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  #1  
Alt 09.12.2005, 09:22
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Standard Führerschein im Hamburger Hafen

Moin,

habe gerade nachfolgende Mail auf meine schriftliche Nachfrage, welcher Führerschein [für Sportboote, nicht das wieder einer mit der Berufsschiffahrt anfängt] im Bereich des Hamburger Hafens (Hamburger Hafenverkehrsordnung) vom (wohl) zuständigen WSD-Nord (Dienststelle HH) erhalten:

Zitat:
Sehr geehrter Herr ...........,

der Bereich des Hamburger Hafens ist eine Binnenwasserstraße auf dem die Seeschifffahrtstraßenordnung gilt. Quelle: Verordnung über den Verkehr im Hamburger Hafen und auf anderen Gewässern (Hafenverkehrsordnung).

Zum Befahren einer Seeschifffahrtstraße wird ein Sportbootführerschein-See benötigt. Quelle: Sportbootführerscheinverordnung-See.

Mit freundlichen Grüssen
Frank Richters


Gruß
Andreas
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Andreas
www.segeln-hg.de

-Der kürzeste Weg zum Land ist meist nach unten.
-Segeln ist die teuerste Art unbequem zu Reisen.
-Die 3 Feinde des Skippers: Zugluft, kaltes Wasser und mehr als 300 m laufen am Tag.
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  #2  
Alt 09.12.2005, 09:39
avivendi avivendi ist offline
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das ist dochaber bekannt, dass hinter irgendeiner brücke im gebiet hamburg der sbf-binnen gilt.
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Ein segelboot macht aus einem hebeltiger noch lange keinen menschen....
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  #3  
Alt 09.12.2005, 09:40
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Sail-Skip Sail-Skip ist offline
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Zitat:
Zitat von avivendi
das ist dochaber bekannt, dass hinter irgendeiner brücke im gebiet hamburg der sbf-binnen gilt.

Hallo,

ja eben nicht. Daher ja auch meine Anfrage.

Guckst Du hier.

Andreas
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Andreas
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-Der kürzeste Weg zum Land ist meist nach unten.
-Segeln ist die teuerste Art unbequem zu Reisen.
-Die 3 Feinde des Skippers: Zugluft, kaltes Wasser und mehr als 300 m laufen am Tag.
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  #4  
Alt 09.12.2005, 16:59
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h-d h-d ist offline
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Tja, und wem glauben wir jetzt?
Der WSD oder der WaschPo??
Leider verweisen beide nicht auf ein Gesetz oder eine Verordnung, die eindeutig die Führerscheinfrage im Gültigkeitsbereich der Hamburger Hafenverkehrsordnung klärt.

Ich habe eine Anfrage an den DMYV gesendet. Mal sehen, was die dazu meinen.
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Gruß Heinz-Dieter
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  #5  
Alt 09.12.2005, 17:26
Axel MU Axel MU ist offline
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Micromonster glaubt selbstverständlich der WSD .
Diese sagen aus was er ebenfalls seit längerem in den Raum stellt.
Leider fehlt die von Ihm bisher vehement angeforderte Unterlegung mit den entsprechenden Verordungen.

Zitat:
der Bereich des Hamburger Hafens ist eine Binnenwasserstraße auf dem die Seeschifffahrtstraßenordnung gilt. Quelle: Verordnung über den Verkehr im Hamburger Hafen und auf anderen Gewässern (Hafenverkehrsordnung).

Zum Befahren einer Seeschifffahrtstraße wird ein Sportbootführerschein-See benötigt. Quelle: Sportbootführerscheinverordnung-See.
Sollte es denn wirklich so sein, wird sich die WSP freuen. Dort ist die allgemeine Aussage, das der Hamburger Hafen sowohl mit dem Binnenschein als auch mit dem Seeschein befahren werden darf.
Es wäre traurig wenn WSD und WSP in diesem Punkt soweit auseinanderliegen.
Eventuell sollte man die Herren der WSP mal auf diese Aussage hinweisen.
Stelle die Mail doch mal komplett hier ein. Ich verweise die Leute der WSP dann mal darauf. Mal sehen was dann passiert.

Nichzuletzt hätten dann u.a. die Redakteure von Boote sehr bescheiden recherchiert.

Axel
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  #6  
Alt 09.12.2005, 18:32
Granada24 Granada24 ist offline
Deckschrubber
 
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Standard Hamburger Hafen

Hallo,

ab den Elbbrücken elbabwärts ist die Elbe Seewasserstraße, weil sie durchgehend von seegängigen Schiffen befahren werden kann. Oberhalb der Elbbrücken brauchst Du den SBF-Binnen. Ich verstehe gar nicht die Diskussion. Die Waschpo kontrolliert gerne unterhalb der Elbbrücken, weil dort ein kleiner Yachthafen ist, der fast nur von MOBOS benutzt wird, die ansonsten nur Richtung Geesthacht unterwegs sind.
Am Besten beide Scheine in der Tasche und an Bord und gut is.
Grüße

Volker
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...immer ne Handbreit...
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  #7  
Alt 09.12.2005, 18:36
VirginWood
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Das selbe gilt für Bremen...ab Eisenbahnbrücke Weser abwärts braucht man den Seeschein. Steht das nicht sogar in allen Lehrbüchern drin und ist auch Bestandteil des Fragenkatalog???
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  #8  
Alt 09.12.2005, 19:08
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Aber auch in Bremen gibt es Ausnehmeregelungen. So können wir z. B. mit den Fahrgastschiffen bis zu den Anlegern an der Schlachte fahren, die wenige 100 m hinter der Grenze sind - aber wie gesagt, die Ausnahmegenehmigung muß man beantragen und an Bord mitführen.

Anneke
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  #9  
Alt 09.12.2005, 23:45
Axel MU Axel MU ist offline
Fleet Captain
 
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Standard Re: Hamburger Hafen

Zitat:
Zitat von Granada24
Hallo,

ab den Elbbrücken elbabwärts ist die Elbe Seewasserstraße, weil sie durchgehend von seegängigen Schiffen befahren werden kann. Oberhalb der Elbbrücken brauchst Du den SBF-Binnen. Ich verstehe gar nicht die Diskussion. Die Waschpo kontrolliert gerne unterhalb der Elbbrücken, weil dort ein kleiner Yachthafen ist, der fast nur von MOBOS benutzt wird, die ansonsten nur Richtung Geesthacht unterwegs sind.
Am Besten beide Scheine in der Tasche und an Bord und gut is.
Grüße

Volker
Mal nebenbei bemerkt. Die Frage des gültigen Scheines stellt sich für mich persönlich nicht.

Axel
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  #10  
Alt 10.12.2005, 12:17
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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Die WSD kann eigentlich nichts dazu sagen, sondern nur irgendwo nachlesen

Denn:

Das Hamburger Hafengebiet ist ein sogenanntes Delegationsgebiet. Dort wird von Hamburg die Gesetze und VO gemacht.
Die Binnenschifffahrtsstr. endet bei dem Hafen von Ortkarten und die Seesschiffahrtsstr. beginnt unterhalb Hamburg bei Wittenbergen. Alles dazwischen unterliegt dem Hafengesetz und deren VO. Und es gelten bezüglich Ausrüstung etc. beide Vorschriften i(See- Und Binnen)m Hbg. Hafen parallel. z.B. Art der Pos.-Lampen und deren Anbringung! Allerdings die Fahrtvorschriften sind anders: Haupt- vor Nebenfahrwasser und in Randgebieten gilt grundsätzlich Stb. vor Bb, egal ob Segler oder Mobo usw.usw.
Es gelten beide Führerscheine paralell. Leider habe ich das Hafengesetz und die VO dazu an Bord. Nach Weihnachten stelle ich mal etwas ein.

Zum Beispiel durften wir ohne Führerschein vor Einführung des Binnen- FS bis Wittenbergen fahren. Erst dann galt See-FS und wurde so auch verlangt. Eigenes Erleben
__________________
Gruß
Thomas

Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt)
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  #11  
Alt 10.12.2005, 12:20
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Zitat:
Zitat von Thomas Hamburg
Zum Beispiel durften wir ohne Führerschein vor Einführung des Binnen- FS bis Wittenbergen fahren. Erst dann galt See-FS und wurde so auch verlangt. Eigenes Erleben
Das beantwortet meine Frage zum Thema führerscheinfreie Zone.
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Mit sportlichen Grüßen

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Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens.
Siehe auch www.kegel.de
Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen.

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  #12  
Alt 11.12.2005, 10:45
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Standard Re: Hamburger Hafen

Zitat:
Zitat von Granada24
ab den Elbbrücken elbabwärts ist die Elbe Seewasserstraße
Das ist Unsinn, wie man leicht in der SeeSchStrO nachlesen kann.
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Gruß Heinz-Dieter
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  #13  
Alt 11.12.2005, 12:32
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Standard Re: Hamburger Hafen

Zitat:
Zitat von Granada24
Hallo,

ab den Elbbrücken elbabwärts ist die Elbe Seewasserstraße, weil sie durchgehend von seegängigen Schiffen befahren werden kann.


Anneke

die nur Seeschiffahrtsstraßen (na gut, auch Binnenschifffahrtsstraßen und Bundeswasserstraßen...) kennt - und die haben nicht unbedingt was damit zu tun, daß da seegängige Schiffe fahren könnten - die Lesum ist auch Seeschifffahrtsstraße zum Teil................

Für Hafengebiete gelten oft gesonderte Bedingungen, ich glaube (da bin ich mir im MOment nicht sicher), daß bestimmte bremische Hafengebiete von Sportbooten überhaupt nicht befahren werden dürfen.
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  #14  
Alt 11.12.2005, 15:19
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Zitat:
Zitat von VirginWood
Das selbe gilt für Bremen...ab Eisenbahnbrücke Weser abwärts braucht man den Seeschein. Steht das nicht sogar in allen Lehrbüchern drin und ist auch Bestandteil des Fragenkatalog???
Richtig: In Bremen ist das so. In Hamburg allerdings nicht.
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Gruß Heinz-Dieter
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  #15  
Alt 12.12.2005, 09:12
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Zitat:
Zitat von Cyrus
Zitat:
Zitat von Thomas Hamburg
Zum Beispiel durften wir ohne Führerschein vor Einführung des Binnen- FS bis Wittenbergen fahren. Erst dann galt See-FS und wurde so auch verlangt. Eigenes Erleben
Das beantwortet meine Frage zum Thema führerscheinfreie Zone.
Moin Cyrus,

aber Du hast schon genau gelesen oder

Das mit dem ohne Führerschein war einmal, nicht das Du weiterhin ohne fährst

Gruß
Andreas
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  #16  
Alt 12.12.2005, 09:18
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Hallo,

die oben von mir eingestellte Mail ist kompl. und vollständig !

Das sie dies nicht ist/wäre ist eine Unterstellung.

Es bringt auch wenig hier rumzupoltern und zu stänkern, das löst (die den Ein oder Anderen interessierende) Frage nach dem Führerschein nicht.

Konstruktives Mitarbeiten würde da mehr helfen.

Auch die Aussage "ich habe beide" ist, so denke ich, nicht von allgemeinem Interesse. Es hilft jedenfalls Demjenigen nicht, der nur einen der beiden Sportbootführerscheine hat aber mal im Gebiet des Hamburger Hafens fahren möchte.

Andreas
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  #17  
Alt 12.12.2005, 09:33
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So jetzt werden wir wieder konstruktiver

Also gleichzeitig mit der Mail an die WSD hatte ich auch die WSP angeschrieben. Die erste Antwortmail war in sofern nicht zufriedenstellen, da nur auf ein Gesetzt (Hamburger Hafenverkehrsgesetzt) verwiesen wurde.

Dieses aber im Internet nicht zu finden war und auch der Mail nicht beigefügt war.

Mit der weiteren Mail wurde mir nun der Gesetzestext mitgeschickt wofür ich der WSP (so sie hier mal mitlesen sollte) sehr danke.

Hier zunächst die Email:

Zitat:
--- Ursprüngliche Nachricht ---
Von: _WSP022 <WSP022@polizei.hamburg.de>
An:
Betreff: Antwort zur Führerscheinverordnung
Datum: Thu, 8 Dec 2005 13:59:24 +0100

Sehr geehrter Herr

nachdem Ihre Mail an der richtigen Stelle angekommen ist - in der
Abteilung
für Grundsatz- und Fachangelegenheiten der Wasserschutzpolizei Hamburg -
möchte ich auch umgehend Ihre Frage beantworten.
Aufgrund der Vielzahl von Anfragen aus allen Ebenen bis hinauf zu Anfragen
aus den Bundesministerien und der aktuellen Einsatzlage, wie Sie
vielleicht
der Presse entnehmen konnten, ist es uns nicht möglich jede Anfrage sofort
zu beantworten.
Die WSP ist zuständig für den von Ihnen angesprochenen Bereich und
selbstverständlich sind wir bereit Anfrage zu beantworten.

Ich möchte Ihnen keine schifffahrtsverkehrsrechtliche Abhandlung senden,
sondern nur kurz auf die Rechtslage eingehen.

Im Geltungsbereich des Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes - hierzu
zählen neben dem Hafengebiet von Tinsdal bis Oortkaten auch die
Wasserflächen der Alster, der Bille und der Dove-Elbe - gelten beide
Sportbootführerscheinverordnungen, sowohl Binnen als auch See.
Dies geht aus dem § 3 des o.g. Gesetzes hervor. Da Hamburg an der
Schnittstelle der See- und Binnenschifffahrt liegt, ist es als sinnvoll
erachtet worden hier eine "Überlappung" der gültigen
Sportbootführerscheine
zuzulassen. Die inhaltliche Anwendung der Seeschifffahrtsstraßenordnung
ist
in diesem Zusammenhang nicht von Bedeutung.

Ich hoffe ich konnte Ihre Frage ausreichend beantworten.
Sollten Sie weiter Fragen haben senden Sie diese bitte an die folgende
E-Mail Adresse:


wasserschutzpolizei@polizei.hamburg.de


<<...OLE_Obj...>>

Mit freundlichen Grüßen

H. Schmidt
* 040-428665042
* 040-428665019
WSP 022
Wilstorfer Str. 100
21073 Hamburg

--------------------------------------------------------------------

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:
Gesendet: Donnerstag, 8. Dezember 2005 16:14
An: _WSP022
Betreff: Re: Antwort zur Führerscheinverordnung


Sehr geehrter Herr Schmidt,

zuerst vielen Dank für Ihre Antwort.


Habe aber noch eine weitere Bitte, können Sie mir den Gesetzestext bzw. eine
Internetadresse zukommen lassen, wo ich eben dieses Gesetz nachlesen bzw.
ausdrucken kann ?

Es würde ggf. auch schon der von Ihnen zitierte § 3 ausreichen.

Vielen Dank und freundliche Grüße nach HH

-------------------------------------------------------

Sehr geehrter Herr

eine uns bekannte Internetadresse für die speziellen hamburgischen
hafenrechtlichen Bestimmungen sind der WSP HH nicht bekannt. Kurios ist
auch, dass z.B. die der hamburgischen Polizei zugänglichen Online-Anbieter
für Rechtsvorschriften (Juris und Beck) diese speziellen Hamburger Gesetze
und Verordnungen nicht anbieten und es diese auch im Buchhandel als
Einzelausgaben nicht zu kaufen gibt. Dies beklagen selbst hier ansässige
Eine Loseblattsammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und
Hansestadt Hamburg wird von der
NOMOS - Verlagsgesellschaft Baden-Baden verlegt und ist im Buchhandel unter
der ISBN 3 - 7890 - 5452 - 6
erhältlich.

Als Führer eines Sportbootes dürfen Sie sowohl mit einem
Sportbootführerschein-See als auch mit einem Sportbootführerschein-Binnen
innerhalb des Hamburger Hafens fahren und müssen dabei die Verkehrsregeln
der Hafenverkehrsordnung (HVO), der See-Schiffahrtstraßenordnung
(SeeSchStrO) und der Kollisionsverhütungsregeln (KVR) beachten. Die
letzteren immer dann, sofern die HVO keine spezielle Regelung enthält. D.h.,
zuerst findet die HVO Anwendung, dann die SeeSchStrO und zuletzt die KVR.
Innerhalb der zum Hamburger Hafen gehörenden Häfen Oortkaten und
Zollenspieker gelten ergänzend zur HVO die Bestimmungen aus der
Binnenschiffahrtstraßenordnung (BinSchStrO). Unterhalb des Hamburger Hafens
benötigen Sie in jedem Falle einen Sportbootführerschein-See.

<<HVSchG.doc>> <<HVO.doc>>
Abschließend weise ich darauf hin, dass die Übersendung der Gesetzestexte
als eine einmalige Serviceleistung der WSP HH zu verstehen ist.


Mit freundlichem Gruß
Lübkert
Polizei Hamburg
Wasserschutzpolizei
WSP 022
Wilstorfer Straße
21073 Hamburg
Telefon: 0049-40-4286-65040
Telefax: 0049-40-4286-65019
www.wsp022@polizei.hamburg.de
Und hier nun einen Auszug des Hamburger Hafenverkehrsgesetz:

Zitat:
§ 3
Anwendbare Rechtsvorschriften
Für Binnenschiffe und Sportfahrzeuge gelten im Hamburger Hafen auch außerhalb der Bundeswasserstraße Elbe und in den Randgebieten, soweit durch Rechtsverordnung auf Grund dieses Gesetzes nichts anderes bestimmt wird,
1. die Binnenschiffs-Untersuchungsordnung vom 17. März1988 (Bundesgesetzblatt I Seite 238),
2. die Binnenschifferpatentverordnung vom 7. Dezember 1981 (Bundesgesetzblatt I Seite 1333),
3. die Sportbootführerscheinverordnung-Binnen vom 21. März 1978 (Bundesgesetzblatt I Seite 420),
4. die Sportbootführerscheinverordnung-See vom 20. Dezember 1973 (Bundesgesetzblatt I Seite 1988)
in ihrer jeweils geltenden Fassung oder die an ihre Stelle tretenden Rechtsvorschriften.

Somit gelten beide Führerscheine im Hamburger Hafen.

Und h-d hat(te) recht.

Gruß
Andreas
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  #18  
Alt 12.12.2005, 14:50
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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Habe ich doch gesagt. (Schulterklopf )

Spaß beseite. Wer Inetresse hat, nach Weihnachten eine PN
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Gruß
Thomas

Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt)
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  #19  
Alt 14.12.2005, 15:55
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h-d h-d ist offline
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Um der Vollständigkeit willen: Auch der DMYV hat meine Anfrage beantwortet:

"Sehr geehrter Herr ***,

im Hamburger Hafen dürfen Sie ein Sportboot mit dem Sportbootführerschein Binnen als auch mit dem Sportbootführerschein See führen. Festgelegt ist dieses im Hamburger Hafengesetz.

Mit freundlichen Grüßen
DMYV
I.A. ***"
__________________
Gruß Heinz-Dieter
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  #20  
Alt 14.12.2005, 16:07
Benutzerbild von nightforce
nightforce nightforce ist offline
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Zitat:
Und h-d hat(te) recht.
,
und nicht nur er.
__________________
Gruß Frank
Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma
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  #21  
Alt 14.12.2005, 18:30
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Zitat:
Zitat von h-d
Um der Vollständigkeit willen: Auch der DMYV hat meine Anfrage beantwortet:

"Sehr geehrter Herr ***,

im Hamburger Hafen dürfen Sie ein Sportboot mit dem Sportbootführerschein Binnen als auch mit dem Sportbootführerschein See führen. Festgelegt ist dieses im Hamburger Hafengesetz.

Mit freundlichen Grüßen
DMYV
I.A. ***"
Hallo h-d,

aber Du must schon das Schreiben GANZ hier reinstellen , sonst wird Dir böses unterstellt.

Danke nochmals, und nix für ungut

Gruß
Andreas
__________________
Andreas
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  #22  
Alt 15.12.2005, 08:55
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h-d h-d ist offline
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Zitat:
Zitat von Micromonster
aber Du must schon das Schreiben GANZ hier reinstellen , sonst wird Dir böses unterstellt.
Das Schreiben ist GANZ. Lediglich die Namen sind durch *** ersetzt. Meinen vollständigen Namen bekommt nur jemand, mit dem ich unmittelbar per E-Mail oder PN kommuniziere. Und den Namen des Absenders stelle ich hier nicht hinein, ohne dass mir das ausdrücklich erlaubt wurde.
__________________
Gruß Heinz-Dieter
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  #23  
Alt 23.02.2006, 18:13
Benutzerbild von Kochi
Kochi Kochi ist offline
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Boot: z.Zt. leider keines....
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Ich hatte zufällig einen Hamburger Segel/Motorbootlehrer bei mir und er hat auf die Frage geanwortet, es gibt im Hamburger Hafen eine Ausnahme: Führerschein See, bis Oortkaaten, Führerschein binnen bis Wedel. Also jeweils (großzügig ausgelegt) inkl. Hafen.
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  #24  
Alt 07.06.2011, 21:36
Olli84 Olli84 ist offline
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0 Danke in 0 Beiträgen
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Danke für Eure Recherche, Google hat mir so verraten, dass ich mit dem See in HH rumgurken darf
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  #25  
Alt 21.11.2012, 16:36
Benutzerbild von trixi1262
trixi1262 trixi1262 ist offline
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769 Danke in 520 Beiträgen
Standard Alt und immer noch aktuell ????

Liebe Forengemeinde !
Ich mache diesen alten Thread mal kurz auf um folgende Frage zu stellen, tante google spukt nichts weiter aus
Hat sich in den letzten Jahren an o.a. Vorschriften und Gegebenheiten etwas geändert, oder ist dies immer noch Rechtskräftig ?
lg alfons und vielen Dank im Vorraus !
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