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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 19.04.2012, 13:09
Benutzerbild von Audiot_8p
Audiot_8p Audiot_8p ist offline
Vice Admiral
 
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Standard Berliner Innenstadt nur noch mit UBI und Funkgerät

Habe ich gerade bekommen:

Pressemitteilung der WSV(Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes – www.wsv.de )

UKW- Sprechfunkpflicht für Sportboote auf der innerstädtischen Spree
Aufgrund von mehreren Großbaustellen auf der innerstädtischen Spree Berlins wird der Bereich von der Mühlendammschleuse bis zur Lessingbrücke für den Sportboot- und Kleinfahrzeugverkehr ohne betriebsbereite UKW-Sprechfunkanlage ab dem 6. April 2012 bis auf Widerruf täglich in der Zeit von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr gesperrt. (Auszug)

SPREEPOINT-KOMMENTAR:
Das bedeutet die Berliner Innenstadt (Regierungsviertel, Museumsinsel, Reichstag…) darf nur noch von Booten mit UKW-Sprechfunkanlage befahren werden. Der Bootsführer muss im Besitz des UBI- Sprechfunkzeugnisses sein.
Alternativ kann man über den Landwehrkanal Richtung Westen fahren. Jedoch muss man dann mit den führerscheinpflichtigen Booten dann über den Teltowkanal zurück. Dies ist kaum an einem Tag zu schaffen.
Außerdem ist mit längeren Wartezeiten an den Schleusen zu rechnen.

Wir überlegen für einen Teil unserer Boote Sprechfunkanlagen anzuschaffen. Hier wäre es für uns interessant zu wissen wer schon ein UBI-Schein hat und wer in der Überlegung ist diese Ausbildung zu machen.
Man kann aufgrund der benannten Bauvorhaben von einer längeren Bauzeit (über 5 Jahre) ausgehen.
Bitte teilen Sie uns kurz per Mail mit ob Sie einen UBI-Schein haben oder diese Ausbildung machen möchten oder machen werden.
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Gruss Gerd
Zeit heilt nicht die Wunden....man gewöhnt sich nur an den Schmerz.....
Wer driftet... braucht kein Kurvenlicht!
Boot polieren aber richtig [URL="http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=149796[/URL]
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  #2  
Alt 19.04.2012, 13:37
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Standard

Das war hier vor kurzem schon mal Thema und hier kann man das Ganze nachlesen.

Gruß Lutz
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  #3  
Alt 19.04.2012, 19:20
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vestus vestus ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von Audiot_8p Beitrag anzeigen
Alternativ kann man über den Landwehrkanal Richtung Westen fahren.
Moin,

der Landwehrkanal war doch bisher für Sportboote gesperrt? Hat sich da was geändert?
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Gruss Vestus
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  #4  
Alt 19.04.2012, 19:54
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Traumtänzer
 
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http://www.boote-forum.de/showthread...=landwehrkanal
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Und auf vorgeschriebnen Bahnen
Zieht die Menge durch die Flur;
Den entrollten Lügenfahnen
Folgen alle. – Schafsnatur!
Johann Wolfgang von Goethe
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  #5  
Alt 19.04.2012, 20:03
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Sperrung Landwehrkanal

Gruß Lutz
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  #6  
Alt 19.04.2012, 20:30
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Standard

Datt is ja ein Ding!

Habe mich letzte Woche gewundert dass mir am Lützowufer (mit Auto) ein SpoBo entgegen kam. Das erste!, und ich fahr da öfter lang. Wenn sich das rumspricht wird die Stern- und Kreisschifffahrt ja ihre helle Freude haben.
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Gruss Vestus
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  #7  
Alt 28.03.2013, 15:29
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Standard Landwehrkanal wieder in beide Richtungen offen

Hallo Berliner und Gäste!
der Landwehrkanal ist entgegen obiger Beiträge wieder komplett in alle Richtungen offen. Dies kam bei Elwis heute.
Die Zeitung hat also gelogen.
Lediglich etwas Tiefgangbeschränkung auf 1,10 m bleibt.
Es gibt also doch noch ein paar gute Nachrichten.
Gruß
Michael
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  #8  
Alt 28.03.2013, 15:41
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Standard

Einspruch Euer Ehren!
Ich verstehe die Meldung http://www.elwis.de/mvc/main.php?mod...B_ID=0616/2013 so, dass die Schleusen wieder in Betrieb sind und der Kanal damit befahrbar.

ABER die folgende Meldung ist m. E. noch in Kraft: http://www.elwis.de/mvc/main.php?mod...B_ID=1259/2010
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Gruss von Haus zu Haus

Klaus

Geändert von Stoertebeker2010 (28.03.2013 um 15:54 Uhr)
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  #9  
Alt 28.03.2013, 15:57
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Einspruch abgewiesen!
da steht eindeutig von km 0 bis km 10,7 (der komplette LWK von Oberbaum bis Spreekreuz) und alle Richtungen und keine Einschränkungen.
Die Schleusenbetriebszeiten sind zusätzliche Informationen.
Gruß
Michael
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  #10  
Alt 28.03.2013, 16:06
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So, und wer schreibt jetzt den Herrn Kaus vom WSA an und bittet ihn um Klärung in dieser "Gerichtsverhandlung "?
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Klaus

Geändert von Stoertebeker2010 (28.03.2013 um 16:17 Uhr)
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  #11  
Alt 28.03.2013, 16:44
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Zitat:
Zitat von Stoertebeker2010 Beitrag anzeigen
So, und wer schreibt jetzt den Herrn Kaus vom WSA an und bittet ihn um Klärung in dieser "Gerichtsverhandlung "?
erledigt! Antwort kann aber wegen der Osterfeiertage sicherlich etwas dauern!
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Klaus
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  #12  
Alt 28.03.2013, 16:52
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Zitat:
Zitat von Stoertebeker2010 Beitrag anzeigen
So, und wer schreibt jetzt den Herrn Kaus vom WSA an und bittet ihn um Klärung in dieser "Gerichtsverhandlung "?
Zitat:
Zitat von Stoertebeker2010 Beitrag anzeigen
erledigt! Antwort kann aber wegen der Osterfeiertage sicherlich etwas dauern!
... ich denke es Bedarf weder einer "Gerichtsverhandlung" noch eines Schreibens an das WSA, sondern nur einen Mausklick auf die Sichifffahrtspolizeiliche Anordnung/Hinweis zu dieser NfB, und dort heißt es "...wird der Landwehrkanal ab dem 29.03.2013 wieder für den Schiffverkehr freigegeben. Die Ober- und die Unterschleuse sind ab dem 29.03.2013 ebenfalls in Betrieb".

Damit ist doch alles gesagt.

Gruß, Ralf
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  #13  
Alt 28.03.2013, 16:56
Neck Neck ist offline
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Genau so wie Ralf seh ich das auch.

Wer lesen kann ist im Vorteil.
Gruß Manfred
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  #14  
Alt 28.03.2013, 18:23
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von Jeveraner Beitrag anzeigen
... ich denke es Bedarf weder einer "Gerichtsverhandlung" noch eines Schreibens an das WSA, sondern nur einen Mausklick auf die Sichifffahrtspolizeiliche Anordnung/Hinweis zu dieser NfB, und dort heißt es "...wird der Landwehrkanal ab dem 29.03.2013 wieder für den Schiffverkehr freigegeben. Die Ober- und die Unterschleuse sind ab dem 29.03.2013 ebenfalls in Betrieb".

Damit ist doch alles gesagt.
Gruß, Ralf
Ja, in bisherigen Umfang.

Solange 100/2010 und 71/2013 nicht widerrufen sind, gelten diese weiterhin mit den Einschränkungen:

Richtungsverkehr,
keine manuell betriebenen Fahrzeuge,
nicht weniger als 3,69 KW,
Höchstgeschwindigkeit 6 km/h,
Abladetiefe < 1,10m.

http://www.elwis.de/mvc/main_notempl...fbid=1259/2010
http://www.elwis.de/mvc/main_notempl...fbid=0615/2013

Oder sehen wir zu Ostern die ersten Windsurfer im Urbanhafen?
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Gruss Vestus
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  #15  
Alt 03.04.2013, 19:28
ChrisCraft ChrisCraft ist offline
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Zitat:
Zitat von Stoertebeker2010 Beitrag anzeigen
erledigt! Antwort kann aber wegen der Osterfeiertage sicherlich etwas dauern!
Und hat Herr Kaus schon geantwortet?

Ich sehe das zwar auch so, das die Antwort wohl negativ ausfällt, aber die Hoffnung stirbt zu letzt.
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Gruß
Christoph
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  #16  
Alt 03.04.2013, 21:39
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Standard AW: Berliner Innenstadt nur noch mit UBI und Funkgerät

Nein, bis jetzt noch keine Antwort! Evtl. ist er ja noch im Urlaub.

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Klaus
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  #17  
Alt 08.04.2013, 10:03
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Hallo zusammen!

Heute um 09:31 Uhr habe ich die folgende Antwort zu meiner Anfrage beim WSA bekommen:
Sehr geehrter Herr "Stoertebeker2010" ,

Herzlichen Dank für Ihre Mail.

Die Einbahnstrassenregelung im Landwehrkanal wird auch in Zukunft weiterhin bestehen bleiben.
Eine Aufhebung dieser Regelung ist derzeit nicht zu erwarten.
Die entsprechende Schifffahrtspolizeiliche Anordnung 100/2010 läuft in diesem Jahr aus und wird um weitere 3 Jahre verlängert.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Dipl. Ing. (FH)
Schiffsbetriebstechnik
Mike Kaus
- Schifffahrtsbüro -
Telefon +49entfernt
Telefax +49entfernt
Mobil +49entfernt
mailto: entfernt

Wasser-und Schifffahrtsamt Berlin
Mehringdamm 129
10965 Berlin
www.wsa-b.de


hth
__________________
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Klaus

Geändert von Stoertebeker2010 (08.04.2013 um 12:53 Uhr) Grund: Rat von Superpapa: pers. Daten entfernt; Rechtschreibfehler berichtigt
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  #18  
Alt 08.04.2013, 11:05
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Da wär ich echt nicht drauf gekommen, dass "keine Einschränkungen" und "alle Richtungen" doch Einschränkung in eine Richtung bedeutet.
Siehe Elwis-Meldung 0616/2013
Gruß
Michael
PS: @Störtebecker: Nimm bitte die persönl. Daten und Mailaddi raus
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  #19  
Alt 08.04.2013, 11:38
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Nun ja, manuell und bis 3,69kW stimmt das ja auch

Allerdings kann ich nicht erkennen , dass die 100/2010 dieses Jahr ausläuft

Gruß Lutz
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  #20  
Alt 08.04.2013, 21:46
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Hallo,
Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Nun ja, manuell und bis 3,69kW stimmt das ja auch

Allerdings kann ich nicht erkennen , dass die 100/2010 dieses Jahr ausläuft

Gruß Lutz
"Anordnungen vorübergehender Art" nach §1.22 BinSchStrO haben eine maximale Gültigkeit von drei Jahren. Steht auch unter 1.22 Nr.3.

Bis dann

Dominic
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  #21  
Alt 08.04.2013, 22:14
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Wieder was gelernt dank

Gruß Lutz.
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  #22  
Alt 09.04.2013, 18:07
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Nun ja, manuell und bis 3,69kW stimmt das ja auch

Allerdings kann ich nicht erkennen , dass die 100/2010 dieses Jahr ausläuft

Gruß Lutz
Ist da die nächste Ungereimtheit?
Die Innenstadtspree darf ab 5 PS und generell nur mit Führerschein befahren werden.
Die Ausweichstrecke in Bergfahrt kann nur bis 5 PS benutzt werden. Der führerscheinlose 15-PS-Käptn darf also über Wannsee-Teltow fahren.
Irgendwie ist das schwer nachvollziehbar. Da weiß die rechte Hand nichts von der linken und mitdenken geht gleich garnicht! Wenn die wenigstens eine technisch sinnvollere Breitenbegrenzung gemacht hätten - die Antriebsart/Leistung hat doch nichts mit den Landwehrkanalproblemen zu tun!
Vielleicht fällt irgendwann doch Hirn vom Himmel und der Landwehrkanal wird wieder richtig schiffbar gemacht oder die 5PS-Führerscheinpflicht entfällt?
Ist damit jetzt die neue Geschäftsidee als Sportboot-Ersatz-Innenstadtüberführungs-Kapitän geboren? (Schade - ist eher eine Sturzgeburt)

Wobei mir ohnehin nicht klar ist, wie ich auf die Idee kommen soll, dass die schiffahrtspolizeiliche Anordnung 100/2010 noch aktuell sein könnte, wenn die spätere Nachricht 616/2013 darauf keinen Bezug nimmt. Wie sucht man soetwas? Alle durchkramen(wie?) und unaufgehobene finden? Da bekommt das Wort Urlaubsvorbereitung einen ganz neuen Klang.

Selbst wenn man auf der Seite Nachrichten für die Binnenschiffahrt sich den Landwehrkanal aussucht, kommt die schiffahrtspolizeiliche Anordnung 100/2010 nicht. Irgendwie ist da die Suchfunktion wegen der Nichtanzeige schiffahrtspolizeilicher Anordnungen wertlos. Es wird nur auf den schiffahrtspolizeilichen Hinweis 70/2013 innerhalb der Nachricht 616/2013 hingewiesen. In der Nachricht 1259/2010 ist ein Hinweis auf 100/2010 drinne - da muss man wirklich alles, auch die Historie, einzeln durchkramen...... Bloß nicht in der Übersichtsseite irgendwelche Sperrungen, Einschränkungen, Anordnungen anhaken - dann kommt garnichts!
Ich verstehe das nicht.....
Gruß
Michael
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  #23  
Alt 29.05.2013, 10:44
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Tja,
was hat nun die heutige Aufhebung der Nachricht 1259/2010 zu bedeuten?
Landwehrkanal uneingeschränkt frei?
Geschwindigkeitsbegrenzung 6 km/h aufgehoben?
Abladetiefe aufgehoben?
Einbahnstraßenregelung aufgehoben?
Ich hab die Leute vom WSA mal sicherheitshalber angemailt.
Gruß
Michael
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  #24  
Alt 29.05.2013, 11:04
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Ich denke, dass das mit der grundsätzlichen Regelung zusammen hängt, dass solche Anordnungen nur max. 3 Jahre Gültigkeit haben. Vermutliche kommt jetzt eine neue NfB mit dem selben Inhalt und wieder &quot;unbefristet&quot;, d. h. 3 Jahre gültig. ( http://www.boote-forum.de/showpost.p...6&postcount=20 )
__________________
Gruss von Haus zu Haus

Klaus
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  #25  
Alt 29.05.2013, 11:52
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Ja, es stimmt offenbar: die Nachricht 100/2010 ist aufgehoben.
Es gibt eine neue Nachricht: 1082/2012 mit der schifffahrtspolizeilichen Anordnung 115/2013 - Ratet mal, was darin steht....
Zitat:
Aufgrund umfangreicher Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen gelten die mit der Schifffahrtspolizeilichen Anordnung Nr. 100/ 2010 am 24.06.2010 bekanntgegebenen und nachfolgend aufgeführten Befahrungsregelungen für den Landwehrkanal bis auf Widerruf weiter:
1.
Das Befahren des Landwehrkanals in der Bergfahrt ist untersagt (Fahrt von der Unterschleuse Richtung Oberschleuse). Ein Befahren des Landwehrkanals von km 10,73 bis km 0,0 ist nur in der Talfahrt möglich, "Richtungsverkehr.
Ausgenommen von dieser Regelung sind manuell betriebene Fahrzeuge und Fahrzeuge mit einer Antriebsleistung von weniger als 3,69 kW.
Der Einfahrtsbereich in den Landwehrkanal bei km 0,0 ist an beiden Ufern mit den
Schifffahrtszeichen A1 und Zusatztafel gemäß Anlage 7 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung(BinSchStrO) gekennzeichnet. Zusätzlich sind Hinweistafeln am Spreekreuz und im Bereich der Oberschleuse angebracht.
2.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt 6 km/h.
Es bleibt also wie gehabt.
Gruß
Michael
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