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  #1  
Alt 16.01.2009, 15:47
White Pearl White Pearl ist offline
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Standard Funkgerät an Bord in Belgien jetzt Pflicht ?

Hallo zusammen,
mich würde interessieren , wie ihr es handhabt ,mit der Pflicht ab januar 2009 zwei Funkgeräte an Bord zu haben ? Wir haben weder den Funkschein geschweige denn gleich zwei von den Dingern an Bord ! Weiss jemand wie es mit der " Strafe " ausschaut wenn man ohne erwischt wird ? Leider konnte ich dies nicht in Erfahrung bringen. Gibt es vielleicht eine Übergangsfrist ?

Würde mich über eure Antworten freuen
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  #2  
Alt 16.01.2009, 16:39
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Libertad Libertad ist offline
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Weitere Frage: Muß das 2. Gerät auch in D angemeldet sein bzw. wie sind die Bedingungen hierfür?
__________________
Gruß
Ewald
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  #3  
Alt 16.01.2009, 16:45
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Galaxy2001 Galaxy2001 ist offline
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Wie,jetzt muss ich eine Funke in mein Schlauchi einbauen
__________________
MFG Sascha
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  #4  
Alt 16.01.2009, 17:20
White Pearl White Pearl ist offline
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Nein , kein Funkgerät im Schlauchboot , alle Boote die in Belgien auf den Binnengewässer fahren die länger als 7 Meter sind müssen die beiden Funkgeräte wohl an Bord haben.
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  #5  
Alt 16.01.2009, 18:43
Benutzerbild von jannie
jannie jannie ist offline
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Moin,
das Thema hatten wir doch gerade: http://www.boote-forum.de/showthread...belgien&page=2
Zusammengefasst: nur wenn das Boot unter belgischer Flagge fährt und länger als 7 m ist, gelten die belgischen Vorschriften, Weil die sich heftig mit europäischem Recht beissen, sind die evt. nicht so endgültig. Damit bleibt wohl für die Meisten hier alles beim alten.
gruesse
Hanse
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  #6  
Alt 16.01.2009, 23:49
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Zitat:
Zitat von jannie Beitrag anzeigen
Moin,
das Thema hatten wir doch gerade: http://www.boote-forum.de/showthread...belgien&page=2
Zusammengefasst: nur wenn das Boot unter belgischer Flagge fährt und länger als 7 m ist, gelten die belgischen Vorschriften, Weil die sich heftig mit europäischem Recht beissen, sind die evt. nicht so endgültig. Damit bleibt wohl für die Meisten hier alles beim alten.
gruesse
Hanse

wenn das mal alles so einfach wäre

was ist den mit Quickstop Plichtin NL
warum dürfen 16 jährige mit SBF in NL keine schnellen Boote führen
warum müssen Rudergänger die stehen Rettungswesten tragen

usw.
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #7  
Alt 16.01.2009, 23:55
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
wenn das mal alles so einfach wäre
was ist den mit Quickstop Plichtin NL
warum dürfen 16 jährige mit SBF in NL keine schnellen Boote führen
warum müssen Rudergänger die stehen Rettungswesten tragen
usw.
Moin,
hast ja recht, bis zum "vereinigten Europa" dauert es noch tausend Jahre. Klappt ja bei manchen Dingen nicht mal in Deutschland mit unserem Förderalismus. Nur beim Funk haben die Belgier irgendwas, was sie woanders unterschrieben haben, wohl nicht beachtet.
gruesse
Hanse
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  #8  
Alt 17.01.2009, 00:29
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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zum Glück sehen die Belgier alles etwas lockerer als die Niederländer
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Bertrand Russell
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  #9  
Alt 19.01.2009, 09:21
White Pearl White Pearl ist offline
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Hallo zusammen,
ich habe am Wochenende mit unserem Hafenmeister gesprochen , er meinte es wäre wohl ein Schnellschuss gewesen der wohl zur Zeit noch nicht relevant ist.denn selbst Segler müssten aufgrund der neuen Verordnung diese Funkgeräte an Bord haben und die meisten in unserem Hafen haben kein Funkerzeugnis er selbst auch nicht. Ausserdem sind wir fast auf der Grenze zu Holland d. h. wir fahren raus aus dem Hafen und sind nach zwei Minuten auf der Grenzmaas also werden wir es auf uns zukommen lassen und abwarten. Wir hoffen einfach auf die Einsicht der Belgier !!
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  #10  
Alt 23.04.2009, 15:21
segelnmm segelnmm ist offline
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Da uns immer mehr ehemalige Schüler und Bootseigner hier in Roermond zu dem Thema Funk in Belgien angesprochen haben hier nun die letzten aktuellen Informationen.
  • Das „Vademecum van de Pleziervaart in Belgie“ gilt für alle auf belgischen Gewässer fahrende Schiffe – also auch für uns!!!!
    Es kann unter
    http://www.Yachtschule-Muellenschlaeder.de/belgien.html
    (Niederländisch) herunter geladen werden
  • Eine Rückfrage bei „Dirk Van den Abeele“, dem verantwortlichen Herausgeber hat heute ergeben, dass das Reglement geändert werden soll. Neue Regelung für Kleinfahrzeuge über 7 m kleiner 20 m wird ein Funkgerät notwendig – auch für Nichtbelgier.
    Diese Regelung soll in der nächsten Woche vom Belgische Verkehrsminister verabschiedet werden.
    Alle Anfrage (ob per Brief oder Mail) werden erst danach beantwortet werden. –schwebendes Verfahren.
  • Die belgische Wasserschutzpolizei sei angewiesen die zu erwartende Neuregelung zu beachten.
  • Handfunkgeräte – wie im belgischen Reglement – vorgeschlagen können in Deutschland für den Binnenfunk auf Kleinfahrzeugen (kleiner 20 m) nicht zugelassen werden. Sie sind nur im Verkehrskreis Funk an Bord für die Berufsschiffart zulässig. Eine Vergabe der notwendigen ATIS-Nummer ist nur fest eingebaute Geräte möglich.
  • In den Niederlanden können Handfunkgeräte auch für den Binnenfunk angemeldet werden. Es erfolgt dann eine Vergabe einer Niederländischen ATIS-Nummer. Infos dazu unter
http://www.agentschap-telecom.nl/Pages/default.aspx
Eine Nutzung dieser Geräte in Deutschland im Binnenfunk ist dann nicht möglich.
Im Seefunk können diese Geräte auch in Deutschland genutzt werden.
  • Der Betreiber der Funkanlage muß im Besitz eines entsprechenden Sprechfunkzeugnis sein. (UBI oder das alte Beschränkt gültige UKW-Sprechfunkzeugnis)
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  #11  
Alt 23.04.2009, 16:31
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Hallo segelnmm

(((Kleinfahrzeuge über 7 m kleiner 20 m wird ein Funkgerät notwendig – auch für Nichtbelgier))))


also brauchen wir jetzt Funk oder nicht
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  #12  
Alt 23.04.2009, 16:35
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bootpik7 bootpik7 ist offline
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Zitat:
Zitat von Gameover Beitrag anzeigen
Hallo segelnmm

(((Kleinfahrzeuge über 7 m kleiner 20 m wird ein Funkgerät notwendig – auch für Nichtbelgier))))


also brauchen wir jetzt Funk oder nicht
Hy, Thorsten

klarer kann man es ja wohl nicht mehr ausddrücken
__________________
Gruß Heinz
---------------------------------------------------------------
der Herrgott gab mir 2 Ohren doch leider nichts dazwischen, was gesprochene Worte aufhalten könnte.
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  #13  
Alt 23.04.2009, 23:15
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RobG_NL RobG_NL ist offline
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Ich verstehe es wirklich nicht, was mann nicht versteht. De regel sind klar und deutlich, es ist schon seit fast zwei jahre bekannt und es sind schon viele volle seiten in die wasserspor presse und aufs www geschrieben (auch hier in NL) und immer wieder sieht mann die gleiche fragen und und immer wieder mussen die gleiche antworten geschrieben wirden: Ja, stimmt und gilt auch für ausländer!

Also versuche ich es auch nog einmahl:

IF Schiffslänge > 7
AND Schiffslänge < 20
AND LandCode = B
THEN DO;
AnzahlFunkGeräte = 2;
ATISPflicht = YES;
DualWatchGestattet = NO;
HandGerätAlsZweitesGerätErlaubt = YES;
END;
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  #14  
Alt 27.04.2009, 12:33
segelnmm segelnmm ist offline
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Zitat:
Zitat von Gameover Beitrag anzeigen
Hallo segelnmm

(((Kleinfahrzeuge über 7 m kleiner 20 m wird ein Funkgerät notwendig – auch für Nichtbelgier))))


also brauchen wir jetzt Funk oder nicht
Klare Antwort: ja!!

Hier einige Informationen:
In der Binnenschifffahrt sind nach dem Straßburger Abkommen international für Fahrzeuge (Schiffe >= 20 m) 2 fest eingebaute Binnenfunkgeräte vorgeschrieben, da sie in den Verkehrskreisen „Schiff – Schiff“ und „Nautische Information“ ständig hör und sprechbereit sein müssen.
Das ist mit einem Gerät auch mit 2 oder Mehrkanalüberwachung nicht möglich, denn wenn ich in einem der beiden Verkehrskreise höre oder spreche kann ich den anderen nicht gleichzeitig abhören!!!
Daher sind in Funkgeräten die für den Binnenfunk zugelassen sind (Geräte mit ATIS-Kennung) diese Funktionen automatisch geblockt.
Dies gilt auch für Kombigeräte (Seefunk und Binnenfunk) wenn sie auf Binnenfunk geschaltet werden.

Die Belgier wollten nun diese Vorschrift auf Fahrzeuge > 7 m ausdehnen.

Mit dieser Vorschrift liegen sie weit außerhalb der für den Binnenschifffahrtsfunk international vereinbarten Normen!!!!

Nach den internationalen Vereinbarungen sind für Kleinfahrzeuge < 20 m
keine Funkgeräte vorgeschrieben.
Die zu erwartende neue Regelung für Belgien wird für Fahrzeuge > 7 m ein Binnenfunkgerät (Gerät mit ATIS) vorschreiben . Diese Aussage unter Vorbehalt der umgehend erwarteten Bestätigung.

Nun noch ein Wort zu eingebauten oder Handfunkgeräten!

Mit Einführung der ATIS Kennung wollte man erreichen, daß man Aussendungen im Binnenfunk eindeutig einem Schiff zuordnen kann. Bei Nichteinhaltung der Funkdisziplin kann dann der Halter des Schiffes ermitteln und zur Rechenschaft gezogen werden.

Bei der Benutzung von Handfunkgeräten ist diese eindeutige Zuordnung nicht mehr möglich!!!!

Daher sind Handfunkgeräte für den Binnenschifffahrtsfunk nach der Vereinbarung von Straßburg nur für Fahrzeuge > 20 m im Verkehrskreis „Funkverkehr ab Bord“ zugelassen.

Handfunkgeräte sind daher im Binnenschifffahrtsfunk für Kleinfahrzeuge international nicht zugelassen.

Belgien und die Niederlande haben im Rahmen der nationalen Hoheitsrechte Handfunkgeräte auf Kleinfahrzeugen zugelassen. Diese können hier auch angemeldet werden. Bei der Benutzung in den anderen Ländern ( Frankreich, Schweiz, Deutschland usw.) die sich diesem Abkommen angeschlossen haben sind diese Geräte im Binnenfunk nicht zugelassen!!!!! Bußgeld ?!?!?!? Probleme ?!?!?!?

Was tun?????
Ihr fahrt nicht nach Begien.......
Kein Funkgerät nötig.

Ihr fahrt nur in belgischen oder Niederländischen Binnenrevieren festeingebaute Funke angemeldet in Deutschland oder Handfunke angemeldet in den Niederlanden – Achtung alle halten Euch für Niederländer

Ihr fahrt auch in anderen Revieren
Fest eingebaute Funke mit ATIS angemeldet wo auch immer, und Ihr seid auf der sicheren Seit.

Noch ein letztes Wort:
Um eine Binnenschieffahrtsfunkanlage an Bord zu betreiben benötigt Ihr zumindest das entsprechende Spechfunkzeugnis.
Eine gute Ausbildung und die damit verbundenen Informationen machen das Leben einfach leichter!!!
Bei konkreten Fragen könnt Ihr mich ereichen unter
info@seebaer.net
die Ausbildungsstätte in Roermond und Umgebung.
Gruß
Manfred
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  #15  
Alt 27.04.2009, 14:27
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NamaraII NamaraII ist offline
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Zitat:
Zitat von segelnmm Beitrag anzeigen
Klare Antwort: ja!!


Bei der Benutzung von Handfunkgeräten ist diese eindeutige Zuordnung nicht mehr möglich!!!!
stimmt nicht ganz.
es kann ein ATIS fähiges handfunkgerät eingesetzt werden und dann die ATIS nummer des festgerätes einprogrammiert werden.
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  #16  
Alt 29.04.2009, 22:46
Ger B Ger B ist offline
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Boot: Funcraft sport 16.5 mtr
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http://www.watersportverbond.nl/Content.aspx?sid=&cid=&mid=2&ctl=details&nid=479

gr Gerrit
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  #17  
Alt 05.05.2009, 14:25
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chico chico ist offline
Ensign
 
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wenn es länger als 7 m ist, ja
__________________
Gruß Ernst
http://www.boote-forum.de/phpBB2/download.php?id=12668
no risk....not fun
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  #18  
Alt 08.05.2009, 17:10
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RobG_NL RobG_NL ist offline
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Zitat:
In der Binnenschifffahrt sind nach dem Straßburger Abkommen international für Fahrzeuge (Schiffe >= 20 m) 2 fest eingebaute Binnenfunkgeräte vorgeschrieben
Letzte info von de ANWB (NL):
Laut EU gezetz, sind für JEDES Fahrzeug 2 Binnenfunkgeräte vorgeschrieben, aber haben einige (viele?) Länder eine Ausnahme gemacht für kleine 'sport' Fahrzeuge.
De Belgier haben also gar kein neues Gezetz gemacht, nur die Ausnahme beendet. Mittlerweile ist aber auch bekannt das jedelfalls für NL Fahrzeuge die Ausnahme weiter gilt. Obs für D Fahrzeuge auch gilt, weiss ich nicht.
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  #19  
Alt 17.05.2009, 14:02
Yannis Yannis ist offline
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Hallo,

lt. Aushang in unserem Hafen wird die Ausrüstungpflicht mit 2 Funkgeräten
im Juni aufgehoben.

Gruß

Hans-Peter
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  #20  
Alt 17.05.2009, 18:12
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IngoNRW IngoNRW ist offline
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Weiß jemand wo ich im Raum Do. einen UKW Chraschkurs machen kann?
Will im Juli mal nach Antwerpen, da wäre das wohl besser einen Schein zu haben.

Gruß Ingo
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  #21  
Alt 17.05.2009, 20:54
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
BF-Trockendocktor
 
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Hallo IngoNRW,
Rühnte Hamm Castrop beim ADAC in Dortmund laufen auch öfters Kurse
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #22  
Alt 17.05.2009, 21:03
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nachaot nachaot ist offline
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Hallo zusammen,
bei uns im Hafen Spaanjerd in Belgien hing heute ein Aushang, dass man kein 2. Marifon an Bord mehr haben braucht/darf. Ende Mai, Anfang Juni gilt diese Regel. Das heißt wohl, dass man ein Marifon ab 7 mtr Länge haben muss, jedoch kein weiteres mehr.
Gruss
Jutta und Andre
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  #23  
Alt 18.05.2009, 08:07
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kapaxe kapaxe ist offline
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Boot: Polaris Marathon 1000
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Hallo Jutta und Andre,

danke für die Info. Gibt es auch eine offizielle Quelle? Ich hab´s mal bei elwis.de versucht, leider nix gefunden.

Grüße
Axel
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  #24  
Alt 18.05.2009, 12:59
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nachaot nachaot ist offline
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Zitat:
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Hallo Jutta und Andre,

danke für die Info. Gibt es auch eine offizielle Quelle? Ich hab´s mal bei elwis.de versucht, leider nix gefunden.

Grüße
Axel

Hallo Axel,

ich werd mal im Belgischen Netz suchen, vielleicht finde ich da was, dann setz ich es rein.

Gruß Jutta
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  #25  
Alt 18.05.2009, 13:04
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nachaot nachaot ist offline
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So, hier ist ein paar links, leider nur auf NL


http://www.waterkampioen.nl/publishe...belgie.nl.html

http://www.6minutes.be/NL/Artikel.as...9&RubriekID=17

Gruß Jutta
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