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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Guten Abend,
ich bin ein kompletter Neuling und habe mich heute erstmalig "detailliert" eingelesen in die Voraussetzungen eines Bootsführerscheins. Der SBF-See-Schein ist europaweit gültig oder? Ich plane in den kommenden Jahren nach Skandinavien auszuwandern und wollte fragen ob ein FKN oder ein LRC ebenfalls anerkannt werden oder ob die Nationalstaaten dazu eigene Tests haben? Den FKN kann wohl erst nach dem SBF-See machen. Den LRC Test hingegen schon früher. Viele Grüße, |
#2
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Anstatt des FKN kann man auch ein SKN machen, das geht auch ohne Führerschein.
Wie ist das mit der Staatsangehörigkeit beim Auswandern? Die deutschen Führerscheine sind nur für Deutsche Staatsbürger Weltweit gültig. Wobei Schweden wohl recht locker mit der Führerschein Freigrenze ist.
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Gruß Jörg |
#3
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Wenn du dich entschieden hast in welches skandinavisches Land du auswandern möchtest, würde ich mich dort um die Anerkennung oder Umschreibung der vorhandenen Dokumente kümmern. Touristische Aufenthalte werden oftmal anders gehandhabt, als dauerhafte Aufenthalte.
Für den FKN benötigt man einen SBF, es muss nicht zwangsweise der SBF-See sein (aber binnen machen Leuchtraketen nicht wirklich Sinn). Ob das gewünschte skandinavische Land für die "P2-Signalmittel" nach deutschem Recht überhaupt eine Genehmigung verlangen (oder sie nicht schlicht und einfach als Rettungsmittel statt als Sprengstoff betrachten), würde ich auch im entsprechenden Land abklären. Der FKN ist bei uns ja "nur" wegen unserem Sprengstoffrecht notwendig. Der LRC ist ein amtlicher Nachweis und überall dort gültig, wo ein LRC oder ein ähnlicher Nachweis erforderlich ist. Geändert von Pepper (02.06.2021 um 19:41 Uhr) |
#4
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Ein durch einen Teilstaat der Europäischen Union ausgestelltes Dokument ist grundsätzlich in allen Teilstaaten der Europäischen Union gültig.
Auch an Verbände deligierte Aufgaben (hier: nationale Wassersportverbände) fallen in diese Kategorie. Die Mitgliedsstaaten dürfen Umschreibungsfristen festlegen. Macht ja Sinn, denn man kann nicht von jeder schwedischen Amtsperson verlangen, deutsche Dokumente zu verstehen. Also: SBF oder UBI oder SRC sind europaweit gültig, man muss sie aber irgendwann umschreiben. Angelscheine vom örtlichen See eher nicht. Cave: In Skandinavien gibt es Länder, die nicht Mitglied der EU sind. Ich hoffe, das hilft. Grüße Matthias.
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#5
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Super, vielen Dank für die Antworten!
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#6
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Beim SBF scheint das ja nicht überall beim Wechsel des dauernden Aufenthaltes in ein anderes Land der Fall zu sein. Warum sonst müssen Inhaber ausländischer Scheine wenn sie nach D ziehen die Theorie neu schreiben?
Gruß, Rainer |
#7
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Warum erwägst du überhaupt den LRC?
Macht Sinn, wenn du den Atlantik und andere Gewässer der Dimensionen queren möchtest, aber doch kaum für eine Überführung nach Skandinavien und auch vor Ort nicht. Unabhängig davon sind die Endgeräte LRC äusserst kostspielig. Der SRC wird wohl für alles andere reichen. Gruß Totti
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