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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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PKW vs Kanaldeckel, wer zahlt?
Moinsen,
Mein Vater ist mit seinem PKW gegen einen Kanaldeckel gefahren. Die Straße ist abgesackt, der Schacht mit Deckel natürlich nicht. Und so hat es dann geknallt. Die Straße: Eine Städtische Straße Das Auto: Ein Mercedes A, Serienzustand, nicht tiefergelegt Schaden: 2500 € lt. Kostenvoranschlag Den KV hat er bei der Stadt eingereicht. Deren Aussage: Wir müssen prüfen ob wir dafür zuständig sind. Wenn nicht die Stadt wer dann? Bauarbeiten waren dort in den letzten Jahren keine. Vorsorglich hat er bei seiner Versicherung, Vollkasko, schon einmal angefragt. Klar würden sie zahlen, natürlich abzüglich Selbstbeteiligung, zum Glück ohne hochstufen. Aber das wäre dann Plan B Die Frage ist: Muss die Stadt, bzw. deren Haftpflicht, zahlen oder oder können sie sich aus der Sache herausreden? Es muss doch gewährleistet sein das man mit einem zugeassenem Auto mit gültigen TÜV jede öffendliche Straße befahren kann ohne sich den Wagen zu zerstören. Oder liege ich da falsch?
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#2
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Hallo - als ich mal den Führerschein gemacht habe haben wir gelernt vorausschauend zu fahren - irgendwie ist ja wohl dein Vater auf den Kanaldeckel gefahren und nicht der Kanaldeckel in das Auto deines Vaters gesprungen oder ?
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#3
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Zitat:
ZUm Thema: Als ich mir die Stoßdämpfer an einem riesen Schlagloch durchgeschlagen habe hat die Stadt bezahlt bzw. die zuständige Straßenmeisterei... Ist aber schon 10 Jahre her... |
#4
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Zitat:
Du siehst nicht, wie die Fahrbahn beschaffen ist, auf der du fährst? Sowas lehrt das Leben und die Vernunft.... Willy
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#5
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Also seid ihr noch nie nicht durch ein Schlagloch o.ä. gefahren weil ihr immer wie Pippi Perla oder Frau Hügenbegger fleißig vor euch auf die Straße guckt und immer fein Slalom fahrt ?? Okay... Manchmal sind sie halt nicht betrunken sondern weichen nur den Straßenschäden aus
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#6
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Leider haben die Städte und Gemeinden da eine ganz eigene Einstellung zu.
Es werden ja auch massenhaft Tempolimits wegen Strassenschäden eingerichtet. Damit sind die schon fast aus dem Schneider. Selbst wenn man sich an das Limit hält, hat man Schwierigkeiten, seine Ansprüche durchzusetzen, weil man informiert war, dass da Schäden sind und man seine Fahrweise ja anpassen kann. Waren die Schäden in diesem Fall denn schon bekannt? Tempolimit? Ich habe mir vor Jahren mal 2 Reifen inkl. Stahlfelgen an einer abgebrochenen Strassenkante zerlegt. Irgendwann habe ich es dann aufgegeben, von der Stadt den Schaden ersetzt zu bekommen. Bezeichnender Weise wurde erst Wochen später die Stelle erst einmal stümperhaft gesichert (beliebte Motorradstrecke!!!!!) und repariert wurde das erst nach der Motorradsaison!
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Mitglied der Chaotencrew und das ist gut so!!! Nicht alles, was glänzt ist Gold. Manche glänzen mit grenzenloser Dummheit und sind trotzdem arm dran. |
#7
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zum besseren verständnis,
war es ein gullideckel am fahrbahnrand (gosse), oder so ein großer mitten auf der fahrbahn ?
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"Wir brauchen keinen Alkohol um lustig zu sein, aber heute gehn wir auf Nummer sicher" Gruß Ralf |
#8
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Nicht ganz richtig- die Sorgfalts- und Aufmerksamkeitspflichten eines Kfz-Führers wären nur dann erhöht, wenn zuvor z.B. mit den VZ 112, 123 usw. auf eine aussergewöhnliche Verkehrssituation hingewiesen wurde. In manchen klammen Kommunen werden aber auch "Tempo 30" Zonen unter dem Deckmäntelchen der Verkehrsberuhigung eingerichtet, um Buckelpisten nicht sanieren zu müssen... in diesen Zonen gilt auch erhöhte Aufmerksamkeits- und Sorgfaltspflicht. @derausdemnorden: Zur Beurteilung der Zuständigkeit: Mal bei Googlemaps reinschauen, welche "Widmung" die Strasse hat.... (K)reisstrasse, (L)andstrasse, (B)undesstrasse...usw. Dementsprechend wäre dann die Zuständigkeit bzw. Dein Ansprechpartner.... Kleiner Tipp noch: Unbedingt noch Fotos von der (evtl. fehlenden) Beschilderung im Vorfeld der Unfallstelle machen... ihr wärt nicht die ersten, bei denen unmittelbar nach Eingang der Schadensmeldung Gefahrenschilder vor der Unfallstelle installiert- und das Fehlen derselbigen vor dem Unfallzeitpunkt geleugnet wurden.
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....und immer eine handbreit... Kai --------------------------------- Lächle - du kannst sie nicht alle töten |
#9
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Zitat:
Damals hat es die Versicherung eines Bauunternehmers, der ein paar Tage vorher dort gearbeitet hat, gezahlt
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#10
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Zitat:
Kein Tempolimit (30er Zone) Kein Warnschild, nichts.
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning
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#11
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Ein großer runder Kanaldeckel mitten auf der Fahrbahn.
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning
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#12
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Ich denke schon, dass die Stadt da in der Pflicht steht.
Allerdings wird es nicht einfach sein, das durchzusetzen. Mit einer Rechtsschutzversicherung, würde ich es aber auf jeden Fall versuchen. Als Hauseigentümer kannst Du ja auch für jeden Schaden Ersatzpflichtig gemacht werden. Viel Erfolg! PS Wenn noch nicht geschehen, schnellstens Bilder von der Situation vor Ort machen.
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Gruß Karl-Heinz Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________ |
#13
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Direkt nach dem Unfall bzw. der Meldung bei der Stadt war der städtische Bauhof vor Ort und hat die Spuren verwischt
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#14
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Das seh ich auch so.
Mit einem Auto aus der tiefer, breiter, härter Ecke würde ich das anders sehen. Aber nicht bei einem Serienfahrzeug. Zitat:
Zitat:
Wenn da einem eine Dachpfanne auf den Schädel knallt kann ich auch nicht sagen das er beim laufen den Luftraum überwachen muss.
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning
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#15
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Dann wünsch ich Dir "herzlich Beleid"!
Das würd´´ ich nur noch mit einer guten Rechtschutzversicherung im Rücken durchziehen! Anwalts- und Gerichtskosten gehen nach Streitwert... je nach dem, wie lang der Atem der Gegenseite ist, wirds schnell teurer als der Schaden selbst. Such im Web mal nach den Richtlinien des "Kommunalen Schadensausgleiches"- was da an Formulierungen und Verklausulierungen drinsteht, treibt einem schnell die Zornesröte ins Gesicht! Viel Erfolg.
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....und immer eine handbreit... Kai --------------------------------- Lächle - du kannst sie nicht alle töten |
#16
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Hier mal die Situation im Bild:
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#17
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Nun ja. Das wird interessant. Stadt (Kleinstadt ca 8000 Einwohner) hoch verschuldet Kein ausgeglichener Haushalt Diverse Straßen Instandhaltungsmaßnahmen auf unbestimmte Zeit verschoben Aber es wird ein überflüssiger WoMo Parkplatz für 450.000 € gebaut. Als nächstes werde ich mal die örtliche Presse informieren, in der Presse ein Fass aufmachen. Und richtig froh bin ich das ich einen Geländewagen fahr. Denn solch ein Gefährt braucht man hier mitlerweile.
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning
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#18
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ein Zeuge, der den vorherigen Zustand des Kanaldeckels gesehen hat, wäre nicht verkehrt (vielleicht der Fahrer des parkenden Fahrzeugs, der hat das sicher beim Aussteigen gesehen).
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#19
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Moin,
da kommen Einnerungen auf! Damals, gleich nach der Wende wurde ich durch die Bundeswehr nach Hagenow (MVP) versetzt. Die Strassen waren da ja nicht so dolle, man war jung, die Autos dementsprechend zurecht gemacht (tief und breit). Da waren diese Schäden an der Tagesordnung, leider weiss ich nicht wie die Schadenregulierung ablief, die meisten haben wohl nix bekommen. Wünsche Deinem Vater trotzdem viel Glück, habe jedoch auch wenig Hoffnung. Berichte mal weiter, wie es ausgeht. |
#20
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Ich würde an deiner Stelle folgenden Weg einschlagen:
Als allererstes eine sehr präzise Dokumentation der Unfallstelle machen, mit Zollstockusw. und ganz viele Bilder von weit weg und nah dran. Das Auto reparieren lassen und die VK erst mal zahlen lassen bzw. selber zahlen. Um deinen Rabatt zu erhalten bei der Versicherung nachfragen, welche Rückzahlungsoptionen bestehen. Jetzt kommt der langwierige Teil. Den Klageweg bestreiten. Anders wirst du bzw. dein Vater nicht weiterkommen. Die Kommunen werden immer versuchen, sich rauszureden. Zone 30, §1 StVO, allgemeines Betriebsrisiko usw. Ihr müßt hartnäckig sein und Geduld haben. Zum Thema tiefergelegtes Fahrzeug: Es gibt auch hierzu Urteile, wo die Kommune verloren hat. Zone 30 mit Schwellen. Selbst die müssen so sein, daß sich Manni eben nicht seine Spoiler ruiniert.
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#21
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Ich würde auch sagen, dass die Stadt da ganz klar in der Pflicht ist. Und ich stimme auch denen zu, die behaupten, dass die Durchsetzung des berechtigten Anspruches irgendwo zwischen sehr schwierig und unmöglich ist
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#22
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Nochmal zum Verständniss:
Die Straße war in einem ordnungsmäßigen Zustand. Dein Dad ist da lang gefahren und rings um das Gulli ist dann die Straße abgesackt?? Wäre nicht so ungewöhnlich, wenn dort gepfuscht wurde. Unterspühlung bis zum Bodenbruch. War Polizei vor Ort zur Aufnahme? Wenn es so war wie ich vermute, dann ist die Schuldfrage ganz klar. Ist bloß die Frage was du für Beweise hast. Denn wenn das ganze schon "saniert" wurde siehts doof aus für dich. Kumpel hat sich mal ne Felge zerhauen. Polizei gerufen und nen Tag später stand dann dort nen Warnschild. Tolle Wurst =/ |
#23
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Wenn die Straße um den Kanaldeckel herum abgesackt ist, steht zunächst der Träger der Straßenbaulast in der Pflicht, der auch eine Verkehrssicherungspflicht hat.
Strafrechtlich wäre das nur dann interessant im Hinblick auf den § 315 b StGB, wenn der Mangel und die damit verbundenen Gefahren dem Träger der Straßenbaulast bekannt gewesen wären. Für zivilrechtliche Schadenersatzansprüche ist dagegen strafrechtlich relevantes Verhalten unbedeutsam und nicht Voraussetzung eines Ersatzanspruchs. Beweise durch Bilder und Höhenmessungen sichern und zum Anwalt gehen. Der macht das schon. Hilfreich kann auch eine Bestätigung des Werkstatt sein, dass das Auto nicht tiefergelegt war. Noch ein kleiner Hinweis: Dies ist eine unverbindliche Meinung meinerseits und keine Rechtsberatung. Wer Rechtssicherheit haben will, soll einen Rechtsanwalt befragen, der nach dem Rechtsberatungsgesetz entsprechende Auskünfte geben darf. Gruß Walter |
#24
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ist schon einige zeit her, habe mir an einem aus der fahrbahn ragenden kanaldeckel beim benz die ölwanne aufgerissen.
es waren weder warnschilder noch tempolimit ausgeschrieben. habe auch bei der stadt meinen schaden angegeben und erwartete - war der anname , dass ohne warnschild oder hinweis auf den strassenschaden dieser schaden- sowie die kosten für den feuerwehreinsatz (ausgelaufenes motorenöl) von der versicherung der stadt übernommen werden würde... fehlanzeige - ich blieb sowohl auf den kosten für die ölwanne als auch auf den kosten für die reinigung der strasse sowie den feuerwehreinsatz sitzen. zwei urteile vom gericht. grob die begründung : ich habe nicht nur auf den strassen und fussgänger verkehr zu achten, sondern auch auf die strassenverhältnisse. ist eine strasse schon im vorfeld leicht geschädigt , ist auch mit größeren schäden zu rechnen und - ich muss dementsprechend meine geschwindigkeit den fahrbahnverhältnissen anpassen. anders währe es gewesen, wenn ich auf der autobahn gefahren währe und plötzlich währe dort ein tiefes loch gewesen. aber in ortschaften und auf landstrassen hat man wohl heutzutage mit schäden zu rechnen. laut dem richter hätte man ja aussteigen und die fahrbahn vorher besichtigen können... viel glück in deinem falle - ich denke aber nicht , dass dir irgend einer den schaden ersetzt... |
#25
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mein fall damals. so ähnlich.
richter: wie schnell sind sie gefahren? ich: 30-35kmh richter: wie auch immer. wenns gekracht hat waren sie zu schnell. mhhh darauf kann man nichts erwiedern. rechtstreit verloren. |
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