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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Entziehung der Fahrerlaubnis
Eben habe ich ein Urteil des OLG Brandenburg v. 16.4.2008 gelesen, das vielleicht für den einen oder anderen interessant sein kann:
"1. §§ 69, 69a StGB finden keine Anwendung auf Bootsführerscheine. Die auzsschließliche Kompetenz zum Entziehen der Erlaubnis zum Führen von Sportbooten liegt ge.§ 11 Abs.3 SportbootFüV-Bin bei den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen. 2. Das Führen eines Motorbootes im alkoholbedingt absolut fahruntüchtigen Zustand (§ 316 StGB) kann nicht als Anlasstat zur Entziehung der Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr führen, weil kein spezifischer Zusammenhang zwischen der Tat und der Straßenverkehjrssicherheit besteht und die Tat nicht im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs im Sinne von § 69 Abs.1 StGB begangen worden ist." (nach dem Urteil des OLG Rostock v. 26.6.2008 ist ein motorbetriebenes Boot oder Schiff kein Kraftfahrzeug i.S.v. §§ 69, 69a StGB.)
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Grüsse Gebhard www.youtube.com/watch?v=QXbER-JXvlc https://www.youtube.com/watch?v=y870wlSzzWc |
#2
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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#3
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na dann
prost!
danke für die info
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Fortune hummel hummel, mors mors !! Gruß aus Hamburg |
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