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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 18.07.2007, 20:23
Benutzerbild von f.j.freund
f.j.freund f.j.freund ist offline
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Standard Trailerumrüstung 100km/h

Hallo liebe Bootsfreunde,
auch mit der Gefahr wegen mangelnder eigener Recherche abgmahnt zu werden habe ich dennoch eine Frage zur Umrüstung meines 1,6t Trailers auf 100 km/h.
Anlaß ist 2008 das 10-jährige Jubiläum meiner Reifen (es wird Zeit).
Also Reifen nicht älter als 6 Jahre (für 100km/h zugelassen), Stoßdämpfer nachrüsten . Aber was ist noch zu beachten hinsichtlich der Kupplung.
Mein Auto hat ein Anhängerstabilisierungsprogramm serienmäßig mit der Anhängerkupplung - Ist zusätzlich die Nachrüstung des Anhängers mit einem sog. Schlingerdämpfer erforderlich?

Viele Grüße und Dank im Voraus

Jürgen

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  #2  
Alt 18.07.2007, 20:28
Benutzerbild von team_shetland
team_shetland team_shetland ist offline
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Ich habe das bei google gefunden.
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  #3  
Alt 18.07.2007, 21:11
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Karlsson Karlsson ist offline
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Boot: leider zur Zeit nur das vom Nachbarn..
Rufzeichen oder MMSI: äääh was ??
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Reifen und Stoßdämpfer machen. Dann zum Tüv und gut ist.

So war es jedenfalls bei mir
__________________

By Karsten
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  #4  
Alt 18.07.2007, 21:58
Benutzerbild von prokulus
prokulus prokulus ist offline
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Hallo,

auf der Internetseite von Harbeck ist das sehr gut erklärt und auch ein Dokument zu runterladen.

http://www.harbeck.de/anhaenger-trai..._Regelung_.htm

Have Fun
Herbert
__________________
Herbert alias prokulus



Ich habe keine Angst zu sterben, ich habe nur Angst, ich habe nicht genug gelebt.
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  #5  
Alt 18.07.2007, 23:26
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rottweiler rottweiler ist offline
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1.449 Danke in 1.009 Beiträgen
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Hallo!
Lohnt sich dieser Aufwand überhaupt?
Wo darf ich den im Ausland die 100Km/h überhaupt nutzen?
MFG, Frank
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  #6  
Alt 19.07.2007, 07:24
Benutzerbild von f.j.freund
f.j.freund f.j.freund ist offline
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Hallo,
zunächst Danke für die Infos.
Der Umbau lohnt sich für mich aus mehreren Gründen.
1.Ich fahre sowieso meistens schneller als 80km/h um wenigstens noch
LKW´s zu überholen (Wenn ich die dafür fälligen Bußgelder verrechne
lohnt sich der Umbau)
2.Die Reifen müssen sowieso erneuert werden und der Mehrpreis ist nicht
gewaltig.
3.Stoßdämpfernachrüstung ist problemlos möglich, da am Trailer
entsprechende Befestigungspunkte vorhanden sind.
4.Der Gewinn an Sicherheit und weniger Bußgeldrisiko lohnt sich auf jeden
Fall.
Da eine Eintragung in die Papiere erfolgt müßte die 100km/h zulassung zumindest in der EU gelten- hoffe ich wenigstens.

Viele Grüße

Jürgen

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  #7  
Alt 19.07.2007, 08:10
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Zitat:
Zitat von f.j.freund Beitrag anzeigen
Da eine Eintragung in die Papiere erfolgt müßte die 100km/h zulassung zumindest in der EU gelten- hoffe ich wenigstens.
Leider nein,
das ist eine rein nationale Regelung, und gilt daher nur für Deutschland. Das sieht man auch daran, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen generell von Land zu Land unterschiedlich sind.

Viele Grüße

Volker
__________________


Gruß
Volker
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  #8  
Alt 19.07.2007, 08:10
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Martl Martl ist offline
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Zitat:
Zitat von f.j.freund Beitrag anzeigen
...Da eine Eintragung in die Papiere erfolgt müßte die 100km/h zulassung zumindest in der EU gelten- hoffe ich wenigstens.
Viele Grüße
Jürgen
Nein, nur in D.
In Ö gilt sowieso 100, in Frankreich gar 120 oder 130 und Italien, Slowenien und Kroatien scheren sich wenig um unsere Sonderregelungen.
Da ich als Münchner nur max. 150-200 Km (Donau oder Grenze zu Ö) auf deutschen ABs habe, habe ich mir nie Gedanken über die Nachrüstung gemacht.

Gruß
Martl
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  #9  
Alt 19.07.2007, 08:15
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Volker Sch Volker Sch ist offline
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Zitat:
Zitat von Martl Beitrag anzeigen
In Ö gilt sowieso 100, ........
Auch das gilt wohl nicht generell, sondern ist abhängig vom Gewicht des Hängers und des Zugfahrzeugs. Ist vor ca einem Monat bereits Thema im Forum gewesen, und ein Kollege war so freundlich einen genauen Link zu liefern.

Viele Grüße

Volker
__________________


Gruß
Volker
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  #10  
Alt 19.07.2007, 08:29
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Ohja, muss ich dir Recht geben Volker. Da hatte ich wohl bisher Glück mit meinen 110
Hab grad beim ÖAMTC nachgeleseen.
100 darf man mit Hängern der Klasse B fahren. Die Bezeichnung "Klasse B" und "schwerer Hänger" entspricht den EU-Führerschein Bedingungen. Also Hänger entweder max. 750 Kg oder gesamtes zul. ges.Gewicht Zugfahrzeug und Hänger max. 3,5 To.

Gruß
Martl
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  #11  
Alt 19.07.2007, 09:25
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CarstenLT31 CarstenLT31 ist offline
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
[...]gilt daher nur für Deutschland.
Und da nur auf auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, nicht Bundesstraße oder noch kleiner.

Gruß
Carsten
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  #12  
Alt 19.07.2007, 09:39
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Tschinkefraeser Tschinkefraeser ist offline
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Wenn dei Auto schwe genug ist kannst auf die Stoßdämpfer verzichten!
Reifen sind das wichtigste!

Ist dein Zulässiges Gesamtgewicht vom Trailer nicht größer 0,3 x Leergewicht Fahrzeug kannst die 100er Zulassung auch ohne Stoßdämpfer fahren.

Gruß
Dirk
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  #13  
Alt 19.07.2007, 11:19
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f.j.freund f.j.freund ist offline
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"Ist dein Zulässiges Gesamtgewicht vom Trailer nicht größer 0,3 x Leergewicht Fahrzeug kannst die 100er Zulassung auch ohne Stoßdämpfer fahren. "

bei einem 1,6t Trailer eher unwahrscheinlich ein Zugfahrzeug zu finden welches schwer genug ist.
Ich habe anhand der TÜV-Vorgaben für mein Auto bei einem Leergewicht von 1425kg und dem serienmäßigen Stabilitätsprogramm den Faktor 1,2 (Hänger mit Stoßdämpfern und entspr. Bereifung) als Maximum 1710 kg Anhängelast für die eine 100km/h Zulassung möglich ist ermittelt und werde es im April 2008 zur nächsten HU realisieren.

Viele Grüße

Jürgen

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  #14  
Alt 19.07.2007, 12:39
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Tschinkefraeser Tschinkefraeser ist offline
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Zitat:
Zitat von f.j.freund Beitrag anzeigen
bei einem 1,6t Trailer eher unwahrscheinlich ein Zugfahrzeug zu finden welches schwer genug ist.
Hallo Jürgen, das stimmt nicht ganz! Alle VW Syncro, Audi Quattro reichen meinen Nachforschungen nach aus! Selbst der Touran meiner Schwester hat ein Leergewicht von 1660 eingetragen und ist kein Allrad, d.h. du darfst sogar mit nem 1700er Hänger 100 Fahren wenn dieser dafür zugelassen ist. Und das ohne Stoßdämpfer und Stabiprogramm.

Gruß
Dirk
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  #15  
Alt 19.07.2007, 12:44
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Tschinkefraeser Tschinkefraeser ist offline
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Vergesst meine Antwort, bin aufm Holzweg, hab irgendwie immer die 0,3 zum Leergewicht addiert statt wirklich 0,3mal zu nehmen hab ich immer 1,3 gemacht! ;-( Sollt glaub mal wieder Urlaub machen!
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  #16  
Alt 19.07.2007, 12:44
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Martl Martl ist offline
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Zitat:
Zitat von Tschinkefraeser Beitrag anzeigen
Hallo Jürgen, das stimmt nicht ganz! Alle VW Syncro, Audi Quattro reichen meinen Nachforschungen nach aus! Selbst der Touran meiner Schwester hat ein Leergewicht von 1660 eingetragen und ist kein Allrad, d.h. du darfst sogar mit nem 1700er Hänger 100 Fahren wenn dieser dafür zugelassen ist. Und das ohne Stoßdämpfer und Stabiprogramm.
Gruß
Dirk
Du hast doch geschrieben: 0,3 x Leergewicht Auto.

Wenn ich jetzt mal für mein Auto rechne:
0,3 x 2.200 Kg = 660 Kg

Irgendwas stimmt da nicht

Gruß
Martl
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  #17  
Alt 19.07.2007, 13:45
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f.j.freund f.j.freund ist offline
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Hallo,
damit nicht noch mehr Mißverständnisse entstehen:
der Faktor 0,3 x Leergewicht Zugfahrzeug gilt für Anhänger ohne Bremse und ohne Stoßdämpfer
der Faktor 1,1 x Leergewicht gilt für Anhänger mit Bremse und Stoßdämpfer
der Faktor 1,2 x Leergewicht gilt für Anhänger die zusätzlich eine Stabilisierungseinrichtung haben oder wenn das Zugfahrzeug damit nachweislich ausgestattet ist.
Für Wohnwagen gelten die Faktoren 0,8 und 1,0 x Leergewicht

Viele Grüße

Jürgen

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  #18  
Alt 19.07.2007, 14:11
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naja, die Vorschriften sind ja jetzt ausreichend genannt worden daher wollte ich noch was Grundsätzliches hinterherschieben:

Die meisten Gespanne die ich auf der Autobahn treffe laufen deutlich über 100 km/h Viele Hänger mit Spriegel und Plane werden auch schon mal mit 120 oder mehr über Deutsche Autobahnen gezogen.

Wenn man in Dtld mit 120 erwischt wird kostet es ein paar Euro wenn man die 100er Zulassung hat - und wenn "nicht" kostet es einen Monat den Führerschein und mehr als ein paar Euro
__________________
* hoffentlich werd` ich nie erwachsen *
* Heinz *
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  #19  
Alt 19.07.2007, 14:18
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f.j.freund f.j.freund ist offline
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Hallo Heinz,
danke für den Tip mit dem möglichen Fahrverbot. Ich laufe ich ja ständig Gefahr isbesondere wenn ich mit leerem Trailer unterwegs bin als zeitweiliger Fußgänger zu enden. Wieder ein Grund mehr zur Umrüstung.

Gruß Jürgen

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  #20  
Alt 07.12.2007, 15:21
Grobi Grobi ist offline
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Hallo Zusammen,

Zitat:
Zitat von f.j.freund Beitrag anzeigen
Hallo,
damit nicht noch mehr Mißverständnisse entstehen:
der Faktor 0,3 x Leergewicht Zugfahrzeug gilt für Anhänger ohne Bremse und ohne Stoßdämpfer
der Faktor 1,1 x Leergewicht gilt für Anhänger mit Bremse und Stoßdämpfer
der Faktor 1,2 x Leergewicht gilt für Anhänger die zusätzlich eine Stabilisierungseinrichtung haben oder wenn das Zugfahrzeug damit nachweislich ausgestattet ist.
Für Wohnwagen gelten die Faktoren 0,8 und 1,0 x Leergewicht
ich hab leider noch einen Faktor und damit ein Problem:
Mein freundlicher Herr vom Ü-Verein will auch noch eine Achse sehen, wo auf dem Typenschild eine Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h draufsteht!(meist Zugel. bis 130 o.ä.)
Bei älteren Achsen steht nur; Geschw. über 25 km/h. (Das ist wohl was anderes...)

Hat jemand eine Idee, wie ich an eine 100 Zulassung komme bzw. hat jemand eine 100 Zulassung mit so einer älteren Achse bekommen?
Ich habe eine Peitzachse von 2/ 87, die ja nicht mehr hergestellt wird bzw. wo es den Hersteller nicht mehr gibt.
Gruß GROBI
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  #21  
Alt 08.12.2007, 00:50
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Hallo Grobi,
dann gibts eigendlich nur zwei Möglichkeiten
entweder kaufst du dir ne neue Achse
oder gehst mal zu einem anderen Ü-Verein,
gibt ja schließlich mehrere da von und alle haben eine andere Meinung
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #22  
Alt 08.12.2007, 13:47
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
Hallo Grobi,
dann gibts eigendlich nur zwei Möglichkeiten
entweder kaufst du dir ne neue Achse
oder gehst mal zu einem anderen Ü-Verein,
gibt ja schließlich mehrere da von und alle haben eine andere Meinung
^

Oder einmal den Achsenhersteller anmailen ....

Gruß
Wolfgang
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Gruß
Wolfgang
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Schaun wir mal, dann seh ich schon
Tipfehler sind damit zu erklären das mein Tastatur nicht wusste was ich schreiben wollte ...
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  #23  
Alt 08.12.2007, 16:42
Mecky
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Standard 100 Zulassung

Hallo Gobi, wechsel denTÜV, schnellstens. Du bist da glaube ich bei einem Exemplar aus Kurint gelandet.

Gruß Mecky
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  #24  
Alt 09.12.2007, 12:32
Grobi Grobi ist offline
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Hallo,
@ WoSo, würde ich ja gerne, aber
Zitat:
Ich habe eine Peitzachse von 2/ 87, die ja nicht mehr hergestellt wird bzw. wo es den Hersteller nicht mehr gibt.
Gruß GROBI
Haben die einen Nachfolger?

@Mecky
mußte ja schon lachen, wg. dem Kurinten......
Jedesmal wenn ich zum "Verein" fahre, muß ich zwangsläufig an die Geschichte von Werner Brösel denken, wo er seinen Wurstblinker nicht eingetragen bekommt....

Ich habe am Donnerstag einen Termin, bin ja mal gespannt. Trailer ist von 88 und war noch nie Zugelassen! Ich werde berichten! Zur Not muß ich in Etappen arbeiten, erst Zulassen und danach die 100km/h-Zulassung beantragen.
Gruß GROBI
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  #25  
Alt 19.12.2007, 14:36
Grobi Grobi ist offline
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658 Danke in 283 Beiträgen
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Hallo Zusammen,
es ist vollbracht! Der Trailer hat Tüv und 100 er Zulassung.
Kurzversion:
Donnerstag mit Termin zum TÜV. Die haben eine normale Hu gemacht und es war fast alles in Ordnung. Nur die Radschrauben waren Ihm zu tief drin. (Auflage neue zu Kaufen).
Zur 100 er hat er sich die Reifen angeschaut und gut war es. (Die Stoßdämpfer sind Ihm wohl schon bei der Hu aufgefallen)
Klasse..... knapp 80 Euro`s auf den Tisch und weg.
Der Prüfer aus Kurint war's jedenfalls nicht!
Am Freitag zur Zulassungstelle.....
Die können keine Zulassung machen da in der ABE keine Reifengröße steht!? Trotz freundlichen meckerns beim Chef keine Zulassung! Was tun? Rote Nummer war ja schon wieder weg. Einen Trailerreifen abmontiert und damit zum Tüv.
Leider war der Prüfer vom Vortag nicht da, aber man hat mir gnädigerweise von Hand die Reifengröße mit Stempel in die Hu- Unterlagen nachgetragen. Mehr ging ohne Trailer nicht. Naja, besser wie nix. Sofort wieder zur Zulassungstelle.
Andere Sachbearbeiterin, andere Aussage: Sie bräuchte eine Vollabnahme, wo alle Einzelheiten vermerkt sind.....................
Diese Aussage der Sachbearbeiterin von morgens dargelegt und siehe da, Zulassung bekommen und wieder um die 50 Euro's ärmer!
Es ist doch immer wieder ein Abenteuer, wenn man etwas haben möchte, was nicht alltäglich ist.....
Gruß GROBI
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