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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#1
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Hallo allerseits!
Als ich mein Boot kaufte war eine Dieselheizung eingebaut. Mein Boot hatte zu diesem Zeitpunkt noch einen AB der inzwischen auf Innenborder Benzin umgerüstet ist. Die Dieselheizung habe ich auf Grund des Alters entsorgt. Letzte Woche wollte ich eine Benzinheizung (Eberspächer) im eBay ersteigern. Während der Auktionszeit rief ich einen Fachhandel an um zu erfahren wie weit ich mitgehen kann. Bei diesem Gespräch wurde mir gesagt, daß eine Benzinheizung in einem Boot mit Benzinmotor lt. Gesetz vom Fachhandel nicht eingebaut werden darf. Eine Dieselheizung gleichwohl. Da ich auch Gas an Bord habe wurde mir gesagt, daß ein Einbau einer Gasheizung statthaft sei. Jetzt muß ich sagen, daß ich am gesunden Menschenverstand zweifle. Es will mir der Sinn einfach nicht einleuchten. Gas und Benzin, wenn kracht dann auch mit Diesel oder nicht? Was sagt Ihr dazu? Hätte doch gern eine plausible Erklärung, damit ich meine Zweifel ausräumen kann. Gruß Amigo |
#2
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Das wurde mir auch schon mal gesagt, daß eine Standheizung nicht eingebaut werden dürfte. Hab dann hier mal nachgefragt. Schau mal hier:
http://www.boote-forum.com/phpBB2/vi...t=standheizung |
#3
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Bodo,
frag mal bei Eberspächer. Die bieten Benzin- Luft- und Wasserheizungen für Boote an.
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Charly |
#4
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![]() Zitat:
Darf man oder nicht? Don P |
#5
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Werden die dann mit Luft oder Wasser betrieben?
![]() ![]() Sorry, den Spruch mußte ich loslassen. Das ist echt mißverständlich geschrieben. ![]() |
#6
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@ don
Stimmt, aber der Barracuda scheint sich auszukennen. Vielleicht schreibt er noch was. Und der Hinweis, daß sie vom TÜV abgenommen werden muß geht auf jeden Fall in die Richtung daß es möglich wäre. Ein Anruf dort könnte nicht schaden. |
#7
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@Wolf
eine TÜV-Abnahme beim Boot?Hmmm ![]() Mich interessiert das deshalb,weil ein Clubkammerad ein Boot mit zwei Benzinern gekauft hat,in dem eine Dieselstandheizung eingebaut ist. Ein Verbot einer Benzinheizung wäre eine Erklärung. Don P |
#8
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Es gibt weder bei Booten noch bei Autos eine TÜV Abnahme der Heizung.
Allerdings dürfen in einen PKW / LKW nur zugelassene Heizungen eingebaut werden. Das darf der TÜV dann wieder prüfen. Ist das gleiche Prozedere wie z.B. bei Anhängerkupplung und Tuning Teile. Bei Booten sind mir ähnliche Vorschriften nicht bekannt. Unabhängig davon können die Hersteller natürlich Einbauvorschriften herausgeben und bei deren Nichteinhaltung die Garantie und die Produkthaftung verweigern.
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Charly |
#9
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Hallo,
bin grad extrem im Winterreifenstress. Einer soll mir eine PN mit seiner E-Mail-Adresse schicken. Dem schicke ich dann per E-Mail die ganzen 37 Seiten Einbauvorschriften von Eberspächer, allerdings sollte der die dann auch an die Kollegen weiterleiten. Ciao Barracuda |
#10
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Hallo,
Unterlagen sind versandt. Wolf B ist der"Glückliche". Ciao Barracuda |
#11
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Hallo Wolg B.
Ich denke????? Du wirst mir die Unterlagen per PN zukommen lossen, damit ich wieder ruhig schlafen kann. Amigo |
#12
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![]() Zitat:
Trotzdem wäre ich bei einer älteren Luftheizung vorsichtig. Wenn der Wärmetauscher durch Alter undicht wird, hat man Abgase im Heizluftkreis. mfg Hans |
#13
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Amigo... warum legst du dir nicht ein emailkonto zu... z.b. bei GMX.de oder bei Arcor.de ... kostet nichts.. und das ganze geht etwas leichter,
der nutzen dabei ist, du bist künftig auch per Mail erreichbar...
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#14
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Anhänge lassen sich nicht per PN versenden. Du hast eine PN
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#15
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Hallo Amigo,
da ich Dein Boot kenne , meine Meinung , besorge Dir eine kleine Diesel Warmluft-Heizung DL 1 oder ähnlich ( mögl. Webasto ! ) und baue Dir einen separaten Diesel-Tank ein , dafür ist bestimmt noch Platz, brauchst ja nur 20-30 l zu fassen. Ist weniger gefährlich, sparsamer, bekommst keine Schwierigkeiten und hast es immer muckelig warm. Noch preiswerter ist natürlich: Nimm immer Deine Monika mit , dann hastes auch immer muckelig warm !!!!!!!!!!!!!!!! In diesem Sinne ![]() ![]()
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Gruß Ernst http://www.boote-forum.de/phpBB2/download.php?id=12668 no risk....not fun |
#16
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![]() Zitat:
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Charly |
#17
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Moin.
So, nun hat Wolf b. meine Mail und ich bin gespannt darauf was mir der Gesetzgeber darin sagen wird. Wenn ich das alles studiert habe gebe ich das Grobe weiter. PS. Viele Grüße an die Teilnehmer des Forumtreffens in Koblenz und ein paar schöne Stunden. Amigo (GBodo) |
#18
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Ich möchte nicht zu einer Diskussion über die Qualität der geräte und Vor-/Nachteile beitragen, aber es gibt keine gesetzliche Regelung hinsichtlich einem nachträglichen Einbau von Heizungen auf Yachten - lediglich der Erstausrüster sprich Werft muss hinsichtlich dem Ex-Schutz einiges bedenken (was viele bis heute noch nicht begriffen haben oder begreifen wollen).
![]() Übrigens macht der TÜV nicht viel im yachtbereich, macht wenig Sinn diesen immer zu zitieren... ![]() Was sein könnte ist, dass sich regional irgednjemand gegen den Betrieb von Benzinheizuingen in seinem Hafen oder seinen Gewässern ausspricht...aber das halte ich für recht unwahrscheinlich. |
#19
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Da habe ich leider was anderes gelesen. Allerdings stammt das von einem Hersteller.
Da steht, daß z.B. in Bayern und Schweden Benzin-Heizgeräte für Neueinbauten nicht zulässig seien. Ob mich das interessiert ist die andere Seite. ![]() Wenn dies nur bei Neueinbauten der Fall ist, kann es kein wirklicher Sicherheitsaspekt sein. Ausnahmen sind auch zugelassen aber mit der einschränkung, daß die Heizung auf keinen Fall im Motorraum zusammen mit dem Benzinmotor sein darf. Kann jemand den Sinn erklären? Etwas Gefährliches möchte ich nicht machen aber mir fehlt der Sinn. |
#20
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Das Problem ist und belibt der Ex-schutz bei benzin-Motorenanlagen - so darf bein Benzin-tank im Motorraum stehen, wenn er nicht ex-geschützt und gekapselt ist.
Aber wie schon gesagt, es kann regional sein, dass Behörden benzin-Heizungen verbieten, aber GRUNDSÄTZLICH ist deren Einbau zulässig. Soviel zum EU-recht. |
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