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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Konformitätserklärung
Hallo Leute,
habe ein langersehntes Schlauchboot (Wiking Sport 380 (Bj.98) mit 25 PS Motor zum Geburtstag geschenkt bekommen . Leider musste ich feststellen, dass ohne die Konformitätserklärung kein Anmelden für einen internationalen Bootsschein möglich ist. Da Wiking schon längere Zeit Pleite ist bekomme ich keine Erklärung mehr. Beim ADAC sagte man mir das ich eben Pech gehabt hätte und ich mein Boot wegschmeissen könne (so ungefähr war der Wortlaut) . Das kann doch nicht sein, oder? . Nun bin ich auf der Suche nach einem baugleichem Boot, (eine Kopie einer Erklärung reicht) . Bezahle diese auch gerne. Wer kann mir weiterhelfen ? Ich möcht gerne Binnengewässer (Kanal) und die Kroatische Küste erkunden. Oder kennt jemand eine andere Lösung . Freue mich auf Eure hoffentlich regen Antworten. Bis denne F.G. . |
#2
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Was Du für den Internationalen Bootsschein vom ADAC benötigst, ist ein Eigentumsnachweis. Da reicht zum Beispiel der Kaufvertrag.
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Gruß Jürgen Träume nicht Dein Leben, lebe Deine Träume, denn das Leben ist zu kurz um nur zu träumen. |
#3
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PS: Herzlich Willkommen im Boote Forum.
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Gruß Jürgen Träume nicht Dein Leben, lebe Deine Träume, denn das Leben ist zu kurz um nur zu träumen. |
#4
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Zitat:
Eigentumsnachweis, also Quittung oder Kaufvertrag wäre gut(kann dir ja jemand ausstellen) und eine Bootsnummer wenn vorhanden, bzw. kannst du ja bei einem Schlauchi auch 97 als Bj. angeben. Oder melde gleich beim WSA an, das kostet nur einmalig 18€ und nicht alle 2 Jahre
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Gruß Jörg |
#5
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Ich habe meine Boote immer nur mit Kaufvertrag angemeldet.
Hat bissher immer Reibungslos geklappt. Boot wegschmeißen was für ein Blödsinn. Aber darf ich mal Fragen was das ist eine Konformitätserklärung. Möchte nicht dumm sterben Gruß Bernd
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Es gibt keine bessere Lenzpumpe als einen erschrockenden Kapitän mit Eimer
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#6
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Das Dokument, daß bestätigt, das dein Boot CE abgenommen ist
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Gruß Jörg
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#7
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Naja, habe ich auch nicht
Bernd
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Es gibt keine bessere Lenzpumpe als einen erschrockenden Kapitän mit Eimer
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#8
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So etwas habe ich weder für meine Bayliner noch für das Schlauchi.. auch meine alten Boote hatten soetwas nicht ..
Beim WSA hat es auch niemanden Interessiert ... Nur Eigentumsnachweiß für Motor und Boot. und schon kam der Bootsschein.
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By Karsten
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#9
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gibt es ja auch nur bei Booten die jünger als Bj. 98 sind
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Gruß Jörg |
#10
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Hallo Frank,
stell doch einfach fest ob in deinem Boot ein CE Aufkleber vorhanden ist oder nicht, wenn nicht dann kannst Du davon ausgehen dass Dein Boot vor dem 15.06.98 gebaut worden ist und Du keine Konformitätserklärungbenötigst. Übrigens verlangt auch das WSA inzwischen bei Baujahren nach dem o.g. Datum eine Konformitätserklärung, bis auf einige Ausnahmen z.B. Wassermotorräder erst ab dem Bj. 1.1.06 Gruss Andreas |
#11
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Zitat:
Konnte dann anderweitig ohne ADAC Hilfe bekommen . Gruß Bernd
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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#12
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Hi,
das Problem mit der CE-Zertifikation bei der Anmeldung eines Bootes wurde diese Tage auch in dem rosanen Schlauchbootforum diskutiert. Fakt ist, dass es für Anmeldungen von Booten ab Januar 2007 eine neue Bestimmung gibt, wo auch die Konformitätserklärung für insoweit pflichtige Boote (ab BJ 1998) vorgelegt werden muß. Sowohl ADAC als auch die Schiffahrtsbehörden halten sich strikt daran. Der Kaufvertrag allein reicht als Dokument nicht aus. Ob ein Boot zertifizierungspflichtig ist, wird in der Regel aus der Modellnummer (?) entnommen. Ein Blick auf einen etwaigen CE-Aufkleber besagt gar nichts. Er fehlt oft bei pflichtigen Booten. Der Bootsfreund wollte ein flammenneues Rib diesen Monat anmelden, welches das CE-Dokument nicht beiliegen hatte. Er muste es beim Importeur besorgen. Gruß Justin Geändert von aquacan (12.05.2007 um 13:38 Uhr) |
#13
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Hallo, vielen Dank für Euer Kopfzerbrechen, aber jetzt bin ich immer noch nicht weiter. Mein Boot hat ein Typenschild und darauf steht bei Bj. 898. Meine Frage nochmal: wer hat ev. ein baugleiches Boot mit dieser Erklärung oder wer kennt jemanden der eines besitzt? Vielen vielen Dank für Euer Interesse. F.G.
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#14
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Hallo Frank,
ich habe Ende Februar 2007 schriftlich ein Boot beim WSA Duisburg/Rhein angemeldet. Niemand hat sich für eine Konformitätserklärung interessiert. Auch der auszufüllende Fragebogen, den man mir vorher zugeschickt hatte, erhielt dazu keine Frage. Soviel zu Justins Aussage, es gäbe seit Januar eine neue Vorschrift dazu, an die sich auch die Wasser- und Schifffahrtsämter halten müßten. Versuche es einfach dort. Kostet 18€ und ist im Gegensatz zum IBS auch im Ausland unbeschränkt lange gültig. Wecke dabei nicht unnötig schlafende Hunde! Gruß Wepi |
#15
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Vielen Dank für Eure Hilfe. Versuche mein Schlauchboot beim WSA Duisburg anzumelden. Melde mich nochmal wenn es geklappt hat oder auch nicht. Tschüssi F.
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#16
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Zitat:
Des weiteren empfehle ich a. die Suchfunktion b. Boote nicht beim ADAC anzumelden, sondern bei Institutionen, die etwas davon verstehen. Grüße Matthias.
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#17
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Zitat:
Der Käufer meines Schlauchbootes konnte sein Boot nicht anmelden, weil ich Erstwasserung (Jahr 2000) mit Baujahr 1997 verwechselt hatte und BJ 2000 in den Kaufvertrag schrieb. Auch andere brauchten nach Bootskauf diesen Jahres die Konformitätserklärung bei der Anmeldung unter Hinweis auf die ab Jan. 07 geltende neue Bestimmung, die in anderen Europäischen Ländern ja auch seit längerem besteht. Gruß Justin
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#18
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Im aktuellen IBS-Antrag des ADAC steht auch deutlich, daß das CE-Zertifikat für Boote ab 1998 zwingend notwendig ist.
Auch wenn ich nach meinem Unfall 2006 in HR nicht mehr die beste Meinung vom ADAC habe, denke ich, daß dieser hier nur eine entsprechende gesetzliche Regelung umsetzt, welche sich vielleicht bei anderen (die deswegen nicht mehr von Booten verstehen ) noch nicht so rumgesprochen hat. Über kurz oder lang werden das alle Stellen (WSA, DMYV etc.) verlangen. BTW: Kann einer von Euch der über eine entsprechende Bescheinigung verfügt mal nachsehen, ob in dieser die Rumpfnummer des Bootes aufgeführt ist oder ob diese nur allgemein (sprich typspezifisch) gehalten ist? Grüße Erich |
#19
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Leute Leute,
Ihr könnt Euch auf den Kopf stellen und Männchen machen, aber Gesetze gelten nun 'mal so, wie sie gelten, und nicht so, wie das "andere berichten". Was der ADAC macht, ist in diesem Zusammenhang völlig unerheblich, denn der ist bekanntlich eine Körperschaft privaten Rechts, und wenn der will, daß man für eine Anmeldung eine rosa Palme auf der rechten Rumpfseite haben muß, dann darf der das fordern. Gesetz ist das dann aber noch lange nicht. Noch einmal: kein WSA oder irgend eine andere öffentliche Körperschaft hat eine Rechtsgrundlage, nach einer Konformitätserklärung für Boote zu fragen, die nicht der Sportbootrichtlinie unterliegen. Und das tut übrigens auch der ADAC nicht, in den Antragsunterlagen zum IBS wird nichts dergleichen gefordert. Und da gibt es auch keine neue Vorschrift seit 2007. Falls es die gibt, einfach den Link posten. Ansonsten: SUCHFUNKTION. Grüße Matthias. edit: hier die "Forderung" vom ADAC: "Betroffen von dieser Regelung ist jedes Sportboot, gemäß der Verordnung über das In-Verkehrbringen von Sportbooten vom 9. Juli 2004 (BGBl. 1S.1605), das erstmals nach dem 15. Juni 1998 auf dem Markt der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht worden ist und eine Länge von 2,50 m - 24 m hat." Und was Inverkehrbringen ist, hat sich ja inzwischen sicherlich herumgesprochen, wenn auch nicht unbedingt beim ADAC... es hat jedenfalls nichts mit der Teilnahme am Verkehr zu tun. Geändert von Segelmatt (14.05.2007 um 08:19 Uhr) |
#20
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Moin Matthias,
Zitat:
Datum: 9. Juli 2004 Fundstelle: BGBl I 2004, 1605 Textnachweis ab: 1. 1.20005 GPSGV 10 § 1 Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für das Inverkehrbringen von neuen 1. Sportbooten, 2. Wassermotorrädern, 3. unvollständigen Booten, 4. einzelnen oder eingebauten Bauteilen und 5. Antriebsmotoren. Die Einfuhr eines gebrauchten Produkts nach Satz 1 in den Europäischen Wirtschaftsraum steht dem Inverkehrbringen eines neuen Produkts gleich. Zitat:
mfg Martin ps: Ja, ich habe mitgekriegt, daß es in diesem Thread nicht um ein importiertes Boot geht. Mir fiel nur auf, daß Du Deine Meinung zu dem Thema immer wieder anbringst. Irgend jemandem "da oben" ist dummerweise aufgefallen, daß gebrauchte selbstimportierte Sportboote nicht erfaßt waren, und der Text wurde daraufhin entsprechend geändert. Und wenn der ADAC oder die WSÄ inzwischen bei der Zulassung eine Konformitätserklärung einsehen wollen, dürfte das lediglich die Umsetzung geltenden Rechts sein, so umständlich das im Einzelfall auch sein mag. |
#21
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Zitat:
hab meins beim wsa eberswalde nur mit kaufvertrag angemeldet. baujahr 2007 um die konformitätserklärung hab ich mich auch gar nich sonderlich gekümmert, ich dachte bis heute morgen noch, die wäre nur für charter-anmeldungen notwendig ... (aber wie ich sehe liege ich damit wohl weit daneben ) |
#22
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Zitat:
Dasselbe gilt für den privaten Verkauf. Ist so und bleibt so. Grüße Matthias. |
#23
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Hallo Matthias,
ich wünschte, Du hättest Recht mit Deiner Definition vom "in Verkehr bringen". Ich habe allerdings erhebliche Zweifel, ob da tatsächlich zwischen gewerblichem und privatem Verkauf unterschieden wird. Denn dann machte die vorgeschriebene Sperrfrist für den Weiterverkauf von Selbstbauten, die in der betreffenden Verordnung aufgeführt ist, keinen Sinn. Es wäre schön, wenn es in diesem Forum einen Juristen gäbe, der uns wirklich einmal aufklärt, was genau "in Verkehr bringen" bedeutet. Gruß Wepi
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#24
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Genau das ist schon mehrfach geschehen...
Ansonsten: Google. |
#25
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Moin Matthias,
Zitat:
Wie gesagt: Auf genau dieser Aussage basierend habe ich bisher versucht, mir eine Argumentation zurechtzulegen, falls ich diese Saison von der WaschPo wegen meiner immer noch nicht erfolgten CE-Zertifizierung in eine Diskussion oder schlimmeres verwickelt werde. Dummerweise ist es genau der vorher blau markierte Satz, der meine ganze Argumentation ins Wanken bringen könnte. Mal ganz abgesehen davon, daß schon in der Einleitung zur 10.GPSGV steht: Soweit diese Richtlinie die Inbetriebnahme von Sportbooten auf dem Wasser betrifft, wird sie durch verkehrsrechtliche Vorschriften des Bundes und, soweit erforderlich, der Länder umgesetzt. Zumindest Brandenburg hat sich da was zurechtgestrickt, was sogar die Androhung von Bußgeld wegen nicht-mitführens der Konformitätserklärung beinhaltet. (Sorry, finde ich gerade nicht wieder, liegt aber irgendwo auf meiner Platte rum). Bei der Anmeldung letztes Jahr hatte ich keinerlei Probleme wegen der fehlenden Konformitätserklärung, und ich hoffe das auch bei der WSP wegdiskutieren zu können, aber verunsichert bin ich inzwischen schon. mfg
Martin |
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