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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
welche Strafe bekommt man eigentlich, wenn man auf der Donau(Bayern, Österreich) ohne Führerschein fährt?
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Gruß Chris24 Never change a running system --> ![]() |
#2
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laß es
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gruß Dirk Keiner ist so verrückt, dass er nicht einen noch verrückteren fände, der ihn versteht...![]() Heinrich Heine |
#3
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Ich hab ja einen!!
Die Frage ist wirklich nur aus Interesse.
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Gruß Chris24 Never change a running system --> ![]() |
#4
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Du gefährdest deinen Autoführerschein - und riskierst ne satte Strafe. Denn da muß man über Vorsatz nicht lang streiten.
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#5
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1. Mit wieviel PS ?
2. In D oder A ? 3. Für die Sache mit dem Autoführerschein hätt ich gerne mal ne Quelle, insbesondere wenn man im Ausland fährt. |
#6
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über 5 PS.
in beiden Ländern.
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Gruß Chris24 Never change a running system --> ![]() |
#7
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... auf jeden Fall kommt es teuerer als gleich den Schein zu machen.
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#8
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Ich war vom Inland ausgegangen.
Eine Quelle kann ich dir jetzt in Schriftform nicht bringen. Uns wurde dieser Umstand bei der Fahrschue ( vor mehr als 20 Jahren) so genannt. Es gibt ja genügend Urteile, die bei Alkoholfahrten den Führerscheinentzug in beiden Sparten zu Folge hatte. Somit eigentlich ein Analogschluß. Letztendlich geht es um einen Gefährdungstatbestand und um die Frage der Zuverlässigkeit zum führen von Kraftfahrzeugen. Wenn noch Schäden dazukämen.... Auch der Halter eines Bootes, der eine solche Fahrt zuließe ( also Solofahrt - die Frage des Steuermannes bei einem Linzeninhaber an Bord war ja nicht die Frage ) müßte mit einer Strafe rechnen, die ebenfalls mit Fahrverboten enden könnte - je nach Einzelfall. Gruß |
#9
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Nicht zu vergessen der fehlende Versicherungsschutz......
![]() Das kann derart teuer werden, dass die Strafe für "Schwarzfahren" kaum noch ins Gewicht fällt. |
#10
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Es ist je keine Versicherungspflicht, oder??
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Gruß Chris24 Never change a running system --> ![]() |
#11
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Versicherungspflicht nicht aber haften tust du trotzdem für alles was du machst.
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#12
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Bekommt man eigentlich Strafanzeige oder 'nur' eine Strafe?
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Gruß Chris24 Never change a running system --> ![]() |
#13
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In Ö kostet fahren ohne Schiffsführerpatent 72 bis 3633 EUR. Genaueres sagt dann der Richter.
Hier nachzluesen: http://ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Ab...%BChrer+strafe Für Fahren ohne Schein ist kein "Organmandat" vorgesehen, daher kommt es automatisch zu Anzeige. Hier alle anderen Strafsätze ("Organmandate" sind bei uns in Ö Strafen, die man gleich beim Polizisten zahlen kann [ich glaube, dass entspricht dem Bußgeld bei euch, oder?]. Wenn man es nicht tut, kommt es zur Anzeige. Bei Schuldspruch dann - wie oben - 72 bis 3633 EUR): (Nichtbefolgen der Anweisungen des Schiffsführers kostet 29 EUR ![]() http://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung...ummer=10012884
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#14
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Auf die Strafanzeige folgt bei erwiesener Schuld die Strafe.
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#15
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Das Fahren ohne SBF-See kostete vor einigen Jahren ca. 300DM, das gestatten der Fahrt ca. 100 DM (in den Fall Jetski mit dem Führerscheininhaber auf Wasserski dahinter
![]() Siggi P.S.: Zuverlässige Quelle, war aber nicht persönlich beteiligt
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473 |
#16
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Hallo,
Zuwiderhandlung §2 Abs. 1 i. V. §13 Nr. 1 (SportbootFüV-Bin): "Führen eines Sportbootes ohne erforderliche Fahrerlaubnis" (durch Jedermann) - Geldbuße: 125€ Zuwiderhandlung §2 Abs 4 Satz 1 i.V. §13 Nr. 3 (SportbootFüV-Bin): "Anordnen oder zulassen, dass jmd. ein Fahrzeug ohne die erforderliche Fahrerlaubnis führt." (durch Eigentümer) - Geldbuße: 125€ Hier kommt auch eine Prüfung der Zuverlässigkeit des Führerscheininhabers in Frage. Hier könnte möglicherweise auch das zeitweise Ruhen des Sportbootführerscheins seitens der WSD-Mitte (Zentralstelle für den Entzug für SportbootFü) angeordnet werden. Die Bußgelder sind Richtwerte und können bei Gefährdung oder erwiesenem Vorsatz bis zu 100% angehoben werden. Quelle: BVKatBin-See Bis dann Dominic |
#17
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Eine Strafanzeige wird es in Deutschland aber nicht geben, weil Bootfahren ohne Führerschein in Deutschland nicht strafbar ist. Es handelt sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit nach § 13 Sportbootführerscheinverordnung-Binnen.
Das Bußgeld setzt die Wasser- und Schifffahrtsdirektion als zuständige Ordnungsbehörde fest. Die Obergrenze ist 25.000 Euro. Üblich sind Bußgelder in der Höhe einer Führerscheinausbildung, also ca. 300 - 500 Euro. Wegen einer solchen Ordnungswidrigkeit kann kein Pkw-Führerschein entzogen werden. Es fehlt dafür an der Rechtsgrundlage.
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#18
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![]() Zitat:
2002 lernte ich beim SBF daß es kein Fahrverbot wie beim Auto gäbe sondern immer der Schein neu gemacht werden muß. |
#19
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![]() Zitat:
Das Ruhen einer Fahrerlaubnis (Fahrverbot) aufgrund behördlicher Anordnung ist in § 10a Sportbootführerscheinverordnung-Binnen und in § 8a Sportbootführerscheinverordnung-See geregelt.
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#20
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Aus der deutschen LSchiffV-Tabelle für
Verstöße gegen die Landesschifffahrtsverordnung vom 21. Mai 2002 (GVBl. II S. 294) 13 Fahren eines Kleinfahrzeuges oder Sportbootes ohne den Sportbootführerschein -Mit Gefährdung wird das Bußgeld verdoppelt.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#21
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![]() Zitat:
ich bin schon 4 jahre unterwegs und bin noch nie kontrolliert worden ( weil ich kein scheiß mache).... also ohne schein scheint nen ´gutes geschäft zu sein..... ![]()
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Fortune hummel hummel, mors mors !! ![]() ![]() |
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