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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Moin in die Runde,
ich hab da mal ne Frage. Ich möchte mein Boot an einen Händler verkaufen. Über den Preis und den Zeitpunkt der Übergabe sind wir uns einig, und jetzt habe ich den Vertrag bekommen. Ich habe mich allerdings sehr über den Zusatz ˋZahlungsziel vier Wochen nach Übergabe’ doch sehr gewundert. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt , das sei normal so. Jetzt meine Frage, hat jemand von Euch schon die gleiche Erfahrung gemacht, ist diese Zahlungsweise normal beim Verkauf an einen Händler? Es geht mir nicht um eine Bewertung der Klausel, sondern darum ob eine solche Klausel üblich ist. Gruß Dirk |
#2
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Nein, das ist nicht normal.
Unter Geschäftspartnern im gewerblichen Bereich gibt es diverse Absprachen. Wenn aber ein Händler ein Boot/Kfz/Motorrad o.ä. von Privat ankauft, dann sollte sofort gezahlt werden
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Gruß Heinz, ![]()
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#3
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Ich habe noch kein Boot an einen Händler verkauft . Aber diese Klausel würde ich nicht akzeptieren. Boot gegen Geld und zwar sofort.
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![]() Gruß Frank
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#4
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Ansonsten soll er Dir eine Bankbürkschaft, auf erste Zahlungsanforderung, bis zum Zahlungseingang geben. Dann ist es auch sicher.
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#5
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![]() Zitat:
Gruß, Rainer
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#6
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Das ist absolut nicht üblich.
Würde ich auch nie unterschreiben. Will Er mein Eigentum will ich sein Geld, beides wechselt zeitgleich den Besitzer.
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#7
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Von einer solchen Klausel hab ich auch noch nichts geört. Steck da dahinter vielleicht die Absicht, innerhalb von den genannten 4 Wochen einen Mangel zu erfinden, der den Wert des Bootes und damit den Kaufpreis mindert? Was findet sich den zum Thema Mängel in dem übersandten Kaufvertrag?
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Gruß Axel * Lebenskünstler, Gaunereien aller Art *
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#8
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Bei solch einer Klausel könnte man davon ausgehen, daß der Händler schlicht pleite ist und das angekaufte Boot vor der Bezahlung erst veräußern muß.
Er würde quasi das Boot in Kommission nehmen. Ich würde mir den Betrieb mal genauer ansehen. Auf keinen Fall bekäme solch ein Händler von mir mein Boot ohne sofortige Bezahlung, und das in Bar!
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Gruß Heinz, ![]() Geändert von jugofahrer (15.04.2021 um 18:53 Uhr)
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#9
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Hi Dirk
Denke, daß wenn Du ein Boot bei dem Händler kaufen würdest, er Geld sehen möchte bevor Du vom Hof bist. Warum sollte es anders sein, wenn er von Dir kauft? ![]() Wenn der Händler in den 4 Wochen insolvent wird ist das Boot weg und Geld wirst Du nicht sehen.
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#10
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Finger weg, und zwar sofort!!
In Deinem Profil steht eine Gruno 35. Da geht es doch um erhebliche Summen. Never!!
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Gruss, Dirk "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geissler, 1930 - 2017)
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#11
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4 Wochen sind viel Zeit um Mängel zu (er)finden.
Boot und Geld sollten gleichzeitig den Besitzer wechseln.
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Gruß Ralf ![]() ![]() |
#12
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Bei solchen Geschäften sollte dein Benutzername doch wohl „Programm“ sein !
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Wer an den schönen Dingen des Lebens teilhaben will, darf seinen Körper nicht schonen. ![]() Lars
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#13
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@ Startpilot
Es geht um den Vorgänger der Gruno, aber trotzdem um viel Geld Das mit den Mängeln hatte ich noch gar nicht auf dem Zettel. Im Vertrag steht neuwertig mit leichten Gebrauchsspuren. Ich werde wohl nochmal mit den Jungs da reden müssen. Gruß Dirk |
#14
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Aber normalerweise bin ich derjenige der Abzockt
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#15
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![]() Zitat:
Das sind nicht Deine Freunde ![]() Mit etwas mehr Infos könnten wir Dir hier sicher zu einer besseren Vermarktung raten. Helfen würde zunächst eine genauere Umschreibung des zu veräussernden Bootes. Freundlicher Gruss von Dirk an Dirk ![]() ![]()
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Gruss, Dirk "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geissler, 1930 - 2017) |
#16
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![]() Zitat:
eine Chance kriegt er noch, der Versuch sich etwas Zeit beim Bezahlen zu schaffen ist ja nicht strafbar. Wenn er allerdings auf die Klausel besteht, war es das. Wir haben ja zur Zeit einen Verkäuferfreundlichen Markt... ![]() |
#17
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![]() Zitat:
![]() Und um die Ecke ist es auch... ![]() https://www.boote-forum.de/showthrea...66#post5121166
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Gruß Bergi : ![]() Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf ![]() Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen… ![]() |
#18
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Heißt das, dass der Händler den Vertrag aufgesetzt hat? Dann achte auch darauf, dass da der Ausschluss der Sachmängelhaftung (aka Garantie und Gewährleistung) mit drin steht. Ansonsten wird er Gewährleistungsfälle seiner Kunden direkt an dich weiterreichen.
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Gruß, Henning Schrödingers Boot: zu klein und gleichzeitig zu groß |
#19
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Für mich gibt es beim Verkauf nur Zahlung bei Übergabe oder Vorher.
Zahlungsziehl 4 Wochen, niemals. Wenn schon dann ein festes Datum. Aber wenn der Händler Insolvent ist, ist dein Boot in der Insolvensmasse und Geld gibt es auch keins. Wenn der nicht Flüssig ist und bei Übergebe Zahlen kann, dann Finger weg von dem.
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Gruß Jogie,
![]() der KFZ Mechaniker der alles selber am Boot macht ![]() |
#20
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Auf jeden Fall gehört eine Klausel rein, dass das Eigentum erst nach vollständiger Bezahlung übergeht hinein. Das wäre wenigstens insolvenzfest.
Allerdings würde ich auf sofortiger Zahlung "Zug-um-Zug" bestehen.
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#21
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![]() Zitat:
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
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