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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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BSH-Zwang für Positionslichter fällt z.T. weg !!!
Moin Leute.
Aufgehorcht durch einen Satz in einem anderen Thread hab ich mal ein wenig telefoniert und gegurgelt. Und siehe da, es scheint wirklich zu stimmen: Die verpflichtende Baumusterzulassung (BSH-Prüfung) für Positionslampen bei Booten bis 12m ist nicht mehr nötig !!! Erst hab ich mit einem Kumpel von der Waschpo in Emden telefoniert. Er gab mir ein eindeutiges JA. Auch der Mensch beim WSA hier in Emden bestätigte es mir, wenn auch nur mit "Kopfkratzen". Im Internet steht es zwar nicht ganz so klar, halt ehr in Beamtendeutsch. Z.B. hier die Gesetzesänderung oder hier der Pressetext vom DSV. Dort steht zwar nur, dass die Lampen den Anforderungen der KVR entsprechen muss und dort ist wiederrum die Tragweite von 2sm auf 1sm heruntergestuft. Aber vordergründig geht es mal wieder um die EU und diese fordert eine Abbau von Handelshemmnissen. Auf gut Deutsch: Ich kann ab sofort Lampen die in einem anderen Land als D zugelassen sind an Boot bappen, zumindestens wohl ziemlich sicher bei Booten bis 12m. Ob diese Lampen dann nur 1sm Tragweite haben oder ob ich aus Sicherheitsdenken welche mit mind. 2sm nehme ist mir dann überlassen. Endlich keine hässlichen und völlig überteuerten Lampen von Hella und co. kaufen müssen !!!
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#2
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Das hört sich ja mal gut an.
Da gibt es dann ja wesentlich bessere Perspektiven hinsichtlich des Designs. Vielleicht werden dann ja auch diese exorbitanten Preise (BSH-Beleuchtung) hinsichtlich der freien Auswahl in moderate Preise gewandelt. Gruß Rüdiger
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Gruß Rüdiger Geht der Meeresspiegel eigentlich kaputt, wenn man in See sticht?
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#3
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Na toll, und ich bau mir letztes Jahr noch die Duschkabinen dran!
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Diese Signatur ist unter Bearbeitung! Gruß vom Mario
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#4
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Juhu, ich brauch meine Ami-Laternen nicht abschrauben und kann meinen Kreditantrag bei der Bank für die bsh funzeln wieder canceln
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#5
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Zitat:
Was für Vollfosten denken sich eigentlich solche Sätze aus? des § 3 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 5 Satz 2 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 2001 (BGBl. I S. 2026), von denen § 3 Absatz 1 Nummer 2 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb des Gesetzes vom 19. Juli 2005 (BGBl. I S. 2186) und § 3 Absatz 5 Satz 2 zuletzt durch Artikel 313 Nummer 2 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden sind, Das ist Kabarett PUP !!!!!
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#6
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Die Regelung für die Nicht BSH - Leuchten gilt aber nur für See, wenn ich richtig informiert bin.
Für den Binnenbereich sollen die BSH-Funzeln scheinbar weiterhin vorgeschrieben sein.
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#7
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Zitat:
Dannach hab ich leider nicht gefragt, werde aber nochmal meine Hotline zur Waschpo und co anrufen um das in Erfahrung zu bringen. Allerdings hab ich in den Texten keine Unterscheidung nach Binnen und Buten gefunden Werde es aber sofort melden wenn ich näheres weiß... |
#8
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Zitat:
Wer denkt sich so etwas aus?
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#9
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Das Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrografie
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#10
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Zitat:
Ich glaube ich sehe dich. Carsten
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Das Leben ist zu schön um ständig zu arbeiten, aber wie soll man sonst leben.
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#11
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das is ja sogar für ich als leihe unsinn das es auf see simpler wird und binnen bleibt, wre ja unsinn, wo hat mand en binnen merh als 1sm zu kucken?
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#12
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Was heist hier Unsinn!
"Unsere" neue Seilfähre (für die 4m Kanalbreite) hat Radar vorgeschrieben bekommen damit sie bei Nebel keinen Tanker rammt bzw. ausweichen kann wenn ein Skipper auf Kollikurs naht. Kann Radar in einer Kanalkurve durch Bäume und Häuser hindurchsehen um nahende Fahrzeuge außerhalb der Sichtweite auszumachen? Letzter Stand ist daß das Ding montiert bleiben muß, es muß jedoch nicht in Betrieb sein. Versteh ich nicht!
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#13
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Binn 2 sm ?
Also ich hab das von den Scheinprüfungen aus 2006 noch so in Erinnerung das hier zwischen Binnen und See unterschieden wurde .
Ich fand das damals schon blöde . Und zwar war See 2sm und Binnen 1 sm. Irre ich mich ?
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Ich bin nicht blöd. Ich hab nur soviel Pech beim denken. Erhard |
#14
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Hmm jetzt bin ich verwirrt gilt das jetzt auch für Binnen oder nicht
Gruß Tomas
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Immer ein Hand breit Wasser unter dem Antrieb Gruß Tomas |
#15
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Zitat:
Carsten
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Das Leben ist zu schön um ständig zu arbeiten, aber wie soll man sonst leben. |
#16
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Schade habe nochmal alles durchgelsen leider nur für See
nicht für Binnen Gruß Tomas
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Immer ein Hand breit Wasser unter dem Antrieb Gruß Tomas |
#17
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Dazu mal folgendes!
Hallo Herr........, diese fehlerhafte Aussage wird leider immer noch verbreitet. Bitte verweisen Sie auf unsere Homepage http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Spo...hter/index.jsp.. Dort finden Sie u.A. folgende Informationen: "Durch die Änderung der Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung vom 11. März 2009 (BGBl. I S. 507) wurde die Tragweite der Seitenlaternen in Anlehnung an die Kollisionsverhütungsregeln von 2 nm auf 1 nm für Schiffe unter 12 Meter Länge reduziert." Die Zulassungspflicht besteht weiter! "Auf Fahrzeugen, die zur Führung der Bundesflagge berechtigt sind, dürfen nur Navigationslichter und Schallsignalanlagen geführt werden, deren Konstruktion und Anbringung den Anforderungen der Kollisionsverhütungsregeln entspricht und die vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zugelassen sind. Diese Navigationslichter und Schallsignalanlagen sind mit einer Baumusternummer (z.B. BSH/00/01/90) bzw. dem Steuerrad markiert. Vom Deutschen Hydrographischen Institut (DHI) zugelassene Navigationslichter mit Baumusternummern (wie z.B. DHI/00/01/76) behalten ihre Gültigkeit. Ein CE-Zeichen ersetzt die Baumusterprüfung nicht! Produkte aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau - Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit - gleichermaßen dauerhaft erreicht wird. Diese Anerkennung anderer EU -Zulassungen wird durch das BSH durchgeführt." Bei weiteren Fragen dazu helfen wir gerne weiter. Mit freundlichen Grüßen i.A. ..........................
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben Geändert von bootsmann (04.05.2009 um 11:29 Uhr)
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#18
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Heisst das jetzt ich darf meine UK Fackeln dran lassen?
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#19
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Hmmm, wat den nun
Ich habe meine Aussage DIREKT von der Waschpo und dem WSA hier in Emden. Und wenn mir die Teichpolizei erzählt (und es war ein darauf spezialisierter Beamter!) ich bräuchte kein BSH Stempel mehr auf den Lampen, dann vertrau ich den eigentlich. Ich werde nachher mal beim BSH in Hamburg anrufen, mal schauen was die mir sagen...
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#20
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WaSchPo sagt ja, BSH sagt nein, wenn ich das richtig verstanden habe. Zum Glück verteilt das BSH aber keine Knöllchen!
Gruß Jochen
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#21
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Bei uns haben die Nullchecker letztens einem Nachbarn ne Anzeige aufs Auge gedrückt, weil er seinenn 13 jährigen Junior mit seinem Angelkahn + 6PS Motor hat fahren lassen (er war aber an Bord)
Begründung: Junior dürfe erst ab 16 ohne Führerschein ein führerscheinfreies Boot fahren, selbst wenn jemand mit SFB an Bord ist. Die Aussagen von denen sind soviel Wert wie das weisse klebrige Zeug in den Mundwinkeln wenn man so richtig durstig ist.
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#22
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Zitat:
Bundesamt fuer Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) Bernhard-Nocht-Str. 78 20359 Hamburg http://www.bsh.de/
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben |
#23
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Zitat:
auch wenn es Unmut erzeugt, aber der Junior darf binnen erst mit 16 Jahren fahren und deine Funzeln werden auch in Zukunft nicht zulässig sein
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#24
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Zitat:
Das er alleine noch kein führerscheinfreies fahren darf seh ich ja ein. Wie ist das mit E-Motoren? Habe da mal was von 12 gelesen. Zu den funzeln: Is mir banane, da kommt aus Prinzip kein BSH dran, dann lieber gar nix und im dunkeln fahren ist eh besser. Kommt sicher nicht so gut wenn da ein rotes und ein grünes Licht bei der WaschPo vorbei düsen.
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#25
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Zitat:
Das würde die Aussage des WaschPo Beamten erklären, daß kein Stempel mehr benötigt wird. Wäre dann etwas ähnlich mit der Regelung bei führerscheinfreien 6PS Motoren.
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