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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Moin!
Bisher habe ich VC17 jedes Jahr neu gestrichen. Letztes Jahr bin ich mit meinem Boot (Marex Consul) aber sehr wenig gefahren. Deshalb frage ich mich, ob ein Neuanstrich wirklich notwendig ist. Habe mal gehört, den Altanstrich nur anschleifen reicht auch. Hat jemand damit Erfahrungen? Gute oder schlechte? Boot steht im Winterlager an Land. Ungeheizte Halle. Mein VC17 wird im Wasser schwarz. Wenn man jetzt anschleift, kommt dann die Kupferfarbe wieder zum Vorschein? Vermutlich nicht, oder? Und vor allem: Kommt die AF-Wirkung wieder? Bisschen skeptisch bin ich ja. 🫤
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“I don’t feel very much like Pooh today," said Pooh. Gruß Volker |
#2
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Moin Volker,
VC17m bitte nicht anschleifen. Entweder gründlich abwaschen (z.B. mit grünem Haushaltsschwamm) und überstreichen oder einfach gar nichts machen. In einem anderen Thread berichtet Fraenkie, dass er mit VC17m jahrelang ohne Neuanstrich im Süßwasser unterwegs war. Ich lasse den Neuanstrich dieses Jahr vermutlich auch mal ausfallen, obwohl ich noch 2 Dosen VC17m gebunkert habe. |
#3
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Mit dem Segelboot (Ijsselmeer/Noordzee) haben wir immer VC17m genutzt und maximal jede zweite Saison neu aufgetragen. Und tatsächlich ohne anschleifen.
War nie ein Problem, warum also beim MoBo? Grüße Matthias.
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#4
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Moin
Wie im Datenblatt zu lesen: Ordentlich reinigen, im Herbst am Besten. Dann einfach auftragen. Das wird künftig wohl erstmal VC Offshore oder GTI 30 oder ähnliche Produkte vom Bauhaus oder Compass werden. Wie es dann weitergeht, werden wir sehen.
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Gruß und gute Fahrt Tot bist du erst, wenn keiner mehr über dich spricht (B.Brecht) Hommage an K.F. Kapitaenwalli |
#5
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VC 17 muss nicht angeschliffen werden.
Im Herbst anständig reinigen, im Frühjahr neu aufbringen
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Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]()
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#6
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![]() Zitat:
Ich habe immer im Herbst schon gestrichen..
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#7
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OK Danke vielmals.
Wie gesagt, ich habe immer jedes Jahr im Frühjahr neu gestrichen, natürlich nach gründlicher Reinigun im Herbst. Die Frage war eigentlich nur, ob ich diesmal statt neu streichen nur anschleifen kann, ohne streichen. Hatte irgendwo mal gelesen, dass man dadurch das AF sozusagen wieder "aktiviert“. Naja, dann lass ich das. Mal sehen, ob das alte AF such so noch wirkt. VC 17 habe ich übrigens im Herbst noch die letzten vier Pötte vom Bauhaus aufgekauft. Aktion Eichhörnchen! 😏 |
#8
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Außer der Behauptung in einigen Online-Shops habe ich noch kein Verbot gesehen. Bisher hat International das Produkt nur vom Markt genaommen, Kupfer-Antifoulings anderer Hersteller werden weiter verkauft.
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Viele Grüße Gerhard „Intelligenz ist die Fähigkeit, sich dem Wandel anzupassen.“ (Stephen Hawking)
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#9
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Also scheinbar ist das schon richtig "verboten".
Der Verkauf ist noch bis zum 30. April 2024 erlaubt. Ab dem 02. November 2024 darf das Produkt nicht mehr verwendet und gelagert werden! https://www.tegeler-segel-club.de/um...anstriche.html Und das wird ja immer noch schlimmer. Ich habe es deshalb letztes Frühjahr "in vorauseilendem Gehorsam" schon nicht mehr verwendet. Aber ich habe auch in voller Öffentlichkeit im Winterlager im Hafen gestrichen an nem Gewässer wo sie besonders hysterisch sind. ![]() ![]() Zur Frage "anschleifen": Das bringt m.M. nach nichts. Das Zeugs funktioniert, und irgendwann funktioniert´s gar nimmer. Überhaupt lässt sich das Zeugs fast net schleifen. Bilder in #4. Weiter ging´s net runter (an den Stellen wo es so wie es sein muss gehalten hat). ![]() https://www.boote-forum.de/showthrea...ht=Antifouling Geändert von Fraenkie (28.01.2025 um 08:52 Uhr) |
#10
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#11
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![]() Zitat:
https://www.ihk.de/freiburg/innovati...b-2025-6178190 Wilfried Baumann 0761 3858-868 Oder hier gibt´s einen "Helpdesk".......... Ich glaube aber, man muss Anwalt oder sowas -und sehr geduldig- sein um den Dschungel zu durchforsten. Ich glaub´s halt einfach, wenn´s so viele behaupten ![]() ![]() |
#12
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#13
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Moin moin,
Zitat:
Die aktuell evaluierten (und damit nach derzeitigem Stand definitiv auch weiterhin zum Vertrieb zugelassenen) Produkte kann man sich hier anschauen: European Chemicals Agency lg, justme
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#14
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Der Tegeler Segel-Club und die Firma Sprenger sind für mich nicht viele
![]() Zwei andere Aussagen; |
#15
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So oder so. Oder sogar solche (aus den USA!), dass man kein Boot mit VC17 kaufen soll, weil es eine Komplettsanierung des UW-Schiffes bedarf......(scheinbar -sogar- auch dort nimmer gern gesehen). Ich wollte es doch auch nicht glauben. Praktisch jeder am Bodensee hat (hatte) VC 17 drauf. Und dort wird das Sediment im Hafen sogar von manchen Gruppen auf´s feinste analysiert, und sie haben nichts gefunden. Als ich aber letztes Frühjahr in den Hafen kam (der ist natürlich nach dem "Blauen Anker" Umweltzertifiziert (ja, sowas gibt´s ![]() ![]() Und ich wurde sogar explizit angesprochen -von nem Segelclub Vorstand- was ich da vermalere. Der schien "Auskenner" zu sein, hat er doch für seinen Club die Pamphlete auch vorbereitet. Wenn die Junior-Chefs des Hafenbesitzer-Clans vorbei gekommen wären und ich hätte VC17 Dosen dastehen gehabt hätte wahrscheinlich der Baum gebrannt. Über Sinn oder Unsinn brauch ich -dort zumindest- net philosophieren. Bei mir in der Garage hätt ich vielleicht auch nochmal VC17 drübergejaucht. ![]() ![]() ![]() Geändert von Fraenkie (28.01.2025 um 10:51 Uhr) |
#16
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![]() Zitat:
![]() Im Februar gehe ich zu einem Vortrag zum Thema Antifouling, Referent ist Obmann für Umweltschutz des Berliner Segler-Verbands. Mal sehen, was der so erzählt.
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Viele Grüße Gerhard „Intelligenz ist die Fähigkeit, sich dem Wandel anzupassen.“ (Stephen Hawking)
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#17
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![]() Zitat:
![]() ![]() So wie man in den USA den Alk. to go verkauft kriegt. ![]() ![]() |
#18
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Das ist alles sehr gut nachzulesen auf der SVB Seite. https://www.svb.de/de/information/an...erordnung-2025
Dort werden auch die Auswirkungen der neuen Biozidverordnung (ChemBiozidDV) ab/seit 01.01.25 erklärt. SVB schreibt, dass Kunden bereits vorhandene Antifouling Bestände bedenkenlos verwenden können….
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Gruß * ![]() Nich dran fummeln wenn't löppt!
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#19
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Warum fragt ihr nicht einfach den Hersteller/Lieferanten ?
Der sollte doch wissen, was ab wann verboten ist oder auch nicht. |
#20
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ein Anstrich ist notwendig, wenn das AF abgenutzt ist, also der Primer darunter rauskommt. Ansonsten Reinigen oder Feinschliff.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/
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#21
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Der empfiehlt ja schon den nachfolgender und hat vc17m nicht mehr im Programm
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#22
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![]() Zitat:
![]() https://www.boote-forum.de/showthrea...ht=Antifouling https://www.boote-forum.de/showthrea...ht=Antifouling Franky, der faule Barbar, der nix mehr hasst als Schichtenweise alte Farbe auf Oberflächen ![]() ![]() |
#23
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Moin moin,
Zitat:
-zum Einen gibt es die ChemBiozidDV, die die Abgabe von (erlaubten) biozidhaltigen Produkten insbesondere, aber nicht nur an Endverbraucher regelt - das ist eine komplett neue Verordnung, die bestimmte Voraussetzungen für die Abgabe von u.a. Antifouling stellt. Diese Verordnung trifft aber keinerlei Verkaufsverbote für bestimmte Produkte, sondern regelt nur das "wie", daher resultiert aus dieser Verordnung auch kein Verkaufsverbot für VC17m. Völlig unabhängig davon gibt es aber eine schon deutlich länger existierende Vorschrift, nach der biozidhaltige Produkte eine Zulassung benötigen, um überhaupt auf dem Markt angeboten zu werden, nämlich die REGULATION (EU) No 528/2012 - und genau diese (nachträglich durchgeführte, weil das Produkt vorher bereits auf dem Markt verfügbar war) Bewertung ist bei VC17m negativ ausgefallen, d.h. das Produkt hat die Prüfung nicht bestanden. Daraus folgt dann unmittelbar ein Verkaufs- und Anwendungsverbot in der gesamten Union, so daß VC17m auch nicht mehr nach den Regeln der ChemBiozidDV vertrieben werden darf. lg, justme
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#24
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Ich hab mich ein bisschen durch dieses "REACH" usw. durchgescrollt.
Beruflich haben wir auch mit diesen Regeln zu PFAS (diese "Ewigkeitschemikalien", bei uns zum Bsp. in Fetten drin) zu tun -mit professioneller Beratung natürlich. Ich habe das so verstanden, dass ein Produkt net verboten wird. Sondern zugelassen werden muss. Für jeweils 10 Jahre. Wenn die 10 Jahre um sind und das Zeug´s passt nimmer in diese Welt gibt´s keine Zulassung mehr, und das war´s. Und VC17 zum Bsp. gibt´s halt schon Ewig, und jetzt halt nimmer, Zulassung (oder die Karenzzeit für ein ehemals nicht zulassungspflichtiges Produkt) abgelaufen. |
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