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  #1  
Alt 31.01.2022, 00:54
alexausl alexausl ist offline
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Standard Mal wieder CE Kennzeichnung

Hallo zusammen.
Ich habe jetzt schon viel über die CE Kennzeichnung von Booten gelesen und weiß jetzt, dass man keines ohne kaufen sollte.
Leider bin ich doch in die Falle getappt und habe den Kaufvertrag für ein Boot ohne CE Plakette unterschrieben (mein altes war von 92. Da gabs das noch nicht).
Laut Verkäufer soll das Boot wohl ein Eigenbau eines Wertmitarbeiters sein (ehmalige Werft: Polifaktor in Polen)
Bei dem Boot ist auch einiges an Unterlagen dabei:
"Certifikat of Sea-Going Yacht" ( Muss sowas wie ein Flaggenzertifikat sein)
"Namensgebung "usw. Aber eben nix mit CE.
Das Boot wurde 2005 gebaut, bis jetzt 2 mal in Polen und 2020 dann bei einem WSA in Deutschland angemeldet.
Bei allen Zulassungen war auch immer die HIN ausgelassen worden, also keine Seriennummer.
Ich würde mich nur ungerne mit dem Verkäufer über eine Rückabwicklung streiten, das Boot ist wie für uns gemacht.
Wenn das wirklich ein Eigenbau ist, wie geh ich damit um.
Bei WSA brauch man ja kein Zertifikat mehr vorzulegen, aber bei einer Kontrolle einfach sagen "ist ein Eigenbau" ??

Grüße Alex
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  #2  
Alt 31.01.2022, 05:55
Secundus Secundus ist offline
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Mit den Kontrolleuren hältst Du Smalltalk..
Die Entenpolizei interessiert das meines Wissens nur wenn sie ein ungewöhnlich Interessantes Boot sehen.
Und auch nur aus privatem Interesse.
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Wenn Du tot bist, dann weißt Du nicht dass Du tot bist.
Für Dein Umfeld aber ist es hart.
Genauso ist es wenn Du doof bist.
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  #3  
Alt 31.01.2022, 06:11
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barracuda75 barracuda75 ist offline
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Alles gut, in den Papieren steht dann das Baujahr und Eigenbau und fertig. CE benötigst du dann nicht.
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  #4  
Alt 31.01.2022, 06:34
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Zitat:
Zitat von alexausl Beitrag anzeigen
[…] Das Boot wurde 2005 gebaut, […] 2020 dann bei einem WSA in Deutschland angemeldet.
Bei allen Zulassungen war auch immer die HIN ausgelassen worden, also keine Seriennummer.
[…]
Bei WSA brauch man ja kein Zertifikat mehr vorzulegen, aber bei einer Kontrolle einfach sagen "ist ein Eigenbau" ??
Da es bereits in D bei einem WSA angemeldet war hast du bezüglich CE überhaupt kein Problem.
Eine Seriennummer kann es offiziell nur bei einer Serienfertigung geben.

Wie oben schon geschrieben…die Freunde der Wasserschutzpolizei interessiert das überhaupt nicht.
Solang die Angaben im Bootsausweis mit dem Boot übereinstimmen (Länge x Breite x Höhe) ist alles „grün“
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
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  #5  
Alt 31.01.2022, 07:15
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Die Entenpolizei interessiert das sowieso nicht. Wenn dann liegt der Auftrag beim Zoll aber die haben die Kontrolle der CE bereits vor Jahren eingestellt.
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  #6  
Alt 31.01.2022, 09:37
alexausl alexausl ist offline
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Danke für die Antworten.
Das hört sich easy an. Aber warum werden die ganzen Diskussionen hier geführt wegen fehlender CE Plakette?
In den jetzigen Papieren vom WSA steht die ehemalige Werft Polifaktor als Hersteller.
Nur aus dem ersten "Certifikat of Sea-Going Yacht"steht hinter Polifaktor ein Name welcher auch als Eigentümer und Reeder genannt ist.
Ich hätte kein Problem diese Dokument mitzuführen um da einen Bezug herzustellen.
Aber wie siehts im Ausland aus (Kroatien,Italien)?
Hat denn wirklich schon mal jemand sein Boot festgesetzt bekommen wegen fehlender Plakette?

Gruß Alex
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  #7  
Alt 31.01.2022, 09:48
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Zitat:
Zitat von alexausl Beitrag anzeigen
Danke für die Antworten.
Das hört sich easy an. Aber warum werden die ganzen Diskussionen hier geführt wegen fehlender CE Plakette?
In den jetzigen Papieren vom WSA steht die ehemalige Werft Polifaktor als Hersteller.
Nur aus dem ersten "Certifikat of Sea-Going Yacht"steht hinter Polifaktor ein Name welcher auch als Eigentümer und Reeder genannt ist.
Ich hätte kein Problem diese Dokument mitzuführen um da einen Bezug herzustellen.
Aber wie siehts im Ausland aus (Kroatien,Italien)?
Hat denn wirklich schon mal jemand sein Boot festgesetzt bekommen wegen fehlender Plakette?

Gruß Alex
ganz einfach... weil viele veraltete und daher falsche informationen im Umlauf sind...

das Produkthaftungsgesetz wurde vor einigen Jahren geändert... davor musst bei jeder Anmeldung eines Bootes die CE vorgezeigt werden.... dies ist fest in den Köpfen verankert..

das Produkthaftungsgesetz wurde dahingehend geändert, das der Importeur beim Import die CE nachzuweisen hat...

das alte Denken aus den Köpfen rauszubekommen dauert in der Regel Jahrzehnte.

wegen der fehlenden Plakette wird auch kein Boot festgestzt...in Kroatien und dem Rest der EU gilt das gleiche Gesetz... ist alles EU-Recht...
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Gruß Volker
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  #8  
Alt 31.01.2022, 09:52
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Wir hatten doch bisher immer von „Eigenbau“ gesprochen und den Behörden der Wasserschutzpolizei. „Eigenbau“ sollte dann auch im Bootsausweis stehen.

Prinzipiell: solang du eunen Bootsausweis vom WSA hast, wird in Deutschland garantiert niemand von der Wasserschutzpolzei ein Problem haben.

Wie es ausschaut wenn im Bootsausweis eine Werft steht und wie das ganze dann im Ausland gehandhabt wird kann ich dir jetzt nicht sagen.
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Daniel
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  #9  
Alt 31.01.2022, 16:01
alexausl alexausl ist offline
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Ich hab jetzt mal beim WSA angefragt. Die würden mir wenn ich das Boot ummelde
und das polnische Flagenzertifikat mit einreiche, bei Hersteller "Eigenbau" eintragen.
Ich denke da wäre ich aus allem raus.
Anfrage an die Versicherung ist auch raus. Da bin ich gespannt ob so ein Eigenbau dann deutlich teurer ist.
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Grüße aus de Palz

Alex
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  #10  
Alt 31.01.2022, 17:12
kranzb kranzb ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
das Produkthaftungsgesetz .......und dem Rest der EU gilt das gleiche Gesetz... ist alles EU-Recht...
Da wird aber einiges durcheinandergeworfen.

Das Produkthaftungsgesetz ist nationales Recht und ist somit nicht in der EU gültig!!!
Es regelt national auch nur die Haftung für fehlerhafte Produkte.
Das Produkthaftungsgesetz hat also nichts mit dem Bau und dem Inverkehrbringen eines Bootes zu tun.

Die EU-Sportbootrichtlinie, umgesetzt im Produktsicherheitsgesetz, regelt den Bau und das Inverkehrbringen eines Sportbootes in Deutschland.
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Viele Grüße
Bernhard
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  #11  
Alt 31.01.2022, 17:18
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Zitat:
Zitat von kranzb Beitrag anzeigen
Da wird aber einiges durcheinandergeworfen.

Das Produkthaftungsgesetz ist nationales Recht und ist somit nicht in der EU gültig!!!
Es regelt national auch nur die Haftung für fehlerhafte Produkte.
Das Produkthaftungsgesetz hat also nichts mit dem Bau und dem Inverkehrbringen eines Bootes zu tun.

Die EU-Sportbootrichtlinie, umgesetzt im Produktsicherheitsgesetz, regelt den Bau und das Inverkehrbringen eines Sportbootes in Deutschland.
Du hast Recht ... Produktsicherheitsgesetz war es .. dieser Begriff war mir entfallen und mit dem anderen hab ich ständig zu tun daher spinnt der mir immer im Kopf rum
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