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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 13.11.2014, 10:48
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Standard Abmeldung eines verkauften Bootes beim WSA?

Im Moment mache ich klar Schiff und beim Sichten meiner Bootsunterlagen viel mir auf, dass ich meine Boote, die ich verkauft habe, nie beim WSA abgemeldet habe.

Teilw. habe ich diese grauen Scheine noch, teilw. habe ich diese den Neueigentümern mitgegeben, mit dem Hinweis, das Boot umzumelden.

Gehört habe ich nie mehr von diesen Booten.

Muss ich irgendwas dem WSA nachreichen? Was soll ich tun?
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  #2  
Alt 13.11.2014, 10:51
herrmic herrmic ist offline
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  #3  
Alt 13.11.2014, 10:53
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Flybridge Flybridge ist offline
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  #4  
Alt 13.11.2014, 10:54
dirtyharry dirtyharry ist offline
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Ich würde gar nichts tun, wenn sich bislang auch nichts getan hat.

Ansonsten ein Anruf beim WSA und mal nachfragen.

PS. Ich nehm mal paar Chips, wenns Recht ist..........
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Gruß Rolf


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  #5  
Alt 13.11.2014, 10:55
Youk Youk ist offline
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Im Moment mache ich klar Schiff und beim Sichten meiner Bootsunterlagen viel mir auf, dass ich meine Boote, die ich verkauft habe, nie beim WSA abgemeldet habe.

Teilw. habe ich diese grauen Scheine noch, teilw. habe ich diese den Neueigentümern mitgegeben, mit dem Hinweis, das Boot umzumelden.

Gehört habe ich nie mehr von diesen Booten.

Muss ich irgendwas dem WSA nachreichen? Was soll ich tun?
Die Antwort von Michael ist rustikal und einfach, aber treffend: nix tun! Denn der neue Eigentümer hat das Boot sicherlich wieder angemeldet und damit ist das alte "gelöscht". Ich habe bei den beiden, die ich zwischenzeitlich verkauft habe, nichts gemacht und auch nie wieder etwas von einem Amt zum Verbleib etc. gehört.

Gruss

Peter
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  #6  
Alt 13.11.2014, 10:56
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Im Moment mache ich klar Schiff und beim Sichten meiner Bootsunterlagen viel mir auf, dass ich meine Boote, die ich verkauft habe, nie beim WSA abgemeldet habe.

Teilw. habe ich diese grauen Scheine noch, teilw. habe ich diese den Neueigentümern mitgegeben, mit dem Hinweis, das Boot umzumelden.

Gehört habe ich nie mehr von diesen Booten.

Muss ich irgendwas dem WSA nachreichen? Was soll ich tun?
Frag einfach beim WSA nach per Mail ob die Boote noch angemeldet sind auf deinen Namen.
Abmelden geht normalerweise nur mit den Originalpapieren.

bei mir wurde es damals auch mit einer Kopie vom Kaufvertrag gemacht.

Der damalige Käufer hat bei mir nicht die Ab- / Ummeldung wie vertraglich festgelegt gemeldet.
Ich hab ihn schriftlich daraufhingewiesen, das ich es abmelde und von ihm kam, "das geht ja nicht ohne Papiere".
Ich hab dann den Kaufvertrag und eine Kopie des scheins an das WSA gesendet mit der Mail, wo der Satz des Käufers drinnenstand.
Das WSA hat dann abgemeldet und die erfolgte Abmeldung an die Wapo in der Nähe des Käufers gemeldet.
Der Käufer wurde sogar mit dem abgemeldeten Boot erwischt und hat nen Knollen bekommen.

Dies hat er mir in einem Wütenden Telfongespräch mitgeteilt.
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  #7  
Alt 13.11.2014, 10:57
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dagmarg dagmarg ist offline
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Im Moment mache ich klar Schiff und beim Sichten meiner Bootsunterlagen viel mir auf, dass ich meine Boote, die ich verkauft habe, nie beim WSA abgemeldet habe.

Teilw. habe ich diese grauen Scheine noch, teilw. habe ich diese den Neueigentümern mitgegeben, mit dem Hinweis, das Boot umzumelden.

Gehört habe ich nie mehr von diesen Booten.

Muss ich irgendwas dem WSA nachreichen? Was soll ich tun?
Eigentlich brauchst Du gar nix tun...

Wenn Du auf Nr. sicher gehen willst, würde ich ein/e kurze Mail / Fax / Schreiben an das WSA Köln richten ,mit einer Auflistung der Boote / BootsNr. die sich nicht mehr in Deinem Besitz befinden.
Dann bist Du auf der sicheren Seite...
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  #8  
Alt 13.11.2014, 10:59
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Zitat:
Zitat von dirtyharry Beitrag anzeigen
Ich würde gar nichts tun, wenn sich bislang auch nichts getan hat.

Ansonsten ein Anruf beim WSA und mal nachfragen.

PS. Ich nehm mal paar Chips, wenns Recht ist..........
Wenn eventuelle Verstösse im Raum stehen wo nicht direkt der Fahrer angehalten wird, geht die Ordnungsbehörde erst mal den Weg über das Kennzeichen und der Halter bekommt erst mal Post.
dieser muss dann den Verkauf erst mal nachweisen.
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  #9  
Alt 13.11.2014, 11:13
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Ceozwo Ceozwo ist offline
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Hi,

Änderungen der Eigentumsverhältnisse sind beim WSA anzuzeigen.

Also einfach den Ausweis ans WSA schicken oder direkt abgeben, und gut ist.

Kostet auch nichts (außer evtl. Porto).

Ob der neue Eigentümer beim Neuanmelden auch tatsächlich das bisherige Kennzeichen angibt, kann man ja schließlich nicht wissen. Zumindest bei Schlauchbooten ohne fest angebrachtes Kennzeichen sind bestimmt etliche Boote mehrfach gemeldet.

Gruß

Ralf
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  #10  
Alt 13.11.2014, 12:29
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Zitat:
Zitat von Ceozwo Beitrag anzeigen
Hi,

Änderungen der Eigentumsverhältnisse sind beim WSA anzuzeigen.

Also einfach den Ausweis ans WSA schicken oder direkt abgeben, und gut ist.

Kostet auch nichts (außer evtl. Porto).

Ob der neue Eigentümer beim Neuanmelden auch tatsächlich das bisherige Kennzeichen angibt, kann man ja schließlich nicht wissen. Zumindest bei Schlauchbooten ohne fest angebrachtes Kennzeichen sind bestimmt etliche Boote mehrfach gemeldet.

Gruß

Ralf

Genau darum geht 's.

Ein Forumskollege hat sein Boot verkauft und den Eigentümerwechsel nicht dem WSA angezeigt. Als Belohnung gab es eine Knolle. Weiß aber nicht, was draus geworden ist.
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Micha


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  #11  
Alt 13.11.2014, 12:37
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
...
Der Käufer wurde sogar mit dem abgemeldeten Boot erwischt und hat nen Knollen bekommen.

Dies hat er mir in einem Wütenden Telfongespräch mitgeteilt.
Ich lach mich tot.......
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Gruß

Berni
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  #12  
Alt 13.11.2014, 12:39
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Menschen sind fauler als man glaubt. Mein Trailer war noch auf den Neukäufer von 1978 zugelassen, dieser ist aber vor 10 Jahren verstorben. Der Käufer von Boot und Trailer hat alles so gelassen wie es war....und ich hatte dann den Spaß.

Willy
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  #13  
Alt 13.11.2014, 12:50
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JB JB ist offline
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Zitat:
Zitat von Ceozwo Beitrag anzeigen

Änderungen der Eigentumsverhältnisse sind beim WSA anzuzeigen.

Also einfach den Ausweis ans WSA schicken oder direkt abgeben, und gut ist.
Möchte der Käufer das Kennzeichen übernehmen, musst du dem WSA nur Name und Anschrift des Käufers mitteilen. Der Käufer erhält dann von dem WSA einen neuen Ausweis mit dem gleichen Kennzeichen inkl. Gebührenbescheid.
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Gruß Jens
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  #14  
Alt 13.11.2014, 12:58
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Fun_Sailor Fun_Sailor ist offline
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Eigentlich ist das schon merkwürdig, wo bei uns in Deutschland eigentlich fast alles irgendiwe gesetzlich oder per Verordnung theoretisch geregelt ist..... und vom WSA auch nicht (beim Neu-Anmelden eines neuen Kennzeichens) sozusagen rück-kontrolliert wird.
Es muss ja nicht gleich ein "Banküberfall per MoBo" sein , aber mit so einem Boot kann man ja einiges anrichten.... Vom IBS (ADAC) weiß ich nur, dass man einen Besitzerwechsel/Verkauf (und theoretisch auch Änderungen an der eingetragenen Bootsausrüstung, wie z.B. neuer AB o.ä.) "offiziell" wohl mitteilen muss. Machen aber wahrscheinlich auch dort nur die Wenigsten.

Wenn bekannt, wäre ein entsprechender Gesetz-Quellenhinweis hier nützlich.

Gruß Fun_Sailor
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln

Geändert von Fun_Sailor (13.11.2014 um 13:00 Uhr) Grund: Ergänzung zu "Neu-Anmelden"
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  #15  
Alt 13.11.2014, 13:11
Benutzerbild von piranha miura
piranha miura piranha miura ist offline
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Also ich handhabe es so, dass, wenn ich ein Boot verkaufe, welches auf meinen Namen registriert ist, ich den Ausweis über Kleinfahrzeugkennzeichen "meinem" WSA zurückschicke, schreiben brauche ich da nix zu, das betreffende Kennzeichen/Boot wird automatisch abgemeldet, hat bis jetzt immer funktioniert.
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Früher hatten wir Sex, Drugs and Rock'n Roll. Heute haben wir Rauchverbot, Frauenquote und Laktoseintoleranz !
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  #16  
Alt 13.11.2014, 13:14
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Zitat:
Zitat von piranha miura Beitrag anzeigen
Also ich handhabe es so, dass, wenn ich ein Boot verkaufe, welches auf meinen Namen registriert ist, ich den Ausweis über Kleinfahrzeugkennzeichen "meinem" WSA zurückschicke, schreiben brauche ich da nix zu, das betreffende Kennzeichen/Boot wird automatisch abgemeldet, hat bis jetzt immer funktioniert.
ich hab beim Kauf meines jetzigen Bootes das Kleinfahrzeugkennzeichen des Vorbesitzers übernommen. wir haben (wie ich es auch mache) in den Kaufvertrag das Datum der Übergabe reingeschrieben und einen Passus, dass das Fahrzeug binnen 14 tagen umzumelden ist, und die Ummeldung dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen ist.
War auch kein Problem. Am Tag nach der Überführung zum WSA Mannheim gefahren (40km) und in 15 Minuten war der Drops gelutscht udn das boot stand auf meinem Namen.
Schein eingescannt und per Mail dem Verkäufer geschickt, Fall erledigt.

Ansonsten wäre es ja schwierig gewesen, dass Boot gleich nach der erfolgten Probefahrt zu Überführen.
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  #17  
Alt 13.11.2014, 13:46
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Hier etwas, was wenige wissen dürften:

Zitat:
WICHTIG:

Der Ausweis ist auf Ihren Namen ausgestellt, also sind auch sie dafür verantwortlich jede Änderung den Wasser- und Schifffahrtsämtern unverzüglich mitzuteilen und den Ausweis im Original zur Berichtigung vorzulegen! Dies gilt auch bei Eigentümerwechsel und Abmeldung des Fahrzeuges. Geben Sie ihren gültigen Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen nicht an den neuen Eigentümer weiter. Das Boot kann nur abgemeldet werden, wenn der Original-Ausweis vorliegt. Die Nichteinhaltung dessen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen.
Ausführlicher steht es in den Web-Seiten der WS-Ämter die durch Google leicht zu finden sind!

Schon erstaunlich, daß so eine Frage überhaupt gestellt und auch noch darüber diskutiert wird, wenn die Beantwortung der oben gestellten Frage ansich so einfach ist.
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  #18  
Alt 13.11.2014, 14:03
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So, ich habe mich jetzt mal tel. beim WSA kundig gemacht.

Bei einem Boot, bei dem ich den Schein noch habe, reiche ich den Schein im Original zurück, lege eine Kopie des Perso bei und melde es ab. Fertig.

Bei Booten, wo ich den Schein mit gegeben habe, wird es kritisch. Ich muss dann eine Verlustanzeige bez. des Bootsscheins erstellen. Kopie des Perso dabei und das Boot kann dann abgemeldet werden. Alternative könnte ich den Neueigentümer anrufen und fragen was er gemacht hat. Das spare ich mir aber nach z.T. über 15 Jahren...

Der gute Mann vom WSA schien leicht überfordert zu sein. Diese Frage hatte er wohl in den letzten 30 Jahren noch nicht...
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  #19  
Alt 13.11.2014, 14:21
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Die versäumten Abmeldungen werden erst dann richtig spannend, wenn die Maut für Boote kommt.
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  #20  
Alt 13.11.2014, 14:32
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Zitat:
Zitat von chrisma Beitrag anzeigen
Die versäumten Abmeldungen werden erst dann richtig spannend, wenn die Maut für Boote kommt.
Glückwunsch. Du hast das Thema als erster in der ganzen Tiefe erkannt!!!
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  #21  
Alt 13.11.2014, 14:37
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
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  #22  
Alt 13.11.2014, 15:20
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ChrAK78 ChrAK78 ist offline
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Frage eines Anfängers, der noch kein Boot besitzt:

Wenn der Bootsschein nicht an den neuen Eigentümer übergeben werden soll, wie soll denn neue Eigentümer das Boot auf sich anmelden? Einen Fahrzeugbrief wie beim Auto gibt es doch nicht und mit dem Schein des Verkäufers hat man doch auch gleich alle Daten.
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  #23  
Alt 13.11.2014, 15:27
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Flybridge Flybridge ist offline
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Du brauchst ja nichts für die Anmeldung. Max. einen Kaufvertrag, aus dem das BJ. hervor geht, wegen CE, oder ein paar Lichtbilder, wenn es hoch kommt.

Man füllt ein Formular aus und der Beamte schreibt die Daten in den Schein ab.

Theoretisch kann man sein Boot 10 Mal in D bei verschiedenen WSA anmelden, ohne das es einen interessiert.
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  #24  
Alt 13.11.2014, 15:31
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Du brauchst ja nichts für die Anmeldung. Max. einen Kaufvertrag, aus dem das BJ. hervor geht, wegen CE, oder ein paar Lichtbilder, wenn es hoch kommt.

Man füllt ein Formular aus und der Beamte schreibt die Daten in den Schein ab.

Theoretisch kann man sein Boot 10 Mal in D bei verschiedenen WSA anmelden, ohne das es einen interessiert.
jupp und ganz andere Datne ientragn lasse als tatsächlich vorhanden sind.
(Bei meinem Bayliner 2455 mit 5,8l V8 waren 57 PS eingetragen anstatt der tatsächlichen 260)
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  #25  
Alt 13.11.2014, 15:35
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Die versäumten Abmeldungen werden erst dann richtig spannend, wenn die Maut für Boote kommt.
Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Glückwunsch. Du hast das Thema als erster in der ganzen Tiefe erkannt!!!
Das würde aber bedeuten, die würden die "Maut" für alle in D angemeldeten Boote haben wollen.
Da kämen bei mir etliche Widersprüche vom Anwalt da ich momentan keines der zugelassenen Boote auf deutschen Binnengewässern bewege.
Würden die eine Steuer erheben, müßte ich mich um Ab/Ummeldungen kümmern.
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