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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 15.04.2013, 20:34
Ribspeed Ribspeed ist offline
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Standard Wichtig - Betrug

Moin Jungs,
Wer kennt das nicht, man will ein Auto kaufen, gebraucht, wie weiß man nun ob die km geschummelt sind?!
Ich habe vor 2 Monaten ein Auto verkauft an Herrn x für 7000 e
Auto hatte 345000 km gelaufen, einige Mängel etc!
Herr x bietet eben dieses Auto nun für 11000€ an mit, ratet mal?! , 130000 km gelaufen. Fehler sind noch sie selben. Was kann man nun gegen das Schwein unternehmen?
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  #2  
Alt 15.04.2013, 20:38
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45meilen 45meilen ist offline
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Zitat:
Zitat von Ribspeed Beitrag anzeigen
Moin Jungs,
Wer kennt das nicht, man will ein Auto kaufen, gebraucht, wie weiß man nun ob die km geschummelt sind?!
Ich habe vor 2 Monaten ein Auto verkauft an Herrn x für 7000 e
Auto hatte 345000 km gelaufen, einige Mängel etc!
Herr x bietet eben dieses Auto nun für 11000€ an mit, ratet mal?! , 130000 km gelaufen. Fehler sind noch sie selben. Was kann man nun gegen das Schwein unternehmen?


Polizei mit fundierten Unterlagen und den Ausdrucken aufsuchen
Die interessiert so etwas doch generell
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Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #3  
Alt 15.04.2013, 20:39
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Anzeigen, du hast ja die Beweise.( Kaufvertrag )
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Gruß Torsten

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  #4  
Alt 15.04.2013, 20:43
Ribspeed Ribspeed ist offline
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Probleme die ich sehe sind:
Gehe ich zur Polizei bzgl Anzeige etc, könnte er den km Stand ja evt wieder hoch setzen und behaupten er hat sich nur vertippt?! Evt ersteinmal zur Beweislast Bild vom Stand schicken lassen?
Kaufvertrag ist da mit den original 345000, außerdem bei der Versicherung so angegeben.
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  #5  
Alt 15.04.2013, 20:44
ferenc ferenc ist offline
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Zitat:
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Moin Jungs,
Wer kennt das nicht, man will ein Auto kaufen, gebraucht, wie weiß man nun ob die km geschummelt sind?!
Ich habe vor 2 Monaten ein Auto verkauft an Herrn x für 7000 e
Auto hatte 345000 km gelaufen, einige Mängel etc!
Herr x bietet eben dieses Auto nun für 11000€ an mit, ratet mal?! , 130000 km gelaufen. Fehler sind noch sie selben. Was kann man nun gegen das Schwein unternehmen?
Ich finde gut das Du etwas unternehmen willst.

Ich würde auch Anzeige erstatten.

Frank
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  #6  
Alt 15.04.2013, 20:45
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Na die Polizei wird sich ja anschauen was auf dem Tacho steht und dann isser reif.
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  #7  
Alt 15.04.2013, 20:53
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Weiß nicht in welchem Bundesland der Täter (Mister X) ansässig ist. In den Landeskriminal- sowie Landespolizeiämtern / Präsidien gibt es Fachabteilungen für diese Betrugsdelikte im KFZ-Handelsmilieu.

Im Zuge der Ermittlungen wird der Händler besucht werden. Die Polizisten werden sich das Auto zeigen lassen. Und dann geht es seinen Lauf...

W

PS: Anzeige immer persönlich bei der nächsten Polizeiinspektion.
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  #8  
Alt 15.04.2013, 20:56
Water Water ist offline
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Wenn man es genau nimmt, ist das zur Zeit ein versuchter Betrug. Alle Vorbereitungshandlungen sind abgeschlossen.

Drucke Dir das Angebot aus, schreibe ein paar Zeilen dazu und schicke das Schreiben an zuständige Staatsanwaltschaft für Deinen Heimatort.

Die Staatanwaltschaft registriert den Vorgang, gibt ihm ein Aktenzeichen, macht einen roten Aktendeckel drum und verfügt, dass die zuständige Polizeibehörde die Ermittlungen aufzunehmen hat.

Das Verfahren läuft praktisch von alleine wenn es angestoßen ist.

Gruß Walter

Geändert von Water (15.04.2013 um 21:06 Uhr)
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  #9  
Alt 15.04.2013, 21:11
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Wenn man es ganz genau nimmt, ist es erst mal ein Verstoß nach § 22b StVG


§ 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,

2.die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder

3.eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches entsprechend.

(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden.


Gruß Warmduscher

Geändert von Warmduscher (16.04.2013 um 12:35 Uhr)
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  #10  
Alt 15.04.2013, 21:12
Ribspeed Ribspeed ist offline
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Sehr gute Tips, danke.
Inserat ist nun ausgedruckt und geht samt Stellungnahme Morgen an die zuständige Behörde
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  #11  
Alt 15.04.2013, 21:16
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Kann man jemanden anzeigen, wenn man selbst nicht der Geschädigte ist?
Bislang laufen Vorbereitungen zu einem Betrugsversuch. Darauf kann man
selbstverständlich die Ordnungsbehörden hinweisen.
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Akki

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  #12  
Alt 15.04.2013, 21:18
Water Water ist offline
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Das Ganze ist aber ein Betrugstatbestand, der nach herrschender Meinung auch so gesehen wird. Da geht es schlicht um einen Strafrahmen von bis zu -5- Jahren oder entsprechende Geldstrafe nach Tagessätzen bemessen.

Gruß Walter
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  #13  
Alt 15.04.2013, 21:18
ferenc ferenc ist offline
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Kann man jemanden anzeigen, wenn man selbst nicht der Geschädigte ist?
Bislang laufen Vorbereitungen zu einem Betrugsversuch. Darauf kann man
selbstverständlich die Ordnungsbehörden hinweisen.
Natürlich kannst DU jemanden Anzeigen wenn Du nicht betroffen bist nur um Klagen zu können musst Du involviert sein.

Frank
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  #14  
Alt 15.04.2013, 21:24
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Akki Akki ist offline
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Zitat:
Zitat von ferenc Beitrag anzeigen
Natürlich kannst DU jemanden Anzeigen wenn Du nicht betroffen bist nur um Klagen zu können musst Du involviert sein.

Frank
Ja sorry, um die Klage ging es mir.
Klar... ich kann auch meinen Nachbarn anzeigen,
wenn er seine Frau schlägt...
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Akki

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  #15  
Alt 15.04.2013, 21:27
Water Water ist offline
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Kann man jemanden anzeigen, wenn man selbst nicht der Geschädigte ist?
Bislang laufen Vorbereitungen zu einem Betrugsversuch. Darauf kann man
selbstverständlich die Ordnungsbehörden hinweisen.
Hallo Akki,

es handelt sich hier nicht um ein Antragsdelikt, welches die rechtswirksame Stellung eines Strafantrag durch einen Antragsberechtigten erfordert.

Es handelt sich hier um ein Offizialdelikt, welches von Amts wegen verfolgt werden muss. Die Behörden, sowohl Staatsanwaltschaft, wie auch Polizei, haben einen Verfolgungszwang. Es reicht der Hinweis eines Außenstehenden, der selbst von der Betrugshandlung nicht betroffen wäre.

Letztlich hat die Staatsanwaltschaft, der die rechtliche Würdigung des Vorgangs zusteht, die Möglichkeit, ein Verfahren einstellen, wenn keine Aussicht auf Erfolg besteht, den Tatnachweis so zu führen, dass es zu einer Anklage und zu einer Verurteilung reicht.

Die Möglichkeiten einer Einstellung sind vielfältig, sollten hier aber nicht geboten sein.

Gruß Walter
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  #16  
Alt 15.04.2013, 21:28
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Kann man jemanden anzeigen, wenn man selbst nicht der Geschädigte ist?
Bislang laufen Vorbereitungen zu einem Betrugsversuch. Darauf kann man
selbstverständlich die Ordnungsbehörden hinweisen.

Du und ich können jeden Menschen dieser Welt anzeigen

Bedauerlicherweise ist der Angezeigte sofort in der defensive
Ist mir mal passiert als mich irgendson Opa angezeigt hat, als ich durch ne Pfütze fuhr und er der Meinung war ich war zu schnell
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Gruß 45meilen

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  #17  
Alt 15.04.2013, 21:36
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Mich interessiert momentan viel mehr, wo das Auto zu besichtigen ist...
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Akki

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  #18  
Alt 15.04.2013, 21:38
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Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
Ist mir mal passiert als mich irgendson Opa angezeigt hat, als ich durch ne Pfütze fuhr und er der Meinung war ich war zu schnell
Naja, vielleicht war der Opa im Pfützenschutzverein und machte sich Sorgen um die Wasserlache als Biotop...

W
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  #19  
Alt 16.04.2013, 10:03
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Kumpel mit Kaufinteressse hinschicken, Vertrag und ganz kleine Anzahlung machen, Rest bei Übergabe nächste Woche.

Wenn im Vertrag dann 130000 km stehen, haste den so was bei den Eiern....

Gruß

Klaus
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Geändert von TravePirat (16.04.2013 um 10:07 Uhr) Grund: Tippfehler
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Alt 16.04.2013, 10:12
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Ihr seid ja wieder super drauf hier...

Wenn der "Betrüger" überhaupt in die Verlegenheit kommt, sich zu äußern, wird er behaupten, das Fahrzeug schon mit dieser km-Leistung erhalten zu haben. Ferner wird er behaupten, dass in dem Kaufvertrag auf Wunsch des ursprünglichen Verkäufers eine andere km-Leistung und ein anderer Betrag eingetragen wurde.
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Micha


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  #21  
Alt 16.04.2013, 10:18
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Ihr seid ja wieder super drauf hier...

Wenn der "Betrüger" überhaupt in die Verlegenheit kommt, sich zu äußern, wird er behaupten, das Fahrzeug schon mit dieser km-Leistung erhalten zu haben. Ferner wird er behaupten, dass in dem Kaufvertrag auf Wunsch des ursprünglichen Verkäufers eine andere km-Leistung und ein anderer Betrag eingetragen wurde.
die Km Leistung kann man auch intern auslesen die dort nicht veränderbar ist. Dadurch kann man schon die tatsächliche Kilometerleistung nachweisen.
wenn diese der im Kaufvertrag entspricht kommt der Verkäufer ganz arg in erklärungsnöte.

Außerdem kann ein Gutachter aufgrund des Verschleißes schon feststellen ob ein Auto 130 000 km drauf hat oder 345 000 km
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Lies mal richtig, was ich schrieb.
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  #23  
Alt 16.04.2013, 10:23
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na ja, so einfach isses wieder auch nicht.
Zum einen denke ich an die arme Sau,die das Auto kauft, und dem in nen paar Wochen der Motor verreckt...
Zum anderen "verstecken" die Autohersteller heute in diversen anderen Steuergeräten die Km-Leistung, und die Vertragswerkstatt hat die Möglichkeit, alle Steuergerätedaten online ans Werk zu senden, die den richtigen KM-Stand auslesen können.
Und die Jungs von der ermittelnden Zunft sind schon etwas Humorlos, wenn es um gefakte Km-Stände geht.
Gruß aus der heide, Dirk
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  #24  
Alt 16.04.2013, 10:26
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Lies mal richtig, was ich schrieb.

wenn er das Auto mit 130000 km gekauft hätte und im Kaufvertrag auf wunsch des Käufers 345000 km eingetragen hat wär er ja schön blöd, da er selbst als Autohändler darauf kommen müsste das die angezeigten km nicht mit den tatsächlichen km übereinstimmt.
Dann kann auch der Händelr den internen Chip mit den tatsächlichen Km auslesen.
Er wird in dann sicher nicht mit den falschen Kilometern weirterverkaufen da dies wissentlich geschieht und auch wieder betrug ist. auch wenn er nicht selbst den km Stand manipuliert hat.

Also wird deine Ausrede nie ziehen.
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Alt 16.04.2013, 10:52
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TravePirat TravePirat ist offline
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Ihr seid ja wieder super drauf hier...

Wenn der "Betrüger" überhaupt in die Verlegenheit kommt, sich zu äußern, wird er behaupten, das Fahrzeug schon mit dieser km-Leistung erhalten zu haben. Ferner wird er behaupten, dass in dem Kaufvertrag auf Wunsch des ursprünglichen Verkäufers eine andere km-Leistung und ein anderer Betrag eingetragen wurde.
Also, ich würde mich in Rechtsfragen nie nich mit Dir streiten.

Aber wenn ich zur Polizei gehe und zwei Verträge vorlege, in denen das gleiche Auto einmal mit 345tkm angekauft und dann mit 130tkm weiterverkauft wird - und dann evtl. der echte km-Stand noch irgendwie auslesbar ist - na ja. Das Gestammel des Verkäufers würd ich dann sehr gern hören.

Gruß

Klaus
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