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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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hallo besteht für ein in deutschland zugelassenes sportboot flaggeplicht(deutschlandflagge) auf ost und nordsee?
ich weiß es nur aus dem binnenbereich da besteht keine. gruß |
#2
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Moin,
ja die besteht, sonst wird bei der Wapo ein Bußgeld fällig. Gruß aus dem Weserbergland www.wyce.de |
#3
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![]() Zitat:
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Gruß Olli |
#4
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![]() Weil du auf offenen Gewässern ein deutsches Schiff bewegst (deutsches Hoheitsgebiet) Auf Seeschiffartsstraßen ist es Vorschrift.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]()
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#5
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Nein, eine solche Pflicht gibt es nicht. Eine entsprechende Vorschrift für Sportboote existiert nicht.
Übrigens ist ein deutsches Sportboot niemals irgendein Hoheitsgebiet. Grüße Matthias. |
#6
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![]() ![]() Auf der Oder besteht diese Pflicht, wegen der Grenznähe. Hab es selbst schon praktizieren müssen. Ähnliche Gründe könnt ich mir für Küstengewässer vorstellen. Viele Grüße,
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Jörg |
#7
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#8
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Was heisst nachweisbar, da müsstest du mal die SeeSchStO von vorne bis hinten durchsehen ;)
Also soweit ich weiss, gehört es im Bereich See auf jeden Fall dazu, ob es allerdings strafbar ist, ohne Flagge zu fahren, keine Ahnung, ich bin immer mit unterwegs ![]()
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Gruß Birgit ![]() |
#9
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oder hier
www.dmyv.de/broschur/flaggenfuehrung.pdf |
#10
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Ein Blick ins Gesetz hilft in der Regel ungemein
![]() http://bundesrecht.juris.de/flaggrg/BJNR000790951.html wobei der Link von Antaris die Sache treffend zusammenfasst. @ TricksiFee : Zitat:
Geändert von boneman (06.06.2007 um 14:04 Uhr) Grund: Zitat zu kurz geraten, Danke an Pusteblume |
#12
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Falsch es gibt keine Sportboote in der Seeschifffahrtsstrassenordnug....und du könntest ja locker mal eben nach DK rüber heizen..
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#13
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![]() Zitat:
Das glaube ich nicht.
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Gruß Lars |
#14
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@boneman: in Deinem Zitat geht´s doch um das Fühern der falschen Flagge. Klar, daß ich die Dienstflagge der Bundesrepublik an meinem Lustdampfer nicht fahren darf.
Als mir im vergangenen Urlaub die Flagge unbemerkt über Bord ging (irgendwo zwischen Rügen und Hiddensee), hab´ ich dann in Schaprode einen zufällig anwedenen Wasserpolizisten gefragt, der meinte, ohne Flagge wäre erstmal kein Problem. Würde mich aber nicht darauf verlassen, daß das für die 12-sm-Zone gilt.
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#15
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Uups, da war "pusteblume" schneller
Es ging mir um das Zitat: Also ist mein lüttes Sportboot ein "zur Seefahrt bestimmtes Schiff"? Das glaube ich nicht. doch! selbst mein offenes Angelboot von 4m ist auf der Ostsee auch eines, denn du hast es ja zur Seefahrt bestimmt indem es dort fährt....
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Gruss vom linken Niederrhein ![]() ![]() ![]() ![]() Geändert von Pit (06.06.2007 um 13:55 Uhr) Grund: da war wieder jemand schneller..... |
#17
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na ja, die sehen das bei kleinen Booten lockerer, da sind etliche Angler unterwegs, die keine haben, aber dafür werden die häufig wegen wichtigerer Dinge rangenommen
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Gruss vom linken Niederrhein ![]() ![]() ![]() ![]() |
#18
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Ein Seeschiff ist kein Sportboot.
Und das Flaggenrechtsgesetz ist weit umfangreicher als der oben zitierte Ausschnitt. Lesen bildet halt doch. Grüße Matthias. |
#19
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Irgendwie haben wir nun immer noch keine eindeutige Aussage oder ?
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#20
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Laut Gesetzgeber gibt es nur Schiffe, egal wie groß und dann gibt es je nach Nutzung und Länge bzw. Brt- Zahl zusätzliche Auflagen...
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#21
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Alles Jahre wieder oder täglich grüßt das Murmeltier= Flagge Ja nein +gggg
Ist es das nicht solange nicht, wie es kein Flaggenzertifikat hat ?? Ich bin der Meinung, dass nur Boote mit Flaggenzertifikat und Registereintrag " Flagge zeigen" müssen. Ansonsten ist für mich ein Sportboot auch kein Seeschiff. Aber wir deutsche sind ja immer Geil darauf uns Gesetze und Verordnungen zuzuordnen die für uns gar nicht gedacht sind sondern hier z.B für die Berufsschiffahrt. Wir können ja auch noch ein bisschen über die Logbuchpflicht philosophieren ![]()
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Gruß Olli
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#22
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und die Auflagen wären ? Irgenwie kann bisher noch keiner eine eindeutige Aussage treffen !
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#23
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Das FlRG (Flaggenrechtsgesetz) sagt, welche Schiffe die deutsche Flagge zeigen DÜRFEN. Von MÜSSEN ist da nirgendwo die Rede.
Danach dürfen die deutsche Flagge Kaufffahrteischiffe und alle sonstigen zu Seeschifffahrt geeigneten Schiffe führen. Zu Deiner Frage. Nach meiner Meinung müssen Sportboote nach dem FlRG schon mal keine Flagge zeigen, egal wo. Jedenfalls was deutsche Gewässer betrifft. Flaggenführung hat mit Seemannschaft und Tradition zu tun. Mal googeln unter Flaggenrechtsgesetz! Servus Paul |
#24
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![]() Zitat:
(Kann sonst Probleme mit der Wersicherung geben) ![]()
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Gruß Lars |
#25
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![]() Zitat:
![]() ![]() Das Posting hätte auch von mir sein können-vollste Zustimmung! Ich fahre schon immer ohne den Lappen rum und es hat noch nie einen Beamten gestört! Und wenn man weiß, dass sie sich doch sonst wegen jedem Furz ereifern, dann kann man davon ausgehen, die die Flaggenpflicht tatsächlich nur für die Berufsschifffahrt greift. Ansonsten hätte ich da schon einige Verwarnungen kassiert. ![]() Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
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