, um mit hohen Ausgaben langsam irgendwohin zu treiben |
#12
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Doch, habe vorgestern den Bescheid für mein jetziges Boot und das vorhergehende bekommen. Also 260 €
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Gruß vom Rheinkilometer 400 Hartmut Glück sind Menschen, auf die man sich 100%-ig verlassen kann. |
#13
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aber liebe leute, wir leben doch hier in deutschland. sowas ist doch klar, auch wenns mal wieder länger dauert.
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Liebe Grüsse ...Andy Segeln ist die Kunst, naß und krank zu werden, um mit hohen Ausgaben langsam irgendwohin zu treiben |
#14
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Zitat:
muss aber mind. 5 Jahre her sein.
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Gruß Axel wir sind anerkannte Führerschein-Ausbildungsstätte - Mitglied im DMYV www.wyce.de www.dmyv.de
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#15
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Haben heute auch den Bescheid über 130 EUR bekommen. Auch ich kann nirgends, dass es sich um eine einmalige Gebühr handelt.
Lediglich der unter Gebührentatbestand gelistete Text "1 Frequenzzuteilung" läßt ahnen, dass es einmalig ist. Lothar |
#16
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Läßt sich das nicht mit einem einfachem Anruf klären?
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Liebe Grüsse ...Andy Segeln ist die Kunst, naß und krank zu werden, um mit hohen Ausgaben langsam irgendwohin zu treiben |
#17
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Zitat:
Warte jetzt auf die nächste Rechnung,da seit 4 Jahren neue Zulassung ohne Gebühren, bis jetzt. Alles eine Frage der Zeit,bei uns gibt es doch nichts umsonst
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Servus Willi
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#18
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Zitat:
http://www.bundesnetzagentur.de/cae/...Id18082pdf.pdf
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Liebe Grüsse ...Andy Segeln ist die Kunst, naß und krank zu werden, um mit hohen Ausgaben langsam irgendwohin zu treiben
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#19
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Auwai,
dann muss ich 6 Jahre nachzahlen.
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Gruß Axel wir sind anerkannte Führerschein-Ausbildungsstätte - Mitglied im DMYV www.wyce.de www.dmyv.de |
#20
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Wieso..??? Da steht doch fett gedruckt : einmalig..
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#21
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Das galt damals auch nur für die Zuteilung
Die Benutzungsgebühr der Frequenzen ist angeblich aus irgendwelchen formalen Dingen ausgesetzt wenn das geklärt ist gib es die rückwirkende Zahlung Finde leider den Wisch nicht mehr,mit dieser Aussage. Aber den Thread http://www.boote-forum.de/showthread...quenzzuteilung
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Servus Willi Geändert von Verdrängerwilli (16.01.2011 um 16:36 Uhr) Grund: Thread eingefügt
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#22
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Moin,
es gibt ZWEI Gebühren, die anfallen:
"Voraussichtlich in diesem Monat wird die Regulierungsbehörde für Jahr"Telekommunikation und Post (RegTP) rückwirkend für vier Jahre die EMVBeitragsbescheide verschicken. Das sind 20,84 Euro pro Person und und: "Der Regulierungsbehörde entstehen Kosten bei der Aufklärung und Beseitigung von Störungen im EMV-Umfeld. Lässt sich ein schuldhaftes Verhalten eines der Beteiligten feststellen, so muss dieser die Angelegenheit bezahlen. Wird kein Verstoß gegen Vorschriften festgestellt, so werden die angefallenen Kosten in einen allgemeinen Topf geschlagen, der jedes Jahr auf die beteiligten Funkdienste und Funknutzer nach einem vorgegebenen Schlüssel aufgeteilt wird: Das sind die EMV-Gebühren. Jeder von uns verursacht laut RegTP im Mittel jedes Jahr Störungsbeseitigungskosten in Höhe von etwa 21 Euro, die sich keinem "Schuldigen" zuordnen lassen." Gut, damals hiess die BNetzA noch RegTP, das Thema ist aber immer noch das Gleiche. Über die Höhe der EMV Gebühr gibt es jahrelange Diskussionen, deshalb auch aktuell keine Rechnungen. Die Gebühren sollen aber dann nachgefordert werden. Wer mehr weiss, bitte schön:
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Gruss, Christian Tel 0451 3894490 oder 01520 9802869 Erfahrungen sind Fehler, die wir überlebt haben. |
#23
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so is es.
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Gruß Axel wir sind anerkannte Führerschein-Ausbildungsstätte - Mitglied im DMYV www.wyce.de www.dmyv.de |
#24
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Ich habe auch das 130€ Ticket bekommen.
Dabei war ein Infosschreiben, dass die Frequenznutzungs- und EMV-Beiträge für die zurückliegenden Jahre nicht mehr erhoben werden.
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#25
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Zitat:
(Hatte ich auch schon in #10 zitiert)
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Gruss Thomas, Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen.
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