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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 06.02.2012, 17:54
inselfan54 inselfan54 ist offline
Lieutenant
 
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Standard Deutscher Führerschein in Spanien

Ich wundere und ärgere mich hier immer über die vielen höchst unterschiedlichen, fast immer ohne die geringste Kenntnis der entsprechenden Vorschriften, stets aber mit der größten Sicherheit vorgebrachten Meinungen zur Gültigkeit der deutschen Bootsführerscheinregeln im europäischen Ausland.
Da die Wahrheit nicht ganz so einfach ist wie hier stets geschrieben wird, und weil ich mich gerade mit der Frage beschäftige, den deutschen oder den spanischen Lappen zu erwerben, darum möchte ich mal meine Sicht der Dinge bezogen auf Spanien darlegen. Dabei bin ich kein Jurist, habe aber gelernt zu lesen, auch Gesetzestexte.

Klar dürfte zunächst mal sein, dass jedes Land selbst bestimmen kann, welche Regeln auf seinen Gewässern gelten sollen. Die Staaten der EU haben sich aber verpflichtet, für die ausländischen Bürger deren Heimatfahrerlaubnisse anzuerkennen. Der spanische Staat hat diese Anerkennung zusammen mit den übrigen Bestimmungen über die spanischen zentralstaatlichen Führerscheine in der Verordnung FOM 3200 vom 26.10.07 erlassen und veröffentlicht, die man hier nachlesen kann:
http://www.fomento.gob.es/NR/rdonlyr...4504945084.pdf
Die Verordnung bezieht sich auf alle Freizeit-Wasserfahrzeuge mit folgenden Ausnahmen: Boote bis 2,5 Meter Länge, Ruder- und Paddelboote, Wind- und motorisierte Surfbretter, Tretboote (patines) und entsprechende Boote mit Motor unter 3,5 KW.
Unklar ist, ob unter die letzte Ausnahme generell auch alle Gummiboote (neumaticos) fallen. Klar aber ist, dass die Ausnahme keine Segelboote mit 3,5 KW-Flautenschieber umfasst. Die 3,5 KW gelten übrigens als wirkliche Motorleistung und nicht erst am Propeller.

Bezüglich der Anerkennung der deutschen Scheine heißt es in der dritten Schlussbestimmung der Verordnung:
Die Generaldirektion der Handelsmarine berechtigt die Bürger der EU immer dann zum Führen eines Freizeitbootes unter spanischer Flagge, wenn sie über einen Titel (titulation) des Landes verfügen, in dem sie geboren wurden oder in dem sie wohnen, und innerhalb der Beschränkungen dieses Titels.

Es werden also nur die deutschen Scheine, nicht aber sämtliche übrigen Führerschein-Bestimmungen übernommen. Die zitierte Verordnung besagt somit zunächst mal nur, dass man als Deutscher mit dem SBF See ein spanisches Sportboot navigieren darf. Sie besagt aber zum Beispiel nicht, dass auch die in Deutschland geltenden Befreiungen in Spanien gelten. Nur weil man vor der Küste Ostfrieslands jedes Segelboot und jedes Motorboot bis 5 PS führen darf, darum darf man das vor der Küste Mallorcas noch lange nicht.
Die Verordnung schließt auch die Anerkennung weiterer deutscher Berechtigungen nicht aus.

Bezüglich der Befreiungen von der Führerscheinpflicht gilt somit auch für Deutsche in Spanien ausschließlich die spanische Regelung. In Artikel 11 der Verordnung heißt es:
Für das Führen von Motorbooten mit einer maximalen Leistung von 11,03 KW und bis zu 4 Metern Länge und für Segelboote bis zu 6 Metern ist ein Führerschein nicht erforderlich. Man darf sie aber nur bei Tage und innerhalb der von der Capitania Maritima festgelegten Grenzen navigieren, keinesfalls aber weiter als fünf Meilen von einer geschützten Stelle (abrigo), an die das Boot leicht flüchten und die Besatzung an Land gehen kann.
Konkret heißt das z. B., dass man auch für ein Segelboot über 6 Metern ohne Hilfsmotor in Spanien einen Befähigungsnachweis benötigt.

Von der möglichen Zulassung weiterer deutscher Befähigungsnachweise hat Spanien ebenso wie andere Mittelmeerländer im Charterbereich Gebrauch gemacht. In der fünften Zusatzbestimmung der Verordnung steht:
Spanische Wasserfahrzeuge dürfen ohne Besatzung vermietet werden an jede physische Person mit einem der in Anhang 12 genannten Befähigungsnachweise (titulo) mit den für diesen im selben Anhang genannten Beschränkungen.
Im Anhang 12 sind dann die zulässigen Nachweise für den deutschsprachigen Raum aufgeführt:

Deutschland
Scheine des Seglerverbandes:
A: Auf Binnengewässern
R: Im Sichtbereich der Küste
BR: Innerhalb 12 Meilen von der Küste entfernt
BK: Ohne Einschränkung im Mittelmeer und außerhalb des MM bis 30 Meilen von der Küste entfernt
C: Ohne Einschränkung
Wenn auf dem Schein nichts anderes vermerkt ist gilt er sowohl unter Segel wie unter Motor.
Staatliche Führerscheine:
SBF Binnen: Bis 3 Meilen von der Küste entfernt
SKS: Bis 30 Meilen von der Küste entfernt
SBF See: Im Sichtbereich der Küste

Österreich:
Schiffsführerpatent - 10 M: In Binnengewässern, Fahrzeuge bis 10 Meter und 12 Passagiere
Befähigungsausweis (Yachtmaster-License): Segelyachten, ohne sich mehr als 20 Meilen von der Küste zu entfernen

Schweiz:
Permis "B" (nur ausgestellt von bestimmten Schulen): Motorboote, Segelboote, Motorsegler bis 300 Tonnen brutto
Bootsführerscheine der Kantone: Binnengewässer

Ich denke, dass für die anderen EU-Länder genauso differenzierte Regelungen gelten. Beispiel Gardasee oder Charterbestimmungen in Griechenland.
Vielleicht kann mal ein Kundiger diese hier veröffentlichen, damit die pauschalen Aussagen aufhören frei nach dem Motto: der ADAC hat aber gesagt, und der muss es wissen, weil der hat bei meiner letzten Autopanne auch total kompetent geholfen.

Gruß Udo
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  #2  
Alt 06.02.2012, 19:58
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Commander
 
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Hallo,

und was willst du damit sagen ? 😄
__________________
Viele Grüße
Thomas



www.trailerbootclub-ostfriesland.de
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  #3  
Alt 06.02.2012, 21:04
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Zitat:
Zitat von inselfan54 Beitrag anzeigen
SBF Binnen: Bis 3 Meilen von der Küste entfernt
SBF See: Im Sichtbereich der Küste

Gruß Udo
Hallo inselfan54,
wenn es dir wichtig ist, überprüfe das mit dem SBF Binnen und See noch mal,
ich kann mir nicht vorstellen daß man dem SFB Binnen in der 3 Meilen Zone fahren darf, und mit dem SBF See nur im Sichtbereich der Küste
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #4  
Alt 06.02.2012, 21:53
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
Hallo inselfan54,
wenn es dir wichtig ist, überprüfe das mit dem SBF Binnen und See noch mal,
ich kann mir nicht vorstellen daß man dem SFB Binnen in der 3 Meilen Zone fahren darf, und mit dem SBF See nur im Sichtbereich der Küste
Ich habe das auch gelesen und kann die Übersetzung bestätigen.
Wie relevant der Link ist kann ich nicht beurteilen .....

Ich für meinen Teil weiß nur, daß englische Freunde von mir ohne jeden Schein die spanischen Gewässer ohne irgwendwelche Probleme seit Jahren befahren, im Heimatlanfd ist der schließlich auch nicht notwendig.
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  #5  
Alt 07.02.2012, 08:13
inselfan54 inselfan54 ist offline
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Der Link ist das offizielle spanische Gesetzblatt.

Und es ist tatsächlich so, dass Du zwar mit dem SBF Binnen auf der 40-Fuß-Charteryacht um Mallorca segeln darfst, aber nicht mit dem eigenen 24-Fuß-Segelboot ohne Schein.

Ich habe das so ausführlich am Beispiel eines Landes eingestellt, weil hier immer wieder irgendwelche Behauptungen von irgendwelchen Mitgliedern eingestellt werden, die sich lediglich auf irgendwelche Vermutungen stützen.
Zum Beispiel aktuell hier http://www.boote-forum.de/showthread...=129679&page=2 oder hier http://www.boote-forum.de/showthread...=145482&page=9 und in sicherlich einem halben Dutzend weiterer trööts des letzten halben Jahres.

Gruß Udo
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  #6  
Alt 07.02.2012, 16:26
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Auch ein Gesetzestext ist nicht immer frei von Fehlern.......

Ahoi Dietrich
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  #7  
Alt 19.02.2012, 14:16
hik hik ist offline
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Zitat:
Zitat von balticskipper Beitrag anzeigen
Auch ein Gesetzestext ist nicht immer frei von Fehlern.......

Ahoi Dietrich

Er bleibt damit aber trozdem ein gültiger Gesetzestext, incl. Fehler!

Klaus
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  #8  
Alt 20.02.2012, 20:49
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Zitat:

"Die Generaldirektion der Handelsmarine berechtigt die Bürger der EU immer dann zum Führen eines Freizeitbootes unter spanischer Flagge (!!!), wenn sie über einen Titel (titulation) des Landes verfügen, in dem sie geboren wurden oder in dem sie wohnen, und innerhalb der Beschränkungen dieses Titels.

Das heißt im Klartext: das, was EU-Bürger mit ihrem Führerschein in ihrem Heimatland dürfen, das dürfen sie damit auch in Spanien. Wenn ich also mit meinem Schein von Hamburg nach Helgoland skippern darf, dann darf ich damit auch von Barcelona nach Mallorca.

Unglaublich, aber wahr: EU-Bürger, die in ihrem Heimatland keinen Bootsführerschein benötigen wie z.B. die Iren, dürfen auch im EU-Ausland ohne Führerschein fahren - allerdings nur unter Heimatflagge (= z.B. eigenes Trailerboot oder Anreise auf eigenem Kiel) und nur, solange sie ihren Hauptwohnsitz "zuhause" haben. Wenn die unter spanischer Flagge segeln wollen, brauchen sie einen spanischen Schein, weil sie ja keine heimische titulation haben. Schon lustig, das EU-Recht..
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Pozdrav,
Gerd

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  #9  
Alt 20.02.2012, 21:00
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Moin kornatix,
darf man die Quelle für's Zitat erfahren. Könnte mir ggf. etwas Schreibarbeit ersparen. Danke.


Gruß Ralph
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  #10  
Alt 20.02.2012, 22:04
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
...
Unglaublich, aber wahr: EU-Bürger, die in ihrem Heimatland keinen Bootsführerschein benötigen wie z.B. die Iren, dürfen auch im EU-Ausland ohne Führerschein fahren - allerdings nur unter Heimatflagge (= z.B. eigenes Trailerboot oder Anreise auf eigenem Kiel) und nur, solange sie ihren Hauptwohnsitz "zuhause" haben. Wenn die unter spanischer Flagge segeln wollen, brauchen sie einen spanischen Schein, weil sie ja keine heimische titulation haben. Schon lustig, das EU-Recht..
Warum unglaublich? Stell dir vor du segelst (oder motorst) rund ums Mittelmeer und müßtest erst in jedem Land einen Schein machen! Macht schon Sinn, daß du das Boot das du in deinem Heimatland bewegen darfst auch im Ausland bewegen darfst.
Wirklich lustig wirds dann wenn der Wohnsitz nicht mit der Staatsbürgerschaft übereinstimmt. Was darf ein deutscher mjt Hauptwohnsitz in Irland in Spanien für ein Boot fahren

Grüße
Klaus
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  #11  
Alt 21.02.2012, 10:53
inselfan54 inselfan54 ist offline
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Hallo Ralph, Kornatix hat meine obige Übersetzung der verlinkten spanischen Verordnung übernommen. Den Originaltext findest Du auf der verlinkten Seite auf Seite 45058 unter "Disposicion final tercera - Titulationes extranjeras"

Kornatix, Du erliegst genau dem weit verbreiteten Irrtum. Es ist zwar richtig, dass Du MIT DEINEM SCHEIN von Barcelona nach Mallorca skippern darfst, Du darfst aber nicht VÖLLIG OHNE Schein von Barcelona nach Mallorca skippern, nur weil Du das z. B. mit einem Segelboot von beliebiger Länge von Hamburg nach Helgoland darfst. Das gibt die Verordnung nicht her, eben weil in Spanien nur Segelboote bis 5 Meter Länge führerscheinfrei sind.

Darum dürfen auch Wolfs englische Freunde oder deine Beispieliren in spanischen Gewässern nicht völlig ohne Schein unterwegs sein. Es gibt kein entsprechendes EU-Recht und in Spanien auch keine entsprechende Landes-Ausnahmeregel.
Ganz anders sieht es aber z. B. in Deutschland aus. Hier nimmt die nationale Sportbootführerscheinverordnung in §1,Abs.1 ausdrücklich Ausländer von der Führerscheinpflicht aus. Nur dann, wenn in ihrem Land ein entsprechender Titel verlangt wird müssen sie diesen auch für Fahrten in deutschen Gewässern besitzen.
Allerdings dürfen die Iren in Deutschland nur ein Jahr lang führerscheinfrei unterwegs sein, während die Deutschen selbst als Residenten in Spanien nur ihren relativ einfacheren SBF See benötigen.

Gruß Udo
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  #12  
Alt 21.02.2012, 11:08
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Averna Averna ist offline
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ich weiß von Spanien nur, dass dort ausschließlich für Charter ein Schein benötigt wird - auch Deutsch -.

d.h. Deutsche Scheine gelten in Spanien uneinbegrenzt

außer

du willst dort auch Mitsegeln anbieten. Gewerbe benötigt immer den spanischen Schein.
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  #13  
Alt 21.02.2012, 11:21
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Besten Dank für die Zusammenfassung. Ich wusste gar nicht, dass ich mit meinem SBF Binnen innerhalb der drei Meilen Zone in Spanien fahren darf, dachte für sowas brauche ich den SBF See. Wobei ich nicht verhehlen will, dass die Gesetzgebung sehr unlogisch erscheint. Bei schlechter Sicht (Sturm) muss ich mit dem SBF See in Sichtweite der Küste bleiben aber darf mit meinem Binnenschein bis zu 3 Meilen entfernt von der Küste segeln? Und was heißt eigentlich Sichtbereich der Küste? Zählt da der Sichtbereich durchs Fernglas mit
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  #14  
Alt 21.02.2012, 12:07
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kornatix kornatix ist offline
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Zitat:
Zitat von inselfan54 Beitrag anzeigen
Hallo Ralph, Kornatix hat meine obige Übersetzung der verlinkten spanischen Verordnung übernommen. Den Originaltext findest Du auf der verlinkten Seite auf Seite 45058 unter "Disposicion final tercera - Titulationes extranjeras"
Genau so ist es.

Wir wollen jetzt hier sicherlich keinen akademischen Streit um Führerscheinvorschriften veranstalten, aber meines Wissens ist die Sache im Grunde ganz einfach.

Wie hik sehr richtig schreibt, kann es ja wohl nicht angehen, dass man beim Durchfahren anderer Länder immer den Führerschein des jeweiligen Landes haben muss.

Dehalb haben sich die EU-Länder darauf geeinigt, dass für alle EU-Bürger für das Führen ihrer Fahrzeuge, also auch Boote, in anderen EU-Ländern die jeweiligen Vorschriften ihres Heimatlandes gelten, allerdings nur dann, wenn ihr Heimatland zugleich ihr Hauptwohnsitz ist.

Beispiel: mal angenommen, in Spanien dürfte man ohne Führerschein Auto fahren. Wenn das so wäre, düfte der Spanier ohne Führerschein mit seinem Auto auch durch Deutschland fahren - allerdings nicht, wenn er seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat. Dann muss er spätestens nach einem Jahr (?) einen deutschen Führerschein vorzeigen können.

Das bedeutet, dass ein Deutscher mit seinem Trailerboot in Spanien nicht ohne SBF fahren darf, weil der in D vorgeschrieben ist - ein Ire aber sehr wohl, weil es in Irland nämlich keine Sportbootführerscheinpflicht gibt. Und wenn ein Deutscher oder Ire ein spanisches Boot chartern will - nun ja, dann unterliegt er spanischem Recht. Richtig so?
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  #15  
Alt 21.02.2012, 13:00
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Wie mein Einwand zeigt, ist es scheinbar doch nicht ganz so einfach. In Deutschland dürfte ich mit meinem SBF Binnen nicht unter Motor vor der Küste rumfahren. In Spanien scheint dies innerhalb von drei Meilen erlaubt zu sein.
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  #16  
Alt 21.02.2012, 13:04
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chartern bei Irren weiß ich nicht...........

ansonsten reicht ein Deutscher Schein in Spanien.
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  #17  
Alt 21.02.2012, 13:06
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Nein Kornatix, nicht richtig so.
Denn die EU hat sich in Bezug auf Boote auf gar nix geeinigt.
Es geht schließlich um SPORTboote, also um ein Hobby, für das die EU im Gegensatz z. B. zu Autos nicht zuständig ist. Wenn alle Freizeitaktivitäten vereinheitlicht werden sollten, dann könnte man genauso verlangen, dass der portugisische Angelschein in Dänemark gelten soll.
Wer sich auf eine Vereinheitlichung geeinigt hat, das ist eine Unterorganisation der UN. Diesem Abkommen sind viele europäische Staaten beigetreten, auch solche außerhalb der EU, aber beispielsweise Spanien nicht. Und darum sind die Vorschriften in Spanien und in Deutschland so unterschiedlich.

Und was die unterschiedlichen Regeln für SBF Binnen und See angeht, so ist das zunächst mal nur die Vorschrift, an wen und für welchen Verwendungszweck die spanischen Vercharterer ihre Boote vermieten dürfen. Kontrollieren kann das eh niemand und dass die Vorschrift ziemlicher Blödsinn ist steht außer Frage. Das Problem dürfte wohl eher der Vercharterer haben, wenn das Boot fernab der Küste absäuft, der Bootsführer aber nur den SBF vorgelegt hatte.
Gruß Udo

Geändert von inselfan54 (21.02.2012 um 13:23 Uhr)
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  #18  
Alt 21.02.2012, 17:11
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Moin,
so - mal gucken was die spanischen Offiziellen antworten, werde hier berichten.

Gruß Ralph

PS: Wäre schon lustig, wenn in künftigen Scheine "weltweite Fahrt und Spanien" stände .
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  #19  
Alt 27.05.2012, 23:32
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Zitat:
Zitat von RalphB Beitrag anzeigen
Moin,
so - mal gucken was die spanischen Offiziellen antworten, werde hier berichten.

Gruß Ralph

PS: Wäre schon lustig, wenn in künftigen Scheine "weltweite Fahrt und Spanien" stände .
... noch nichts gehört von den "Offiziellen"?
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wenn Jemand denkt, ich schreibe Unsinn, dann braucht er/sie es mir nicht zu sagen, ich weiss es
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Gruss, Tom
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  #20  
Alt 28.05.2012, 06:03
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Zitat:
Zitat von Toms Beitrag anzeigen
... noch nichts gehört von den "Offiziellen"?
"Mañana" (... vielleicht morgen, vielleicht aber auch erst in fünf Monaten)

Gruß Ralph
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  #21  
Alt 28.05.2012, 20:06
Suizo Suizo ist offline
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Mañana wird leider häufig falsch übersetzt: Mañana heisst nicht "morgen" im deutschen Sinn, es bedeutet einfach: nicht heute.
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  #22  
Alt 01.06.2012, 22:57
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... immer noch keine Antwort?

Jetzt weiss ich, warum die Spanier Pleite sind.
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Gruss, Tom
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