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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 10.04.2009, 14:42
Benutzerbild von sailor0646
sailor0646 sailor0646 ist offline
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Standard Haftung bei grober Fahrlässigkeit

Mein Wissenstand ist, dass die Vollkaskoversicherung bei grober Fahrlässigkeit, also z.B. Trunkenheit, die Leistung verweigern kann.

Wenn in einer Eignergemeinschaft ein Miteigner das gemeinsame Schiff mit grober Fahrlässigkeit zerstört und die Versicherung dann nicht haftet, ist er den anderen Miteignern gegenüber sicher schadenersatzpflichtig. Das kann man einklagen, aber was macht man, wenn derjenige einfach nicht genügend Vermögen hat um den Schaden zu begleichen?

Gibt es Versicherungen, die diesen Fall absichern?

Bitte keine Meinungen kund tun, sondern möglichst nur antworten, wer fundiertes Wissen oder Erfahrungen zu diesem Problem hat. Kluge Sprüche zum Thema Eignergemeinschaft helfen mir übrigens auch nicht weiter.
__________________
Gruß, Alfred

Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön.
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  #2  
Alt 10.04.2009, 15:11
Benutzerbild von Volker Sch
Volker Sch Volker Sch ist offline
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2.662 Danke in 1.485 Beiträgen
Standard

Nein, denn wie du selbst schreibst, zahlen Versicherungen bei grober Fahrlässigkeit nicht.

Gruß

Volker
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  #3  
Alt 10.04.2009, 15:19
Benutzerbild von ToDi
ToDi ToDi ist offline
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9.334 Danke in 3.121 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von sailor0646 Beitrag anzeigen
Das kann man einklagen, aber was macht man, wenn derjenige einfach nicht genügend Vermögen hat um den Schaden zu begleichen?
auch wenns jetzt hart klingt: nichts bzw auf eine Erbschaft oder einen Lottogewin warten

Zitat:
Zitat von sailor0646 Beitrag anzeigen
Gibt es Versicherungen, die diesen Fall absichern?
nein
__________________
Gruß Thomas
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