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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Transport Ami Tandemtrailer
Hallo,
ich sollte demnächst einen Ami Tandem Trailer ohne Strassenzulassung ca. 40km transportieren. Wie gehe ich das am Besten an ? Rote Nummer ? Auf einen Bootstrailer mit Zulassung packen ? Dürfte schwierig sein, da die Räder ja direkt übereinander stehen. Grüsse, Rudi |
#2
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Breiter Autotansport Anhänger.
Vorraussetzung für eine rote Nummer ist die "betriebsfähigkeit" des Fahrzeuges. Dies ist bei einem nicht ungerüstetten Ami-Trailer nicht gegeben. Die meisten würden einfach ne rote Nummer dran schrauben und hoffen, das nicht kontrollert wird.
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#3
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allein, mir fehlt der glaube. natürlich ist ein amitrailer betriebsfähig, wenn er betriebssicher ist. er ist lediglich nicht zulassungsfähig. abgesehen davon nicht mit der roten nr, sondern mit einem überführungskennzeichen (wenn man denn korrekt sein möchte )
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everybody ist perfekt - not mi! |
#4
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Zitat:
Wie schon gesagt: Gelbes Kennzeichen und dann klappt es auch mit der Überstellung!
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Es ist selten zu früh und niemals zu spät! |
#5
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Hallo Rudi.
Der Transport von "Gütern" (in diesem Fall der Ami-Trailer) auf Sportbootanhängern ist in Deutschland nicht zulässig, wenn der Sportbootanhänger ein grünes Kennzeichen hat. Diese Anhänger zu Sportzwecken (z.B. auch Pferdetransportanhänger) sind rechtlich gesehen zulassungs- und steuerfrei. Für den Betrieb auf öffentlichen Straßen ist es lediglich vorgeschrieben, dass für den Anhänger ein eigenes amtliches Kennzeichen zugeteilt wurde. Dies hat seinen Grund darin, dass der Anhänger dann in regelmäßigen Abständen zur Hauptuntersuchung (="TÜV") muss. Die vorgenannte Zulassung- und Steuerfreiheit ist aber an Bedingungen geknüpft: Es dürfen nur die vorgesehenen Sportgeräte (bzw. Pferde o.ä.) mit derartigen Anhängern transportiert werden. Lädt man jetzt andere Dinge drauf (z.B. Umzug mit Pferdeanhänger m. grünem Kennzeichen oder auch Dein Ami-Trailer auf dem Sportbootanhänger) liegen die Voraussetzungen für die Zulassungs- und Steuerfreiheit nicht vor und man begeht eine erhebliche Verkehrsordnungswidrigkeit (mit Punkten in Flensburg und so). Ein Verstoß gegen die Abgabenordnung (wg. nicht entrichteter Steuern) liegt auch vor, wird aber m.W. derzeit nicht geahndet, weil der Verwaltungsaufwand i.d.R. höher ist als der Betrag, der fällig wird. Ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (Haftpflicht) steht auch noch im Raum. Lt. geltender Rechtsprechung ist der Anhänger im angekuppelten Zustand jedoch über das Zugfahrzeug mitversichert. Anders siehts dann aus, wenn der Anhänger mit dem Ami-Trailer drauf abgekuppelt im öffentlichen Verkehrsraum steht... Will damit sagen: Am besten ist der Transport auf einem zugelassenen PKW-Trailer o.ä.. Den Ami ordentlich festzurren und dann läufts. I.d.R. kostet das Mieten eines Trailers in etwa dasselbe wie ein Kurzzeitkennzeichen, mit dem man dann den Ami für die Überführung versehen würde. Hier noch der entsprechende Passus aus der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV): Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen § 3 Notwendigkeit einer Zulassung (1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung. (2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
(3) Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden. (4) Der Halter darf die Inbetriebnahme eines nach Absatz 1 zulassungspflichtigen Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist. Die Regelung für Sportbootanhänger ist in Absatz 2 Nr. 2e zu finden. Wenn´s zum Zulassungsrecht noch fragen geben sollte - ich bin beruflich mit silber-blauen Autos, die blaue Lichter auf dem Dach haben, unterwegs und hab täglich mit diesen Themen zu tun Gruß und handbreit
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Mirko Wer ist eigentlich Niveau? Und warum kommt der nie mit feiern??? Geändert von Obermaat der Reserve (10.07.2011 um 13:57 Uhr)
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#6
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Hallo,
habe mein Boot auf einem Amitrailer von Amsterdam nach Stuttgart überführt. Kugelkopf passt aber nicht!!!! Habe den Kugelkopf umgebaut, Lichtleiste ran, Kurzzeitkennzeichen und ab.
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mfg Steffen
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#7
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Zitat:
Die Antwort interessiert mich auch, da ich ebenfalls einen leeren US Trailer überführen muss. Ich hatte es auch vor mit einem Überführungskennzeichen zu machen. Da mein Trailer 2,60m breit ist und auf fast keinen Autoanhänger paßt. Mein Trailer macht einen guten Eindruck ist Baujahr 2007 und hat Scheibenbremsen, aber wiegt leer unter 750kg, was man dann ja ungebremst ziehen darf. Einziges Manke der rechte Kotflügel fehlt, könnte ich da Probleme bekommen?
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Gruß Carsten |
#8
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Zitat:
Hatte das auch vor gehabt, nur war mir das zu heiss und jetzt wird meine noch beim Spediteur umgeladen und ich fahre 2 x. Erst Boot mit dt. Trailer holen und anschl. den US Trailer. Ich habe gehört US Kugel kann man transportieren, wären nur einen Tick kleiner Habe eh demnächst ein paar Fragen an Dich, da ich meinen Trailer auch umrüsten möchte
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Gruß Carsten |
#9
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Zitat:
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Gruß Carsten |
#10
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Zitat:
Bemse hatte ihre Funktion. (War ja so angehängt wie in der Usa).
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mfg Steffen |
#11
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Zitat:
Hallo Carsten. Du kannst Dir von Deiner Zulassungsstelle die Kennzeichen quasi "blanko" holen. Die roten Fahrzeugschein, den Du dann mitbekommst, füllst Du vor Fahrtantritt mit den Daten des entsprechenden Fahrzeuges aus. Soll heißen, dass die Zulassungsstelle bei der Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen nicht auf die Art des zu überführenden Fahrzeuges achtet, der Fahrzeugführer daher allein für die Vorschriftsmäßigkeit verantwortlich ist. Kurzzeitkennzeichen kann man sich daher schon zulegen, wenn man das zu überführende Fahrzeug noch gar nicht benennen kann. (z.B. wenn man sich einen Jahreswagen in Wolfsburg holen möchte und erst vor Ort das Auto auswählt. In diesem Fall kannst Du am Tag zuvor bei der Zulassungsstelle beim Beantragen der Kurzzeitkennzeichen noch gar keine Daten Deiner angehenden Neuerwerbung angeben.) Du hattest in einem weiteren Beitrag erwähnt, dass Dein Ami-Trailer 2,60 Meter breit ist und daher auf keinen PKW-Trailer passt: Laut StVZO dürfen Fahrzeuge maximal 2,55 Meter breit sein. (ausgenommen Kühlfahrzeuge und Landwirtschaftliche Fahrzeuge). Sind Fahrzeuge breiter, bedarf der Betrieb auf öffentlichen Straßen einer Ausnahmegenehmigung... Die Zugvorrichtungen müssen auch einem genehmigten Typ entsprechend. Daher sind auf den Zugdeichseln von EU-Anhängern auch immer Prüfzeichen, die die Konformität bescheinigen, zu finden. All das hat ein nicht umgerüsteter Ami-Trailer nicht. Die fehlende Radabdeckung dürfte in Deinem Fall das kleinste Problem darstellen. (sind nach § 36a StVZO vorgeschrieben). Allerdings kann es gut sein, dass dieser offensichtliche Mangel eine Kontrolle nach sich zieht, die dann weitere Unzulänglichkeiten offenbart... Das Thema beinhaltet bei genauer Betrachtungsweise also einige Hürden, wobei ich bzgl. meiner Ausführungen keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben möchte. Wenn man "live" vor einem solchen Gefährt steht, ergeben sich meist noch andere Anhaltspunkte. Gruß und handbreit
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Mirko Wer ist eigentlich Niveau? Und warum kommt der nie mit feiern???
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#12
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Danke Mirko,
Danke für die Ausführliche Info. Ich kümmere mich wohl um einen Autoanhänger, da auf der A1, die ich ca.140km fahren muss, doch schon ein paar Kontrollen sind
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Gruß Carsten |
#13
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Moin,
da Anhänger samt Ladung die Breite von 2,55 m nicht überschreiten dürfen benötigst Du auf jeden Fall eine Ausnahmegenehmigung, egal ob Solo oder Huckepack.
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Gruss Vestus
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#14
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So lange der Trailer leer ist sehe ich da weniger Probleme
Wenn er solo unter 750 kg wiegt, wegen nicht vorhandener / nicht abgenommener Bremsen
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative |
#15
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wenn du ein gültiges überführungskennzeichen für den ami hast, ist er für die gültigkeitsdauer zugelassen. für die verkehrssicherheit bist ausschließlich du als fahrer verantwortlich, heißt, du mußt sicherstellen, daß die kupplung verkehrssicher ist, der rest auch. dafür ist kein tüv erforderlich. wg. der überbreite holst du dir eine ausnahmegenehmigung von den sherriiffss. und wenn du schlau bist, holst du dir erst eine auskunft wg. ausnahmegen. bei deinem lieblingsaufpasser, dann die gelbe und dann die ausnahmegen.
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everybody ist perfekt - not mi! |
#16
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Moin,
Zitat:
mfg Martin |
#17
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Moin,
Zitat:
mfg Martin |
#18
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Moin Rudi, Wie lang ist denn der Trailer? Bedenke das ein standart PKW transport Anhänger nur ca 4,5 mtr. Ladelänge hat. Da ich die Tage vor einem ähnlichen Problem stehen werde, es geht um ein 23/24 Fuß Boot auf einem Schrott Trailer, hab ich mir so etwas beim Vermieter vorbestellt.
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning
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#19
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Zitat:
mfg Martin |
#20
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Zitat:
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#21
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Zitat:
Generell handeln die Zulassungsstellen bundeseinheitlich und die "Blanko-Ausgabe" ist Standard. Was von den Kölnern praktiziert wird, steht dann offensichtlich auf einem anderen Blatt. Merkwürdig ist in diesem Zusammenhang ja, dass im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten Tatbestände für das nicht korrekte Ausfüllen des roten Fahrzeugscheines aufgeführt sind... Anbei mal zwei Links von den Zulassungsstellen Ostholstein (meine örtliche Zulassungsstelle) und Landshut (war beim Googeln als erstes Suchergebnis aufgeführt: http://www.kreis-oh.de/index.phtml?L...t=&kuo=1&sub=0 http://www.landkreis-landshut.de/Lan...752B9A5B521%7D Hier sind die erforderlichen Unterlagen bzw. Bedingungen abschließend aufgeführt. Fahrgestellnummer o.ä. ist nicht darunter. Ich stimme allerdings zu, dass dies bei den Kölnern anders aussieht. Die haben wohl anscheinend ihre eingene Rechtsauffassung, was den Nachweis der Erforderlichkeit für Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten angeht... Das kann ich allerdings nicht ganz nachvollziehen, weil es dem Grundgedanken der vereinfachten Zulassung zuwider läuft. http://www.stadt-koeln.de/buergerser...itkennzeichen/ Gruß und handbreit
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Mirko Wer ist eigentlich Niveau? Und warum kommt der nie mit feiern??? Geändert von Obermaat der Reserve (13.07.2011 um 22:43 Uhr) |
#22
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Hallo Steffen,
ich muss ca. 30km nur fahren. Trailer ohne Boot. Kann man das mit dem nicht 100%ig passenden Kugelkopf machen ? Evtl. mit einem Gurt sichern für den Notfall ? Lichterleiste und Kurzzeitkennzeichen habe ich dran... Gruesse, Rudi |
#23
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Zitat:
- übrigens: kraft = masse x beschleunigung.
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everybody ist perfekt - not mi! |
#24
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Moin,
Mutmaßlich jedenfalls keine seit über 300 Jahren bekannten Allgemeinplätze, die noch nicht mal ansatzweise was mit der Fragestellung zu tun haben. Im Zweifelsfall derselbe wie immer: Der Fahrzeugführer. Und was die "grobe Fahrlässigkeit" angeht: Der Kugeldurchmesser für kleine US-Kupplungen sind 2" bzw. 50.8mm, also 0.8mm mehr als in Deutschland, wo das Verschleißmaß für eine (deutsche/europäische) Kugel bei 49mm liegt, also schon mehr Spiel erlaubt ist als bei einem einwandfreien US-Zugkopf auftritt. (Um das Maß zu prüfen, habe ich sogar seit Urzeiten eine Grenzrachenlehre noch irgendwo im Werkzeugschrank liegen) Solange der leere Trailer ausreichend Stützlast auf die Kupplung bringt, wovon wohl auszugehen ist, wenn es sich nicht gerade um einen Segelboot-Trailer handelt, hätte ich nicht die geringsten Hemmungen, einen leeren Trailer in ansonsten einwandfreiem Zustand mit ordentlicher Lichtleiste und Überführungskennzeichen quer durch D zu zerren. (Aber ich stelle mich auch ohne Gewissensbisse jeden Tag für 1-2 Minuten auf einen Behinderten-Parkplatz oder ins Halteverbot, wenn ich die Post hole, mag also sein, daß ich Deinen moralischen Ansprüchen in Verkehrsfragen nicht genüge, wenn hier nach verwertbaren Tips gefragt wird. Trotzdem nehme ich stark an, daß Rudi mit meiner Antwort mehr anfangen kann als mit Deiner ...) mfg Martin |
#25
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Es gibt in den US drei Kuppungsgrößen
1 7/8 = 47,625 mm 2 = 50,8 mm 2 5/16 = 58,738 mm http://www.usa-trailer-hitches.com/p..._Mount,1802225
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
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