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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo,
wolle mal Fragen, ob es Erfahrungen gibt mit Nachträglicher CE Zertifizierung und der Einstufung in die Boot Kategorie. Frage weil ich eine Nachträgliche Zertifizierung hab machen lassen und mein Fzg ( Seadoo Jetski ) wurde in eine niedrigere Kategorie eingestuft, als die originalen Seadoo Jetskis. ( original haben die C und meiner wurde in D eingestuft ) Laut Aussage des Sachverständigen ist das normal, das manche Hersteller andere Einstufungen vornehmen als bei der nachträglichen Begutachtung. Es muss doch feste Regeln geben, Aufgrund dessen die Einstufung gemacht wird. Diese können doch beim Hersteller nicht anders sein wie bei einer nachträglichen Zertifizierung!? Vielleicht hab ihr ja da auch Erfahrungen gemacht mit euren Booten und könnt mir diese Mitteilen. Gruß Christian |
#2
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Hallo Christian,
hast du, BEVOR du die nachträgliche Zertifizierung beauftragt hast, beim Hersteller nachgefragt, ob er bereits eine CE für deinen Jetski hat oder ausstellen kann? https://de.sea-doo.com/
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Viele Grüße Thomas |
#3
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Ich frag mich warum man eine nachträgliche Zertifizierung machen lässt... wo hast du den Jetski gekauft ?
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#4
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Das eine ist, das Regeln sich im Laufe der Jahre ändern können. Das andere ist auch immer ein bischen eine persönliche Einschätzung des SV. Der darf manchmal nicht anders, z.B. Maß x ist Voraussetzung für Kat. C, dann kann er kein C zuteilen, wenn x kleiner ist. Er muss aber auch nicht, wenn x ok ist
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon ![]() |
#5
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Hallo Christian,
meine Chaparral wurde 2009 auch nachträglich zertifiziert (beim Import). Alle Boote gleichen Typs die ich kenne haben Kategorie B … in Bremen wurde die CE auf Kategorie C ausgestellt ![]() Die Boote sind blaugleich...
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Geändert von Dandy (10.09.2019 um 10:26 Uhr) |
#6
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Wir haben unsere ehemalige Bayliner 3055 nachzertifizieren lassen. Im Original hat sie eine B, nachzertifizieren ging aber nur als C.
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Viele Grüße von Jürgen |
#7
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gleiche Kategorie alles Top
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#8
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#9
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Hallo,
hab den Jet sehr günstig bekommen und hab die nachträglich Zertifizierung in Kauf genommen. ( Ist ja auch möglich und gemacht ) Scheint ja eine willkürliche Festlegung des Sachverständigen und seiner Benannten Stelle zu sein. Hab zwischenzeitlich mit anderen benannten Stellen gesprochen, die würden den Jet wie der Hersteller in C einstufen. Eine genaue Aussage des Sachverständigen, warum er ihn nicht in C einstufen kann steht noch aus. Die einzige mündliche Aussage ist, das das die benannten Stellen so abgesprochen haben, das sie Jets nur in D einstufen. Wovon andere benannte Stellen nichts wissen.... Werde berichten wie es ausgegangen ist. Erschreckt mich nur das es dabei keine einheitlichen Richtlinien gibt, nach denen die Sachverständigen entscheiden. |
#10
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#11
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Kann es evtl. daran liegen, dass die Einstufungen sich geändert haben. Laut Wikipedia wurden die 2016 geändert. Vorher war das A für Hochsee, B für außerhalb von Küstengewässern, C für küstennahe Gewässer und D für geschützte Gewässer. Danach wurden konkrete Werte für Windstärke und Wellenhöhe vorgegeben.
Was möglicherweise auch Änderungen bei der Einstufung nach sich zieht, so dass ein Boot, was nach 2016 zertifiziert wurde nun eine andere Einstufung bekommt, als eines, was vorher zertifiziert wurde. Gruß Axel |
#12
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![]() Zitat:
es wurde nur genauer festgelegt. Mein Problem ist, das mein Jet in D ist und nur für Wellenhöhen bis 30 cm und im Einzelfall für Wellen bis 50 cm geeignet ist . ( Durch die Einstufung) Auf dem Rhein sind permanent höhere Wellen zu erwarten, die der Jet auch locker weg steckt. Meine Einstufung würde bedeuten, das der Jet nicht für den Rhein geeignet ist, somit eventuell im Schadensfall die Haftung in Frage steht. Da ich mich ja mit einem Wasserfahrzeug in einem Gewässer bewegt habe , wofür es laut der Zertifizierung nicht geeignet ist. |
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