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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Ich löse das mal aus dem Überführungströöt raus.
Es gab ja verschiedene Meinungen dazu. Die Binnenschiffahrtsordnung ist eindeutig dazu, aber leider sehr schwer zu lesen, weil Juristen/Beamtendeutsch. BinSchStro Erster Teil Kapitel 6 Abschnitt V Der relevante Auszug: 9. In den Schleusenkammern .... e. ist es verboten, nach dem Festmachen des Fahrzeugs bis zur Freigabe der Ausfahrt den Maschinenantrieb sowie die Bugstrahlanlage zu benutzen, es sei denn, dass dies aus Sicherheitsgründen kurzfristig erforderlich ist; ... Das Verbot nach Satz 1 Buchstabe e gilt nicht, sofern a. die Bugstrahlanlage mit niedrigen Umdrehungszahlen ohne eine Veränderung der Wirkungsrichtung des Propellers laufengelassen, b. nicht zum Manövrieren eingesetzt wird und c. eine Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmer oder eine Beschädigung der Schleusenanlage ausgeschlossen ist. ..... Auf den ersten Blick sieht es so aus, als gelte das Verbot nach Satz 1 Buchstabe e unter den angegebenen Bedingungen nicht. Das hängt damit zusammen, dass es die Unterpunkte a,b und c gibt. Diese stehen aber nicht jeweils für sich alleine, sondern stehen in einem durchgehenden Satz. Das Verbot nach Satz 1 Buchstabe e gilt nicht, sofern die Bugstrahlanlage mit niedrigen Umdrehungszahlen ohne eine Veränderung der Wirkungsrichtung des Propellers laufengelassen, nicht zum Manövrieren eingesetzt wird und eine Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmer oder eine Beschädigung der Schleusenanlage ausgeschlossen ist. Der Satz bezieht sich also tatsächlich nur auf die Bugstrahlanlage. Das macht in sofern auch Sinn, da bei Binnenschiffen ein separater Dieselmotor läuft und es Anlagen ohne Getriebe gibt, die mit Blattverstellung arbeiten. Stehen die Blätter neutral, gibt es da nur Kreisverkehr im Tunnel. Die Bugstrahlanlage darf daher in Standby laufen, aber nicht genutzt werden. Daraus kann man nicht ableiten, dass man sich mit laufender Schraube an die Wand drücken darf. Ich habs 10 Mal gelesen, bis der Groschen fiel. ![]() Ich fing schon an, an meinem Verstand zu zweifeln.
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Gottes sind Wogen und Wind, Segel aber und Steuer, daß ihr den Hafen gewinnt, sind euer. Gorch Fock
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#2
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Das bezieht sich doch nicht auf Sportboote bzw. Kleinfahrzeuge. Diese Bestimmung gilt für die Berufler mit ihren Binnenschiffe von 80 Meter und mehr Länge. Deren Bugstrahruder könnte über Jahre schon das Bauwerk (die Wanne) der Schleuse mürbe machen, wenn das in kurzer Entfernung zur Wand entsprechend eingesetzt wird.
Wir mit unseren kleinen Bugstrahlrudern sind da nicht gemeint. Ich benutze in Schleuse durchaus das Bugstrahlruder beim Anfahren des Pollers oder der Leiterstange. Das hat noch niemanden interessiert. Es kam auch kein Hinweis über Funk, dass ich das unterlassen soll.
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Gruß Axel * Lebenskünstler, Gaunereien aller Art *
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#3
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![]() Zitat:
Gilt nicht,sofern eine Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmer oder eine Beschädigung der Schleusenanlage ausgeschlossen ist.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#4
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Weil es ein Satz ist. Hatte ich doch geschrieben. Siehe auch die Satzzeichen
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#5
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![]() Zitat:
Und die Bestimmung gilt für alle Fahrzeuge, wobei die Ausnahme für Kleinfahrzeuge schon deshalb nicht zuteffend ist, weil kein Mensch eine dieselgetriebene Verstellpropeller Bugstrahlanlage auf seinem Boot hat. Falls du doch so ein Ding hast, darfst du es unter den Ausnahmebdingungen mitlaufen lassen.
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#6
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![]() Zitat:
Da steht: Das Verbot nach Satz 1 Buchstabe e gilt nicht, sofern die Bugstrahlanlage mit niedrigen Umdrehungszahlen ohne eine Veränderung der Wirkungsrichtung des Propellers laufengelassen, Das Verbot nach Satz 1 Buchstabe e gilt nicht, sofern nicht zum Manövrieren eingesetzt wird. Das Verbot nach Satz 1 Buchstabe e gilt nicht, sofern eine Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmer oder eine Beschädigung der Schleusenanlage ausgeschlossen ist. So sehe ich es
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#7
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In a wird Bezug auf die Bugstrahlanlage genommen.
Nach deiner Logik müsste b und c ebenfalls einen Bezug haben. Ich denke du liegst falsch. Es ist natürlich voll bescheuert, dass man es so oder so lesen kann. Zumindest auf den ersten Blick. Zudem fehlt in der Einleitung die Bugstrahlanlage. Das würde es einfacher machen. Es ist aber ein zusammenhängender Satz. Dieses abc wird gerne verwendet, um Bezug auf Teile des Satzes legen zu können. Beispiel: Ihnen wird zur Last gelegt, nach §6 Absatz 3 Anstrich a, das Bugstrahlruder mit erhöhter Drehzahl blabla Fur meine Version spricht auch das " und" im Satz. Für mich ist die Sache jedenfalls eindeutig und entspricht auch der allgemeinen Auffassung und Handhabung. Wenn das erlaubt wäre, würde jeder die Maschine nutzen um seinen Kahn auf der Stelle zu halten.
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#8
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Nach meiner Auffassung bezieht sich der Ausschluss auch im Ganzen euf das Bugstrahlruder.
Aber ich lese da raus, dass das Bugstrahlruder nur in einer Richtung wirken, also mit geringer Drehzahl den Bug an die Schleusenwand drücken darf. Man darf also nicht mit Links-Rechts-Umschaltung den Bug in der Mitte der Schleuse halten….man darf einmal eine Richtung einstellen und die muss bleiben. Bin aber auch nur Maschinenbauer…kein Jurist.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
#9
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Hi
Ist ja alles schön. Geht es nicht auch um die Sicherheit in der Schleuse. ![]() Schlägt eigentlich immer alle Argumente. Beweis mal das Gegenteil. Grüße aus OWL Geändert von sporty (30.05.2024 um 19:29 Uhr) |
#10
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Ich habe da ganz praktische Erfahrungen mit dem Thema machen müssen:
https://www.boote-forum.de/showthrea...r+der+Schleuse ![]() Demnach: Diese Vorschrift in der BinSchStrO gilt auch für Kleinfahrzeuge und somit für Sportboote. Das Bugstrahlruder darf nicht genutzt werden wenn das Boot in der Schleuse fest ist. Beim Ein- und Ausfahren darf es genutzt werden (zum Manövieren). Komischerweise ist die Benutzung eines Heckstrahlruders nicht verboten. ![]() Wer das Thema näher studieren möchte fährt im Sommer an die Müritz. ![]() Nur gelangweilte WSP-Beamte kommen auf die Idee sowas mit einer OWI belegen zu wollen. Können diese jedoch nicht durchsetzen. Klaus, dessen Schraube in der Schleuse nach dem Festmachen still steht und der Motor ausgeschaltet wird
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Gruß aus Potsdam Klaus Nur weil ich nichts dazu schreibe, heißt das noch lange nicht, dass ich nichts zu sagen hätte. |
#11
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme
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#12
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Das wird mit dem Lärmschutz zu tun haben. Am Arbeitsplatz des Schleusen-Wärters.
Bugstrahlruder kommen ja noch fast vor Laubbläsern oder Hochdruckreinigern in der nach oben offenen Nerv-Geräusch-Skala. Der arme müßte ja alle 2 Stunden abgelöst werden, wenn alle Freizeitskipper ihr Bugstrahlruder wie sonst immer verwenden würden --zum Teil ja auch für´s Geradeausfahren ![]() ![]() ![]() ![]() Man könnte ja ohne in die Tiefen der Grammatik einzusteigen und ohne Und,Oder/Wenn,Dann Verknüpfungen schreiben: "Macht doch den Motor aus, wenn ihr ihn nimmer braucht, damit ihr nicht in Euren eigenen Abgasen erstickt oder den Grob-Russ des Nachbarn einatmen müsst. Und hebt euer Boot mit den Leinen fest und hampelt net nervig am Steuerstand rum mit irgendwelchen Hebeln und Joysticks...... ![]() ![]() Geändert von Fraenkie (01.06.2024 um 12:27 Uhr) |
#13
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Warum die Dinger so laut sind, erschliesst sich mir nicht.
Mir graust es immer, wenn ich ne schicke Yacht mit den Strahlrudern sich in Position rülpsen sehe / höre ![]() ... wo doch E Motoren sonst so leise sind ![]()
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* * * * * * * * *MfG* * * *Mario * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * ![]() ![]()
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#14
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#15
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Mir auch nicht.
Keiner der Chefs die ich bisher hatte, kein Selbstständiger den ich kenne / kannte -und natürlich ich sowieso nicht- würde so ein Produkt ausliefern. Des kriegst doch normal sofort wieder vor die Füsse geschmissen (auf schwäbisch oder bayrisch mit den Worten dazu: "B´halt dei Glumpp" / "Bist narrisch Bazi?"). |
#16
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Dazu noch der Tunnel .. Meistens ist auch noch ne Kette verbaut. Die macht auch Lärm. Bei mir war mal der Splint kaputt. Da hat es nur noch gesummt.
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#17
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![]() ![]() ![]() BG
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Vitamin Sea
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#18
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Wie sind die Leute bloss an den Steg/Kaje/Schleuse gekommen als die Dinger noch nicht erfunden waren? Lernt Bootfahren dann ist Alles ganz einfach.
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LG Christian Lieber im Schiff schlafen als im Schlaf schiffen ![]() |
#19
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Es gibt durchaus eine Menge Gründe für Maschine aus beim Schleusen.
Ich hab selbst schon Sachen gesehen, da wär ich nie drauf gekommen. Mitten im Schleusenvorgang gibt ein Stahlverdränger Gas. Die Mannschaft kann die Leinen nicht mehr halten und er brummt genau in den Spalt zwischen Binnenschiff und Schleusenmauer. Der Skipper versucht verzweifelt den Antrieb zu stoppen. Geht nicht. Der Schalthebel ist blockiert. Mittlerweile bekommen andere Boote durch das Schraubenwasser Probleme. Der Skipper stehr auf dem Achterdeck und hebt hilflos die Arme. Der Binnenschiffer rettet die Situation. Er springt über, rennt in den Salon und stellt den Schalthebel auf Neutral. Der 3 jährige Übeltäter, der aus Sicherheitsgründen beim Schleusen immer drin bleiben muss, hat sich auf dem Lokus verbarrikadiert. Wir lagen zum Glück weit hinten und haben das Chaos nur mit Abstand bewundert. Abends haben wir den Havaristen an einer Liegestelle getroffen. Weil er so nah hinter dem Binnenschiff lag und so weit vorne, hatte er aus Sicherheitsgründen den Motor laufen lassen, damit er im Zweifelsfall eingreifen konnte. Bug und Heckstrahl waren hydraulisch. Ohne Maschine geht da nix. Ausser einem kaputten Fender, ein paar ordentlichen Kratzern und einer verbogenen Reling, ist nichts weiter passiert. Er ist einfach nicht drauf gekommen, dass innen jemand Gas gegeben hat. Schleuse Münster war das. Ist schon ein paar Jahre her.
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#20
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Billigster Plastikprop., armseligste Lagerung des Props., schwächlichste Aufhängung des Geraffels im Tunnel, Wenn keine Kette dann lumpigste Kegelräder im Getriebe, Plastikrohr Modell HT-Abwasserrohr einlaminiert......... NeNe, kannst sicher sein, ein Automobilhersteller würde dir netmal im Ansatz irgendwas mit Kavitaiion, Kompromiss oder Gedöhns abnehmen. "So nicht, geh weiter. Sonst sorgt einer dafür, dass ich nie wieder in dieser Industrie arbeite" ![]() Zu 100%: Wir würden ein Bugstrahlruder bauen, dass schlimmstenfalls so laut ist wie nen elektrisches Schiebedach.........oder nen Torquedo Elektroaussenborder (Geht doch, auch in Plastik). Inzwischen, muss man sagen......gibt es das auch bei neueren Booten schon. Wird besser ![]() ![]() |
#21
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Warum wurden die erfunden? Die Erfindung des Rades war auch unnötig. Man konnte laufen und Lasten tragen.
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#22
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Vor allem bei Booten mit Doppelwelle oder 2 x Z braucht man das überhaupt nicht....
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#23
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Offenbar nur Leute, die nicht Boot fahren können. Jetzt mal ohne Scherz: Zu unterstellen Bootsfahrer die Bugstrahlruder benutzen, könnten nicht Boot fahren, ist genau so blöd wie zu behaupten, die Gegner des Bugstrahlruders könnten sich keine Bugstrahlruder leisten und wären nur neidisch . Außerdem geht es hier um das Thema, ob die Benutzung in Schleusen erlaubt ist, bzw unter welchen Bedingungen.
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#24
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Es gibt sicherlich Gründe, auch NACH dem Festmachen das Bugstrahlruder laufen zu lassen, sei es, weil man seine Funktion prüfen will, oder weil man das Geräusch so gerne hört. Eventuell will man die zu dünnen Festmacher entlasten, oder man hat seine Fender verloren. Ein wirklich gültiger Grund fällt mir jedoch nicht ein.
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#25
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![]() Zitat:
![]() ![]() Es ist verboten. Ausser.....falls es wirklich notwendig ist....... sachte, und mit Bedacht und ohne was zu ruinieren......... Also so meine freie Übersetzung, die ich mal treudoof so anwenden würde. Mehr wie nen Anschiss -im Zweifel- kann´s ja net geben ![]() ![]() Franky, Vertriebsorientiert, Kleinigkeiten lösen wir später ![]() ![]() |
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