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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Deutschen TÜV im Ausland, hat das schon mal jemand gemacht?
Der Titel sagt eigentlich schon alles.
In meinem Fall geht es um abgelaufenen Tüv beim Trailer in Österreich. |
#2
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Meines Wissens kannst du mit einem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug oder Hänger auch nur in Deutschland TÜV machen.
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#3
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Mir wurde gestern etwas anderes gesagt und deshalb frage ich hier.
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#4
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Wir hatten ähnliches in Dänemark gehabt, der Trailes eines Bekannten - der TÜV 2 Jahre abgelaufen.
Das Boot stand am Dauercampingplatz- als er den Campingplatz aufgab, wollte er das Boot auf Trailer nach D überführen. Wurde promt angehalten. Ergebniss ausser der Strafe : TÜV gibt es nur Landesinternenb- sprich , das Fahrzeug muss in dem Fall in DK zugelassen sein. Ansonsten gibt es nür die Möglichkeit mit einer Überführungsnummer direkt über die Grenze und bei der nächsten TÜV Station Tüv gemacht.. So musste er es auch machen. Gruß
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#5
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Hallo Wolf.
Hier in Ungarn war es bis vor einigen Jahren, ich meine etwa 2 Jahren möglich seinen deutschen TÜV zu erneuern. Dies hatte jedoch ein abruptes Ende als zu viele deutsche Bürger die Handlungsweise des TÜV Prüfers hinterfragt haben. Am Ende bestand diese Möglichkeit nicht mehr und wurde auch von Seiten des TÜV Deutschland ausgeschlossen. Gruß Frank |
#6
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Frank, hast du eine Ahnung was passiert, wenn ich in Ungarn mit deutschem Trailer ohne Tüv aufgehalten werde?
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#7
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Es besteht eine geringe Erfolgsaussicht den TÜV im Ausland zu erledigen: Fast alle deutschen TÜV (-Rheinland, -Nord usw.) haben Niederlassungen im Ausland. Dahin pendeln schon einmal die "amtlich anerkannten Sachverständigen" und die verdienen sich gerne mal einige Euro. Aber offiziell geht das nicht. Bei der Zulassungsstelle eine Vorführbescheinigung beantragen, dann kann man straffrei mindestens bis zur ersten deutschen Station fahren.
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Andreas
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#8
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In der Regel passiert nichts, denn im Ausland gelten die Zulassungsvorschriften des Heimatlandes und die StVZO ist in Ungarn nicht so bekannt. Falls ein aussergewöhnlich gut informierter Polizist etwas bemerken und bemängeln sollte geht es eben mit der Vorführbescheinigung aus Deutschland weiter. Versicherungsschutz besteht auch trotz abgelaufenem TÜV. Ein Unfall wird in der Regel vom Fahrer verursacht und nicht durch die Technik des Hängers.
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Andreas
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#9
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ich meine es steht sogar auf de adac webseite.
tüv kannst du nur in deutschland machen. man sollte sich vor ort ( ausland) bescheinigen lassen, das das fahrzeug in verkehrstauglichem zustand ist. ausserdem einen termin mit der dichtligensten tüvstation in deutschland machen. dort musst du auf direktem wege hinn. diese sonderregelung besteht extra für menschen mit wohnwagen und bootstrailern da diese wegen längerem auslandsaufenthalt benachteiligt werden würden. stand auch mal in der zeitung. ausserdem gibt es ein Tüv internes rundschreiben das in solchen fällen nicht zurückdatiert werden soll. hatte es selber mal ausgedruckt vor ein paar jahren. nach langem diskutieren und vorlegen des schreibens wurde dann bei mir auch nicht zurückdatiert. Geändert von Leafde (02.05.2012 um 21:10 Uhr) |
#10
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Hallo Wolf, der Titel sagt leider nicht alles, denn es geht um D Tuev in Oesterreich.
Da kenne ich mich leider nicht aus, weiss aber dafuer, dass du in Spanien sehr wohl einen deutschen Tuev machen kannst, allerdings kenne ich die genauen Bestimmungen nicht mehr. Ich erinnere mich duester an sowas wie "Tuev darf nicht abgelaufen sein", "geht immer nur einmal im Ausland, dannach einmal im Heimatland, dannach wieder Ausland ...". Am besten du schreibst einige unserer oesterreichischen Kollegen mal direkt an. Viel Glueck, Dressi
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#11
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Hallo Wolf,
da hier in Ungarn mittlerweile eine ganze Reihe von Ausländern in Ungarn lebt würde ich nicht zwingend davon ausgehen das der Informationsstand so schlecht ist. In der Nähe des Balatons sind zur Sommerzeit sogar auch deutsche Polizisten vor Ort. Ich bin mir aber auch nicht schlüssig ob ich nun Bedenken hätte. Ich glaube ich würde es wagen. Aber wie wäre es wenn Duden Trailer auf einem Hänger zu dem Punkt verbringst, an dem Du Dein Boot aufnehmen möchtest und dann mit dem vereinbarten Termin in Richtung Deutschland zurück bringst? Könnte doch gehen, oder? Gruß Frank |
#12
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Zitat:
für Spanien kann ich das bestätigen , Schwiegervater wohnt schon einige Jahre in Spanien und hat sein Fahrzeug immer noch in Deutschland angemeldet , bekommt aber in Spanien seinen Tüv , aber den spanischen . Und das noch nicht mal schwarz , sondern ganz offiziell. In Spanien bekommt er da eine Bescheinigung die dann auch in Spanien anerkannt wird , aber wenn er mit dem Fahrzeug nach Deutschland fahren würde müsste er in D erneut zum TÜV. Gruß Udo |
#13
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Zitat:
bevor ich das mache, hole ich mir lieber das Papier (Vorführbescheinigung) um den Trailer legal nach D zu bringen und mache in Passau Tüv. Da ich ihn selbst nur ohne Boot ziehen darf, lege ich dann das Boot für die Zeit einfach ins Wasser. In meinem Hafen ist kranen und mal ein paar Tage an einen freien Platz legen billig und problemlos. Die Strecke Liegeplatz Passau ist deutlich kleiner als die anderen und in Passau hab ich Freunde die ihn zur Prüfung bringen würden. Ich kann ja z.Zt. nur am Wochenende ... Außerdem hätte ich danach ja wieder das Problem Tüvlos zu sein. Heute hab ich einiges angeleiert, die Ergebnisse bekomme ich übermorgen. |
#14
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Zitat:
welchen Unterschied siehst du zwischen "D Tüv" und "Deutschem Tüv"? |
#15
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Zitat:
Und der deutsche TÜV in Spanien ist nur das Geschäft einzelner Mitarbeiter der TÜV-Filiale. Normal geht das nicht und TÜV ist kein Freibrief für dauerhaften Aufenthalt im Ausland.
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Andreas |
#16
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@ andreas: Stimmt, ist in Österreich gerade ein ganz heisses Thema, da macht das Finanzamt richtiggehen Jagd auf nicht umgemeldete Fahrzeuge, ich hatte schon die Ehre nachweisen zu müssen, dass ich den Mittelpunkt meiner Lebensinteressen nicht in AT habe und meine Fahrzeuge nie länger als 14 Tage ununterbrochen in AT betreibe.
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#17
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Habe jetzt mit dem Tüv und der Zulassungsstelle telefoniert.
Es gibt definitiv keine legale Möglichkeit, für ein in D zugelassenes Fahrzeug im Ausland TÜV zu bekommen. Die gibt es nicht mehr. Ich soll mich in Ö erkundigen, wie und ob es geht, legal durch Ö zu kommen, von unserer Zulassungsstelle gibt es keine Möglichkeit. |
#18
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Zitat:
wir haben uns wohl wieder mal verpasst zum (bei uns) langen und schönen Wochenende. (Wir waren ordnungsgemäß auf der Donau unterwegs ... ) Zur Sache: Was in H passiert, wenn bei einem D-Trailer der TÜV abgelaufen ist, weiß ich nicht. Aber wenn bei einem Ö-Trailer das Ö "Pickerl" (= wie dt. TÜV) abgelaufen ist, weiß ich aus eigener Erfahrung gut, was in H passieren kann: Die H Rennleitung nimmt das Kennzeichen in Verwahrung, weiterfahren ausgeschlossen. Bis zur Grenze waren es 2 oder 3 km. Mit einem (kurzfristig aus Hainburg geholten) Probekennzeichen wollten sie mich auch nicht zurückfahren lassen, weil dieses (was ja richtig ist) nur in Ö versichert ist und im Ausland nicht gilt. Ich musste dann nochmals nach Hainburg und habe einen PKW-Trailer geholt und den Bootstrailer huckepack genommen. Gott sei dank war nur die Zille am Trailer (knapp 300 kg). Unkostenbeitrag an die H-Rennleitung: 220 EUR Hänger ausborgen in Hainburg: 50 EUR und ein Bier.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#19
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Zitat:
vielleicht klappt es ja in 2 Wochen. Ich rufe einfach wieder an sobald ich österreichisches Netz habe. |
#20
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Zitat:
Wenn Zulassungsstelle keinen Lösungsvorschlag mit Vorführbescheinigung hatte vom TÜV, notfalls von deutscher Werkstatt mit Hauptuntersuchungsgeschäft bzw. einem zugelassenen freien amtlich anerkannten Sachverstädigen einen schriftlich bestätigten Termin holen. Dann kannst Du im Falle einer Kontrolle an oder hinter der Grenze nachweisen das der Trailer wieder in den Geltungsbereich der StVZO kommt und die fehlende Hauptuntersuchung unmittelbar bevorsteht. Zusätzliche Glaubhauftmachung der langen Standzeit im Ausland und dortige Sicherheitsprüfung durch Werkstatt bringt garantiert keine Verurteilung in Deutschland.
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Andreas |
#21
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Hallo Wolf,
Legal durch Österreich kommst du mit einem deutschem "Kurzzeitkennzeichen". Gilt 5 Tage, kostet 75 €, Haftpflichtversicherung für ganz Europa, TÜV nicht notwendig. Grüße Ernst |
#22
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Wollte nur mal Rückmeldung geben.
Ein guter Freund hat den Trailer auf einen Hänger geladen, ihn nach Deutschland gefahren und den TÜV machen lassen. |
#23
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Zitat:
Sorry das ist nicht richtig! Wenn das Fahrzeug/Trailer schon ein deutsches Kennzeichen hat und zugelassen ist darf es nicht mit Kurzzeitkennzeichen bewegt werden.
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Gruß Harry ....... Dummheit kennt keine Grenzen.... ....aber verdammt viele Menschen!! |
#24
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Ich verstehe das Problem nicht so richtig?
Ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug darf im Ausland auch bewegt werden, wenn die HU abgelaufen ist - eben weil es keine Möglichkeit gibt, sie im Ausland verlängern zu lassen. Sicherlich immer eine gute Idee ist es, alle zwei Jahre eine technische Überprüfung beim lokalen technischen Dienst (in GR bspw. auch der TÜV) durchführen zu lassen - diese ersetzt jedoch nicht die deutsche HU und führt insbesondere nicht zu einer neuen 2-Jahres-Frist. Kommt das Fahrzeug zurück nach Deutschland, muss es auf direktem Weg und unverzüglich die HU nachholen. Insofern bin ich überrascht, dass Wotans Bekannter ein Bußgeld kassiert hat - von wem, den Dänen oder den Deutschen? Die Dänen hätten m.E. keine Grundlage dafür gehabt. Mein Dad ist in Griechenland regelmäßig dort zum TÜV (ist in Griechenland tatsächlich der deutsche TÜV Süd), aber hat natürlich keine deutsche HU-Plakette bekommen. Inzwischen hat das Auto eine griechische Zulassung.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#25
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[QUOTE=Seestern;2668993]Ich verstehe das Problem nicht so richtig?
Ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug darf im Ausland auch bewegt werden, wenn die HU abgelaufen ist - eben weil es keine Möglichkeit gibt, sie im Ausland verlängern zu lassen. Sicherlich immer eine gute Idee ist es, alle zwei Jahre eine technische Überprüfung beim lokalen technischen Dienst (in GR bspw. auch der TÜV) durchführen zu lassen - diese ersetzt jedoch nicht die deutsche HU und führt insbesondere nicht zu einer neuen 2-Jahres-Frist. Kommt das Fahrzeug zurück nach Deutschland, muss es auf direktem Weg und unverzüglich die HU nachholen. Insofern bin ich überrascht, dass Wotans Bekannter ein Bußgeld kassiert hat - von wem, den Dänen oder den Deutschen? Die Dänen hätten m.E. keine Grundlage dafür gehabt. Scheinbar gibt es eine Übereinkunft mit Dänemark, dass bei abgelaufenem TÜV ein Busgeld verhängt werden kann. wenn du schon mal in DK auf Campingplätzen warst , wo abgemel. (deutsche ) Wohnwagen stehen, siehst du , dass sehr viele ein Schildchen ähnlich eines deutschen Mofa-Versich. Kennzeichen tragen. Das ist etwa so etwas wie ein dän. TÜV--(so wurde mir das erklärt) Mit dem Schildchen darf dann auch der Wohnwagen ins Winterquartier gebracht werden. Für dauerhaft dort stehende (ausländische ) Trailer gilt das Gleiche . Du hast allso die Möglichkeit in dem Land ohne deutschen Tüv dein Trailer oder Wohnwagen (abgemeldet oder zugelassen !) kurze Strecken zu bewegen. Nimmst du diesen "Finger der Hand" nicht an, kann das schon passieren, dass du ein Busgeld bekommst. Auch - und das ist schon des Öfteren passiert, kann dir die Einreise in ein Land verweigert werden, wenn dein Fahrzeug nur noch einen Monat TÜV hat ! Passierte an der Dän. Grenze ( Rodby) einem Kumpel mit seinem Motorrad- passierte mir im letzten Jahr mit dem Wohnwagen. (Habe den TÜV-Termin verpennt ) -zurück nach Flensburg, schnell zum TÜV - dann gings weiter...(Hatte keine Mängel) Jedes Land hat seine eigenen Gesetze- aber - auch die Gesetze des Herkunftslandes spielen eine Rolle ! Z.B. brauchst du als DÄNE oder Skandinavier in Dänemark keinen Bootsführerschein.(Für z.B. Angelboote mit 20/30 PS) Überall kannst du die Boote chartern und keiner fragt danach....Passiert was oder du kommst in eine Fischereikontrolle - und hast als Deutscher keinen Führerschein, bist du reif. 10 Tsd Kronen Strafe - Weil du eben für ein Boot (bisher) über 5 PS Motorleist. in Deutschland einen Schein brauchst... Ähnlich ist es , wenn ein Däne mit einem getunten Wagen in Deutschland rum fährt- das mag in Dänemark legal sein, wenn es nicht der STvo entspricht , wird entweder der Wagen still gelegt oder -zurück nach DK- (Tieferlegen, getönte Scheiben und Leuchten, zu starke Birnen und zu laut.....) So sind die Länder eben-- wo sie was kassieren können tun sie es - und bei uns ist nicht anders. |
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