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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Personenbeförderung Rhein
Hallo,
wer weiß, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um kommerziell auf dem Rhein Personen zu befördern? Es geht um - allgemeine Lizenz - Patent des Schiffsführers - Schlauchboot mit Festrumpf möglich? - Außenborder möglich? Restriktionen? Oder weiß jemand, wer diese Fragen beantworten kann? Danke! |
#2
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Da sie es auch kontrollieren müßte die WSA / WSP dies wissen. Aber vielleicht bekommst du ja auch hier noch Antworten.
RIB mit AB müßte es geben, da solche Fahrten ja schon auf dem Rhein angeboten werden.
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gregor |
#3
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Für gewerbliche Zwecke brauchst Du das Rheinschifferpatent für den Streckenabschnitt, wo Du gewerblich fahren willst.
Stelle Dir das aber nicht so einfach vor. Das ist praktisch ein Lernberuf. Da geht es um Streckenkunde. Du müsstest Dir ein Schifferdienstbuch beim WSA besorgen, wo Dir dann ein Patentinhaber Deine Fahrten bestätigen kann. Das musst Du monatlich beim WSA vorlegen. Die Strecke Deines Streckenabschnitts, für den Du das Patent haben wolltest, musst Du mindestens 8 mal zu Berg und 8 mal zu Tal befahren haben, dabei 2 x am Stück. Die Prüfung ist eine mündliche Prüfung, wo es auch im Wesentlichen nur um Streckenkunde und Durchfahrtshöhen bei verschiedenen Wasserständen geht. Frage mal bei Deinem WSA nach. Danach hast Du bestimmt nicht mehr den Wunsch, gewerblich fahren zu dürfen, wenn Du den Aufwand bedenkst. Meine Info hier ist etwa 30 jahre alt. Vielleicht hat sich ja zwischenzeitlich etwas geändert. Es spielt hierbei übrigens keine Rolle mit welchem Boot Du fahren willst von der Größe. Ausschlaggebend ist nur der Umstand der gewerblichen Nutzung. Dass das Schiff dann für den Zweck geeignet und zugelassen sein muss und einer bestimmten Ausrüstungs- und Besetzungspflicht unterliegt ist noch eine andere Sache. Am besten, vergiss es Gruß Walter |
#4
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Wo kann ich solche Fahrten denn mitmachen als Kunde/Fahrgast?
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#5
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#6
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Wenn du das gewerblich machen willst, solltest du den Markt auch erst mal prüfen...
http://www.actionboot.de/ Jetzt gibt´s wieder Mecker von Uwe...
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gregor |
#7
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Hier auch etwas zum lesen.
Gruß Walter http://www.lex-ikon.eu/cd04/cd04d/in.../ges_de_23.htm http://www.atlas-schiffahrt.de/atpat.htm |
#8
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@ Oma
da die im Schiersteiner Hafen abfahren, hätte ich gedacht dass du den Actionknaller einstellst und nicht diese Kaffeefahrten.... Hast du doch bestimmt schon überholt,............ oder???????
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gregor |
#9
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Hallo Cintra,
Um ein Rheinpatent machen zu können must du ein paar Jahre Fahrzeit auf einem Binnenschiff haben. Die Fahrzeit richtet sich nach deinem Dienstgrad der im Schifferdienstbuch eingetragen ist. Mindestens aber 4 Jahre. Dann musst du eine Prüfung über Maschinenkenntnisse ablegen. Einen Funkschein brauchst du natürlich auch. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichem und einem mündlichen Teil. Prüfungsinhalt unter anderem ADNR, Ladungskunde/Stabilität, Navigation, Streckenkunde, Recht usw.... Vieleicht reicht aber das Sportpatent § 2.03 - Sportpatent
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gruß Jan |
#10
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... ich hab nix gemacht
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#11
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an dem Wort Fahrgast differenziert sich ob Du ein Patent brauchst oder
nicht. Wenn Du ein Boot hast dass zur Fahrgastbeförderung eingerichtet ist dann brauchst Du ein Patent. Wenn du ein Sportboot für Freizeitzwecke vermietest und auf ausdrucklichen Wunsch deines Mieters einen Bootsführer einsetzt dann braucht dieser nur den SBF-Binnen gemäß Sportbootvermietungsordnung Binnen. Gruss Andreas |
#12
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Personenbeförderung
Du sollltest dich mjit dem WSA in Verbindung setzen. Dein Fahrzeug muß zur Personenbeförderung zugelassen sein gemäß Rheinschifffsuntersuchungssornung. Guck dort mal nach Fahrgastschiffen bis 12 Personen. Eventuell noch die Sportbootvermietungsverordung beachten.
Quelle Elwis.de. Du dürftest als Privatman an den Auflagen zur Genemigung scheitern (Bootszeugnis, zugelassene Anlegestelle usw). Das WSA hilt in jedem Fall weiter. Gruß berti |
#13
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Zitat:
Danke.
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#14
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Gewerbliche Fahrten
Hi, hab in etwa das gleiche vor, man muß eigentlich gar keine Auflagen erfüllen, einfach nur Gewerbeschein und los gehts, laut heutiger Auskunft vom WSA Trier !
einziger Auflage, immer als Skipper selbst an Board sein !
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#15
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Zitat:
Das ist aber nur eine Wunschvorstellung! Gruß Walter |
#16
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na der Wunsch ging aber heute in Erfüllung ...
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#17
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Na dann gratuliere ich mal.
Gruß Walter |
#18
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jedenfalls auf der Mosel geht sowas, ich weiß ja nicht wie das WSA auf dem Rhein entscheidet....
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#19
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Ist das wieder so eine EU Sache?
Genauso wie man in Deutschland als Deutscher einen Meister haben muß, andere aber nicht?
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gregor |
#20
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ähm, die Genehmigung ist für den deutschen Teil der Mosel, hier in Luxembourg ist mir die Bürokratie zu heftig....
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#21
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Abwarten, bei uns werden die manchmal einfach erst langsam wach...
Aber die kommen schon noch...
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gregor
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#22
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Zitat:
Hallo, mit welchem Führerschein soll denn das gehen? Gruß aus Hi |
#23
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Hallo CINTRA,
wenn Du nur gelegentlich mit mehreren Personen (gewerblich) unterwegs sein möchtest, könntest Du Dir auch für die jeweilige Fahrt einen Skipper (mit passendem Patent) anheuern.
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Diese Signatur ist unter Bearbeitung! Gruß vom Mario
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#24
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BootsführerscheinBinnen ist ausreichend !
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#25
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Was hier erwähnt wurde:
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=17001 scheint in der Tat (außer für den Rhein) auch heute noch Gültigkeit (unter 12 Personen) zu besitzen. Technisch (auch hier gibt es auf dem Rhein gesonderte Vorschriften) ist hier alles Wissenswerte aufgeführt. Geht also wohl doch, wobei die Ämter dann nach und nach wieder Felsen dazwischen rollen.... ein interessanter Artikel bezgl. Besatzungsvorschrift: Wassertaxi
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gregor |
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