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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen
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#1
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Hallo liebes Forum. Ich hab mal wieder eine Frage.
Unser Boot ist jetzt 2 Jahre alt und die lifewell/waschpumpe ist kaputt. Ist das auch ein Fall für die Gewährleistung? Und wo bekomme ich eine passende Ersatzpumpe her? oder gibt es vll Modelle die besser funktionieren als die die Quicksilver verbaut? Vielen Dank Liebe Grüße aus Wien |
#2
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Ich würde einfach mal freundlich Nachfragen, ob man da was machen kann. Hilft oft, auch wenn man vielleicht nur 50% bekommt."
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Gruß Christoph Rest in Peace!- John Fisher- Volvo Ocean Racer 3/2018 #foreverfish https://ineuropaunterwegs.travel.blog/ |
#3
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Hallo,
laut Quicksilver-Homepage gibt es zwei Jahre Garantie. https://www.quicksilver-boats.com/de...ahr%20Garantie.
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Gruß Werner es kommt nicht drauf an welches Boot du fährst, sondern wer es fährt... |
#4
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Ruf doch mal im Bootscenter Kiel an. Kevin Marquardt ist sehr hilfsbereit, er ist auch hier im Forum vertreten.
Vielleicht hättest du die Frage auch besser im "Quicksilver-Thread" gestellt, dann hätte er vermutlich schon geantwortet ![]()
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![]() Gruß Berni ![]() |
#5
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... ich würde aus der Sache kein Drama machen - und lieber die defekte Pumpe durch ein hochwertiges Modell ersetzen. "Auf Garantie" gibt es wieder was billiges... Vielleicht macht ja der Händler einen guten Preis, wenn man sich und ihm den Papierkrieg eines Garantiefalles erspart...
Ggf. Ist nach zwei Jahren eh vorbei, eine Verlängerung der Garantie von Hersteller gilt sicher nicht für Zukauf-Teile... |
#6
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Same Same bei mir...
gleiches Boot, gleich Pumpe hinüber, auch nach 2 Jahren. Garantie geht, mein Händler ist aber im Ausland weit weg von mir, er meinte er behandelt den Garantiefall gerne, aber er benötigt die kaputte Pumpe bei sich und die Kosten für die Lieferung muss ich tragen. Also Paket hin und zurück kostet bereits mehr als diese Pumpe kostet. Daher erspare ich ihm die Arbeit. Ich kaufe mir jetzt noch einmal die gleiche und gebe ihr eine letzte Chance, wenn sie wieder drauf geht kommt was besseres rein! Kurzer rechtlicher Exkurs: Solange du in der Garantie von zwei Jahren bist, mach es als Garantiefall geltend Wenn du nach 6 Monaten ab Übergabe eine Gewährleistung geltend machst, dann musst du beweisen, dass der Mangel bei Übergabe bestanden hat. Wird er wohl nicht bzw. kannst du es nicht/schwer beweisen. Schon gar nicht wenn die Pumpe zuerst funktioniert hat. Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler sich freibeweisen, da trifft ihn die Beweislast, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorgelegen ist. Gewährleistung leistet die wie der Name sagt Gewähr für ein mangelfreies Produkt zum Übergabezeitpunkt. Wenn dir das Teil 2 Wochen später eingeht, dann hast du nur was wenn der Mangel zum Übergabezeitpunkt bestanden hat, nicht erst danach aufgetreten ist. Für diesen Fall hat der Hersteller eine freiwillige Garantie auf die Qualität seiner Ware gegeben. Gewährleistung ist gesetzlich verpflichtend, Garantie freiwillig wenn vorhanden. Geändert von thomasbaut (03.02.2022 um 15:37 Uhr) |
#7
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Koennt ihr den das Fabrikat hier reinschreiben ?
Das schuetzt vielleicht andere vor unbedachtem Neukauf ![]() Die 2 Jahre scheinen ja gesetzt ...
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Gruessle, Paetschi --------- Rhein Kilometer 385,3 - http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#8
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![]() Zitat:
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Grüße Richard
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#9
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Nur mal zur Info: Die meisten Fischkasten Pumpen gehen kaputt, weil vergessen wurde das System einzuwintern
![]() Im Winter Seeventil öffnen, damit das Wasser rauslaufen kann. Wenn das vergessen wird, steht in der Pumpe Wasser und dann kommt es zu Frostschäden. Am besten noch ein Schluck Frostschutz in die Pumpe geben. Gruß Kevin
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#10
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eine Lenzpumpe ist ja eigentlich ein Verschleißteil ,
wundert mich schon das es da noch welche mit Garantie gibt
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#11
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![]() Zitat:
Auch eine Lenzpumpe ist ein ganz normales techn. Teil, oder plädierst Du auch dafür, Aussenbordmotoren als solche von der gesetzlichen Gewährleistung auszunehmen? Manche Hersteller geben sogar Garantie drauf. |
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