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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 15.11.2009, 18:28
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Standard Ahk eintragen oder nicht?

Muss ich mir nach Anbau einer AHK diese eintragen lassen oder reicht das Mitführen der ABE?
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  #2  
Alt 15.11.2009, 18:30
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Ist 'ne E-Nummer auf der AHK?
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  #3  
Alt 15.11.2009, 18:30
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Zitat:
Zitat von Ride The Lightning Beitrag anzeigen
Muss ich mir nach Anbau einer AHK diese eintragen lassen oder reicht das Mitführen der ABE?
Wenn DU die angebaut hast, dann eintragen....sonst reicht die Bescheinigung


Gruß, Frank.
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Egal wie schwer dein Problem ist, sich am Ellenbogen lecken ist schwerer!
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  #4  
Alt 15.11.2009, 18:31
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Weiß ich nicht. Wo find ich die?
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  #5  
Alt 15.11.2009, 18:34
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Das Thema kommt oft vor, hier ein Ausschnitt aus dem SGAF-Forum



1. Wenn das Auto eine EG-Zulassung hat und die AHK auch eine EG Abnahme hat, braucht die AHK nicht eingetragen werden.
aber nur,
2. Wenn für die AHK keine Auflagen bestehen. D.h. Eine Starre muß nicht abgenommen werden, eine Abnehmbare aber ja, weil dafür eine Auflage besteht, daß der Haken bei Fahrten ohne Hänger zu demontieren ist.
3. Besteht nur für das Auto / oder die AHK eine EG Zulassung muß die Abnahme auf jeden Fall erfolgen.
4. Wichtig ist dabei die Einhaltung der zugelassenen Werte wie Anhängelast usw. Das muß auf jeden Fall stimmen.
Die EG Zulassung kann man in der Zulassung feststellen,

steht bei Ziffer 3 (Typ und Ausführung) bei den letzten Stellen jeweils eine " 0", ist es keine EG- Zulasung. Ist die letzte Zahl höher als "0" also min. "1", dann kann man davon ausgehen, daß der Wagen eine E-Zulassung hat.

Sind alle Zahlen eine "0" ist es eine Vor EG-Zulassung, z.b. der Wagen kommt aus den USA.
5. Ist die Ziffer der AHK bereits in der Zulassung eingetragen, braucht diese auch nicht abgenommen werden, soweit dafür keine Auflagen bestehen bei der Montage oder deren Betrieb.
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  #6  
Alt 15.11.2009, 18:39
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So eine hier wäre das:

http://cgi.ebay.de/Anhaengerkupplung...item2a0112ba91 (PaidLink)
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  #7  
Alt 15.11.2009, 18:40
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Das Thema kommt oft vor, hier ein Ausschnitt aus dem SGAF-Forum

1. Wenn das Auto eine EG-Zulassung hat und die AHK auch eine EG Abnahme hat, braucht die AHK nicht eingetragen werden.
aber nur,
2. Wenn für die AHK keine Auflagen bestehen. D.h. Eine Starre muß nicht abgenommen werden, eine Abnehmbare aber ja, weil dafür eine Auflage besteht, daß der Haken bei Fahrten ohne Hänger zu demontieren ist.
3. Besteht nur für das Auto / oder die AHK eine EG Zulassung muß die Abnahme auf jeden Fall erfolgen.
4. Wichtig ist dabei die Einhaltung der zugelassenen Werte wie Anhängelast usw. Das muß auf jeden Fall stimmen.
Die EG Zulassung kann man in der Zulassung feststellen,

steht bei Ziffer 3 (Typ und Ausführung) bei den letzten Stellen jeweils eine " 0", ist es keine EG- Zulasung. Ist die letzte Zahl höher als "0" also min. "1", dann kann man davon ausgehen, daß der Wagen eine E-Zulassung hat.

Sind alle Zahlen eine "0" ist es eine Vor EG-Zulassung, z.b. der Wagen kommt aus den USA.
5. Ist die Ziffer der AHK bereits in der Zulassung eingetragen, braucht diese auch nicht abgenommen werden, soweit dafür keine Auflagen bestehen bei der Montage oder deren Betrieb.
Auto hat eine EG-Zulassung und die Ahk laut dem PDF auch, wenn es sich um das "e" vor der Prüfungsnummer handelt.

Dann würd das alles ja passen!
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  #8  
Alt 15.11.2009, 18:41
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Zitat:
Zitat von Ride The Lightning Beitrag anzeigen

Bosal gibts seit Ewigkeiten, ich würde sie kaufen, einbauen und mich freuen
die dazugehörigen Papiere ins Auto legen und nicht weiter nachdenken
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  #9  
Alt 15.11.2009, 18:44
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Zitat:
Zitat von Ride The Lightning Beitrag anzeigen
Auto hat eine EG-Zulassung und die Ahk laut dem PDF auch, wenn es sich um das "e" vor der Prüfungsnummer handelt.

Dann würd das alles ja passen!
Perfekt!
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  #10  
Alt 15.11.2009, 18:51
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Das Thema kommt oft vor, hier ein Ausschnitt aus dem SGAF-Forum



eine Abnehmbare aber ja, weil dafür eine Auflage besteht, daß der Haken bei Fahrten ohne Hänger zu demontieren ist.
.
echt, hab ich noch nie gehört.
fahre oft mit Agrahacken, ohne Boot bzw Hänger. gerade im Sommer...
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_______
Gruß Dirk



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  #11  
Alt 15.11.2009, 18:54
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Zitat:
Zitat von Aidos Beitrag anzeigen
echt, hab ich noch nie gehört.
fahre oft mit Agrahacken, ohne Boot bzw Hänger. gerade im Sommer...

Ich machs auch wie Werner mit Tüddeldraht, aber das wollte LArsi nicht hören bzw. lesen
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  #12  
Alt 15.11.2009, 18:58
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Das Thema kommt oft vor, hier ein Ausschnitt aus dem SGAF-Forum



1. Wenn das Auto eine EG-Zulassung hat und die AHK auch eine EG Abnahme hat, braucht die AHK nicht eingetragen werden.
aber nur,
2. Wenn für die AHK keine Auflagen bestehen. D.h. Eine Starre muß nicht abgenommen werden, eine Abnehmbare aber ja, weil dafür eine Auflage besteht, daß der Haken bei Fahrten ohne Hänger zu demontieren ist.
3. Besteht nur für das Auto / oder die AHK eine EG Zulassung muß die Abnahme auf jeden Fall erfolgen.
4. Wichtig ist dabei die Einhaltung der zugelassenen Werte wie Anhängelast usw. Das muß auf jeden Fall stimmen.
Die EG Zulassung kann man in der Zulassung feststellen,

steht bei Ziffer 3 (Typ und Ausführung) bei den letzten Stellen jeweils eine " 0", ist es keine EG- Zulasung. Ist die letzte Zahl höher als "0" also min. "1", dann kann man davon ausgehen, daß der Wagen eine E-Zulassung hat.

Sind alle Zahlen eine "0" ist es eine Vor EG-Zulassung, z.b. der Wagen kommt aus den USA.
5. Ist die Ziffer der AHK bereits in der Zulassung eingetragen, braucht diese auch nicht abgenommen werden, soweit dafür keine Auflagen bestehen bei der Montage oder deren Betrieb.
So weit so gut

ein Fall ist hier vergessen worden:

Das ganze gilt nur bei EG-Fahrzeug in Verbindung mit EG Kupplung, soweit sich das Fahrzeug im SERIENZUSTAND befindet !!!

Ist das Auto mit einen anderem Fahrwerk oder einer anderen Rad-Reifen-Kombination oder anderen Anbauteilen, Sportaufpuff usw. verändert worden, so hat man in Verbindung mit der AHK eine sog. "Mehrfachänderung", das ist dann Änderungsabnahmepflichtig.

Abgesehen davon ist eine Änderungsabnahme allein schon aus dem Grunde ratsam, daß man einen Nachweis über die fachgerechte Montage hat.

Denke Dir den Fall, Du hast einen Unfall mit Anhänger und Dein Gegener hat einen "abgewichsten" Anwalt, der einfach behauptet, unfallursächlich könnte eine nicht fachgerecht montierte AHK sein und Du kannst das nicht beweisen. Unter Umständen hat das Auto einen Heckschaden und es läßt sich nicht mehr nachprüfen. Deine Aussage, "die habe ich selbst drangeschraubt" ist dann denkbar ungünstig, wenn Du nicht nachweislich vom Fach bist. (Auch wenn wir Dir das trotzdem zutrauen)

Leider sind "privat" angebaute AHK´s oft nicht fachgerecht montiert. Meist wird vergessen, daß an den Flanschflächen der Unterbodenschutz entfernt werden muß. (Sonst wird die hinterher locker)

=> schon hängst Du am Fliegenfänger !

Und für die 37 oder 38 Euro (einmalig) kannst Du Dir den Stress schonmal vom Leib halten.

Jetzt mußt Du nur noch ausrechnen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist.

Aber der "Teufel ist ein Eichhörnchen"

Gruß Tom
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  #13  
Alt 15.11.2009, 19:02
Sealine Hippe Sealine Hippe ist offline
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Hallo Lars,

versuche den passenden E-Satz für dein Auto zu bekommen. Ist etwas teurer, spart aber reichlich Zeit.

Gruß Ralf
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  #14  
Alt 15.11.2009, 19:03
elbeschlauchbootfahrer elbeschlauchbootfahrer ist offline
Rotkäppchen
 
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Zitat:
Zitat von Aidos Beitrag anzeigen
echt, hab ich noch nie gehört.
fahre oft mit Agrahacken, ohne Boot bzw Hänger. gerade im Sommer...
Ist aber so wie Goran schrieb. Zumindest wird es teuer für dich wenn dir jemand auffährt dann bezahlst du die Zeche
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  #15  
Alt 15.11.2009, 19:10
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Zitat:
Zitat von elbeschlauchbootfahrer Beitrag anzeigen
Ist aber so wie Goran schrieb. Zumindest wird es teuer für dich wenn dir jemand auffährt dann bezahlst du die Zeche
Schadenminderungspflicht.

Wer ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr betreibt, muss dieses so bewerkstelligen, dass von ihm die kleinstmögliche Gefahr ausgeht. Die ist ohne AHK halt geringer als mit -mit.

Ausserdem wird oft das Kennzeichen verdeckt, dass lockt die Sheriffs in der Regel an.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #16  
Alt 15.11.2009, 19:15
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Zitat:
Zitat von elbeschlauchbootfahrer Beitrag anzeigen
Ist aber so wie Goran schrieb. Zumindest wird es teuer für dich wenn dir jemand auffährt dann bezahlst du die Zeche
okay, dann werd ich wohl meine Gewohnheiten ändern müssen
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Gruß Dirk



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  #17  
Alt 15.11.2009, 19:21
elbeschlauchbootfahrer elbeschlauchbootfahrer ist offline
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Zitat von Aidos Beitrag anzeigen
okay, dann werd ich wohl meine Gewohnheiten ändern müssen
Hab ich auch gemacht. Lasse jetzt nur noch starre anbauen. Ist obendrein billiger
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  #18  
Alt 15.11.2009, 19:24
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Zitat:
Zitat von elbeschlauchbootfahrer Beitrag anzeigen
Hab ich auch gemacht. Lasse jetzt nur noch starre anbauen. Ist obendrein billiger
Und die Anhängelast ist oft höher....

Starr hat IMHO nur Vorteile
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  #19  
Alt 15.11.2009, 19:27
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Starr hat IMHO nur Vorteile
Jau, Schmiere aner Hose und Beule am Bein.
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #20  
Alt 15.11.2009, 19:39
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Jau, Schmiere aner Hose und Beule am Bein.
Das schaffe ich auch ohne AHK
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  #21  
Alt 15.11.2009, 20:46
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Hallo Lars,

versuche den passenden E-Satz für dein Auto zu bekommen. Ist etwas teurer, spart aber reichlich Zeit.

Gruß Ralf
Kann ich NUR bestätigen.
Und nicht nur Zeit, sondern auch Ärger, wenn Du den Fehler suchst, welcher "Frosch" keinen Kontakt bringt.

Der Mehraufwand steht in keinem Verhältnis zum Preis.

Gruß Tom
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