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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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garantie/ gewährleistung...etc.
hab´ im moment ein leidiges problemchen.........
hab mir bei X eine produkt von Y gekauft, dass innerhalb der garantiezeit von 3 jahren nach 1 jahr gebrauch nun defekt ist. auf geheiß von X nach Fa. Z geschickt, da dieselbe die garantieleistungen abwickelt bzw.repariert. Fa. Z schickte mir innerhalb 1 woche ein neugerät als ersatz, das jedoch den gleichen fehler wie mein originalgerät hatte!! Noch am selben tag mit begleitschreiben zurück geschickt und mit wandlung " gedroht"...... ...nun passiert bereits seit 5 wochen nicht´s, der urlaub rückt näher und ich hab keine kamera....... heute, nach zwischenzeitl. 3 x telf. nachfrage bekomm ich zur antwort, dass das gerät seit 5 wochen unberührt beim techniker liegt, der anscheinend noch nicht mal den fehler lokalisiert hat, geschweige ersatzteile geordert und ggf. schon mal mit der reparatur begonnen hat. grrrrrrrrrr ...äußerlich unbeeindruckt... ..aber innerlich nach wirksamen hebeln suchend ...an euch folgende frage.?????? WIE GEH ICH DAS MIT AUSSICHT AUF ERFOLG AN???? |
#2
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Hallo Albert
Hatte mal so etwas ähnliches hab dann eine Wandlung auf eine Kamera gemacht die nur unwesentlich teuer als die ursprüngliche war. Der Fehler war nämlich wie sich nacher herausstellte ein Serienfehler. Hab den kleinen Differenzbetrag gezahlt, hatte eine 2 Jahre jüngere Kamera, die ausserdem noch mehr Features hatte. Und der Urlaub war gerettet. Gruß Erhard
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Tankwarte: unbezahlte Steuereinnehmer, die uns einen Rabatt in Form von Benzin bewilligen. Heinz Rühmann |
#3
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hallo erhard..........
sollte ich ein ähnlich gelagerte offerte bekommen, warum nicht........ oder hast >du< den vorschlag eingebracht....? ,,nicht das ich auch die serie mit dem serienfehler mein eigen nenne,,,,,,, |
#4
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Das Problem ist wohl Deine Garantiezeit.
Während der Gewährleistungszeit hast Du das Recht unter bestimmten Voraussetzungen zu wandeln. Recht auf Nachbesserung, in Verzug setzen ... Deine Garantie ist nur eine durch den Hersteller zusätzlich zugestandene verlängerte Leistung, die nicht mit der Gewährleistung übereinstimmen muss. Auch die neuen 2 Jahre Gewährleistung sind ein bischen tricky. Bereits nach 6 Monaten tritt eine Beweislastumkehr ein. Du mußt, auch wenn Du innerhalb der Gewährleistungszeit bist, beweisen, dass gerade dieser Mangel an der Kamera bereits mit Auslieferung vorhanden war! Kannst Du das? Also was bringt die 2 Jahre Gewährleistung. In deinem Fall: Weniger Telefonieren, denn wer schreibt der bleibt, angemessene Fristen setzen und ggf. verklagen.
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Gruß, Thomas |
#5
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Hallo Albert
Den Vorschlag habe ich eingebracht, denn ich sah auch schon meine Felle wegschwimmen, und hab mir gedacht das der Laden bestimmt Geld verdienen will. Der Gewinn des Verkäufers ist scließlich höher und für die Garantiesache muss er ohnehin nicht geradestehen. Warum sollte er es also nicht machen. Gruß Erhard
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#6
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Zitat:
Gruß aus Meck-Pomm, der PC-Garantie-genervte-Dirk
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Gruß Dirk SAGA 27 AK mit Yanmar 4JHE |
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