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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 20.02.2009, 20:33
CINTRA CINTRA ist offline
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Standard Personenbeförderung Rhein

Hallo,

wer weiß, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um kommerziell auf dem Rhein Personen zu befördern?
Es geht um
- allgemeine Lizenz
- Patent des Schiffsführers
- Schlauchboot mit Festrumpf möglich?
- Außenborder möglich? Restriktionen?

Oder weiß jemand, wer diese Fragen beantworten kann?

Danke!
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  #2  
Alt 20.02.2009, 21:29
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Da sie es auch kontrollieren müßte die WSA / WSP dies wissen. Aber vielleicht bekommst du ja auch hier noch Antworten.

RIB mit AB müßte es geben, da solche Fahrten ja schon auf dem Rhein angeboten werden.
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gregor

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  #3  
Alt 20.02.2009, 21:45
Water Water ist offline
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Für gewerbliche Zwecke brauchst Du das Rheinschifferpatent für den Streckenabschnitt, wo Du gewerblich fahren willst.

Stelle Dir das aber nicht so einfach vor. Das ist praktisch ein Lernberuf. Da geht es um Streckenkunde.

Du müsstest Dir ein Schifferdienstbuch beim WSA besorgen, wo Dir dann ein Patentinhaber Deine Fahrten bestätigen kann. Das musst Du monatlich beim WSA vorlegen.

Die Strecke Deines Streckenabschnitts, für den Du das Patent haben wolltest, musst Du mindestens 8 mal zu Berg und 8 mal zu Tal befahren haben, dabei 2 x am Stück.

Die Prüfung ist eine mündliche Prüfung, wo es auch im Wesentlichen nur um Streckenkunde und Durchfahrtshöhen bei verschiedenen Wasserständen geht.

Frage mal bei Deinem WSA nach. Danach hast Du bestimmt nicht mehr den Wunsch, gewerblich fahren zu dürfen, wenn Du den Aufwand bedenkst.

Meine Info hier ist etwa 30 jahre alt. Vielleicht hat sich ja zwischenzeitlich etwas geändert.

Es spielt hierbei übrigens keine Rolle mit welchem Boot Du fahren willst von der Größe. Ausschlaggebend ist nur der Umstand der gewerblichen Nutzung.

Dass das Schiff dann für den Zweck geeignet und zugelassen sein muss und einer bestimmten Ausrüstungs- und Besetzungspflicht unterliegt ist noch eine andere Sache. Am besten, vergiss es

Gruß Walter
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  #4  
Alt 20.02.2009, 22:06
CINTRA CINTRA ist offline
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Da sie es auch kontrollieren müßte die WSA / WSP dies wissen. Aber vielleicht bekommst du ja auch hier noch Antworten.

RIB mit AB müßte es geben, da solche Fahrten ja schon auf dem Rhein angeboten werden.
Wo kann ich solche Fahrten denn mitmachen als Kunde/Fahrgast?
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  #5  
Alt 20.02.2009, 22:10
omas gurkenfass omas gurkenfass ist offline
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Zitat:
Zitat von CINTRA Beitrag anzeigen
Wo kann ich solche Fahrten denn mitmachen als Kunde/Fahrgast?
http://www.google.de/search?hl=de&q=rundfahrt+rhein
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  #6  
Alt 20.02.2009, 22:16
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Wenn du das gewerblich machen willst, solltest du den Markt auch erst mal prüfen...

http://www.actionboot.de/


Jetzt gibt´s wieder Mecker von Uwe...
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gregor

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  #7  
Alt 20.02.2009, 22:19
Water Water ist offline
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Hier auch etwas zum lesen.

Gruß Walter

http://www.lex-ikon.eu/cd04/cd04d/in.../ges_de_23.htm

http://www.atlas-schiffahrt.de/atpat.htm
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  #8  
Alt 20.02.2009, 22:21
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@ Oma

da die im Schiersteiner Hafen abfahren, hätte ich gedacht dass du den Actionknaller einstellst und nicht diese Kaffeefahrten.... Hast du doch bestimmt schon überholt,............ oder???????
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gregor

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  #9  
Alt 20.02.2009, 22:25
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Hallo Cintra,
Um ein Rheinpatent machen zu können must du ein paar Jahre Fahrzeit auf einem Binnenschiff haben. Die Fahrzeit richtet sich nach deinem Dienstgrad der im Schifferdienstbuch eingetragen ist. Mindestens aber 4 Jahre. Dann musst du eine Prüfung über Maschinenkenntnisse ablegen. Einen Funkschein brauchst du natürlich auch. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichem und einem mündlichen Teil.
Prüfungsinhalt unter anderem ADNR, Ladungskunde/Stabilität, Navigation, Streckenkunde, Recht usw.... Vieleicht reicht aber das Sportpatent
§ 2.03 - Sportpatent
  1. Wer das Sportpatent erwerben will, muss mindestens 18 Jahre alt und geeignet sein.
  2. Geeignet ist, wer
    1. körperlich und geistig als Schiffsführer tauglich ist.
      Die Tauglichkeit ist durch ein ärztliches Zeugnis nach den Anlagen B1 und B2 nachzuweisen, das von einem von der zuständigen Behörde bestimmten Arzt ausgestellt sein muss;
    2. keine Straftaten in der Schifffahrt begangen hat und nach seinem bisherigen Verhalten die sichere Führung eines Fahrzeuges erwarten lässt;
    3. befähigt ist, das heißt die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse, auch in nautischer Hinsicht sowie eine ausreichende Kenntnis der Verordnungen und der Wasserstraße, insbesondere der Strecke, für die das Patent beantragt wird, besitzt. Die Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn der Bewerber die dafür vorgesehene Prüfung mit Erfolg abgelegt hat.
  3. Außerdem muss die Strecke, für die das Sportpatent beantragt wird, auf einem Fahrzeug mit einer Länge von 15 m oder mehr
    1. entweder mindestens sechzehnmal innerhalb der letzten zehn Jahre vor Eingang des Antrags, davon mindestens je dreimal in jeder Richtung innerhalb der letzten drei Jahre,

      oder
    2. im Rahmen einer sachgerechten Ausbildung mindestens viermal in jeder Richtung innerhalb des letzten Jahres vor Eingang des Antrags

      befahren worden sein.
    3. Dies gilt nicht für die Strecke unterhalb der Spyck'schen Fähre.
  4. Fahrten werden nur berücksichtigt, wenn die Person mindestens 15 Jahre alt ist.
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gruß Jan
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  #10  
Alt 20.02.2009, 22:28
omas gurkenfass omas gurkenfass ist offline
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
@ Oma
da die im Schiersteiner Hafen abfahren, hätte ich gedacht dass du den Actionknaller einstellst und nicht diese Kaffeefahrten.... Hast du doch bestimmt schon überholt,............ oder???????
... ich hab nix gemacht
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  #11  
Alt 20.02.2009, 22:30
funcharter funcharter ist offline
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Zitat:
Zitat von CINTRA Beitrag anzeigen
Wo kann ich solche Fahrten denn mitmachen als Kunde/Fahrgast?
an dem Wort Fahrgast differenziert sich ob Du ein Patent brauchst oder
nicht.
Wenn Du ein Boot hast dass zur Fahrgastbeförderung eingerichtet ist dann
brauchst Du ein Patent.
Wenn du ein Sportboot für Freizeitzwecke vermietest und auf ausdrucklichen Wunsch deines Mieters einen Bootsführer einsetzt dann
braucht dieser nur den SBF-Binnen gemäß Sportbootvermietungsordnung Binnen.

Gruss Andreas
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  #12  
Alt 21.02.2009, 08:32
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Standard Personenbeförderung

Du sollltest dich mjit dem WSA in Verbindung setzen. Dein Fahrzeug muß zur Personenbeförderung zugelassen sein gemäß Rheinschifffsuntersuchungssornung. Guck dort mal nach Fahrgastschiffen bis 12 Personen. Eventuell noch die Sportbootvermietungsverordung beachten.
Quelle Elwis.de. Du dürftest als Privatman an den Auflagen zur Genemigung scheitern (Bootszeugnis, zugelassene Anlegestelle usw).
Das WSA hilt in jedem Fall weiter.

Gruß berti
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  #13  
Alt 21.02.2009, 09:28
CINTRA CINTRA ist offline
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Wenn du das gewerblich machen willst, solltest du den Markt auch erst mal prüfen...

http://www.actionboot.de/


Jetzt gibt´s wieder Mecker von Uwe...
Mach ich ja gerade....
Danke.
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  #14  
Alt 02.03.2009, 20:19
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Standard Gewerbliche Fahrten

Hi, hab in etwa das gleiche vor, man muß eigentlich gar keine Auflagen erfüllen, einfach nur Gewerbeschein und los gehts, laut heutiger Auskunft vom WSA Trier !

einziger Auflage, immer als Skipper selbst an Board sein !
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  #15  
Alt 02.03.2009, 23:11
Water Water ist offline
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Zitat:
Zitat von Cencipena Beitrag anzeigen
Hi, hab in etwa das gleiche vor, man muß eigentlich gar keine Auflagen erfüllen, einfach nur Gewerbeschein und los gehts, laut heutiger Auskunft vom WSA Trier !

einziger Auflage, immer als Skipper selbst an Board sein !

Das ist aber nur eine Wunschvorstellung!

Gruß Walter
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  #16  
Alt 02.03.2009, 23:16
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na der Wunsch ging aber heute in Erfüllung ...
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  #17  
Alt 02.03.2009, 23:18
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Zitat:
Zitat von Cencipena Beitrag anzeigen
na der Wunsch ging aber heute in Erfüllung ...
Na dann gratuliere ich mal.

Gruß Walter
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  #18  
Alt 02.03.2009, 23:23
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jedenfalls auf der Mosel geht sowas, ich weiß ja nicht wie das WSA auf dem Rhein entscheidet....
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  #19  
Alt 02.03.2009, 23:23
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Ist das wieder so eine EU Sache?

Genauso wie man in Deutschland als Deutscher einen Meister haben muß, andere aber nicht?
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gregor

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  #20  
Alt 02.03.2009, 23:24
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ähm, die Genehmigung ist für den deutschen Teil der Mosel, hier in Luxembourg ist mir die Bürokratie zu heftig....
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  #21  
Alt 02.03.2009, 23:35
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Abwarten, bei uns werden die manchmal einfach erst langsam wach...

Aber die kommen schon noch...
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  #22  
Alt 03.03.2009, 10:44
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Zitat:
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Hi, hab in etwa das gleiche vor, man muß eigentlich gar keine Auflagen erfüllen, einfach nur Gewerbeschein und los gehts, laut heutiger Auskunft vom WSA Trier !

einziger Auflage, immer als Skipper selbst an Board sein !

Hallo,
mit welchem Führerschein soll denn das gehen?
Gruß aus Hi
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  #23  
Alt 03.03.2009, 13:37
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Hallo CINTRA,
wenn Du nur gelegentlich mit mehreren Personen (gewerblich) unterwegs sein möchtest, könntest Du Dir auch für die jeweilige Fahrt einen Skipper (mit passendem Patent) anheuern.
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Diese Signatur ist unter Bearbeitung!

Gruß vom Mario

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  #24  
Alt 03.03.2009, 15:59
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Cencipena Cencipena ist offline
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Hallo,
mit welchem Führerschein soll denn das gehen?
Gruß aus Hi

BootsführerscheinBinnen ist ausreichend !
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  #25  
Alt 03.03.2009, 17:21
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Was hier erwähnt wurde:

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=17001

scheint in der Tat (außer für den Rhein) auch heute noch Gültigkeit (unter 12 Personen) zu besitzen.

Technisch (auch hier gibt es auf dem Rhein gesonderte Vorschriften) ist hier alles Wissenswerte aufgeführt.

Geht also wohl doch, wobei die Ämter dann nach und nach wieder Felsen dazwischen rollen.... ein interessanter Artikel bezgl. Besatzungsvorschrift:

Wassertaxi

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gregor

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